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 DBV Winterthur: Risikofragen Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Oskar
Stammmitglied
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Angemeldet: 24.12.2006
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 22:48 Nach oben

Hallo Wechselrichter,

Das Konzept hat mich überzeugt.

ich bin Versicherungsmakler und habe einige Anlagen ( auch auf
landw. Gebäuden ) versichert. Einen Schaden konnte ich
bisher erfolgreich für den Kunden regeln.
Es war ein Sturmschaden ( ziemlich eindeutig ) und es wurden
einige Module durch Äste die herumflogen beschädigt.
War alles kein Problem !!

Gruß

Oskar
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Verfasst am: Nach oben

rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.2007, 09:31 Nach oben

Hallo Zusammen,

hier ein kleines Update zur DBV Photovoltaikversicherung. Seit dem 01.01.2007 wurden die Elektronikversicherung und die Betreiberhaftpflicht modifiziert.

Die Risikofragen im Antrag
1. Sind serienmäßig hergestellte Ersatzteile lieferbar? Wenn nein, nicht versicherbar.
2. Sind die Anlagen auf dem Dach oder an der Fassade installiert? Wenn nein, 2a beantworten.
2a. Bei Bodenanlagen: Sind die Anlagen durch einen Zaun oder eine Mauer gegen unbefugtes Betreten gesichert?
3. Ist/wird die Anlage nach anerkannten Regeln der Technik installiert und abgenommen und die VDE-Richtlinien angewendet? Wenn nein, nicht versicherbar.
4. Haben Sie Teile der Anlage aus Ländern, die nicht zur EU gehören, importiert? Wenn ja, nicht versicherbar.
5. Ist ein Überspannungsschutz installiert? Wenn nein, dann gilt für Überspannungsschäden eine Selbstbeteiligung von 600,00 EUR.
6. Wurde die Anlage – auch in Teilen – in Eigenmontage erstellt? Wenn ja, Versicherbar nur bei Abnahme durch Fachbetrieb. Besondere Ermittlung der Versicherungssumme und des Beitrages, Selbstbeteiligung 600 EUR

-------
Es können nun auch Anlagen, welche vom Hersteller/Anbieter betrieben werden, versichert werden.
-------
Ein Promillesatz für alle Anlagenformen (Dach, Fassade, Boden, Solarturm)
-------
Ausfallentschädigung: Selbstbeteiligung 200 EUR - wirkt sich nachteilig bei kleineren Anlagen und Teilausfällen aus.
Verlängerung der Haftzeit auf 6 Monate 20 % Zuschlag
-------
Versicherungssumme max. 500.000 EUR (3 bis 100 kWp)

_____________________________________________________________

Zur Betreiberhaftpflicht:

Neue Deckungssummen:
3 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden max. 2fach per anno.
1.000.000 EUR Mietsachschäden an Immobilien
100.000 EUR Vermögensschäden aus Einspeiserisiko

Neue Tarifstrucktur: Es wird nicht mehr die Anzahl der Gebäude/Grundstücke berücksichtigt. Der Tarif basiert auf der Anzahl der Einspeisezähler. Je Einspeisezähler 78,00 netto / p.a


Das sind die wesentlichen Änderungen zum 01.01.2007 der DBV.

Gruß
rosa

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4motion
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Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 18.01.2007, 17:38 Nach oben

hallo
@rosa

bist du makler für die dbv?


gruß 4motion

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16x sanyo 215er
wr sma 4200tl und sma 1100e
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.2007, 18:38 Nach oben

Hallo 4motion,

ja ich bin Versicherungsmakler, d.h. das ich jegliche Gesellschaften anbieten kann, nicht nur die DBV. Hast Du eine spezielle Frage?

Gruß
rosa

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Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
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Wechsel-Richter
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Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 879
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main

BeitragVerfasst am: 18.01.2007, 21:51 Nach oben

Die Änderungen gelten doch wohl nur für Neuabschlüsse!?

Alte Verträge haben doch Bestandschutz, oder?

_________________
12,2 kWp Solarworld L-Förmiges Dach 38°
32 x SW210 Poly / 2 x SMA 3300TL (245° SW)
11 x SW210 Poly / 1 x SMA 2100TL (245° SW)
15 x SW210 Poly / 1 x Sunplug SPI 3000 (155° SO)
Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.2007, 22:05 Nach oben

Hallo Wechsel-Richter,

ja, die Änderungen gelten nur für Neuabschlüsse ab 01.01.2007.

Gruß
rosa

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Angemeldet: 19.09.2006
Beiträge: 1707
Wohnort: Landkreis Schaumburg

BeitragVerfasst am: 18.01.2007, 22:53 Nach oben

.....Habe mir auch gerade die neuen Anträge der DBV angschaut. Die Änderungen sind nicht gerade schön.

... ich denke das wirft die DBV - Winterthur von der Pole-Position...
... und macht andere Versicherungen (VHV, Helvetia) attraktiv.

