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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 2707
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
10.12.2006, 16:21 |
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Hallo zusammen,
eine Frage die Erfahrene unter Euch sicher schnell beantworten können.
Bin dabei meine monatliche Umsatzsteuermeldung zu bearbeiten, grüble darüber ob die im Versicherungsbeitrag enthaltene MwSt. zu den monatlichen Umsatzsteuern gehört oder ob der gesamte Versicherungsbeitrag erst beim Jahressteuerausgleich eingetragen wird. Wer kann da helfen?
...Gruß Heiko |
_________________ http://www.solarlog-home.de/helios/
13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 3.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank. |
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Verfasst am:
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voltaikfuchs
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 29.12.2005
Beiträge: 579
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Verfasst am:
10.12.2006, 16:25 |
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Die Versicherungssteuer ist keine Umsatz-, MwSt. Die Höhe 16v.H. ist zwar identisch. Aber das wars.
Kommt also nicht zum Ansatz. Brutto = netto Ausgaben
voltaikfuchs |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 2707
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
10.12.2006, 16:26 |
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voltaikfuchs
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 29.12.2005
Beiträge: 579
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Verfasst am:
10.12.2006, 16:31 |
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Ja grüß Dich auch.
Sorry für die Unhöflichkeit vorher.
voltaikfuchs |
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Helios
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 2707
Wohnort: Bretten
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Verfasst am:
10.12.2006, 16:39 |
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,...jetzt muss ich lachen...., wann war das oder kommts erst noch,...mein Vater sagte immer zu uns Jungs, wenn's mal ne unberechtigte Ohrfeige gab: die ist für die unzähligen Male wo ich Dich nicht erwischt habe
...offtopic, aber ein bisschen Spaß muss sein
herzl. Grüße von Heiko ( dem es vorkommt, als ob die Wolken sich heute nur über seiner Hütte aufhalten ) |
_________________ http://www.solarlog-home.de/helios/
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Bereits schon über 3.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank. |
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didisolar
Stammmitglied

Angemeldet: 31.08.2006
Beiträge: 47
Wohnort: Jülich
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Verfasst am:
12.12.2006, 12:43 |
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| Zitat: |
| dem es vorkommt, als ob die Wolken sich heute nur über seiner Hütte aufhalten |
Ja so ist das, ich gehe meiner Umwelt auch seit der Inbetriebnahme damit auf die Nerven, dass ich die Qualität eines Tages nur noch nach der Sonnenscheindauer bemesse.
Aber so langsam wird es besser und man läuft nicht mehr jeden Tag zum Stromzähler  |
_________________ 40 Module á 210Wp = 8,4 kWp, Kalysto M-Serie
mit zwei Wechslerichtern Solar Max 4200 C
Ausrichtung 200°, DN 40° |
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Laeufer74
Stammmitglied

