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 Fassadenanlage als "wesentlicher Bestandteil eines Gebä Nächstes Thema anzeigen
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Autor
eifel-solar.de
Fleißiges Mitglied
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Info: Solarteur
Angemeldet: 31.01.2007
Beiträge: 460
Wohnort: Eifel

BeitragVerfasst am: 28.02.2007, 17:44 Nach oben

Hallo ireireire,

ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber eine Dachähnliche Konstruktion, die auf `einem vorgestellten Gerüst´ (Stelzen) vor deinem Haus aufgebaut ist, würde ich auch nicht unbedingt als Fassadenanlage durchgehen lassen.

Nehmen wir einmal an, du würdest dein Haus `wegschieben´ - würde das Gestell reichen, um die Module zu halten?

Wenn du diese Frage mit `ja´ beantworten kannst, kannst du dich von deiner Idee verabschieden! Shocked

Sonnige Grüße, Frank

_________________
Fassadenanlage 2,96 kWp SSW, 45° MN
16 x Conergy E 185 P an Fronius IG 30 und
Aufdachanlage 5,28 kWp SSO, 40° DN
24 x Solon P220/6+/07 an SB 5000 TL HC
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Solarteur (R) und Fachhandel unweit des Nürburgrings
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Verfasst am: Nach oben

Eberhard
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1639
Wohnort: D 95233 Helmbrechts

BeitragVerfasst am: 28.02.2007, 18:46 Nach oben

Bin wieder online.
Immer mal langsam eines nach dem anderen.
Wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes da haben die EVUs teilweise das aus einer BT Drucksache zitiert, aber nur das was ihnen passt aber halt nicht vollständig zitiert obwohl sie das teils behaupten. Meine Klage ist eingereicht, warte jetzt auf den Gerichtstermin.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

_________________
meine Anlage http://www.ebi-mueller.de jetzt auch mit Tagesverlauf.
SUNNY WebBox mit Sensorbox auf Sunny Portal, Link über meine Homepage.
WR 2x SB5000 TL HC ESS Sanyo 10,08kWp 1xSB4200 TL HC Sanyo 4,24kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=253
Atommafia
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 28.02.2007, 22:35 Nach oben

Tach
Eberhard hat Folgendes geschrieben:
Bin wieder online.
Immer mal langsam eines nach dem anderen.
Wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes da haben die EVUs teilweise das aus einer BT Drucksache zitiert, aber nur das was ihnen passt aber halt nicht vollständig zitiert obwohl sie das teils behaupten.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard


Das können Betreiber aber auch

zB eine Biogasanlage wurde im letzen Jahr nicht komplett aufgebaut
der Motor inkl Generator wurde kurz vor Silvester noch hingestellt,
aber vom Rest wie Fermenter usw war noch nichts zu sehen.
Der Betreiber hat in seiner Rechnung der Einspeisevergütung auf ein Amtsgerichturteil hingewiesen, darin ist der Montagetermin vom Generator etc entscheidend.

Das es schon länger ein Urteil einer höheren Instanz gibt, in dem dieses Urteil kassiert wurde, ohne Fermenter keine Inbetriebnahme etc, das hatte der Betreiber irgendwie übersehen oder ähnlich



MfG
ireireire
Neu hier
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Angemeldet: 19.02.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.03.2007, 15:51 Nach oben

Dis Stadtwerke haben mir auf meinen Antrag geantwortet:
Eine Anerkennung als fassadenintegrierte Anlage wird versagt.