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7,0 kwp 40 x Solara S875TI/M
1 Sunnyboy 2100 TL/ESS
1 Sunnyboy 4200 TL HC/ESS

http://www.wolkenvertreiber.xail.net
rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 418
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BeitragVerfasst am: 23.01.2007, 16:58 Nach oben

Hallo Zusammen,

hier noch ein kleiner Nachschlag zur DBV Photovoltaikversicherung.

Es gelten nach wie vor folgende Klauseln:

Kl. 021 Selbstbehalt
Kl. 2924 ohne Mehrwertsteuer
Kl. 2930 Fehlerhafte Wartung
Kl. 015 Aufräumungs-, Dekontaminations- u. Entsorgungskosten
Kl. 016 Dekontaminations- u. Entsorgungskosten für Erdreich
Kl. 017 Bewegungs- und Schutzkosten
Kl.2929.0 Erd-, Pflaster-, Maurer- u. Stemmarbeiten

Am brisantesten ist wohl die Klausel "Fehlerhafte Wartung":
- Schäden auf Grund nicht vorgenommener, fehlerhafter
oder unzureichender Wartung sind nicht versichert.

Gruß
rosa

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superhaase
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BeitragVerfasst am: 23.01.2007, 20:26 Nach oben

Ich hab auch bei der DBV-Winterthur versichert.
Käme für mich bei einem neuen Abschluss wohl dann nicht mehr in Frage.
Mich stören die Sache mit der Eigenleistung und die Kacke mit der Wartung.
Watn fürne Waaatung?
Wie realitätsfern!

ciao,
sh

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10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=717
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Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 23.01.2007, 23:19 Nach oben

rosa hat Folgendes geschrieben:
Hallo Zusammen,

hier noch ein kleiner Nachschlag zur DBV Photovoltaikversicherung.

Es gelten nach wie vor folgende Klauseln:

Kl. 021 Selbstbehalt
Kl. 2924 ohne Mehrwertsteuer
Kl. 2930 Fehlerhafte Wartung
Kl. 015 Aufräumungs-, Dekontaminations- u. Entsorgungskosten
Kl. 016 Dekontaminations- u. Entsorgungskosten für Erdreich
Kl. 017 Bewegungs- und Schutzkosten
Kl.2929.0 Erd-, Pflaster-, Maurer- u. Stemmarbeiten

Am brisantesten ist wohl die Klausel "Fehlerhafte Wartung":
- Schäden auf Grund nicht vorgenommener, fehlerhafter
oder unzureichender Wartung sind nicht versichert.

Gruß
rosa



hallo
sind das jetzt neue klauseln oder sind die schon immer bestandteil??

gruß 4motion

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BeitragVerfasst am: 24.01.2007, 08:17 Nach oben

Bei mir steht noch nix von Waatung drinne.
Ob sich sonst was an den anderen Klauseln im Detail geändert hat, weiß ich jetzt nicht.

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Beiträge: 418
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BeitragVerfasst am: 24.01.2007, 09:17 Nach oben

Guten Morgen,

die genannten Klauseln waren schon im alten Tarif (bis Ende 2006) Vertragsbestandteil.

@superhaase
Der Police sind die Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) sowie der Klauselbogen beigefügt. In der Police selber gibt es einen Passus "Klauseln" welcher die Nummern der zutreffenden Klauseln angibt.
"2930.0 Fehlerhafte Wartung" müsste auch in deiner Police stehen.

Gruß
rosa

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BeitragVerfasst am: 24.01.2007, 09:46 Nach oben

Moin moin rosa!

Nein, Klausel 2930.0 ist nicht Bestandteil meines Vertrages.
Wie soll außerdem eine Wartung bei einer PV-Anlage aussehen? Jeden Monat den Zähler ablesen? Einmal im Jahr die Module putzen?
Blödsinn sowas. Das müsste dann schon genauer definiert werden.

ciao,
sh

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
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BeitragVerfasst am: 24.01.2007, 10:07 Nach oben

@superhaase
Genau das ist der Punkt. Diese Klausel ist recht schwammig. Sie "könnte" im Schadenfall zum Vorteil des Versicherers ausgenutzt werden, da keine genaue Definition zur Wartung erfolgt. Wer gibt vor, wann was gewartet werden muss? Der Hersteller der Module? Der Hersteller der Wechselrichter? Der montierende Fachbetrieb? Alle Zusammen?

Wann hast Du deinen Vertrag abgeschlossen?

Gruß
rosa

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BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 14:34 Nach oben

Hallo Forum,

also das hier ist alles etwas schwammig.
Wir Versichern unsere Anlagen seit ca. 2 jahren bei der DBV, hatten bis jetzt einen schadensfall, welcher ohne weiteren Aufwand bezahlt wurde.

Am besten ist nach wie vor, wenn vom Solateur auch gleich die versicherung mit angeboten und abgeschlossen wird.
Somit ist der Kunde auf der sicheren Seite falls es zu etwaigen Fragen zu Serviceverträgen kommt.
Der Solateur kann den schaden genau begründen, und hat die Anlage ja nun auch schliesslich selbst montiert.

Grüße Timo
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