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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
01.02.2007, 09:55 |
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| Zitat: |
| Deshalb sagte ich bereits, ob Du vielleicht einfach nur die Aussage der VHV falsch gedeutet hast (Prospektaussage ?) oder ob dieses von einem öffentlich zugänglichen Schreiben der VHV herrührt? |
Nein, es ist keine Prospektaussage. Es ist vielmehr in den Bedingungen verankert.
--> Sofern Wechselrichter nicht mit einem Überspannungsschutz ausgestattet sind, sind Schäden an diesen durch Überspannung (auch indirekte Blitzeinwirkung) nicht versichert.
Meine hier dargestellte Information habe ich direkt vom Leiter der Abteilung Elektonikversicherung. Da ist nichts falsch interpretiert.
| Zitat: |
| Ich kenne im Moment keinen Wechselrichterhersteller (zumindest von den renommierten) der keinen "einfachen" Überspannungsschutz in seinen Wechselrichter einbaut. Mich stört aber die Aussage, daß es der VHV egal ist, ob noch extern Überspannungsbausteine eingebaut sind oder nicht. |
Das ist eine Antwort mit der ich was anfangen kann. Wenn die meisten Wechselrichter mit direktem Ü-Schutz (egal wie gut) ausgestattet sind, passt ja der Tarif der VHV. Ansonsten muss halt ein alternativer Versicherer ausgewählt werden.
| Zitat: |
| Einen 100%igen Schutz gibt es sowieso nicht. Hier und da gibt es immer gewisse Faktoren die man beachten kann, aber die untergewissen Umständen wieder anders einwirken. Einige sagen auch der ganze Überspannungsschutz ist Blödsinn und die anderen schwören drauf. Das ist auch eine Entscheidung die jeder selber treffen muß. Jedoch finde ich es sehr bedenklich, wenn ein Versicherer einen eigenverantwortlichen Mehraufwand zum Schutze der PV-Anlage als nicht relevant darstellt. Schließlich trägt der Kunde zur Schadensreduzierung dazu. Ich weiß nicht was ich davon halten soll. |
So wie es diverse Meinungen der Betreiber zum Ü-Schutz gibt, so haben auch Versicherungen unterschiedliche Haltungen, Anforderungen und Tarife - was für den Kunden ja auch von Vorteil sein kann. Wenn alle das Gleiche anbieten ist auch keinem geholfen .
Die Versicherung geht immer von dem Minimum an vertretbaren Sicherungen aus, welche sie selber festlegt. Da es darüber hinaus zu viele Eventualitäten gibt, die wiederum den Tarif verkomplizieren könnten, belassen Sie es bei den Mindestsicherungen. In der Tat werden zusätzliche Sicherungen meist nicht honoriert. Der Versicherer kalkuliert allerdings schon in seinem Standardtarif mit ein, dass der Kunde im eigenen Interesse seine Anlage weitergehend Schützt bzw. selber auf Qualität achtet, was aber kein Muss für den Kunden darstellt.
Im Bezug auf Wechselrichter bei der VHV haben wir ja jetzt eine klare Aussage und es kann dementsprechend berücksichtigt werden. Ich z. B. verhindere, dass ein Onlineabschluss ohne Ü-Schutz im Wechselrichter zustande kommt. Ansonsten ist der VHV Tarif sehr gut.
rosa |
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Verfasst am:
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4524
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
01.02.2007, 10:35 |
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| rosa hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| Deshalb sagte ich bereits, ob Du vielleicht einfach nur die Aussage der VHV falsch gedeutet hast (Prospektaussage ?) oder ob dieses von einem öffentlich zugänglichen Schreiben der VHV herrührt? |
Nein, es ist keine Prospektaussage. Es ist vielmehr in den Bedingungen verankert.
--> Sofern Wechselrichter nicht mit einem Überspannungsschutz ausgestattet sind, sind Schäden an diesen durch Überspannung (auch indirekte Blitzeinwirkung) nicht versichert.
Meine hier dargestellte Information habe ich direkt vom Leiter der Abteilung Elektonikversicherung. Da ist nichts falsch interpretiert. |
Also wenn das der genaue Wortlaut der VHV ist, dann heißt das für mich soviel, daß der Kunde versichert ist, solange er einen Überspannungsschutz hat. Egal ob er im Gerät ist oder extern vorgesehen ist. Und er stellt keine Bedingungen über die Qualität des Überspannungsschutzes. Ob er zu klein oder zu groß dimensioniert wurde ist ihm vollkommen egal. Keine Angaben über Einhaltung der aktuellen technischen Vorschriften, Stand der Technik,...etc.?
