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 Halbes Jahr Wartefrist - was gilt ? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
germanfarmer
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1134
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 19:49 Nach oben

Hallo zusammen,

ich habe am 24. April eine Anlage mit 34,32 kWp in Betrieb genommen und diese am 26. Oktober um weitere 5,72kWp erweitert.
Nach meiner Aufassunug sind das 6 Monate und zwei Tage, von daher müsste ich die volle Vergütung bekommen.
Im EEG §11 Absatz 6 steht: "...innerhalb von sechs aufeinander folgenden Kalendermonaten...gelten als eine Anlage..."
Wird der Monat der Inbetriebnahme, in meinem Fall der April zu den sechs Monaten gezählt ? Wenn ja hätte ich ja kein Problem, wenn nicht dann schon.
Es wäre nett wenn ihr Erfahrungsberichte einstellen könntet.

Vielen Dank
germanfarmer

P.S.: Wenn ich jetzt auf ein anderes Dach noch 13kWp baue ist das unabhängig von der bisherigen Anlage, oder ? Anschlusspunkt wäre der selbe.

_________________
Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
Datenlogger: "Sunny Boy Control".
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Verfasst am: Nach oben

4motion
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Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 20:03 Nach oben

hallo
gleiches prob hatte ich bzw habe ich noch event vor mir..vll hilft der link
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=2169&highlight=

genau wissen tu ichs aber bis heute nicht Sad


gruß 4motion

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16x sanyo 215er
wr sma 4200tl und sma 1100e
Skydive
Vielschreiber
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Angemeldet: 31.01.2006
Beiträge: 192
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 21:00 Nach oben

hallo germanfarmer,

ich verstehe nicht ganz.. Question
bei Dir ist das doch egal mit den 6 Monaten, da Deine Erweiterung ja sowieso noch im Jahr 2006 ans Netz ging..

oder verstehe ich was falsch..

Skydive

_________________
26kWp

130 x Solarword 200 poly, 4x WR SMA 4200TL, 2x WR 3300TL, Datenlogger SBCO, Ausrichtung 210°, Dachneigung 26 °
Am Netz seit 11.05.2006 mit 14,4 kWp. Erweiterung auf 26 kWp seit 10.10.06
4motion
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Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 21:14 Nach oben

hallo
glaube verstehe dein problem..du möchtest für die 5,72 kep die vollen 51,8 vent für 2006 bekommen oder?


gruß 4motion

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Kollektor
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Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 1890
Wohnort: Südliche Weinstraße

BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 21:20 Nach oben

Skydive hat Folgendes geschrieben:
ich verstehe nicht ganz.. Question
bei Dir ist das doch egal mit den 6 Monaten, da Deine Erweiterung ja sowieso noch im Jahr 2006 ans Netz ging..

oder verstehe ich was falsch..


Über 30 KWp gibt es nur noch 49,28 Cent pro KWp

Jahr der Inbetriebnahme bis 30 kW in ct/kWh über 30 kW in ct/kWh ab 100 kW in ct/kWh
2005 54,53 51,87 51,30
2006 51,80 49,28 48,74
2007 49,21 46,82 46,30
2008 46,75 44,48 43,99
2009 44,41 42,26 41,79
2010 42,19 40,15 39,70
2011 40,08 38,14 37,72
2012 38,08 36,23 35,83
2013 36,18 34,42 34,04

germanfarmer bekommt seine 51,8 Cent

_________________
Sonnige Grüße
Kollektor
Skydive
Vielschreiber
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Angemeldet: 31.01.2006
Beiträge: 192
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 21:27 Nach oben

ja das ist mir klar..

ich gehe davon aus das , das EVU schon vor Ort war und die Erweiterung aufgenommen hat..??!!

ich hatte meine erste Anlage mit 14,4 kw am 11.05.06 in Betrieb genommen und auch erweitert.
Nach Fertigstellung der Erweiterung auf 26 kw kam wieder das EVU und hat die Erweiterung in Betrieb genommen.

wenn das alles innerhalb eines Kalenderjahres passiert, ist es doch egal ob mehr als 6 Monate dazwischen liegen.

man bekommt immer 51,8 Cent.

oder check ich's jetzt nicht...???????




