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KaWeGoe
Stammmitglied


Angemeldet: 15.10.2006
Beiträge: 33
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Verfasst am:
03.02.2007, 18:55 |
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Hallo,
ich habe im November 2006 meine PV-Anlage in Betrieb genommen.
Die Stromleitung des EVU wirft auf einen String einen Schatten von ca. 3 cm.
Dieser String hat hierdurch bei klarem Wetter ca. 16 % weniger Leistung.
Wenn ich nun davon ausgehe, dass von den geplanten 4500 kwh / Jahr, ca die Hälfte bei klarem Wetter erzeugt wird, bedeutet das, dass ich ca. 180 kwh / Jahr weniger produziere, als ohne Verschattung möglich wäre (beide Strings haben die gleiche kWP - Leistung)
Ich möchte nun den EVU bitten, einen 2. Dachständer anzubringen und so die Verschattung der Module zu beseitigen.
Nun ist das freundliche Bitten eine Sache - weiß jemand von Euch wie die Rechtslage ist ?
Ist das EVU verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen ? |
_________________ sonnige Tage
KaWeGoe
24 Sanyo HIP 215
SMA Sunnyboy 5000 TL
Dachneigung 37 Grad, Süd-Süd-Ost
Saarland
http://www.solarlog-home.de/etzenhofen/ |
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Verfasst am:
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4725
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
03.02.2007, 19:40 |
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| KaWeGoe hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
ich habe im November 2006 meine PV-Anlage in Betrieb genommen.
Die Stromleitung des EVU wirft auf einen String einen Schatten von ca. 3 cm.
Dieser String hat hierdurch bei klarem Wetter ca. 16 % weniger Leistung.
Wenn ich nun davon ausgehe, dass von den geplanten 4500 kwh / Jahr, ca die Hälfte bei klarem Wetter erzeugt wird, bedeutet das, dass ich ca. 180 kwh / Jahr weniger produziere, als ohne Verschattung möglich wäre (beide Strings haben die gleiche kWP - Leistung)
Ich möchte nun den EVU bitten, einen 2. Dachständer anzubringen und so die Verschattung der Module zu beseitigen.
Nun ist das freundliche Bitten eine Sache - weiß jemand von Euch wie die Rechtslage ist ?
Ist das EVU verpflichtet, dem Wunsch nachzukommen ? |
Wenn Du den Umbau bezahlst wird das EVU es sicher machen. Ansonsten sehe ich da keine großen Chancen. Oder bestehen seitens des EVU irgendwelche Pläne die Freileitungen gegen Erdleitungen auszutauschen. Der kleine Kyrill hat hier und da ein wenig zum Umdenken beigetragen.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
14.02.2007, 16:56 |
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Ich nehme mal an, daß Du "normaler" Kunde bist, der für den Verbrauch des Gebäudes beim Netzbetreiber (nicht Energielieferant) kein Sonderkunde ist. Ferner nehme ich an, daß das Gebäude seinen Netzanschluß bereits vor dem 12. Juli 2005 hatte. Dann sollte für Dich die AVBEltV gelten:
§8 Grundstücksbenutzung
(1) Kunden und Anschlußnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben für Zwecke der örtlichen Verorgung ... das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern ... unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Stromversorgung angeschlossen sind ...Sie entfällt ferner, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke der Eigentümer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.
...
(3) Der Grundstückseigentümer kann die Verlegung der Einrichtung verlangen, wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar sind. Die Kosten der Verlegung hat das Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu tragen; dies gilt nicht, soweit die Einrichtung ausschließlich der Versorgung des Grundstücks dienen.
...
Nach der allgemeinen Praxis ist Dein Fall keine Unzumutbarkeit. Es wäre vielmehr nach der Abwägung aller Interessen zu erkennen, daß die Kosten für das EVU im Vergleich zu deiner Energieertragseinbuße unverhältnismäßig hoch wären. |
_________________ Friday der Bastler |
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Avataran
Stammmitglied

Angemeldet: 15.05.2006
Beiträge: 70
Wohnort: Pfalz
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Verfasst am:
14.02.2007, 17:03 |
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Also ich denke mal auch dass dein EVU das machen wird wenn Du die Kosten übernimmst. Dann ist das halt eine Rechnung. Sag aber mal Bescheid was da rauskommt.
Bei mir verschattet auch die Leitung ein wenig. Die Verschattung liegt aber in der Hauptzeit auf dem kleinsten String an nem eigenen WR. Ich hoffe das macht nicht zuviel aus. Wenn ich mal in einiges Jahren das Dach mal neu decken muss werd ich das ändern lassen, wahrscheinlich zumindest.
gruss ava |
_________________ 8,36kW mit Solon 220+ an SMA 5000TL und 2100TL und mit Solarlog 400e |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3268
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
14.02.2007, 17:24 |
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| Friday hat Folgendes geschrieben: |
§8 Grundstücksbenutzung
(1) Kunden und Anschlußnehmer, die Grundstückseigentümer sind, haben für Zwecke der örtlichen Verorgung ... das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Elektrizität über ihre im gleichen Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern ... unentgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft nur Grundstücke, die an die Stromversorgung angeschlossen sind ...Sie entfällt ferner, wenn die Inanspruchnahme der Grundstücke der Eigentümer mehr als notwendig oder in unzumutbarer Weise belasten würde.
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Hallo Friday,
wie wäre dieser Absatz auf meinen Fall anzuwenden?
Auf meinem Grundstück steht ein Mast, der diverse Nachbarhäuser mit Dachständern versorgt. Ich selbst bin daran nicht angeschlossen. Meine Zuleitung erfolgt über Erdkabel. ( Baugebiet besteht schon 30Jahre, habe eine Baulücke bebaut, also 20 Jahre später als die anderen und bin über Erdkabel angeschlossen worden,)
Könnte ich verlangen, dass der Mast weg kommt und das EVU sich was anderes für die zu versorgenden Häuser einfallen lässt?
Gruß Heiko |
_________________ http://www.solarlog-home.de/helios/
13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 5.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank. |
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Friday
Stammmitglied