Der Tom  |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
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Verfasst am:
01.02.2007, 11:01 |
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nein, eben nicht - er muss im Wechselrichter sein - "Sofern Wechselrichter nicht mit einem Überspannungsschutz ausgestattet sind". Das ist auch die klare Aussage der VHV. Da bringt es nichts einfach zu spekulieren. Es ist halt gut, wenn man diese Info hat.
edit:
| Zitat: |
| Und er stellt keine Bedingungen über die Qualität des Überspannungsschutzes. Ob er zu klein oder zu groß dimensioniert wurde ist ihm vollkommen egal. Keine Angaben über Einhaltung der aktuellen technischen Vorschriften, Stand der Technik,...etc.? |
Das ist richtig. Da verlässt er sich auf die Hersteller der Wechselrichter!
rosa |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
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Verfasst am:
17.02.2007, 09:03 |
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Hallo Zusammen,
kurz noch ein Nachschlag:
Die DBV verlangt laut Bedingungen lediglich einen Überspannungsschutz, ohne diesen definiert zu haben. Ohne Überspannungsschutz kommt eine SB von 600 EUR zum tragen. Zu Beachten ist allerdings, dass die Anlage nach VDE-Richtlinien installiert und abgenommen sein muss.
Die VHV verlangt definitiv nur den Überspannungsschutz, welcher direkt im Wechselrichter integriert ist (Varistoren). Ohne Varistoren ist der Wechselrichter bei Überspannungsschäden nicht versichert. Weitere Anforderungen zum Überspannungsschutz gibt es nicht.
Die Helvetia hat keine Anforderung zum Überspannungsschutz in den Bedingungen.
Gruß
rosa |
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sunjunkie
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Info: Betreiber
Angemeldet: 07.05.2006
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Verfasst am:
17.02.2007, 21:51 |
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Hallo zusammen ,
Ich denke bei der Versicherung auch an die DBV .Hab ich das also richtig verstanden?
Ich kann auf dem Antrag angeben das ich einen Überspannungsschutz habe weil mein Fronius IG 60 intern etwas einigermaßen vergleichbares eingebaut hat? Was heißt eigentlich die Anlage muss abgenommen sein ? Die ist von einem Elektromeister installiert worden,wer soll da noch was abnehmen? Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los,egal was man macht,irgend ein Schlupfloch für die Versicherung bleibt immer.
SJ.  |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
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Verfasst am:
18.02.2007, 08:16 |
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Hallo sunjunkie,
wenn die Anlage von einem Elektrikermeister unter Einhaltung der VDE Norm installiert wurde, ist alles i. O.. Da die DBV seit 01.07 auch seblbstmontierte Anlagen versichert, wird die "Abnahme durch einen Fachbetrieb" verlangt.
Ob die DBV wirklich die beste Wahl ist, kann man pauschal nicht sagen. Es kommen mehrere Faktoren zum tragen. Die VHV würde ich auch mal berücksichtigen.
Gruß
rosa |
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sunjunkie
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 07.05.2006
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Verfasst am:
18.02.2007, 22:20 |
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Ob der sich an die VDE gehalten hat weis ich auch nicht.
Verleich VHV-DVB : Wo sind da die Unterschiede Noch hab ich mich nicht festgelegt.
SJ.  |
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sunjunkie
Fleißiges Mitglied


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Verfasst am:
18.02.2007, 22:24 |
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@ lehmann 28: der IG60 hat doch einen eingebauten Schutz,Oder
SJ.  |
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KölnSolar
Stammmitglied

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Verfasst am:
27.02.2007, 22:29 |
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ich kann dem Tom nur zustimmen. Auch wenn der Leiter Elektronikversicherung der VHV meint es wäre ein integrierter Uberspannungsschutz erforderlich, so geben das die Versicherungsbedingungen nicht her. Ausgestattet ist eben nicht gleichbedeutend mit integriert oder intern und kann auch eine nachträgliche externe Installation sein . Im Fall des Falles dürfte die VHV einen Prozeß verlieren.
@sunjunkie: natürlich haben Fronius-Wechselrichter einen integrierten Typ3 Schutz. |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 414
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Verfasst am:
28.02.2007, 08:46 |
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Hallo KölnSolar,
es geht hier ja nicht darum einen Prozess anzustreben bzw. zu gewinnen oder zu verlieren. Ich sehe meine Tätigkeit darin, den Kunden auch vor ungewollten Überraschungen vorab zu schützen - nicht erst dann, wenn alles zu spät ist. Daher meine klare Aussage, dass die VHV Versicherung eine einzige Mindestanforderung an den Überspannungsschutz hat, welche von nahezu jedem Wechselrichter der neuen Generation erfüllt werden dürfte - "Wechselrichter mit integriertem Überspannungsschutz (Varistoren)".
Wie ich durch den von mir angestoßen Beitrag erfahren habe, sind Varistoren im Wechselrichter gang und gebe, daher sollte das nicht überbewertet werden, wenn dies als Mindestanforderung verlangt wird. Derjenige der irgenwo einen alten Wechselrichter rumliegen hat und einbaut bzw. ein Billigteil im Baumarkt kauft, sollte einfach einen anderen Anbieter wählen.
Gruß
rosa |
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