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 PV-Anlage mit in der Gebäudeversicherung Nächstes Thema anzeigen
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Autor
ServerDreams
Stammmitglied
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Angemeldet: 12.10.2006
Beiträge: 114
Wohnort: Leverkusen

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 13:42 Nach oben

So, bin zwar nicht Eigentuemer des Gebaeudes - dafuer meine Eltern. Ich bin aber der Betreiber der Anlage. Mein Vater hat jetzt der Gebaeudevers. mitgeteilt, dass eine PV-Anlage errichtet wurde und, dass "diese bitte in der Versicherung beruecksichtigt werden soll".
Hat die Versicherung ohne weiteres akzeptiert und sogar ohne Mehrpreis mit aufgenommen.
Versichert ist die Anlage jetzt gegen Sturm, Wasser, Hagel. Das wuerde dann ja einer Haftpflicht gleich kommen, oder? Bin mir nicht ganz sicher was ich noch mehr brauchen sollte bei einer 4,55kWp Anlage. Grosse Schaeden am Ortsnetz kann "ich" wohl kaum verursachen Wink

Oder auf was sollte man sonst noch Wert legen?

Danke fuer Eure Tips!

_________________
4,55kWp
26xKyocera KC175GHT2 / 1xFronius iG40
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Verfasst am: Nach oben

Anfänger
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 11.11.2005
Beiträge: 591

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 15:49 Nach oben

Hi,
wie sieht es aus mit
- Sabotage,Vandalismus
- Überspannung
- Kurzschluß
- Blitzschlag
- Induktion
- Marderbiss
- Diebstahl,Einbruchdiebstahl,Raub und Plünderung
- Ungeschicklichkeit
- Fahrlässigkeit
- Unsachgemäße Handhabung
- höhere Gewalt
- Feuer,Brand,Explosion
- Überschwemmung
- Frost und Schneedruck
und ganz wichtig Ertragsausfall durch Betriebsunterbrechung

und,und ,und

das ist alles bei der Mannheimer Lumit Solar-(Sach)Versicherung für Photovoltaik mit dabei.

Hier ein Interessanter Link
http://www.photovoltaikforum.com/ftopic413.html

Gruß Anfänger

_________________
Module: 27x Sanyo HIP210 NHE1/5,67kWpWechselrichter: 1x SB 5000 TL MS
Link:http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=25
oder www.ambrogio-orazio.de
Wendelin
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 08.08.2005
Beiträge: 185

BeitragVerfasst am: 12.01.2007, 09:05 Nach oben

Hallo ServerDreams,
über den notwendigen Umfang der Versicherungen gehen die Meinungen etwas auseinander.Habe meine Anlage zuerst auch bei der bestehenden Gebäudebrand "mitversichert", jetzt aber wieder herausgenommen und eine Elektronikversicherung (Winthertur ) seperat abgeschlossen.Damit habe ich eine Art Vollkasko, bei derartig hohen Investitionen will ich ganz auf Nummer sicher gehen.
MFG Wendelin
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 381
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.2007, 13:54 Nach oben

Hallo ServerDreams,

hier eine weitere Ausführung zu deiner Frage die sich der von "Anfänger" anschließt:

Die Gebäudeversicherung leistet nur bei bedingungsgemäßen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung sowie für Leitungswasser, Sturm und Hagel (je nach Bedingungswerk gibt es Abweichungen). Der Schaden aufgrund eines Blitzschlages ist nur dann versichert, wenn der Blitz unmittelbar auf die versicherte Sache (das Gebäude oder dessen Bestandteile) aufgetroffen ist. Tritt der Blitz beispielsweise in das Dach des Nachbarn ein und verursacht eine Überspannung oder einen Kurzschluss an Ihrer Photovoltaikanlage (Induktionsschaden), so ist kein Versicherungsschutz gegeben.

Angenommen Du installierst eine Photovoltaikanlage im Wert von 50.000 EUR auf dem Dach und benachrichtigst deinen Wohngebäudeversicherer über den Einschluss der Anlage. Der Versicherer bestätigt dir das die Anlage mitversichert ist. War das alles? Nein, weit gefehlt. Du musst in jedem Fall die Versicherungssumme erhöhen, da Du ansonsten Gefahr läufst im Schadenfall unterversichert zu sein, was richtig teuer werden kann. Die Anzeige der Erhöhung muss immer vom Versicherungsnehmer erfolgen. Der Versicherer erhöht nur dann, wenn Du es schriftlich anzeigst!

Wenn Du dann die Mehrprämie zur Gebäudevers. mit der Prämie eine kompletten "Allgefahren-Photovoltaikversicherung vergleichst, sind die Differenzen verschwindend gering. Willst Du wegen 30 EUR im Jahr das Risiko in Kauf nehmen? Mehr Infos zur PV-Versicherung erhältst Du hier.

Auch wenn Du die Anlage auf dem Dach deiner Eltern installiert hast, ist eine Betreiberhaftpflicht ein muß! Verursacht Deine Anlage einen Schaden am Gebäude, fangen die richtig dicken Probleme an. Denn der Gebäudeversicherer könnte Dich als Betreiber in Regreß nehmen bzw. den Schaden auf dich abwälzen.