Sie schreiben, die Anlage befinde sich nicht auf oder am Dach., sondern an einem Gerüst. Das Gerüst ist nicht wesentliches Bestandteil des Gebäudes, weil es nicht zru Herstellung des Gebäudes angebracht wurde.
Sie widersprechen sich dann allerdings, indem sie sagen:
Zur Herstellung eines Gebäudes eingefügt sind nur Teile, ohne die dem Gebäude... noch nicht fertigestellt ist (kann ich akzeptieren) und die dem dem Gebäude seinen besonderen Charakter geben (das ist durchaus der Fall. Vielleicht müssen aber beide Bedingungen erfüllt sein?).
Zweck des Gerüstes sei es aber nicht, das Gebäude zu vervollständigen.
(Auch das sehe ich nicht so; vielmehr war es durchaus beabsichtigt, eine Verschattung durch die PV-Anlage zu erreichen und zu diesem Zweck gerade auf diese Form zurückzugreifen.

MfG ire
wewa
Neu hier
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Info: Berater
Angemeldet: 17.05.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Freiburg

BeitragVerfasst am: 20.05.2007, 22:04 Nach oben

Hallo,

vielen Dank für diese wichtige Diskussion!
Ich möchte als sachlichen Beitrag ein Zitat vom Verband der Netzbetreiber anführen, der vor allem auf den Zusatz-Nutzen abzielt.

"PV-Anlagen, die nicht auf dem Dach oder als Dach des Gebäudes angebracht sind, erhalten einen weiteren Zuschlag nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EEG, wenn sie einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden (gebäudeintegrierte Fassadenanlagen). Das ist dann der Fall, wenn sie nicht von einander getrennt werden können, ohne dass die eine oder andere Sache zerstört oder in ihrem Wesen verändert wird (§ 93 BGB). Ein wesentlicher Bestandteil liegt immer dann vor, wenn die Anlage eine Funktion für das Gebäude übernimmt, die ansonsten anderweitig gewährleistet werden müsste. So fallen Fassadenelemente, die anstelle einer andersartigen Verkleidung den Abschluss der Gebäudehülle bilden, unter die Regelung."
Quelle: Verband der Netzbetreiber – VDN – e.V. beim VDEW, Februar 2005, Seite 7

Hier ist der gesamte Text herunterladbar:
http://www.badenova-netz.de/ContentFiles/Downloads/EEG-Verfahrensbeschreibung_.pdf

Wenn die PV-Anlage also Zusatzfunktionen erfüllt wie Verschattungs- und/oder Wetterschutzfunktion, dann muss sie laut dieser Definition als gebäudeintegriert angesehen werden und damit die erhöhte Vergütung gerechtfertigt sein.
Ich werde selbst versuchen, für eine am Balkon befestigte PV-Anlage beim hiesigen Netzbetreiber die erhöhte Vergütung zu bekommen.
Sonnenschein24
Neu hier
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Angemeldet: 29.05.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.05.2007, 15:43 Nach oben

Hallo Solarfreunde,
ich habe meine Balkonfassade mit Modulen ausgestattet.
Die Absturzsicherung wurde entfernt und statt dessen die Module mit Halterung angebracht. Mein Netzbetreiber weigert sich seit über einem Jahr mir den Fassadenbonus zu zahlen.Wer kennt Urteile diesbezüglich? Eberhard??

Gruß Sonnenschein24
Helios
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3173
Wohnort: Bretten

BeitragVerfasst am: 29.05.2007, 15:51 Nach oben

...mich würde auch interessieren wie es bei Dir, Eberhard weitergegangen ist. Wartest Du etwa immer noch auf den Gerichtstermin?

Viele Grüße..., Heiko

_________________
http://www.solarlog-home.de/helios/
13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 4.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank.
eifel-solar.de
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Solarteur
Angemeldet: 31.01.2007
Beiträge: 460
Wohnort: Eifel

BeitragVerfasst am: 29.05.2007, 16:12 Nach oben

Hallo Sonnenschein24,

Sonnenschein24 hat Folgendes geschrieben:

...Die Absturzsicherung wurde entfernt und statt dessen die Module mit Halterung angebracht. Mein Netzbetreiber weigert sich seit über einem Jahr mir den Fassadenbonus zu zahlen....


lass mich raten: Die Begründung des EVU´s lautete wahrscheinlich, dass vor der Montage der Module bereits eine funktionierende Absturzsicherung vorhanden war und kein Grund bestand, diese zu ersetzen. Richtig?

