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 Photovoltaikanlage in der Privathaftpflicht mitversichert? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
thias
Öfters hier
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Angemeldet: 08.09.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Rhein Main Gebiet

BeitragVerfasst am: 07.10.2006, 21:16 Nach oben

Hallo PV-Profis,

ich habe hier im Forum bereits mehrmals gelesen, dass Photovoltaikanlagen mit in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen wurden; zum Teil Beitragsfrei und zum Teil durch geringe Erhöhung des Beitrags.

Könnt Ihr mir Versicherungsgesellschaften nennen, die die PV-Anlage mit in die Privathaftpflicht aufnehmen?

Habe meine Privathaftpflicht z. Zt. bei der HUK Coburg; ist eine Mitaufnahme der PV-Anlage möglich? Beitragsfrei?

Hat die Aufnahme in die Privathaftpflicht gegenüber dem Abschluss einer speziellen Betreiberhaftpflicht Nachteile?

Vielen Dank für Eure Antworten.

sonnige Grüße
Cool thias
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Verfasst am: Nach oben

ohnedach
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 21.07.2006
Beiträge: 397
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 07.10.2006, 21:37 Nach oben

Hallo thias,

deine Aufforderung an die "Profis" schreckt zwar ein bisschen ab, denn ich bin alles andere als ein Profi, sondern "nur" frisch gebackener Betreiber einer kleinen PV-Anlage.
Nichtsdestowenigertrotz: Wink
Ich habe bei meiner Standardversicherung (Debeka) nachgefragt, bei der ich sowohl eine Privat- und Berufs-Haftpflicht als auch eine Gebäudeversicherung habe. Jetzt harre ich der Antwort - die ich anschließend gerne hier einstelle. Ich vermute allerdings, es wird Unterschiede im Leistungsumfang geben (z.B. Blitzeinschlag in benachbarte Häuser mit Beschädigung meiner Anlage? Folgeschäden durch Fehler meeiner Anlage im Netz des EVU? usw.) und ggf. in der Höhe der Versicherungsummen.

Zu deiner Frage, ob eine Mitversicherung der PV-Anlage überhaupt möglich ist, würde ich einfach bei der HUK anrufen. Sicher kommt denen das nicht zum ersten Mal unter. Und freundlich sind die eigentlich schon (mein Auto läuft dort ...). Very Happy

Aonsonsten probier's doch mal mit der Suchfunktikon des Forums. Nach meiner Erfahrung ist hier so ziemlich jede Frage schon irgendwann einmal gestellt und diskutiert worden.

Nächtliche Grüße (ab morgen scheint wieder die Sonne! Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy Very Happy )

ohnedach

_________________
21 x Sanyo HIP-215, 1 x SMA 4200TL HC ESS, Solarlog100
45 ° Neigung, reine Südlage, seit 28.09.06 am Netz
pesoelko
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.07.2006
Beiträge: 1618
Wohnort: Nördlich von München

BeitragVerfasst am: 07.10.2006, 22:04 Nach oben

Hallo thias,

probiers mal hier: Exclamation

http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=413

mir hat vor ein paar Monaten zur Überlegung, ob ich eine Mitversicherung versuche oder separat zu Versichern erleichtert hat - auch zur weiteren Entscheidungsfindung sehr interessant. Idea

Auf einen morgigen sonnigen Tag Laughing Laughing Laughing

_________________
P.W.ab 05.08.2006
50xSanyo HIP-215NHE5=10,75 kWp mit SMA-WR
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=435
http://pv-anlage.blogspot.com/
http://www.solarlog-home2.de/pesoelko/
frisco
Fleißiges Mitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 18.08.2006
Beiträge: 374
Wohnort: bei Miltenberg

BeitragVerfasst am: 07.10.2006, 22:06 Nach oben

Hallo thias,

einfach bei der Huk nachfragen.
Meiner Meinung nach ist es entscheidend ob du ein Gewerbe anmeldest und deine Anlage steuerlich geltend machst, wenn ja brauchst du miner Meinung nach eine Betreiberhaftpflicht.
Kostes ca.60€ jährlich

_________________
P.W.ab 11.10.2006 am Netz

http://www.solarlog-home.de/frisco/

48xSanyo HIP-210NHE5=10,08 kWp
WR1=SB5000(2x12 Module)
WR2=SB5000(2x12 Module)

(DN23°175Grad)

