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Autor
FürDieZukunft
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 02.05.2008, 13:51 Nach oben

Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben:
...Die Frage ist doch: Warum schreibst Du etwas über Steuern, wenn Du Dich damit definitiv nicht auskennst? ...

Das ist deine Meinung, andere sehen das evtl. anders.
Viele haben sich im Forum oder durch PN über meine steuerliche Beträge bedankt.
So ganz daneben können die Beiträge ja nicht gelegen haben.

Ich werde weiterhin nach besten Wissen und Gewissen Beiträge über steuerliche Themen hier verfassen und einen sachlichen Schreibstil verwenden.

Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, anderen vorzuschreiben über welche Themen andere schreiben oder nicht schreiben sollen.

Wenn ich das falsch sehe, bitte ich um Aufklärung durch die Moderator(en).
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Verfasst am: Nach oben

Kollektor
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 1768
Wohnort: Südliche Weinstraße

BeitragVerfasst am: 02.05.2008, 14:03 Nach oben

Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben:
Das Ergebnis ("Kein Vorsteuerabzug für Versicherungsprämien und Versicherungssteuer") ist korrekt. Aber dei Begründung, tut mir leid, die Begründung zieht einem echt die Schuhe aus. Und die Socken.


Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben:
Wenn Du nun hergehst und die Frage nach dem Vorsteuerabzug mit dem Hinweis auf diese Regelungen beantwortest, na dann kann man es als Zufall bezeichnen, wenn Du dennoch ein richtiges Ergebnis findest. Im Steuerinspektorenexamen oder im Steuerberaterexamen hätte man Dich (je nach Gemütslage) erst groß angeguckt oder ausgelacht und anschließend durchfallen lassen.


Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben:
Mag ja sein, dass ich etwas sehr streng bin. Aber die Beiträge in diesem Forum sollten schon richtig sein. Mit falschen (ja, o.K., das Ergebnis war richtig) Beiträgen ist niemandem geholfen.

Die Frage ist doch: Warum schreibst Du etwas über Steuern, wenn Du Dich damit definitiv nicht auskennst? Ich meinerseits habe keine Ahnung von Physik und kenn mich nicht aus mit Ampere, Volt und Ohm. Also schreib ich einfach nichts dazu.


Ich finde den Tonfall unangemessen, arrogant und völlig daneben. Geeignet um Mitglieder dieses freundlichen Forums den Spaß daran zu verderben. In einem Forum gibt es Fachleute verschiedenster Genre und hilfsbereite Mitglieder. Dieses Forum lebt nur weil viele Mitglieder ihre Erfahrungen weitergeben und anderen damit helfen und denen wollen wir keine Hemmschwellen einbauen.

Ich fand die Antwort von FürDieZukunft auf die Frage von Läufer47 pragmatisch, hilfreich und zielführend. Exakte Details würde ich in einem Rechts- oder Steuerforum erwarten aber nicht hier.

_________________
Sonnige Grüße
Kollektor
Helios
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3173
Wohnort: Bretten

BeitragVerfasst am: 02.05.2008, 14:06 Nach oben

...ich weiß das fdZ sich in Steuersachen sehr gut auskennt, hat mir auch schon geholfen und es wird fast immer jemanden geben der sich eventuell noch besser auskennt. Wir sind hier um voneinander zu lernen, das macht unser Forum aus, egal um welches Fachgebiet es sich handelt. Fehler, kleine oder Große, werden schnell entdeckt und Antworten dazu lassen nicht lange auf sich warten. So werden falsche Angaben, die jedem mal unterlaufen, auch mir, schnell korrigiert. Das ist gut so und soll auch so bleiben.

Gruß Helios

...mitunter kommt man auch erst über eine Diskussion zum richtigen Ergebnis, davon profitieren wiederum alle.

Gruß Helios

_________________
http://www.solarlog-home.de/helios/
13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 4.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank.
Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 02.05.2008, 16:12 Nach oben

Kollektor hat Folgendes geschrieben:
Ich finde den Tonfall unangemessen, arrogant und völlig daneben. Geeignet um Mitglieder dieses freundlichen Forums den Spaß daran zu verderben. In einem Forum gibt es Fachleute verschiedenster Genre und hilfsbereite Mitglieder. Dieses Forum lebt nur weil viele Mitglieder ihre Erfahrungen weitergeben und anderen damit helfen und denen wollen wir keine Hemmschwellen einbauen.

