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 Soll man einen Einspeisevertrag mit dem EVU unterschreiben. Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Walter
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 21.08.2005, 14:58 Nach oben

Der Bundesgerichtshof (BGH) als oberste Instanz bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind unmittelbar - auch ohne Vertrag - verpflichtet Strom aus erneuerbaren Energien zu festgesetzen Mindestpreisen abzunehmen.

(Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 71/2003)


Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in drei Urteilen vom 11.06.2003 über Klagen entschieden, mit denen Betreiber von Windkraftanlagen die Abnahme und Vergütung des von ihnen erzeugten Stroms zu bestimmten Preisen verlangen.

Die Beklagte wurde unmittelbar zum Anschluss der Anlagen sowie zur Abnahme und Vergütung des Stroms verurteilt.
Der BGH ist der Ansicht, dass die gesetzliche Abnahme– und Vergütungspflicht nach dem StrEG 1998 und dem EEG verfassungskonform ist. Somit können die Kläger die Beklagten unmittelbar auf Anschluss, Abnahme und Vergütung in Anspruch nehmen und nicht - zunächst - nur den Abschluss eines Stromeinspeisungsvertrages verlangen.

Den ausfürlicheren Orginaltext der Pressemitteilung des BGH finden Sie unter www.bundesgerichtshof.de/aktuelle Pressemitteilungen/vom 12.06.03.

Aktenzeichen: Urteile vom 11. Juni 2003 – VIII ZR 160/02; VIII ZR 161/02; VIII ZR 322/02

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Gruss Walter ( Lothar Beer )
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Verfasst am: Nach oben

majo
Gast






BeitragVerfasst am: 27.08.2005, 20:42 Nach oben

Hallo Walter,

habe von der enviaM einen absoluten Knebelvertrag erhalten.
Der Vertrag enthält Kündigungsfristen von 3 Monaten, eine Laufzeitbegrenzung bis 2010, keine Vergütung wenn die PV-Anlage durch das Netzsicherheitsmanagement vom Netz genommen wird etc..
Was soll ich Deiner Meinung nach machen?
Ich bin die Schikanen (NSM, neuer Hausanschluß etc.) der enviaM wirklich leid.

Beste Grüße

Majo
kato
Moderator


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Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2006
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 27.08.2005, 23:06 Nach oben

würde ich nicht unterschreiben. Ich bin ja gespannt, was bei mir drin steht. Wieso eigentlich neuer Hausanschluss?
Walter
Forumsinventar
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Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 28.08.2005, 04:29 Nach oben

Normalerweise ist ein Vertrag nicht nötig. Das EVU ist verpflichtet deinen Strom abzunehmen, und zwar so wie das EEG das im Gesetzentwurf vorsieht.
Falls du deinen Vertrag schon unterschrieben hast, kannst du dagegen klagen.
der vertrag den dir dein EVU vorgelegt hat ist Sittenwidrig.

Das ist allerdings Theorie. Was dann in der Praxis rauskommt, muß man schauen.

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Zuletzt bearbeitet von Walter am 28.08.2005, 12:43, insgesamt einmal bearbeitet
Atommafia
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 535

BeitragVerfasst am: 28.08.2005, 09:17 Nach oben

Tach

Walter hat Folgendes geschrieben:
Normalerweise ist ein Vertrag nicht nötig. Das EVU isz verpflichtet deinen Strom abzunehmen, und zwar so wie das EEG das im Gesetzentwurf das vorsieht.

und wenn das EEG beim Thema Netzsicherheitsmanagement
alle Einspeiser gleichstellt, dann muß man halt in den sauren Apfel
beissen und auch bei einer vergleichsweisen kleinen PV-Anlage
den Aufwand betreiben.

Eine Mindestleistung beim Netzsicherheitsmanagement
oder die Beschränkung auf Windenergie würde viel Streß vermeiden,
auch beim Netzbetreiber.