Angemeldet: 11.01.2007
Beiträge: 125
Wohnort: Dinslaken
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Verfasst am:
14.02.2007, 17:45 |
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Nein.
Außer:
- Es gibt einen dem EVU zumutbaren theoretischen Leitungsweg über öffentlichen Grund und Boden und
- Es ist dem EVU wirtschaftlich zumutbar dies jetzt zu ändern.
Das ist in der Regel nicht der Fall.
Wenn Du es bezahlst (2* A-Mast + Graben entlang Deines Grundstückes, also etwa 20 000€) wird das EVU sicher als freundlicher Dienstleister auftreten. |
_________________ Friday der Bastler |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3268
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
14.02.2007, 20:40 |
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| Friday hat Folgendes geschrieben: |
Nein.
Außer:
- Es gibt einen dem EVU zumutbaren theoretischen Leitungsweg über öffentlichen Grund und Boden und
- Es ist dem EVU wirtschaftlich zumutbar dies jetzt zu ändern.
Das ist in der Regel nicht der Fall.
Wenn Du es bezahlst (2* A-Mast + Graben entlang Deines Grundstückes, also etwa 20 000€) wird das EVU sicher als freundlicher Dienstleister auftreten. |
....macht mich nicht grad fröhlich Deine Aussage , finde schon als schlechten Witz, dass ich einen Masten bei mir im Garten dulden soll, der noch nicht einmal mein Haus versorgt und zudem im Winter noch partiell meine PV-Anlage verschattet.
Vor 10 Jahren haben die Jungs von ENnBW den Mast übrigens schon einmal auf meinen Wunsch versetzt, kostenlos. Da konnte ich aber noch nicht ahnen, dass ich mal eine PV-Anlage bauen werde.
Ich werd da mal anrufen.
Gruß Heiko
editPS: übrigens gibt es einen zumutbaren Weg im Boden und zwar für alle Anlieger. Das Erdkabel liegt ja schon seit 10 Jahren im Fußweg. |
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Bereits schon über 5.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank. |
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Atommafia
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 588
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Verfasst am:
14.02.2007, 22:03 |
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Tach
| Helios hat Folgendes geschrieben: |
| Friday hat Folgendes geschrieben: |
Nein.
Außer:
- Es gibt einen dem EVU zumutbaren theoretischen Leitungsweg über öffentlichen Grund und Boden und
- Es ist dem EVU wirtschaftlich zumutbar dies jetzt zu ändern.
Das ist in der Regel nicht der Fall.
Wenn Du es bezahlst (2* A-Mast + Graben entlang Deines Grundstückes, also etwa 20 000€) wird das EVU sicher als freundlicher Dienstleister auftreten. |
....macht mich nicht grad fröhlich Deine Aussage , finde schon als schlechten Witz, dass ich einen Masten bei mir im Garten dulden soll, der noch nicht einmal mein Haus versorgt und zudem im Winter noch partiell meine PV-Anlage verschattet.
Vor 10 Jahren haben die Jungs von ENnBW den Mast übrigens schon einmal auf meinen Wunsch versetzt, kostenlos. Da konnte ich aber noch nicht ahnen, dass ich mal eine PV-Anlage bauen werde.
Ich werd da mal anrufen.
Gruß Heiko
editPS: übrigens gibt es einen zumutbaren Weg im Boden und zwar für alle Anlieger. Das Erdkabel liegt ja schon seit 10 Jahren im Fußweg. |
Und warum wurden damals die Hausanschlüsse nicht komplett verkabelt ?
Waren die Hauseigentümer dagegen ?
Gggfs könnte man heutzutage die Umlegung ja auf die EEG-Umlage buchen
MfG |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3268
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
14.02.2007, 23:39 |
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| Atommafia hat Folgendes geschrieben: |
Und warum wurden damals die Hausanschlüsse nicht komplett verkabelt ?
Waren die Hauseigentümer dagegen ?
Gggfs könnte man heutzutage die Umlegung ja auf die EEG-Umlage buchen
MfG |
...wie schon oben geschrieben habe ich eine Baulücke bebaut. Die anderen Häuser wurden 20Jahre früher gebaut. Und just zu dem Zeitpunkt als ich gebaut habe, wurde ein Erdkabel unter den Bürgersteig verlegt. Eigentlich noch Glück gehabt, mit Dachständer hätte ich meine PV-Anlage überhaupt nicht bauen können. Der Mast und die Leitungen stören nicht unbedingt die Hausanlage, meine zukünftige Erweiterung auf dem Gartenhaus jedoch schon.
Wie gesagt, ein Anruf könnte Klärung bringen. Mal sehen ob was geht.
Gruß Heiko |
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