Ich fand die Antwort von FürDieZukunft auf die Frage von Läufer47 pragmatisch, hilfreich und zielführend. Exakte Details würde ich in einem Rechts- oder Steuerforum erwarten aber nicht hier.



Da sich nun gleich zwei Moderatoren äußern:

Gut, mein Tonfall wird als deplaciert etc. empfunden. Das habe ich verstanden.

Es seien aber ein paar Hinweise erlaubt:

Die Antwort war im Ergebnis richtig, in der Begründung aber grob falsch. Isso. There are no kangaroos in Austria. Auch wenn wir alle Fehler machen (ich auch) erscheint es mir fragwürdig, wenn ein falscher Beitrag als pragmatisch, hilfreich und zielführend bezeichnet wird.


Viele Grüße


Stevie
Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 02.05.2008, 16:17 Nach oben

Helios hat Folgendes geschrieben:
...ich weiß das fdZ sich in Steuersachen sehr gut auskennt, hat mir auch schon geholfen und es wird fast immer jemanden geben der sich eventuell noch besser auskennt. Wir sind hier um voneinander zu lernen, das macht unser Forum aus, egal um welches Fachgebiet es sich handelt. Fehler, kleine oder Große, werden schnell entdeckt und Antworten dazu lassen nicht lange auf sich warten. So werden falsche Angaben, die jedem mal unterlaufen, auch mir, schnell korrigiert. Das ist gut so und soll auch so bleiben.

Gruß Helios

...mitunter kommt man auch erst über eine Diskussion zum richtigen Ergebnis, davon profitieren wiederum alle.

Gruß Helios


Nun, wenn jemand einen grob falschen Beitrag schreibt, stellt sich doch die Frage, ob er sich sehr gut auskennt.

Mein Beitrag beinhaltete einen (deplacierten, arroganten etc., ich weiß) Hinweis auf einen Fehler. Im Moment wird jetzt der Fehler gegen diesen Hinweis verteidigt.

Viele Grüße

Stevie
Max
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 04.05.2008, 04:46 Nach oben

@sonnenstevie

Rolling Eyes Rolling Eyes Rolling Eyes
Korrektur und der Hinweis auf eine fehlerhafte Aussage ist nicht anzuprangern, jedoch um dann seiner Arroganz freien Lauf zu lassen schon.

Ich wünsche Dir für Deine Prüfung alles Gute !!!

Entscheidend war die Beantwortung , ob es sich hier um Vorsteuer handelt oder nicht.

Soweit ich die Antworten verfolgen konnte, wurde dies korrekt beantwortet.

Nunja, warum es das nicht ist, war gar nicht gefragt und im Ergebnis kommt es ja auch nicht darauf an.
Es wollte ja auch niemand hier die Steuerberaterprüfung bestehen oder Dipl. Finanzwirt werden.

@Für die Zukunft

Von daher sei Dir verziehen, dass Du nur eine korrekte Antwort gegeben hast. Wink
ich beobachte und lese Deine Beiträge öfter und ich finde Du gibst Dir viel Mühe und soweit ich gelesen habe sind Deine Antworten in der Regel soweit brauchbar, dass vernünftige Ergebnisse dabei rauskommen.

Viele Grüße
Max
Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 04.05.2008, 08:09 Nach oben

Max hat Folgendes geschrieben:


Ich wünsche Dir für Deine Prüfung alles Gute !!!



Das ist sehr freundlich! Ich bin aber durch mit dem Thema "Prüfungen" und nehme an Veranstaltungen dieser Art nicht mehr teil. Auch nicht als Prüfer, da ich trotz der mir attestierten Arroganz absolut keinen Spaß daran habe, Leute durchfallen zu lassen.

Viele Grüße


Stevie
Max
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 04.05.2008, 21:06 Nach oben

@ stevie

kleine Anmerkung möchte ich doch noch machen:

also zu den links von für die Zukunft.