MfG
Walter
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Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 28.08.2005, 18:45 Nach oben

Wiso sollte eine normale PV - Anlage bis 20 kwp Probleme beim Netzbetreiber machen.

Alle WR sind nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften ausgestattet.

Es ist bei allen Herstellern unterschiedlich geregelt, aber z.B SMA Produkte schalten sich bei Problemen vom Netz.

Weitere maßnahmen sind in der Regel nicht notwendig.

Genauso ist es Unsinn zu behaupten dass die steigenden Srompreise durch regenerative Energieen verursacht werden.

Solche Dinge sind klar wiederlegt.

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Frank
Stammmitglied
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Beiträge: 82
Wohnort: 585** Sauerland

BeitragVerfasst am: 30.08.2005, 21:24 Nach oben

@ Walter

Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Einspeiseverträge.
Warum soll oder soll ich den Vertrag nicht unterschreiben??????

Meine Finanzierung steht, der EVU Kram läuft noch, wie soll ich mich verhalten?

Danke im voraus, Frank
Doris
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg

BeitragVerfasst am: 30.08.2005, 22:13 Nach oben

Guten Abend Frank,

ich greife hier dem Lothar mal vor.
Kannst du uns mal das für dich zuständige EVU, Stadtwerk oder den Netzbetreiber nennen? Dann werden wir mal sehen.

Es gibt leider keine verbindlichen Einheitseinspeisungsverträge.
Und jedes EVU kocht hier seine Suppe selber. Im Grundsatz wird tatsächlich kein Vertrag gebraucht. Dummerweise sind im EEG z. B. Haftungsfragen, Zutrittsregelungen, TAB und andere Mitgeltende Bestimmungen, Verordnungen und Ausnahmeregelungen nicht dabei. Da kann ein Vertrag oder Vertragsänderung eine Ergänzung schon erforderlich sein, solange du dadurch nicht schlechter gestellt wirst, als im EEG vorgeschrieben. Da musst du dann eine Nebenabrede (z. B. einen Brief) verfassen und diese zum Vertragsbestandteil erklären. Aber dazu später mal. Da muss ich mich im Detail erst noch kundig machen.
So oder so müssen die EVU unverzüglich anschließen und vergüten. Das ist Gesetz.

Bei www.photon.de gibt es eine Datenbank mit Bewertungen. Vielleicht ist deiner schon in der Bewertung mit drin.

Tschüss
Doris
Walter
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Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 31.08.2005, 13:12 Nach oben

Danke Doris,
möchte nur eins ergänzen.

Laut SVF stellen dich bis auf 2 -3 EVU alle schlechter. Nur ein EVU stellt dich sogar besser.
Nachzulesen bei www.sfv.de

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Frank
Stammmitglied
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Beiträge: 82
Wohnort: 585** Sauerland

BeitragVerfasst am: 31.08.2005, 21:58 Nach oben

Liebe Doris (ich hoffe das ist kein Pseudonym), Hallo Lothar,

Danke für Eure schnellen Antworten.

Mein Netzbetreiber ist die MarkE in Hagen und die hat mal einen fetten Daumen nach unten.
Meinem Solateur habe ich ja eine Verhandlungsvollmacht für das EVU unterschrieben, nach Abschluß müßte mir der Vertrag zur Unterschrift vorgelegt werden. Richtig? Und den unterschreibe ich dann nicht und lege Ihnen den Mustervertrag von Photon vor?

Besten Dank und schönen Abend.
Frank
Stammmitglied
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Angemeldet: 09.08.2005
Beiträge: 82
Wohnort: 585** Sauerland

BeitragVerfasst am: 06.09.2005, 22:37 Nach oben

Hallo Doris, Hallo Lothar,

Bekomme ich keine Antwort mehr? Crying or Very sad

Sonnige Tage, Frank
Gast







BeitragVerfasst am: 07.09.2005, 09:37 Nach oben

Entschuldigung Frank,
na klar kriegts du auch ne Antwort.
Es ist ein bisschen kompliziert, weil jedes EVU anders ist. Da ist pauschal nichts zu machen und guter Rat teuer. Normalerweise gibt es ein ziemliches Paket von Verträgen.

