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hegi
Neu hier

Angemeldet: 01.11.2006
Beiträge: 3
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Verfasst am:
01.11.2006, 18:21 |
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wir haben folgendes Problem mit dem EVU
Wir möchten eine 30 kW PV-Anlage auf einem auserhalb liegendes Landwirtschaftliches Anwesen bauen.
Hier verweigert uns der Energieversorger die Einspeisung mit der Begründung das der Hausanschluß mit Zähler ca. 200 m vom Anwesen entfernt ist und eine andere Flur Nummer aufweist (Querschnitt der Zuleitung 150 qmm)
Hier wurde uns vom EVU mitgeteilt das der wirtschaftlichst günstigste Verknüpfungspunkt in der Trafostation liegt ( ca. 800 m entfernt).
Ein Netzausbau lehnt das EVU aus Kostengründen ab. Mit der Begründung das die Einspeiseverpflichtung nach EEG und ein eventueller Netzausbau nur für Anlagen gilt deren Anlage und der Hausanschluß auf dem gleichen Grundstück liegt.
Unser Hinweiß mit der Drittnetzabnahme (Durchleitung durch ein Fremdnetz) bis zum Hausanschlußpunkt lehnt des EVU ab.
Wer kann uns hierzu weiterhelfen bzw. einen Tipp geben wo ich weitere Infos bekommen kann.
Wir haben vorsorglich die Netzberechnung des EVU für den Verknüpfungspunkt beantragt. |
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Verfasst am:
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
01.11.2006, 18:56 |
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Hallo,
wenn das Grundstück noch nicht erschlossen ist muss wohl erst mal ein Anschlusspunkt (Hausanschluss) geschaffen werden. Für solche Anschlüsse (für den Bezug von Energie) gibt es wohl Anschlusspauschalen je nach Anschlusswert. Da wirst du wohl nicht drumrum kommen.
Vielleicht schreibt atommafia noch was dazu...
Kato |
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hegi
Neu hier

Angemeldet: 01.11.2006
Beiträge: 3
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Verfasst am:
01.11.2006, 19:00 |
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Hausanschluß besteht bereits, für den auch Hausanschlußkosten (BKZ) gezahlt worden ist, dieser befindet sich aber 200 m auf einer anderen Flurnummer, von hieraus liegt ein Privatkabel zum Anwesen |
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Eberhard
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1825
Wohnort: D 95233 Helmbrechts
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Verfasst am:
01.11.2006, 19:08 |
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Eine Frage noch. Verläuft das Kabel ausschließlich auf eigenem Grund? Wenn ja könnte Hausanschluß in Frage kommen sonst eher schlechte Karten.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2149
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
01.11.2006, 19:12 |
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Dann muss doch das EVU auch keinen Netzausbau mehr machen. Für das EVU wäre warscheinlich die Trafostation schon der wirtschaftlich günstigste Punkt. Wenn sie die Genehmigung an dem vorhandenen Kabel geben, kostet es sie doch aber auch nichts.
Ob es da Vorschriften bei unterschiedlichen Flurstücken gibt weiß ich auch nicht. Im Notfall müsstest du dann noch einen Anschlusspunkt beantragen.
Ich verstehe nicht was dein EVU damit bezweckt.Wollen sie nur Geld für den zusätzlich Anschluss kassieren?
Kato |
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hegi
Neu hier

Angemeldet: 01.11.2006
Beiträge: 3
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Verfasst am:
01.11.2006, 19:12 |
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muß ich noch klären, danke für den Tipp
gibt es hierzu eine Regulierungsbehörde die man hierzu befragen kann ? |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 636
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Verfasst am:
01.11.2006, 22:28 |
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Tach
| kato hat Folgendes geschrieben: |
Dann muss doch das EVU auch keinen Netzausbau mehr machen. Für das EVU wäre warscheinlich die Trafostation schon der wirtschaftlich günstigste Punkt. Wenn sie die Genehmigung an dem vorhandenen Kabel geben, kostet es sie doch aber auch nichts.
Ob es da Vorschriften bei unterschiedlichen Flurstücken gibt weiß ich auch nicht. Im Notfall müsstest du dann noch einen Anschlusspunkt beantragen.
Kato |
es muß technisch funktionieren, man kann nicht einfach 30 KW Leistung in
Netzausläufer einspeisen,der Spannungshub ist zu hoch, bzw die Impedanz,was nützt einem die PV-Anlage auf dem Dach, wenn im Sommer immer die Glühlampen etc durchbrennen.
Wäre lustig, erst die Anlage aufbauen, einspeisen und sich dann über
über die nicht DIN-gemäße Netzqualität beschweren, anschließend erwarten das das EVU für einen Einspeiser direkt vor das Haus eine weitere Trafostation hinsetzt, natürlich für lau bzw über Netzausbauumlage finanziert.
Kabellängen von 200m bzw 800m können halt jede Kalkulation sprengen, EVU hin oder her, das ist auf den flachen Land gegenüber der dichtbesiedelten Stadt einfach so, dafür hat man am Samstag Ruhe vor der Fraktion der Gartennazis mit den Rasenmähern und Laubsaugern usw
MfG |
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consiliator
Neu hier