Wenn man die mal liest, stellt man zumindest fest, dass zwar die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer beide Verkehrssteuern sind.
Man stellt aber auch fest, dass das eine Versicherungssteuer und das andere Umsatzsteuer heisst.

Nunja, wozu dann noch den § 15 UStG bemühen, wenn es doch gar nicht in diese Steuerart fällt.

Viele Grüße
Max

* Logik verschafft einem die Freiheit mit minimalsten Aufwand den maximalsten Raum für Freizeit zu schaffen. *
Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 04.05.2008, 21:45 Nach oben

Max hat Folgendes geschrieben:
@ stevie

kleine Anmerkung möchte ich doch noch machen:

also zu den links von für die Zukunft.

Wenn man die mal liest, stellt man zumindest fest, dass zwar die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer beide Verkehrssteuern sind.
Man stellt aber auch fest, dass das eine Versicherungssteuer und das andere Umsatzsteuer heisst.

Nunja, wozu dann noch den § 15 UStG bemühen, wenn es doch gar nicht in diese Steuerart fällt.

Viele Grüße
Max

* Logik verschafft einem die Freiheit mit minimalsten Aufwand den maximalsten Raum für Freizeit zu schaffen. *



Hallo Max,

ich freue mich über Dein Interesse an steuerlichen Fragen.

Die einfachste und sicherste Lösung sieht so aus:

Versicherungen erbringen steuerfreie Umsätze. Das steht in § 4 Nr. ... UStG (habe gerade kein Gesetz zur Hand und weiß die Nummer nicht aus dem Kopf). Dem entsprechend hat ein Unternehmer, an den ein steuerfreier Umsatz erbracht wird, keinen Vorsteuerabzug. Welche Steuer soll er denn abziehen? Der Umsatz war ja steuerfrei.

"Wozu den § 15 UStG bemühen": Das Gesetz ist Ausgangspunkt und Endpunkt. Ich kann die schönsten, systematischsten und logischsten Überlegungen anstellen, aber et nutzt alle nix, wenn etwas anders im Gesetz steht. Deswegen ist der Satz "Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" eher ein guter, zu oft zitierter Ratschlag als ein blöder Spruch.

Viele Grüße


Stevie
Max
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 05.05.2008, 00:07 Nach oben

Hallo Stevie,

soweit ich mich erinnere, ging es nicht darum, ob eine Versicherunsleistung eine steuerbare Leistung und dann vielleicht steuerfreie im Sinne des UStG darstellt, sondern ob die Versicherungssteuer wie die Umsatzsteuer einen Unternehmer ( ausgenommen Kleingewerbetreibende, welche nicht zur USt optiert haben ) zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Und da es sich um Versicherungssteuer und nicht um Umsatzsteuer handelt, brauch ich auch nicht im Umsatzsteuergesetz lesen.

Also es wurde nicht von Umsatzsteuer in Verbindung mit Vorsteuerabzug gesprochen, sondern es wurde gefragt, ob die Versicherungssteuer als Vorsteuer behandelt werden kann.
Beziehungsweise wurde von einem User die Versicherungssteuer fälschlicherweise als Mehrwertsteuer bezeichnet.

Und das ist wohl auch ohne UStG zu beantworten, da es sich hier um 2 verschiedene Steuerarten handelt.

Also meiner Meinung nach, ist die Beantwortung ohne große steuerrechtliche Ausführungen kurz und bündig möglich und zwar so einfach, dass niemand anschliessend verwirrter sein muss, als er es war, bevor er fragte.

Ich hoffe, dabei können wir es jetzt belassen.

Viele Grüße
Max
FürDieZukunft
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.04.2007
Beiträge: 1447
Wohnort: Südpfalz

BeitragVerfasst am: 05.05.2008, 09:04 Nach oben

Die Ursprungsfrage lautet:
Helios hat Folgendes geschrieben:
Bin dabei meine monatliche Umsatzsteuermeldung zu bearbeiten, grüble darüber ob die im Versicherungsbeitrag enthaltene MwSt. zu den monatlichen Umsatzsteuern gehört oder ob der gesamte Versicherungsbeitrag erst beim Jahressteuerausgleich eingetragen wird. Wer kann da helfen?