Bei uns heisst es, das bereits vor der Anbringung der Module als (passive) Verschattungselemente eine aktive Verschattung durch die bestehenden Rollläden bestand. Die zusätzliche Wetterschutzwirkung der Modulreihen ist auch irrelevant.

Vielleicht könnte man design-technische Argumente ins Feld führen: die Fassadenanlage als architektonisches Highlight oder als optischer Mega-(teurer)Event? Wink

Gruß aus der Eifel:

Frank (eifel-solar.de - der mit seiner Klage noch wartet...)

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olliausbs
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Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 521

BeitragVerfasst am: 29.05.2007, 17:59 Nach oben

Zum Foto nachmal:
Sorry, aber ich sehe da ein Dach und nichts anderes
lehmann28
Forumsinventar
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Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4563
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 29.05.2007, 18:10 Nach oben

Es wäre hilfreich wenn Du uns eben sagen könntest, welches Dach bzw. Foto Du meinst. Danke !

Der Tom Cool

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Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
Sonnenschein24
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Angemeldet: 29.05.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.05.2007, 18:18 Nach oben

Hallo Frank,

richtig geraten!
Die Begründung lautete daß vor der Montage der Module bereits eine Absturzsicherung vorhanden war und das Gebäude nach der Verkehrsanschauung auch ohne diese Fassadenelemente regelmäßig als fertiggestellt betrachtet worden ist und bestimmungsgemäß genutzt werden konnte.
Die Absturzsicherung war jedoch so desolat, daß sie ersetzt werden mußte, um ihre Funktion zu gewährleisten.
Der Netzbetreiber ist ist nach der "herrschenden Literaturmeinung "der Ansicht, daß auch aktive oder passive Verschattungselemente (z.B. Anlagen in Form von Markisen) regelmäßig nicht durch §11 Abs.2Satz2 EEG erfasst sind und in Folge dessen auch keine gesonderte Vergütungspflicht (Fassadenbonus) besteht.
eifel-solar.de
Fleißiges Mitglied
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Info: Solarteur
Angemeldet: 31.01.2007
Beiträge: 460
Wohnort: Eifel

BeitragVerfasst am: 29.05.2007, 20:08 Nach oben

Begründung zum EEG hat Folgendes geschrieben:
Nach Satz 2 erhalten gebäudeintegrierte Fassadenanlagen einen weiteren Bonus, der sich einerseits durch die höheren Stromgestehungskosten und anderseits durch die Intention gerechtfertigt, einen Anreiz zur Nutzung des insoweit besonders großen Potenzials zu setzen. Missbrauch soll dadurch vorgebeugt werden, dass vorausgesetzt wird, dass die Anlagen wesentlicher Bestandteil des Gebäudes im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind.
Dies ist immer dann der Fall, wenn die Anlage eine Funktion für das Gebäude übernimmt, die ansonsten anderweitig gewährleistet werden müsste.

Arrow So fallen Fassadenelemente, die anstelle einer andersartigen Verkleidung den Abschluss der Gebäudehülle bilden ebenso unter die Regelung, wie aktive oder passive Verschattungselemente, selbst wenn diese nicht senkrecht sondern in einer Schräge zur Wand montiert sind. Exclamation Exclamation

Arrow Die Definition des Gebäudes in Satz 3 ist der Musterbauordnung entnommen. Sie ist dabei im Hinblick auf Sinn und Zweck der Regelung so weit zu verstehen, so dass insbesondere auch sogenannte Carports oder Überdachungen von Tankstellen vom Gebäudebegriff erfasst sind. Idea

Noch Fragen?

Es ist echt `ne Frechheit, wie ignorant die EVU´s sind, sagt:

Frank (eifel-solar.de)

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