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 Photovoltaikanlage in der Privathaftpflicht mitversichert? Nächstes Thema anzeigen
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Autor
superhaase
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 999
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.12.2006, 08:54 Nach oben

Es ist derzeit nun mal so, dass eine Privathaftpflicht für Schäden aufkommt, die durch das eigene selbstgenutze Wohnhaus (nicht vermietet!) entstehen, egal wie.
Ferner ist für die meisten PV-Anlagen keine Gewerbeanmeldung erforderlich, auch wenn sie steuerlich so behandelt werden.
Wie gesagt, handhaben das die Versicherungen unterschiedlich. Manche verlangen einen Prämienzuschlag, hab ich gehört.
Wenn man ganz einfach bei der Versicherung nachfragt und eine allgemeine Deckungszusage erhält, gilt sie auch in dem von Dir an die Wand gemalten Teufels-Szenario.
Wenn nicht, gibts entsprechende PV-Versicherungen schon für etwa 60€/a.
ciao,
sh

_________________
10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=717
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Verfasst am: Nach oben

Fuzzy
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Angemeldet: 01.12.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.12.2006, 09:29 Nach oben

Lest doch bitte nochmal meinen Beitrag vom 01.12.2006. Dort habe ich doch alles genau beschrieben.

Gruß´Fuzzy
superhaase
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 14.11.2006
Beiträge: 999
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.12.2006, 09:35 Nach oben

Du hast größtenteils Recht Fuzzy. Nur das mit der unternehmerischen Tätigkeit ist nicht allgemein gültig so. Wie gesagt ist meist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, auch wenn man den Strom zu 100% ins Netz verkauft. Da kann die Privathaftpflicht durchaus eine Deckung zusagen, soviel ich weiß.
ciao,
sh

_________________
10.08 kWp mit 48 Sanyo HIP210, 1 Sunways NT6000 und 1 Sunways NT5000. Flachdachgestell mit 20°. Inbetriebnahme 13.7.2006.
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=717
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Vielschreiber
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Info: Betreiber
Angemeldet: 28.11.2006
Beiträge: 162
Wohnort: Suhl

BeitragVerfasst am: 05.12.2006, 12:09 Nach oben

Ich wäre bei den Einschlußklauseln in der Privathaftpflicht auch sehr vorsichtig. Da vorhin die VHV genannt wurde, hab ich dort mal schnell nachgeschaut.

https://jvpms.vhv.de/vhv/html/VIP/8/pdf/102.9004.15_2005.pdf

Unter Punkt 4(i) ist eindeutig geregelt, daß sämtliche Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung von Strom ausgeschlossen sind.
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