Gruß
rosa

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Wechsel-Richter
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Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 878
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main

BeitragVerfasst am: 13.01.2007, 19:27 Nach oben

Was heisst hier KÖNNTE? Er WIRD... Crying or Very sad

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12,2 kWp Solarworld L-Förmiges Dach 38°
32 x SW210 Poly / 2 x SMA 3300TL (245° SW)
11 x SW210 Poly / 1 x SMA 2100TL (245° SW)
15 x SW210 Poly / 1 x Sunplug SPI 3000 (155° SO)
Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329
sand-pit
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Beiträge: 652
Wohnort: Geldern Niederrhein

BeitragVerfasst am: 13.01.2007, 19:37 Nach oben

rosa ist ein Versicherungsmensch - richtig ???

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28 x SW200; WR SPI 4500; 5,65 KWp; 33° Dach; 180°.
"Gedanken hüpfen wie Flöhe von einem Menschen auf den anderen. Aber sie beißen nicht alle."
Wechsel-Richter
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Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main

BeitragVerfasst am: 13.01.2007, 21:58 Nach oben

Ja, aber er hat recht - als PVler ist man Gewerbetreibender. Da wird eine Private Versicherung nicht zahlen - da brauchts eine Gewerbliche.

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
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Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.01.2007, 12:58 Nach oben

Hallo sand-pit,
ja ich bin ein Mensch sowie Versicherungsmakler Wink

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 381
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BeitragVerfasst am: 14.01.2007, 13:08 Nach oben

Hallo Wechsel-Richter,

du hast was die Bedingungen angeht vollkommen recht, "er wird". Ich muss wohl ein wenig mehr auf die Formulierungen achten.

Gruß
rosa

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sand-pit
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Beiträge: 652
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BeitragVerfasst am: 14.01.2007, 13:08 Nach oben

Hi alle,

@rosa - wie sähe es denn aus, wenn serverdreams seine Eltern zu Miteignern seiner PV Anlage macht ?

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Angemeldet: 13.06.2006
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BeitragVerfasst am: 14.01.2007, 13:19 Nach oben

Hallo sand-pit,

Es würde sich nichts ändern. Es handelt sich um einen Gerwerbebetrieb (entgeltliche Stromeinspeisung) - auch dann wenn die Eltern miteigentümer sind. Die private Haus u. Grundbesitzer sowie private Haftpflichtversicherung werden keinen Schaden regulieren. Auch hier ist die Betreiberhaftpflicht ein muß, wenn der Gebäudeeigentümer (Eltern), bei einem von der Anlage verursachten Gebäudeschaden, nicht leer ausgehen möchte.

Gruß
rosa

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Wendelin
Vielschreiber
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Angemeldet: 08.08.2005
Beiträge: 185

BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 09:00 Nach oben

Hallo rosa,
das mit der Betreiberhaftpflicht sehe ich nicht ganz so.Wie zum Beispiel kann eine PV-Anlage Schaden am Gebäude verursachen?Kannst Du Beispiele nennen?Angenommen ein Gebäude stürzt durch Schneedruck (im Fall dass es überhaupt noch Schnee gibt !)ein ,ist sicher nicht die Anlage Schuld?Oder eine PV-Anlage kann auch bei einem Feuer niemals der Verursacher sein ?Also warum ist eine Betreiberhaftplicht ein muß ?
Gruß Wendelin
lehmann28
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Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 4239

BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 09:09 Nach oben

Wendelin hat Folgendes geschrieben:
Hallo rosa,
das mit der Betreiberhaftpflicht sehe ich nicht ganz so.Wie zum Beispiel kann eine PV-Anlage Schaden am Gebäude verursachen?Kannst Du Beispiele nennen?Angenommen ein Gebäude stürzt durch Schneedruck (im Fall dass es überhaupt noch Schnee gibt !)ein ,ist sicher nicht die Anlage Schuld?Oder eine PV-Anlage kann auch bei einem Feuer niemals der Verursacher sein ?Also warum ist eine Betreiberhaftplicht ein muß ?
Gruß Wendelin

Also die beiden Beispiele sind jetzt etwas schlecht.

Eine PV-Anlage ist zwar nicht direkt für den Einsturz bei Schnee verantwortlich, aber durch die Mehrlast pro m² wird das Risiko eines Dacheinsturzes heraufgesetzt. Die ca. 15-20kg pro m² stehen nunmal nicht mehr für den Schnee zur Verfügung.

Ein Brand kann allerdings sehr wohl durch eine PV-Anlage entstehen. Entweder durch einen Kurzschluß in den Solarkabeln und damit verbundener Hitzeentwicklung oder das ein defektes Modul an der Anschlußdose anfängt zu schmoren. Die BP-Module haben diesen Fehler gerade erst eindrucksvoll gezeigt.

Der Tom Cool

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Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 381
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 10:00 Nach oben

Guten Morgen,

und vielen Dank lehmann28. Du hast es mit deinen Beispielen auf den Punkt gebracht.

Gruß
rosa

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PV-Harry
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Angemeldet: 24.04.2006
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 15.01.2007, 10:34 Nach oben

Warum sollte ein Brand in der Anschlussdose eines Moduls zu einem Hausbrand führen? Hat es soetwas schon gegeben?
Ich ging bisher immer davorn aus, dass die Module, einschließlich der TEDLAR-Schicht, nicht brennbar sind!!
Die Kabel sollten einem Kurzschlussstrom ohne zu brennen aushalten-meine ich.
Wer hat hier andere Erfahrungen?
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