Skydive

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26kWp

130 x Solarword 200 poly, 4x WR SMA 4200TL, 2x WR 3300TL, Datenlogger SBCO, Ausrichtung 210°, Dachneigung 26 °
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ohnedach
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 21.07.2006
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BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 21:35 Nach oben

Hallo zusammen,

wieder so 'ne spannende Rechtsfrage ... Smile

Zählt die Erweiterung als "Anlage" im Sinne des § 3 EEG? Dann müsste es sich um eine "eigenständige technische Einrichtung" handeln. Im Thread
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=3664&highlight=
haben wir schon mal über die Bundestagsdrucksache diskutiert, in der eine Erweiterung von bis zu 50 % des Ursprungswerts so gewertet wurde, dass sie zusammen mit den bestehenden Einrichtungen *eine* Anlage bildet.

Nach dem Wortlaut des Gesetzes könnte man auch davon ausgehen, dass jede Baumaßnahme nach 6 Monaten eine eigene Anlage ergibt. Dann wären im Falle von germanfarmer 6 Monate überschritten, und zwar unabhäüngig von der Lesart des § 11. (Erklärung: Eine echte 6-Monats-Frist wäre überschritten, und zwar um genau zwei besch ... Cool Tage. Im Falle einer "unechten" 6-Monats-Frist käme es nur auf die Zahl der Monate an, dann hieße "innerhalb von 6 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten" in der Regel eine noch kürzere Frist. Eine Fristüberschreitung läge dann ggf. auch bei 5 Monaten und einem Tag vor, wenn z.B. die erste Anlage am 31.10. und die zweite am 01.04. in Betrieb gegangen wäre.

germanfarmer ist nicht zu beneiden, falls sich das EVU hier querlegt, denn ganz eindeutig erscheint mir der Sachverhalt nicht. Sad

ohnedach

EDIT: @skydive: Du "checkst" Wink es wirklich noch nicht ganz. germanfarmer *will*, dass zwei Anlagen gezählt werden, da er für den ersten Teil sowieso nur 49,28 Ct. bekommt. Er möchte für den zweiten, kleineren Teil aber 51,8 Cent.

_________________
21 x Sanyo HIP-215, 1 x SMA 4200TL HC ESS, Solarlog100
45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz

Zuletzt bearbeitet von ohnedach am 10.01.2007, 21:37, insgesamt einmal bearbeitet
Skydive
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Angemeldet: 31.01.2006
Beiträge: 192
Wohnort: Unterfranken

BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 21:35 Nach oben

oh ja logo..über 30 kw..klar Idea

aber mit den sechs Monaten hat das dann natürlich nix zu tun.

kollektor..Du hast es wieder mal mit wenigen Worten geklärt.. Wink

Gruß
skydive

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germanfarmer
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Beiträge: 1134
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BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 21:52 Nach oben

Naja für die ersten 30 kWp bekomme ich schon die 51,8 cent, nur die letzten 4,32 kWp werden mit 49,28 Cent abgerechnet. Die 6 Monate spielen für mich die Rolle, das ich für die Erweiterung (bzw. zweite Anlage) wieder die 51,8 Cent bekommen möchte. Aus den Antworten geht ja auch hervor das dem so sein müsste, vielen Dank dafür.

Wenn ich jetzt noch eine Anlage baue (12-16kWp), die über den selben Zähler und Hausanschluss läuft, aber auf einem anderen Dach liegt, wie sieht es dann aus? Bekomme ich das als Erweiterung der 5,7 kWp durch oder wird das immer als neue Anlage gewertet ?

Vielen Dank nochmal für die bisherigen Info´s, die werden mir bei meiner Diskussion mit dem EVU morgen schonmal helfen.

germanfarmer

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Kollektor
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Beiträge: 1890
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BeitragVerfasst am: 10.01.2007, 22:19 Nach oben

Auf unserem Schuldach sind vier PV-Anlagen. Zwei davon ( 29 KWp und 18 KWp ) gingen 2005 zeitnah in Betrieb, aber auf verschiedenen Flügeln der Schule mit separatem Netzanschluss. Wir erhalten jeder die volle Einspeisevergütung von 54,53 Cent/KWp

Zwei Anlagen kamen 2006 hinzu. Eine auf der Turnhalle mit 19 KWp und eine auf einem Ost/West-Flügel mit 18 KWp Dünnschicht. Dort bekommt auch jeder die volle Einspeisevergütung von 51,8 Cent/KWp.

