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Kollektor
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 2038
Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
26.12.2006, 18:50 |
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Ich betreibe in meinem Heimatort zwei Photovoltaikanlagen. Ich schreibe jeweils am Quartalsende dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen eine Rechnung für den gelieferten Solarstrom plus USt, bisher waren das 16 %. Das Geld für das 4. Quartal 2006 bekomme ich im Laufe des Januar 2007.
Ich mache vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung, also Anfang April führe ich die USt für die Einnahmen vom Januar ab. Dann ist der USt-Satz aber schon 19 %.
Weiß jemand wie man vermeiden kann, dass ich selbst nur 16 % USt berechnen kann aber 19 % USt abführen muss ? Ich könnte die Rechnung im Januar schreiben aber kann ich dann für Lieferungen für 2006 schon 19 % USt verlangen ?
Dieses Problem gibt es praktisch für alle Gewerbetreibenden. Weiß jemand wie so was allgemein gehandhabt wird ? Für alle brauchbaren Tipps bin ich dankbar. |
_________________ Sonnige Grüße
Kollektor
Solarlog + Sonnenertrag |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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solerling
Forumsinventar

Angemeldet: 01.03.2006
Beiträge: 673
Wohnort: 85
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Verfasst am:
26.12.2006, 20:29 |
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Halloo Kollektor
Für das vierte Quartal bekommst Du wahrscheinlich 16% also musst Du auch 16% ans Finanzamt abführen ?
Solltest Du 19% ausbezahlt bekommen dann eben 19% ans Finanzamt.
Achsoo Du schreibst ne Rechnung,naja würde einfach sagen für den 2006 erzeugten Strom 16% und dann eben 19% ?
meine Meinung
Gruss Josef |
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Kollektor
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 2038
Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
26.12.2006, 20:39 |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
26.12.2006, 20:42 |
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Hallo Kollektor,
du musst die jeweils für den Lieferzeitraum geltende Mwst berechnen. Du kannst z.Bsp im Februar eine Rechnung mit 16% schreiben, wenn der Lieferzeitraum noch 2006 war. Ich habe z.Bsp im November eine Rechnung mit 19% bekommen, da es sich um eine Werbeanzeige in einer Broschüre handelte die 2007 gedruckt wird.
Man muss auch nur die Umsatzsteuer abführen, die man ausgewiesen hat auf der Rechnung.
Gruß Kato |
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Eibel
Stammmitglied

Angemeldet: 23.12.2006
Beiträge: 111
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Verfasst am:
26.12.2006, 21:54 |
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Letztendlich ist es egal welche Steuer für welche kWh berechnet wird da das Versorgungsunternehmen die USt. die du berechnest und abführst ja zurückerhält. Ich empfehle aber dennoch eine Ablesung der Zähler zum 1.1.2007 um im Zweifelsfall die Richtigkeit deiner Abrechnung belegen zu können. |
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Mattn
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 558
Wohnort: Riegelsberg (Saarland)
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Verfasst am:
27.12.2006, 09:17 |
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wann kommen denn die leute von energieunternehmen um die zähler abzulesen? ist das egal ob am 01.01.07 ist oder erst 2 wochen später?
gibt es schon das elster formular für 2007 also mit den 19%mwst? |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
27.12.2006, 12:48 |
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Hallo Mattn,
wenn es nach dem Finanzamt geht, musst du genau am 31.12. ablesen, damit ja keine kwh falsch versteuert wird. Dein EVU wird da aber nicht kommen, deshalb musst du selbst ablesen und den Zählerstand mitteilen und notfalls auf genaue Abrechnung bestehen. (falls die irgendwas schätzen wollen)
Yello-Strom will zBsp den Zählerstand genau am 31.12. wissen und mein Gasversorger ebenso (wegen der Mwst.)
Gruß Kato |
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Mattn
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 558
Wohnort: Riegelsberg (Saarland)
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Verfasst am:
27.12.2006, 20:49 |
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Hab heut mit Energis telefoniert. Die haben am 13.11. schon den Zähler abgelesen. Bekomme die Tage Post.
Frage mich dann nur wie das geht weil die ja die Erträge von Nov und Dez nicht haben....
Wie sieht es jetzt aus mit Elster 2007? |
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solafair
Öfters hier


