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Konrad 100
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 13.11.2006
Beiträge: 135
Wohnort: Wallersdorf
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Verfasst am:
31.01.2007, 19:22 |
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Verfasst am:
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modila
Fleißiges Mitglied


Info: Berater
Angemeldet: 18.12.2006
Beiträge: 433
Wohnort: Münsterland
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Verfasst am:
31.01.2007, 19:38 |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
31.01.2007, 20:27 |
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Tach
| Konrad 100 hat Folgendes geschrieben: |
Hi
Lese immer mit oder ohne Rücklaufsperre .Für was ist die den gut?
Gruss Konrad |
die Rücklaufsperre verhindert, das sich die Läuferscheibe und somit das Zählwerk rückwärts dreht.
Bei Einspeisern braucht man eigentlich Zähler die beide Richtungen zählen können
Bezug vom EVU und Lieferung an das EVU
Bevor die elektronischen Zähler bezahlbar waren , wurden bei kleineren Einspeisern zwei Zähler in Reihe geschaltet, beide mit eingebauten Rücklaufsperren.
Somit haben die beiden Geräte, der Bezugzähler und der Lieferungszähler, jeweils nur die gewünschte Richtung gezählt.
Verwendet wurde die Lösung halt bei BHKWs, Wasserkraftwerken usw
Alles schon lange vor dem EEG üblich.
Man braucht natürlich zwei Zählerplätze usw
Bei Photovoltaikanlagen speist man ja üblicherweise, im Vergleich zu BHKWs etc usw, die gesamte elektrische Arbeit ein.
Als Bezug bleibt nur der vergleichbare niedrige Eigenbedarf der Wechselrichter übrig. Da ein Zähler auch ein paar Watt Eigenbedarf
hat, kam es schon mal vor, das der Zählereigenbedarf von zB 5 Watt x8760 Stunden pro Jahr den Eigenbedarf vom Wechselrichter etc erreicht
und man effektiv häufig nur wenige WR-Eigenbedarfs-kWh in Laufe der Jahre messen kann.
Also hat man sich beim Eichamt eine sogenannte Duldung einfallen lassen: Wenn die Leerlaufleistung des WR nicht über die Anlaufleistung des Zähler hinausgeht und der Zähler keine Rücklaussperre hat, ist diese Lösung vom Eichrecht geduldet, man spart den Aufwand für einen zweiten Zähler.
Der Eigenbedarf der Wechselrichter wird ja von der eingespeisten Menge durch schlichtes Rückwärtsdrehen des Zählwerkes quasi zum Preis der Einspeisevergütung abgezogen.
Allerdings ist es beim EVU recht nervend , für die formaljuristisch einwandfreie Handhabung die Leerlaufleistung der Wechselrichter
in den eingereichen Geräteunteerlagen zu prüfen, bei größeren Anlagen kommt man doch an die Zähleranlaufleistung in Rückwärtsrichtung heran.Und eine Duldung ist ja jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufbar.Da es mittlerweile Zähler gibt, die beide Richtungen zählen können, ist das Thema eigentlich bei etwas größeren Anlagen vom Tisch: da kommt ein Zweirichtungszähler rein und dann braucht man sich um die Leerlaufleistungen nicht mehr zu kümmern.
MfG |
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jogi77
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 07.08.2006
Beiträge: 382
Wohnort: Freiburg im Breisgau
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Verfasst am:
01.02.2007, 00:04 |
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