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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 553
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
14.10.2007, 21:27 |
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Hallo Backhausmichel,
bin auch bei der EON-Mitte und finde deren "Dienstleistungspauschale" sogar sehr günstig. Ich zahle im Jahr 7,80 € darin ist enthalten:
- Anschlussgebühr (technische Anlagenabnahme)
- Monatliche Abschalgszahlung (im 1. Jahr nach Leistung dann nach Zähler)
- Ablesung des Eigenzählers im Turnus des normalen Stromzählers durch einen E.ON Mitarbeiter (Nachbarin auf 400,- € Basis)
- Erstellung einer jährlichen Abrechnungsübersicht
Umgerechnet auf 20 Jahre kostet mich das bei der EON-Mitte:
20 Jahre a 7,80 € = 156,- € (sofern der Preis nicht erhöht wird)
oder
- Ich zahle eine einmalige Anschlussgebühr für die Abnahme Höhe: schätze mal mindestens 100,- €
- Erstelle jeden Monat eine Abrechnung und sende sie an die E.ON (12x 0,56€ = 6,72€ zzgl. Arbeitszeit, Papier, Druckerkosten, Strom usw.), kann man also ca. 10,- € / Jahr veranschlagen
Ergibt also einen Preis in 20 Jahren von ca. 300,- € also fast doppelt so viel wie die E.ON-Mitte verlangt.
Ich denke dass man hier gegen die 7,80 € / Jahr nicht sagen kann. Würde ich mich auf EEG berufen und die Dienstleistung der E.ON-Mitte nicht in Anspruch nehmen, kämen auf mich höhere Kosten zu.
Oder hat man dir andere Preise angeboten ?
Viele Grüße
Wolfgang |
_________________ Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
Anlage Kassel: 4,2 KWp, 24x Solar Fabrik SF165-175 SMA SB 4200TL, WebBox+Test:SolarLog 800e
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Verfasst am:
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Backhausmichel
Neu hier

Angemeldet: 26.05.2007
Beiträge: 5
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Verfasst am:
27.10.2007, 14:44 |
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Hallo Wolfgang,
ich habe leider erst heute deinen Kommentar gelesen. Rechnerisch gesehen hat Du natürlich recht. Die sog. "Dienstleistungspauschale" beträgt gerade mal nur 65 Cent + Steuer je Monat.
Mir ging es aber bei der Sache nur ums Prinzip. Ich bin der Lieferant und E.ON ist der Kunde.
Im umgekehrten Fall berechne ich z.B. ja an meinen Stromlieferanten (auch E.ON) keine Miete für die Stellfläche des Zählers (würden diese wahrscheinlich auch nicht akzeptieren).
Aber ich habe mich mit E.ON ja soweit verständigt, das diese mir jeden Monat eine Abschlagszahlung leisten und ich erst zum Ende des Jahres eine Schlußrechnung erstelle (also nur 1x jährlich die Kosten für Papier, Drucker usw.). D.h. ich lese auch zum Jahresende meinen eigenen Zähler selber ab.
Ich wollte mit meinem Kommentar nur aufzeigen, daß man sich nicht komplett stur stellen sollte, sondern auch die Probleme seines "Geschäftspartners" beachten sollte.
Gruß aus dem zur Zeit leider trüben Waldhessen
(Ludwigsau)
Backhausmichel |
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Backhausmichel
Neu hier

Angemeldet: 26.05.2007
Beiträge: 5
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Verfasst am:
27.10.2007, 14:45 |
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Wolfgang Neumann
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.08.2007
Beiträge: 553
Wohnort: Vellmar
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Verfasst am:
27.10.2007, 17:22 |
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Hallo Backhausmichel,
da gebe ich dir Recht, stur stellen bringt nicht viel, das vernünftige Gespräch machts, ich habe mir die Abrechnung auch erläutern lassen und für mich entschieden das das Preis- / Leistungverhältnis in Ordnung ist zumal die Abnahmegebühr ja bereits enthalten ist. Einen Einspeisevertrag habe ich trotzdem nicht unterschrieben.
Du schreibst, dass du jetzt die Rechnung einmal im Jahr selber schreibst und einen monatlichen Abschlag bekommst, bezahlst du jetzt dafür eine Dienstleistungpauschale. Wenn nein, was dann hat die EON-Mitte für die Anlagenabnhame verlangt.
Viele Grüße
Wolfgang |
_________________ Anlage Vellmar: 4,29 kWp, 26x Solar Fabrik SF 150/10A-165, SMA SB 4200TL, WebBox
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Backhausmichel
Neu hier

Angemeldet: 26.05.2007
Beiträge: 5
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Verfasst am:
18.11.2007, 06:47 |
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Hallo Wolfgang,
ich bezahle der E.ON keine Dienstleistungspauschale. Da der Anschluß der Anlage komplett von meinem Installateur durchgeführt wurde und die Anlage den Vorschriften der E.ON entsprach, habe ich für die Abnahme meiner Anlage auch keine Gebühren bezahlt. |
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