Angemeldet: 22.11.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
27.12.2006, 21:31 |
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Hallo Kollektor,
Ab wann tritt die Umsatzsteuererhöhung in Kraft?
Mit Beginn des neuen Jahres, am 01.01.2007 0.00 Uhr gilt der erhöhte Steuersatz von 19%. Maßgebend für die Anwendung des Steuersatzes ist dabei der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung, der Entgeltsvereinnahmung oder der Rechnungsstellung an. Alleine der Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung entscheidet
Rechnungsstellung im Dezember 2006 für erbrachte Leistungen 2006 ->16% USt.
Rechnungsstellung im Januar 2007 für erbrachte Leistungen 2006 ->16 % USt.
=> für im 4. Quartal 2006 erzeugten Strom gilt egal ob die Rechnung noch
im alten oder erst im neuen Jahr erstellt wird 16%
Nachbarschaftliche Grüße
Walter |
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Mattn
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 558
Wohnort: Riegelsberg (Saarland)
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Verfasst am:
27.12.2006, 22:59 |
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war grad auf der elster homepage.
am 8.januar kommt das neue formular. |
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didisolar
Stammmitglied

Angemeldet: 31.08.2006
Beiträge: 47
Wohnort: Jülich
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Verfasst am:
05.01.2007, 10:47 |
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Ich habe am 1.1. abgelesen und den Zählerstand meinem EVU mitgeteilt. Die machen eine Abrechnung (bis ca. ende Januar) ich brauche keine Rechnung schreiben.
Der bis 31.12.2006 gelieferte Strom muß mit 16 % beaufschlagt werden und danach mit 19.
Bei der Umsatzsteueranmeldung 2006 gebe ich nur das vereinnahmte Entgeld also die in 2006 erhaltenen Abschläge an. Bei der Abrechnung für 2007 wird man dann die Abschläge mit 19 % angeben und die laut Endabrechnung mit 16% erhaltenen halt mit 16%.
Dafür muß halt ein neues Formular her (siehe "Mattn"). |
_________________ 40 Module á 210Wp = 8,4 kWp, Kalysto M-Serie
mit zwei Wechslerichtern Solar Max 4200 C
Ausrichtung 200°, DN 40° |
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Ostfriesenstrom
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 02.04.2006
Beiträge: 870
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
05.01.2007, 16:54 |
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Moin Moin,
man muss nur beachten, dass bei IST Besteuerung die Abschlagzahlung aus 12/06, welche ja im nachhinein also Januar 07 auf das Konto kommt in die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 07 gehört und trotzdem der 16% Mehrwertsteuersatz gilt und vom EVU bezahlt wird.
Somit müssen wir dafür dann auch nur die 16% in der Umsatzsteuervoranmeldung für Januar 07 angeben.
Gruß von der Küste
Roman |
_________________ OstfriesenStrom`s SolarLog Daten
OstfriesenStrom auf Sonnenertrag |
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Solarfarmer
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2006
Beiträge: 307
Wohnort: Greven/Westf.
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Verfasst am:
05.01.2007, 17:41 |
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@Ostfriesenstrom,
richtiger und wichtiger Hinweis.
Tip für die Praxis: Der 16%-Umsatz ist in der USt-Voranmeldung 2007 in Zeile 29 Kennziffer 35 einzutragen, die entsprechende Steuer in Kennziffer 36.
Gruß,
Solarfarmer |
_________________ Mein Solateur: www.fairsolar.de
Inbetriebnahme: 29.09.06
Meine Anlage: 6,90 Kwp mit 30 Stk. Total Energie TE 2200 230Wp poly mit WR 1 x Fronius IG 15 und 1 x Fronius IG 40
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=581 |
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Rio
Forumsinventar

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Beiträge: 1180
Wohnort: Kleve (NRW)
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Verfasst am:
05.01.2007, 17:58 |
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Entscheidend ist der Lieferzeitpunkt bzw. der Zeitpunkt wo z.B. Arbeiten ausgeführt wurden (Anstreicher oder Kfz-Reperatur).
Wurden die Arbeiten in 2006 ausgeführt und die Rechnung kommt 2007 werden 16% berechnet.
Gruß Rio |
_________________ 6,16 kWp 28 Module Suntechnics STM 220
Wechselrichter Suntechnics 4600 E
Dachneigung 45° Ausrichtung 220°
Gestellsystem Suntechnics STG 80
Standort Kreis Kleve (NRW) |
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Mattn
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 558
Wohnort: Riegelsberg (Saarland)
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Verfasst am:
05.01.2007, 18:21 |
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ich hab immernoch keien post vom EVU. Ist mir auch egal ich schick dem Finanzamt einfach die MWST die ich von der EVU bekommen habe und gut ist. |
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