Angemeldet: 11.10.2007
Beiträge: 62
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Verfasst am:
29.04.2008, 09:19 |
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Hallo,
habe auch beide Versicherungen abgeschlossen und zwar eine Allgefahrenversicherung sowie die Betreiber Haftpflicht.
Leider konnte ich aus den Artikeln nicht genau herauslesen, wie ich mit der Mehrwertsteuer bei diesen Versicherungen zu verfahren habe.
Ich habe es so verstanden:
Mehrwertsteuer kann nicht bei der monalichen Vorsteueranmeldung eingereicht werden! Ist das richtig?
Die Versicherungen können nur mit der Einnahme/Ausgaberechnung am Jahresende angegeben werden! Dann die netto Beträge oder brutto?
Bitte nochmals um Aufklärung dieser Situation! Danke.
Mfg
Laeufer |
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FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1109
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
29.04.2008, 09:38 |
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Das Steuer-Recht (Steuer-Unrecht ?) ist bei nicht so einfach.
Die Versicherungssteuer ist keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und kann deshalb nicht über die Umsatzsteuererklärung erstattet werden.
Die Versicherungssteuer ist eine Bundessteuer,
d.h. sie gehört alleine dem Bund
siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsteuer
Die Mehrwertsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer im Sinne der deutschen Finanzverfassung. d.h. wird auf Bund, Länder ... aufgeteilt.
siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/umsatzsteuer
Bei den Ausgaben wird also immer der Gesamtbetrag inkl. Versicherungssteuer abgesetzt. |
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Sonnenstevie
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 197
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Verfasst am:
01.05.2008, 16:07 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
Das Steuer-Recht (Steuer-Unrecht ?) ist bei nicht so einfach.
Die Versicherungssteuer ist keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) und kann deshalb nicht über die Umsatzsteuererklärung erstattet werden.
Die Versicherungssteuer ist eine Bundessteuer,
d.h. sie gehört alleine dem Bund
siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsteuer
Die Mehrwertsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer im Sinne der deutschen Finanzverfassung. d.h. wird auf Bund, Länder ... aufgeteilt.
siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/umsatzsteuer
Bei den Ausgaben wird also immer der Gesamtbetrag inkl. Versicherungssteuer abgesetzt. |
Das Ergebnis ("Kein Vorsteuerabzug für Versicherungsprämien und Versicherungssteuer") ist korrekt. Aber dei Begründung, tut mir leid, die Begründung zieht einem echt die Schuhe aus. Und die Socken. |
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FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1109
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
02.05.2008, 08:13 |
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| Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben: |
...
Das Ergebnis ("Kein Vorsteuerabzug für Versicherungsprämien und Versicherungssteuer") ist korrekt. Aber dei Begründung, tut mir leid, die Begründung zieht einem echt die Schuhe aus. Und die Socken. |
Bitte um Aufklärung, was ist an der Begründung falsch ?
dass du gleich barfuß rumlaufen musst ? |
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Sonnenstevie
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 197
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Verfasst am:
02.05.2008, 09:17 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
| Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben: |
...
Das Ergebnis ("Kein Vorsteuerabzug für Versicherungsprämien und Versicherungssteuer") ist korrekt. Aber die Begründung, tut mir leid, die Begründung zieht einem echt die Schuhe aus. Und die Socken. |
Bitte um Aufklärung, was ist an der Begründung falsch ?
dass du gleich barfuß rumlaufen musst ? |
Ob jemand den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann und in welcher Höhe dies möglich ist, steht in § 15 UStG. Das ist schon einmal eine höchst komplizierte Norm. Hilft aber nichts, wenn es um den Vorsteuerabzug geht, muss man sich damit auseinandersetzen.
Die Begründung in Deinem Post hat auf das Finanzverfassungsrecht abgezielt. Das sind so ca. die Art. 109 GG (bin z. Zt. auf Reisen und habe gerade kein Gesetz zur Hand). Da geht es um Fragen nach dem Steueraufkommen und der Steuerverwaltung.
Wenn Du nun hergehst und die Frage nach dem Vorsteuerabzug mit dem Hinweis auf diese Regelungen beantwortest, na dann kann man es als Zufall bezeichnen, wenn Du dennoch ein richtiges Ergebnis findest. Im Steuerinspektorenexamen oder im Steuerberaterexamen hätte man Dich (je nach Gemütslage) erst groß angeguckt oder ausgelacht und anschließend durchfallen lassen.
Viele Grüße
Stevie |
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FürDieZukunft
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1109
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
02.05.2008, 09:29 |
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| Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben: |
....Im Steuerinspektorenexamen oder im Steuerberaterexamen hätte man Dich (je nach Gemütslage) erst groß angeguckt oder ausgelacht und anschließend durchfallen lassen.
Viele Grüße
Stevie |
Danke für die Beurteilung.
Das macht mir Mut.
Gott sei Dank, verdiene ich mein Brot nicht mit Steuerberatung.
Ist ja schlimm, an welch schreckliche Leute man bei einer Steuerberaterexamen geraten kann. |
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Sonnenstevie
Vielschreiber

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Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 197
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Verfasst am:
02.05.2008, 09:33 |
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| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
Gott sei Dank, verdiene ich mein Brot nicht mit Steuerberatung.
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Das sehe ich auch so.
Viel Glück bei dem, mit dem Du Dein Brot verdienst. |
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FürDieZukunft
Forumsinventar


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Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1109
Wohnort: Südpfalz
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Verfasst am:
02.05.2008, 10:15 |
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| Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben: |
| FürDieZukunft hat Folgendes geschrieben: |
Gott sei Dank, verdiene ich mein Brot nicht mit Steuerberatung.
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Das sehe ich auch so.
Viel Glück bei dem, mit dem Du Dein Brot verdienst. |
Gott sei Dank habe ich einen Steuerberater mit dem ich Reden kann.
Ich finde deine Antworten etwas von "oben herab", geht das nicht auch anders ?
-> man muss ja nicht gleich schreiben (=Berurteilen und Noten vergeben), dass man bei einer Steuerprüfung .. durchgefallen wäre,
wenn man auf zwei wikipedia-Links verweist.
Ich bin der Meinung das passt nicht zu diesem Forum. Hier hilft jedem so gut er kann.
(den Anspruch bei deiner Steuerprüfung zu bestehen, erhebe ich auch nicht)
Auf ein sachliches und freundliches diskutieren in Zukunft würde ich mich freuen. |
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Sonnenstevie
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 197
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Verfasst am:
02.05.2008, 11:06 |
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Mag ja sein, dass ich etwas sehr streng bin. Aber die Beiträge in diesem Forum sollten schon richtig sein. Mit falschen (ja, o.K., das Ergebnis war richtig) Beiträgen ist niemandem geholfen.
Die Frage ist doch: Warum schreibst Du etwas über Steuern, wenn Du Dich damit definitiv nicht auskennst? Ich meinerseits habe keine Ahnung von Physik und kenn mich nicht aus mit Ampere, Volt und Ohm. Also schreib ich einfach nichts dazu. |
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