Die Sache wurde vorher mit dem EVU abgeklärt, und ein verbindlicher Einspeisevertrag vor der Investition unterzeichnet.

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Sonnige Grüße
Kollektor
germanfarmer
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1134
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 11:46 Nach oben

Also mein Netzbetreiber stellt sich quer und sagt das die 6-Monatsfrist keinen Einfluss hat da die Erweiterung auf dem selben Dach ist. Confused
Ich kann das so nicht aus dem EEG lesen und meine im Recht zu sein. Der "nette" Mitarbeiter des EVU will mir mal ein Urteil mailen, was zwar so nicht paßt, aber vielleicht übertragbar ist...
Also, ich bin für weitere Tipps dankbar !!

Gruß
germanfarmer

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Heiko
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BeitragVerfasst am: 11.01.2007, 12:50 Nach oben

Glaube es zählt die Flurnummer.Gesetze sind dazu gemacht um sie zu umgehen.
Würde ja dann jeder eine 60kw Anlage auf 2x bauen.
Wenn es keine Erweiterung sein darf muß ein neuer Zähler her.
Könnte ja evtl.jemand(Frau ,Nachbar...)auf dem Papier die Fläche mieten.....
Ich habe jetzt auch erst um 3,135kw erweitert.
MFG Heiko

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www.solarlog-home.de/treppenbau-birke
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www.solarlog-home.de/treppenbau-birke1
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=232
Friday
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Angemeldet: 11.01.2007
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BeitragVerfasst am: 12.01.2007, 10:05 Nach oben

Heiko hat Folgendes geschrieben:
Glaube es zählt die Flurnummer.Gesetze sind dazu gemacht um sie zu umgehen.
Es heißt "wirtschaftlich zusammenhängende Einheit". Die Flurstücksbezeichnung ist es mit Sicherheit nicht. Der Netzbetreiber kann das so auslegen, daß an einem Hausanschluß nur eine wirtschaftlich zusammenhängende Einheit vorhanden sein kann.
Ein "Grundstück" (auch aus mehreren Flurstücken bestehend) hat im Bereich eines Netzbetreibers aber nur einen Hausanschluß.
Ich kenne noch kein Grundsatzurteil, das hier Klarheit schaffen würde.

_________________
Friday der Bastler
germanfarmer
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1134
Wohnort: Südniedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.01.2007, 10:59 Nach oben

So, ich nochmal,

das Urteil bezieht sich auf den Fall wo zwei 30kWp Anlagen auf dem selben Dach, zum selben Zeitpunkt von zwei verschiedenen Betreibern in Betrieb genommen wurden. Da kann ich auch noch einsehen das dem einen nur die geringere Vergütung gezahlt wird, weil die 6-Monatsfrist nicht eingehalten wurde und edr § 11 Absatz 6 nicht zwischen den Betreibern unterscheidet.

Eine Kommentierung des EEG § 11 Satz 6 durch den SFV bestätigt mich hingegegen:
"... .Wer vermeiden will, dass die Leistung einer später errichteten Anlage zur Leistung der vorher errichteten Anlage hinzugezählt wird, muss den Monat der Errichtung der vorletzten Anlage sowie die folgenden 5 Kalendermonate vollständig verstreichen lassen, bevor er die nächste Anlage errichtet. ..."

Die Frage ist jetzt halt, wer hat Recht, wer bekommt Recht und lohnt es sich den ganzen Streß des Gerichtswegs einzugehen....

Gruß
germanfarmer

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Friday
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BeitragVerfasst am: 12.01.2007, 11:32 Nach oben

germanfarmer hat Folgendes geschrieben:
Also mein Netzbetreiber stellt sich quer und sagt das die 6-Monatsfrist keinen Einfluss hat da die Erweiterung auf dem selben Dach ist. Confused
Die entsprechende Kommentierung des EEG durch die Netzbetreiber spricht nicht vom Dach sondern vom Gestell. Diese Regelung wurde getroffen weil sonst jedes einzelne Modul eine eigene Anlage wäre, was so auch nicht sein soll.
Also zwei Regelungen:
- Jedes Modul kann eine eigene Anlage sein, wenn es mit mehr als 6 Monaten Abstand gebaut ist.
- Die Module auf einem Gestell sind eine Anlage.
Was hier nun gilt weiß ich nicht.

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Friday der Bastler
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