Meine Daten: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=506
thias
Öfters hier
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Angemeldet: 08.09.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Rhein Main Gebiet

BeitragVerfasst am: 08.10.2006, 14:07 Nach oben

@frisco,

danke für deine Antwort. Natürlich werde ich meine Anlage steuerlich geltend machen; soll bedeuten Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern und die erhaltene Einspeisevergütung der USt unterwerfen. Aus einkommensteuerlicher Sicht erziele ich dann mit meiner Photovoltaikanlage zwar Einkünfte aus Gewerbebetrieb, jedoch ist das noch lange kein Grund ein Gewerbe anzumelden. Dies erspart mir evtl. IHK-Beiträge, Gebühren für Gewerbemüll, Gebühr für die Gewerbeanmeldung, sonstigen Verwaltungsaufwand, uvm. Man kann beim Finanzamt durchaus Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben!
Sollte somit also möglich sein meine Anlage in der Privathaftpflicht mitzuversichern (da keine Gewerbeanmeldung). Werde morgen mal bei der HUK Coburg anfragen.

@all
danke für Eure Informationen Smile

Wer von Euch hat seine PV-Anlage mit in der Privathaftpflicht mitversichet? (Es geht mir ausschließlich um die Haftpflichtversicherung!!! nicht um die Sachversicherung der Anlage gegen Stürm, Hagel, Blitzschlag, etc.!!!)

Thanks für Eure Hilfe!

sonnige Grüße
Cool thias
Bento
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 08.10.2006
Beiträge: 45
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 08.10.2006, 22:34 Nach oben

Hallo thias,

ich bin bei der DOMCURA privat haftpflichtversichert.
Auf eine schriftliche Anfrage , ob die in 2004 auf meinen Hausdach installierte PV-Anlage über meine Privathaftpflicht-Police abgedeckt ist, hat mir die Versicherung kürzlich mitgeteilt, dass Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der PV-Anlage entstehen, nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Ich habe garnicht erst weiter nachgefragt, ob eine nachträgliche Aufnahme oder Zusatzversicherung oder Ähnliches möglich wäre, sondern gleich eine separate Betreiberhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Für die 51,- € im Jahr kann ich zumindest ruhig schlafen.

Kann mir einer sagen, ob die derzeit noch 16 % Versicherungssteuer wie Mehrwertsteuer gelten und vom Finamzamt zurückgeholt werden können?

Dann würden sich die Kosten hierfür letztendlich nochmal um ca. 7,-€ verringern.

Leider kann ich also nur mit einem Negativbeispiel dienen.
Interessieren würde mich auch, ob es Privathaftpflichtversicherer gibt, die das Risiko einer "gewerblichen" Anlage mit absichern?

Buenas noches
Bento
frisco
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 18.08.2006
Beiträge: 374
Wohnort: bei Miltenberg

BeitragVerfasst am: 09.10.2006, 17:10 Nach oben

Bento hat Folgendes geschrieben:
Hallo thias,



Kann mir einer sagen, ob die derzeit noch 16 % Versicherungssteuer wie Mehrwertsteuer gelten und vom Finamzamt zurückgeholt werden können?


Buenas noches
Bento


Ja

_________________
P.W.ab 11.10.2006 am Netz

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thias
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Angemeldet: 08.09.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Rhein Main Gebiet

BeitragVerfasst am: 09.10.2006, 19:18 Nach oben

@frisco

deine Aussage ist leider nicht richtig! Shocked

Die Versicherungssteuer i. H. v. 16% kann nicht vom Finanzamt zurückgeholt werden. Da es sich hierbei eben um Versicherungssteuer und nicht um Umsatzsteuer handelt!

Lediglich von anderen Unternehmern ausgewiesene Umsatzsteuer kann als Vorsteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden. Die Versicherungssteuer wird zusammen mit dem Versicherungsbeitrag (also der Bruttoversicherungsbeitrag) als Betriebsausgabe geltend gemacht.

sonnige Grüße
Cool thias
frisco
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 18.08.2006
Beiträge: 374
Wohnort: bei Miltenberg

BeitragVerfasst am: 09.10.2006, 19:24 Nach oben

Stimmt thias

mein Fehler Embarassed

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Fuzzy
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Angemeldet: 01.12.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 01.12.2006, 15:36 Nach oben

