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germanfarmer
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
12.01.2007, 10:58 |
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Naja, ich habe eine Wartefrist von 6 Monaten und zwei Tagen eingehalten und meine nun, das ich die 51,8 Cent bekommen müsste...
Gruß
germanfarmer |
_________________ Module: "Schüco S130-SP" und "Schüco S175-SP-3".
Wechselrichter von SMA der Typen: "SB 5000TL HC MS", "SMC 7000TL" und "SB 3300".
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Verfasst am:
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germanfarmer
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
14.01.2007, 11:48 |
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Ich habe mich jetzt entschlossen erstmal dem Bescheid des EVU zu wiedersprechen und habe in einem Brief versucht meine Auslegung des EEG zu schildern. Jetzt ist das EVU am Zug. Aber ich glaube nicht das die einlenken werden. Schon blöd, ich habe wirklich keine Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, aber ich vermute das es darauf hinausläuft. Falls also jemand einen guten Anwalt kennt der sich schon mit dem EEG auseinandergesetzt hat...
Ein schönes Wochenende
wünscht germanfarmer |
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Elektron
Administrator

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Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2659
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
14.01.2007, 12:04 |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3362
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
14.01.2007, 12:08 |
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germanfarmer
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
14.01.2007, 12:12 |
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Vielen Dank Elektron,
das war ein guter Tipp. Mal schauen wie sich mein EVU verhält, aber ein Angebot werde ich von dem Anwalt schonmal einholen damit ich weis was auf mich zukommt...
Eine friedliche Einigung wäre mir natürlich lieber, sonst gibt es bei zukünftigen PV-Projekten sicherlich immer Ärger mit dem EVU.
Gruß
germanfarmer |
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Elektron
Administrator

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Angemeldet: 10.01.2005
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Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
14.01.2007, 12:14 |
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| germanfarmer hat Folgendes geschrieben: |
...aber ein Angebot werde ich von dem Anwalt schonmal einholen damit ich weis was auf mich zukommt...
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Frag doch einfach Frech nach einem PV-Forum-Rabatt!
Gruß Elektron |
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germanfarmer
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
14.01.2007, 12:20 |
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Da hast Du Recht, fragen kostet ja nichts und meistens siegt die Frechheit
Gruß
germanfarmer
P.S.: Das Forum ist bei dem Anwalt verlinkt und ich habe mich auch aufs Forum bezogen...vielleicht hilft es ja...  |
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dinogebiss
Stammmitglied

Angemeldet: 05.03.2006
Beiträge: 50
Wohnort: NRW
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Verfasst am:
16.01.2007, 23:09 |
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Hallo germanfarmer,
ich habe fast das gleiche Problem wie du.
Im December 2005 habe ich eine 30Kwp Anlage mit 54cent ans Netz genommen. Auf dem gleichen Dach habe ich in diesem Jahr im August 9KWp und im December nochmal 16Kwp mit einem seperraten Einspeisezähler hinzugelegt. Ich möchte nun für diese 25KWp Anlage eine 51cent Vergütung von meiner EVU. Da die Anlage deutlich nach der 6-Monatsfrist ans Netz genommen wurde, steht sie mir nach meiner Auffassung auch zu.
Wie bei germanfarmer stellt sich auch meine EVU quer
Sie akzeptiert diese Frist nicht, da nach ihrer Auffassung diese zweite Anlage eine Erweiterung der ersten Anlage ist und nun die 30KWp-Klausel (1 Stufe downgrate Vergütung= 49cent) zum Tragen kommt.
Auch ich habe überhaupt keine Lust, einen Rechtsstreit mit der EVU einzugehen.
gruss
dinogebiss |
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4motion
Forumsinventar

Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold
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Verfasst am:
16.01.2007, 23:16 |
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hallo
@germanfarmer
haste schon mit dem rechtsanwalt gesprochen? wenn ja hat er chancen ausgerechnet??
gruß 4motion |
_________________ 12x sanyo 210er
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Eberhard
Moderator

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Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1825
Wohnort: D 95233 Helmbrechts
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Verfasst am:
16.01.2007, 23:21 |
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Ob man Lust hat sich auf einen Streit einzulassen zählt hier leider nicht. Die EVUs legen das EEG teilweise ganz anders aus als vom Gesetzgeber vorgesehen. Da hilft dann leider nur noch der Gang zum Anwalt und nach vergeblichen Versuchen dann auch vor Gericht. Geht mir zur Zeit auch so, wenn die Sache abgeschlossen ist könnt ihr eine Lachnummer der Begründundungen des EVU warum nicht lesen.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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WR 2x SB5000 TL HC ESS Sanyo 10,08kWp 1xSB4200 TL HC Sanyo 4,24kWp Fassadenvergütung
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Sonnenertrag |
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germanfarmer
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Angemeldet: 12.03.2006
Beiträge: 1143
Wohnort: Südniedersachsen
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Verfasst am:
17.01.2007, 08:26 |
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Ja, ich habe schon mit dem von Elektron empfohlenen Anwalt per Email Kontakt aufgenommen und er liest hier wohl auch mit. Nach meiner groben Schilderung sieht er die 6-Monatsfrist erfüllt, genau wie ich.
Ich werde heute nochmal versuchen mit meinem EVU zu sprechen, da ich eigentlich wirklich keine Zeit für einen, aus meiner Sicht sinnlosen, Rechtsstreit habe. Sollte das erfolglos bleiben werde ich die Unterlagen für den Anwalt zusammenstellen.
@dinogebiss: Unsere Fälle scheinen tatsächlich gleich zu sein, wobei ein eigener Zähler für die zweite Anlage nicht nötig sein sollte, da nur die Module zählen.
Gruß
germanfarmer |
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dinogebiss
Stammmitglied

Angemeldet: 05.03.2006
Beiträge: 50
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Verfasst am:
17.01.2007, 22:03 |
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| germanfarmer hat Folgendes geschrieben: |
@dinogebiss: Unsere Fälle scheinen tatsächlich gleich zu sein, wobei ein eigener Zähler für die zweite Anlage nicht nötig sein sollte, da nur die Module zählen.
Gruß
germanfarmer |
Der zweite Einspeisezähler ist mehr zur meiner eigenen Kontrolle da, damit ich die unterschiedlichen Teilanlagen besser vergleichen kann.
Die Ertragsmessungstoleranz der Fronius WR ist mir zu ungenau.
Hab` halt Musterschüler ( Sanyo 215er ) und die bösen Buben (Antec ATF 43, 36, 33) auf meinem Dach liegen. ( Flach liegend und aufgeständert)
Gruß
dinogebiss |
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