Angemeldet: 08.11.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Pfungstadt
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Verfasst am:
08.11.2006, 15:26 |
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| Zitat: |
es muß technisch funktionieren, man kann nicht einfach 30 KW Leistung in
Netzausläufer einspeisen,der Spannungshub ist zu hoch, bzw die Impedanz,was nützt einem die PV-Anlage auf dem Dach, wenn im Sommer immer die Glühlampen etc durchbrennen.
Wäre lustig, erst die Anlage aufbauen, einspeisen und sich dann über
über die nicht DIN-gemäße Netzqualität beschweren, anschließend erwarten das das EVU für einen Einspeiser direkt vor das Haus eine weitere Trafostation hinsetzt, natürlich für lau bzw über Netzausbauumlage finanziert |
Guten Tag
Na so ein Blödsinn hab ich schon lang nicht mehr gelesen!
Die eingesetzten Wechselrichter sind mit einer Einrichtung ausgestattet, die eine Spannungserhöhung (230 V + 6%) im Netz durch die PV-Anlage überhalb der zulässigen Norm (Deutschland IEC60038) durch wegschalten der PV-Anlage von Netz nimmt. Ohne diuese Einrichtung geht keine PV-Anlage an ein Netz - zu Recht !
Abgesehen davon gilt bei Anlagen bis 30 kW der bestehende Verknüpfungspunkt des Grundstückes mit dem Netzals günstigster als Verknüpfungspunkt.
Hierzu §13 EEG :
§ 13 (1) Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des Netzes sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung der gelieferten und der bezogenen elektrischen Arbeit trägt der Anlagenbetreiber.
§ 13 (2)Bei einer oder mehren Anlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 30 Kilowatt, die sich auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss befinden, gilt der Verknüpfungspunkt des Grundstücks mit dem Netz als günstigster Verknüpfungspunkt; weist der Netzbetreiber den Anlagen einen anderen Verknüpfungspunkt zu, ist er verpflichtet, die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.
mfg
Consiliator |
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Ralf
Staatl. geprüfter Umweltschutztechniker Erneuerbare Energien, ökologische Energieverwendung, Energieberatung |
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Eberhard
Moderator

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Angemeldet: 19.02.2006
Beiträge: 1825
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Verfasst am:
08.11.2006, 15:47 |
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Hallo consilitor
Erstmal Willkommen im Forum. Bitte in Zukunft etwas freundlicher. Ich persönlich freue mich einen weiteren Kenner des EEG mit seinen Ausführungen hier zu sehen.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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consiliator
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Angemeldet: 08.11.2006
Beiträge: 8
Wohnort: Pfungstadt
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Verfasst am:
08.11.2006, 15:56 |
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Hallöchen
Danke Eberhard, sollte nicht so rüber kommen-Sorry für meinen "Ton".
Ich habe bei einem Kunden von mir genau das Problem gerade, der Energiekonzern stellt sich gegen jegliches Recht quer - das nagt an Nerven von Betreiber, Kunden und dem Betrieb der gern zum Zuge kommen würde.
Nochmal sorry ! - ich gelobe Besserung
Noch kurz zum Problem oben - wenn es beides das eigene Grundstück ist und dieses nur eine andere Flurnummer ist, spricht nach meinem Wissen nichts dagegen die erforderlich AC-Leitung von der Anlage zu dem (wirtschaftlich & technisch günstigsten bzw. ) Verknüfungspunkt in seinem zweiten Grundstück zu legen. Am Besten per Erdleitung in entsprechendem Querschnitt  |
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Ralf
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Eberhard
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Verfasst am:
08.11.2006, 16:08 |
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Hallo consiliator
Auch ich habe das Problem dass sich mein EVU gegen alles Recht quer stellt. Ich sage nur §11 EEG Abs. 2 Satz 2, geht um Fassadenvergütung.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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Angemeldet: 08.11.2006
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Verfasst am:
08.11.2006, 16:17 |
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Ich nehme mal an (in Bezug auf das Bildchen in Deinem Profil), dass das EVU die Anlage nicht als festes Bestandteil des Gebäudes anerkennt !?
Oder, dass wg. der Schräge die Anlage nicht als Fassadenanlage gilt !?
mfg |
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Eberhard
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Verfasst am:
08.11.2006, 16:26 |
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Der "Fassadenzuschlag" wird nur gewährt, wenn die PV-Anlage eine wesentliche bautechnische Aufgabe übernimmt, z.B. Schutz vor Witterungseinflüssen - auch vor Sonneneinstrahlung, in Art einer schräg oberhalb der Fenster angeordneten Markise.
Das ist ein Zitat aus dem EEG
Das Bild zeigt tatsächlich mein Haus. Die Bgründungen warum nicht würde ein Buch füllen. Ein Beispiel: Es ist ja noch Wand zu sehen.
Kann verstehen wenn da jemand die Hutschnur hochgeht.
Erneute letzte Fristsetzung bis Freitag, dann nur noch mit Anwalt.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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Angemeldet: 08.11.2006
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Wohnort: Pfungstadt
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Verfasst am:
08.11.2006, 16:53 |
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Ich kenne das Problem aus meiner Rechtsschulung. Da bleibt fast nur der Rechtsweg...
Eine Möglichkeit der Argumentation ist die, dass durch die Anlage die Glasfront verschattet wird, um so eine Reduzierung der Sonnenerträge im Sommer zu erreichen - "Sonst hätte man sich doch eine Klimaanlage kaufen müssen, die mit Strom funktioniert und weiter die CO2 - Problematik bedient;-) "
Naja dass die Wand noch zu sehen ist ... darüber müsste man fast Lachen-wenn es nicht so traurig wäre Ich fürchte wir sind uns einig, im Gegensatz zum Versorger - nur das wird warscheinlich vor dem Kadi landen.
Ich drücke alle Daumen und freue mich über ne aktuelle Info und den Stand. |
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Eberhard
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Verfasst am:
08.11.2006, 17:05 |
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Genau das ist meine Begründung. Entweder eine Klimaanlage oder eine Markise. Verschattung im Sommer der großen Fenster, wird nicht anerkannt. Bin schon in der Versuchung denen "Chanson d'Amour vorzusingen..."
Mit sonnigem Gruß
Eberhard |
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