Wann ist eine Haftpflichtversicherung nötig:
Wenn Ihr die Anlage auf einem zu Wohnzwecken verwendeten Einfamilienhaus oder dem dazugehörigen Grundstück betreibt habt ihr definitiv Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung. Wenn die Anlage auf dem Dach eines vermieteten Hauses montiert ist, habt ihr im Rahmen der Privathaftpflicht keinen Versicherungsschutz, weil das Haus -auch ohne Solaranlage- nicht versichert ist. Für ein vermietetes Haus benötigt man mit und ohne Anlage eine extra Haftpflichtversicherung. Wenn Ihr Strom an einen Energieversorger abgebt dann ist dies eine unternehmerische Tätigkeit und somit ist eine Haftpflichtversicherung für das Errichten und Betreiben von Photovoltaikanlagen erforderlich. Ebenfalls ist eine extra haftpflicht erforderlich, wenn die Anlage auf fremden Grundstücken und Gebäuden montiert wurde.

Gruß Fuzzy
Wechsel-Richter
Forumsinventar
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Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 879
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main

BeitragVerfasst am: 01.12.2006, 22:33 Nach oben

Also noch-nochmal:

Im Schadensfalle wirst zu als GEWERBETREIBENDER eingestuft - und da zahlt nun mal keine PRIVAThaftpflicht!!!

_________________
12,2 kWp Solarworld L-Förmiges Dach 38°
32 x SW210 Poly / 2 x SMA 3300TL (245° SW)
11 x SW210 Poly / 1 x SMA 2100TL (245° SW)
15 x SW210 Poly / 1 x Sunplug SPI 3000 (155° SO)
Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329
Fuzzy
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 01.12.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.12.2006, 09:40 Nach oben

Das ist schlicht und einfach falsch.
superhaase
Forumsinventar
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Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 999
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 04.12.2006, 09:49 Nach oben

Stimmt Fuzzy, was Wechselrichter sagt ist falsch.

Soviel ich weiß, hängt es davon ab, ob Du der Hauseigentümer bist. Mit der steuerlichen Geltendmachung hat das nichts zu tun.
Ich bin z.B. nicht der Eigentümer des Hauses, also war bei mir eine extra Versicherung notwendig, sowohl für Haftpflicht als auch für "Kasko".
Wenn Du der Eigentümer des Daches bist und im Haus nicht vermietest, kannst Du es i.A. in Deine Hausversicherungen integrieren.
Du musst das aber auf jeden Fall von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen.

ciao,
sh

_________________
10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=717

Zuletzt bearbeitet von superhaase am 05.12.2006, 09:36, insgesamt einmal bearbeitet
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Angemeldet: 28.11.2006
Beiträge: 160
Wohnort: Suhl

BeitragVerfasst am: 04.12.2006, 10:11 Nach oben

Das Problem dieser Diskussion ist, daß es "die" Privathaftpflicht oder "die" Gebäudeversicherung nicht gibt.

Seit es seit 1994 keine einheitlichen Bedingungswerke bei den dt. Versicherern mehr gibt, ist der Markt in dieser Hinsicht sehr bunt geworden und die Angebote für einen Laien kaum mehr zu vergleichen.

---

Es gibt sicherlich Privathaftpflichtvericherungen, die einen Einschluß von PV-Anlagen haben, aber auch hier würde ich mir die Klausel ganz genau anschau'n hinsichtlich des Deckungsumfanges. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail.

Wink
Wechsel-Richter
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Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 879
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main

BeitragVerfasst am: 04.12.2006, 23:21 Nach oben

Dann lasst euch von eurer PRIVAThaftplichtversicherung die Deckung für folgenden (gewerblichen - weil Stomverkaufenden) Fall schriftlich zusagen:

Das EVU schaltet wegen Arbeiten am Netz den Strom ab. Euer WR speist aufgrund eines Defektes ins Netz ein - ein Elektriker des EVUs zappelt desshalb solange bis er klein und schwarz gebruzelt ist.

Wenn das eine Privathaftpflicht übernimmt - dann mailt mir bitte, dann werde ich meine evtl. umstellen.

_________________
12,2 kWp Solarworld L-Förmiges Dach 38°
32 x SW210 Poly / 2 x SMA 3300TL (245° SW)
11 x SW210 Poly / 1 x SMA 2100TL (245° SW)
15 x SW210 Poly / 1 x Sunplug SPI 3000 (155° SO)
Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329
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