Die Frage wurde bereits in der ersten Antwort von @voltaikfuchs richtig beantwortet,

voltaikfuchs hat Folgendes geschrieben:
Die Versicherungssteuer ist keine Umsatz-, MwSt. Die Höhe 16v.H. ist zwar identisch. Aber das wars.
Kommt also nicht zum Ansatz. Brutto = netto Ausgaben
...

lediglich die 16% sind nicht mehr aktuell, spielt jedoch keine Rolle.

Max hat Folgendes geschrieben:
..Also meiner Meinung nach, ist die Beantwortung ohne große steuerrechtliche Ausführungen kurz und bündig möglich und zwar so einfach, dass niemand anschliessend verwirrter sein muss, als er es war, bevor er fragte. ...

So ist es, siehe 1. Antwort.

Alles weitere waren nur Bestätigungen der 1. Antwort von @voltaikfuchs.
Weitere Beiträge (auch meinen Beitrag) hätte man sich sparen können.

Ich selbst bin jedoch neugierig geworden und fragte mich, warum es denn eine Versicherungssteuer gibt und hier keine Mehrwertsteuer zum Ansatz kommt.
Habe im Internet gesucht und in wikipedia gefunden:
Zitat:
Die Versicherungssteuer ist eine Bundessteuer, d.h. sie gehört alleine dem Bund

Damit ist klar, der Bund will/möchte/bekommt diese Versicherungssteuer und braucht nicht mit anderen zu teilen ?.

Das war alles, das wollte ich irgendwie mitteilen, dass dann die "steuerliche Keule" kam ... na ja.
Auch von meiner Seite ist alles gesagt und will es jetzt belassen und das Thema abschliessen.
Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 05.05.2008, 12:19 Nach oben

Jawohl, das Ergebnis war immer klar: Kein Vorsteuerabzug für Versicherungsbeiträge.

Dass es sich bei der Versicherungsteuer um eine Bundessteuer handelt, steht in Art. 106 Abs. 1 Nr. 4 GG. Die Umsatzsteuer ist nach Art. 106 Abs. 3 S. 1 GG eine Gemeinschaftsteuer (Bund und Länder). Wenn die Länder einen Anteil an der Versicherungsteuer haben wollten, müsste das Grundgesetz geändert werden.

Ich denke, das wärs dann, so dass wir endlich schließen könnten.

Viele Grüße


Stevie
Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 08.05.2008, 20:04 Nach oben

Einen hinterletzten, aber 100 pro sachlichen Beitrag:

Eine Bank kann optieren mit der Folge, dass USt auf die Zinsen ausgewiesen wird. Für die hat man dann den Vorsteuerabzug. Ich halte nichts davon, aber es ist eine Entscheidung der jeweiligen Bank.

Eine Versicherung kann nicht optieren. Eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG ist nicht zulässig, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 10 UStG steuerbefreit ist.

Logik? System?

Grüße!

Stevie
Max
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 13.01.2006
Beiträge: 206

BeitragVerfasst am: 11.05.2008, 19:32 Nach oben

Zitat :
Einen hinterletzten, aber 100 pro sachlichen Beitrag:

Eine Bank kann optieren mit der Folge, dass USt auf die Zinsen ausgewiesen wird. Für die hat man dann den Vorsteuerabzug. Ich halte nichts davon, aber es ist eine Entscheidung der jeweiligen Bank.

Eine Versicherung kann nicht optieren. Eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG ist nicht zulässig, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 10 UStG steuerbefreit ist.

Logik? System?

Grüße!

Stevie



Max :

Hä ???
Bist Du jetzt im falschen Thread oder total am Thema vorbei ?

Viele Grüße
Max
Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 394

BeitragVerfasst am: 11.05.2008, 20:25 Nach oben

Hallo Max,

das ist so: Ich habe mir einfach erlaubt, sozusagen die Ergebnisse aus zwei Treads zusammenzuführen. In dem einen ging es um die Umsatzsteuer auf Versicherungsleistungen, in dem anderen um Umsatzsteuer auf Zinsen.

Viele Grüße


Stevie
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