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 Vertrag mit EVU Nächstes Thema anzeigen
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Autor
winne79
Stammmitglied
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Angemeldet: 05.09.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Vulkan

BeitragVerfasst am: 14.11.2006, 18:26 Nach oben

Hallo,

habe nun auch einen Vertrag von meinem EVU bekommen.
Vielleicht können sich die Spezalisten hier mal mit beschäftigen.

Ich kann nichts schlechtes darin finden.

Muß ich ihn unterschreiben, oder hab ich keine Wahl?

http://energieberater-wolf.de/vertragovag.pdf

Viele Grüße aus dem Vogelsberg

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Verfasst am: Nach oben

pv-falke
Moderator


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Angemeldet: 30.11.2005
Beiträge: 449
Wohnort: Viernheim

BeitragVerfasst am: 14.11.2006, 18:39 Nach oben

Hallo winne79,

hast du mal schon unter

http://www.photon.de/photon_aktion/photon_aktion_einspeisevertrag.htm

nachgeschaut ob da eine Bewertung drin steht.

_________________
Gruß und sonnige Aussichten

pv-falke

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winne79
Stammmitglied
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Angemeldet: 05.09.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Vulkan

BeitragVerfasst am: 14.11.2006, 18:57 Nach oben

Hallo pv-falke,

danke für den Link.
Da bin ich dabei. (nicht empfehlenswert)

Und nun?

Dankbar über jede Meinung

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Eberhard
Moderator


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Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1563
Wohnort: 95233 Helmbrechts

BeitragVerfasst am: 14.11.2006, 19:03 Nach oben

Hallo winne79
Warum sol ich einen Vertrag unterschreiben der mir Nachteile bringt wo doch im EEG alles geregelt ist? Oder aber alle strittigen Punkte ändern. Ist meine Meinung.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=253
pv-jr
Vielschreiber
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 278
Wohnort: Rhein-Neckar-Kreis

BeitragVerfasst am: 14.11.2006, 21:24 Nach oben

Hallo Eberhard,

bin neu in eurem Forum, deshalb erst mal ein herzliches Hallo von mir an alle (besonders an pv-falke).

In den EVU-Verträgen gibt es einen Passus, der die Haftung gem. AVBEltV begrenzt.
Kann es Probleme mit der Betreiber-Haftpflicht geben, wenn du keinen Vertrag mit den EVU's hast und wirklich ein Schaden im Stromnetz passiert (wahrscheinlich sehr hypothetisch).
Kann die Versicherung die Regulierung - ev. ab einer bestimmten Summe ablehnen - mit der Begründung, dass ohne Vertrag keine Haftungsbegrenzung besteht.
Eberhard
Moderator


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Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1563
Wohnort: 95233 Helmbrechts

BeitragVerfasst am: 14.11.2006, 21:31 Nach oben

Hallo pv-jr
Gerage diese Passus wird ja oft in den Verträgen genannt, aber immer zum Vorteil des EVU und immer zum Nachteil des Einspeisers. Wichtig ist auch immer darauf zu achten dass das EEG vom Jahre xxxx Bestand hat, nicht das aktuelle EEG. Es gibt viele Fallen besser keinen Vertrag oder den Mustervertrag von Photon.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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pv-jr
Vielschreiber
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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 278
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BeitragVerfasst am: 14.11.2006, 21:41 Nach oben

Hallo Eberhard,
in meinem Fall ist es so, dass beide Vertragsparteien untereinander gem. §6 und 7 haften.
Meinem EVU war es egal, ob ich seinen Vetrag unterzeichne oder nicht (einen anderen akzeptieren die natürlich nicht) - das EVU ließ nur die Bemerkung mit der Haftung und der Betreiber-HP fallen.
Ich habe bis jetzt keinen Vertrag unterschrieben.
Falls keiner eine Idee dazu hat, muss ich dies wohl mit meiner Versicherung abklären.
winne79
Stammmitglied
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Angemeldet: 05.09.2006
Beiträge: 48
Wohnort: Vulkan

BeitragVerfasst am: 15.11.2006, 10:29 Nach oben

Hallo pv-jr,

das ist ein schwieriges Thema, wurde auch schon viel diskutiert hier.
Stehe gerade an dem selben Punkt und weiß nicht wie ich es richtig mache?

Aber vielleicht haben die Profis hier noch ein paar Vorschläge.

Viele Grüße aus dem Vogelsberg

PS. Danke Eberhard für Deine schnelle Antwort

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Steffnix
Vielschreiber
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Angemeldet: 29.12.2005
Beiträge: 176
Wohnort: Rothaargebirge

BeitragVerfasst am: 15.11.2006, 14:14 Nach oben

Ich habe meinem EVU, nachdem es mir den Vertragsentwurf (so umfangreich und dick wie ein Telefonbuch) geschickt hatte, sehr ausführlich geantwortet.

Ich habe praktisch jeden Punkt angesprochen, der mir missfiel und um Erklärung gebeten. Vom EVU kam hierauf aber keine Reaktion.

Vertrag ist nich zwingend notwendig, da im EEG geregelt.

Das EVU zahlt trotzdem regelmäßig; ich denke das wird auch so bleiben.

_________________
Mit sonnigen Grüßen!!!
ohnedach
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 21.07.2006
Beiträge: 387
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.11.2006, 18:55 Nach oben

Die Verträge enthalten in der Regel keine einzige Klausel zum Vorteil des Einspeisers, dagegen häufig Punkte, die im Streitfall das EVU schützen, z.B. beim zeitweiligen Abschalten des Netzes. Ich habe meinem EVU daher mitgeteilt, dass ich den Vertragsentwurf noch weiter prüfen möchte, aber davon ausgehe, dass die Vergütung nach EEG unabhängig davon erfolgen kann. (Steht ja ausdrücklich im EEG drin, dass die Einspeisung nicht von einem Vertragsabschluss abhängig gemacht werden kann.) Vorgestern kam der Bescheid über die Abschlagsbeträge. Der wird jetzt noch ein bisschen nachverhandelt (weil viel zu gering), und dann ... fertig ... Wink

Warum sollte ich einen Vertrag unterschreiben, der nicht nötig ist? - Jean Paul Getty wird der Satz zugeschrieben:
Wenn du einem Menschen trauen kannst, ist ein Vertrag überflüssig. Wenn du ihm nicht trauen kannst, ist ein Vertrag wertlos. Laughing Laughing

Viele Grüße

ohnedach

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45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz
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