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Michael Z
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.06.2005
Beiträge: 69
Wohnort: im schönen Oberfranken.....
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Verfasst am:
30.09.2005, 10:06 |
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Steuerliche Aspekte zu Photovoltaikanlagen
Das sollten Sie über die Steueraspekte wissen
Umsatzsteuer
Soweit der Betreiber einer unter §§ 3 bis 8 EEG fallenden Anlage zur Stromgewinnung den erzeugten Strom ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich, in das allgemeine Stromnetz einspeist, begründet dies die Unternehmereigenschaft"
(BMF-Schreiben vom 23.07.2001 - IV B 7 - S 7104 - 21/01)
Der Anlagenbetreiber ist als "Unternehmer" vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. er erhält auf Antrag beim Finanzamt seine gezahlte Umsatzsteuer zurück. Hierzu müssen monatlich die Vorsteuermeldungen per ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Dies geht aber nur wenn ich nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, denn diese entbindet mich von der Vorsteuerabzugsberechtigung.
Er erhält vom Netzbetreiber zusätzlich zu den im EEG festgelegten Einspeisevergütungen die MwSt. ausbezahlt, die er wiederum an das Finanzamt abführt.
Einkommensteuer
Gewinnerzielungsabsicht ist entscheidend. Gewinn, verstanden als Totalgewinn nach 20 Jahren Betriebsdauer. Gegenübergestellt werden in diesem Zeitraum Einnahmen zu Ausgaben. Einnahmen: Einspeisevergütung Ausgaben: Anschaffungs-, Planungs-, Überwachungs-und Versicherungskosten, Reparaturaufwendungen, Kreditzinsen, Abschreibung, etc.
Hierzu zählen alle Anschaffungen die zum Betrieb der PV-Anlage erforderlich sind (z.B. PC, Steuer-Software, Fahrtkosten etc.)
Wer seine PV-Anlage mit Gewinnerzielungsabsichten betreibt, muss in seiner Einkommenssteuererklärung eine Gewinnermittlung durchführen.
Wer seine PV-Anlage ohne Absicht der Gewinnerzielung betreibt, muss keine Angaben in der ESt.-Erklärung machen, es sei denn, das Finanzamt fordert ihn hierzu ausdrücklich auf.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten:
1. Lineare Abschreibung nach § 7 EStG.
Nutzungsdauer der PV-Anlage 20 Jahre.
Jährlicher Abschreibungssatz 5 % vom Anschaffungswert
2. Degressive Abschreibung nach § 7 EStG.
Nutzungsdauer der PV-Anlage 20 Jahre.
Jährlicher Abschreibungssatz 10 % vom Restwert
Gewerbesteuer
Für Privatbetreiber ist eine Gewerbeanmeldung bei Anlagen üblicher Größe - unabhängig von der Gewinnsituation - nicht erforderlich.
Vorgehensweise: Beim Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die Originalrechnungen vorlegen, um sich die Vorsteuer erstatten zu lassen
Dem Netzbetreiber mitteilen, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt, damit er die Vergütung einschließlich MwSt. zahlt.
Wenn ein Totalgewinn zu erwarten ist und es sich um eine außergewöhnlich große Anlage handelt, beim Gewerbeamt nachfragen, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Die in der Einspeisevergütung enthaltene MwSt. an das Finanzamt abführen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Artikel keineswegs den Gang zum Steuerberater erspart. Denn nur diese kann wirklich eine auf den einzelnen Fall zugeschnitte Analyse und Steuerberechnung durchführen. Gerade was die Abschreibung und die diversen Steuervorteile anbelangt.
Dieser Artikel soll nur als Einstieg für den interessierten dienen um sich etwas leichter zu orientieren !! |
_________________ Gruß Michael Z.
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"Im Alter bereut man vor allem die Sünden, die man nicht begangen hat" |
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