Das geht los mit einem neuen Anschlussnutzungsvertrag, weil du über den gleichen Anschluss einspeist und abnimmst. Da stehen die neue Zählernummer und die Modalitäten drin. Hier musst du genau hinsehen, wie die Haftungsbedingungen sind. Die meisten EVU versuchen an der Stelle die ABV-Elt, die für den Abnehmer gilt, auch für die Einspeiser einzubeziehen. Das unterschreibe so nicht.

Dann gibt es Möglicherweise einen Vertrag zur Veränderung des Hausanschlusses. Der läuft darauf hinaus, noch mal einen Baukostenzuschuss bei dir abzugreifen. Den weist du auch zurück, mit der Anmerkung, dass es netzseitig keine Veränderung gibt, die datenseitige Umstellung Sache der Organisation innerhalb des EVU ist und dich nicht weiter interessiert.

Der Einspeisevertrag ist eigentlich die kritische Sache. Du verlangst vom EVU Erläuterungen, an welcher Stelle der Vertrag vom EEG abweicht und lässt dir diese Abweichung begründen. Technische Details prüfst du auf Richtigkeit. Das sollte aber von deinem Elektriker im Protokoll schon richtig ausgefüllt sein, aber du musst unterschreiben. Egal, ob du davon Ahnung hast oder nicht. Kritisch sind hier erneut die asymmetrischen Haftungs- und Kündigungsbedingungen. Natürlich nur die Punkte, die für dich nachteilig sind.
Zum Beispiel ist eine Vertragslaufzeit von unter 20 Jahren eigentlich gesetzwidrig. Wenn schon ein außerordentliches Kündigungsrecht, dann nur für bestimmte Sachen und für beide Seiten, wenn es dem EEG nicht entgegensteht. Anpassungsklauseln sind nicht schlecht, wenn sie z. B. darauf hinauslaufen, eine höhere Vergütung zu kriegen. Meine persönliche Ansicht ist, dass die EEG-Vergütung durch die Strompreisentwicklung spätestens 2010 ausgeglichen ist oder überholt wird.

Natürlich kannst du einen modifizierten „Photonvertrag“ vorlegen. Habe ich auch gemacht. Mit der einfachen Begründung, dass mir das angebotenen Vertragswerk zu kompliziert und zu undurchsichtig ist und ich eine ganze Reihe von Unsymmetrien zu meinen Ungunsten vermutete.
Das hat funktioniert. Der Einspeisevertrag wurde wenigstens an den kritischen Stellen nachgebessert.
Im gleichen Schreiben, in dem du den vorliegenden Vertrag zurückweist oder Änderungen haben willst, erlaubst du dir höflichst darauf hinzuweisen, dass nach dem EEG der Strom unverzüglich abzunehmen und zu vergüten ist, unabhängig vom Ausgang der Vertragsverhandlungen. Dafür gibst du gleich noch mal deine Kontoverbindung an. Die anderen Daten hat das EVU schon bei de Anmeldung gekriegt.

Wichtig ist, bis zur Unterschrift immer vom VertragsENTWURF zu reden. Damit behältst du dir eindeutig auch die Ablehnung vor. Wenn du aber vom Vertrag sprichst, signalisiert das mindestens partielles Einverständnis in Erwartung auf Abschluss - der Vertragspartner bleibt passiv. Wegen dieser Aussicht auf einen Vertragsabschluss ist er von sich aus auch nicht bereit, seiner EEG-Verpflichtung ohne Vertrag nachzukommen. Das wird oftmals vergessen.

Ich empfehle dir dringend, dich mal durch die Seiten hier durch zu klicken http://www.sfv.de . Hier solltest du auf alle wesentlichen Fragen schon mal eine Antwort finden.

Und noch etwas. Der zuständige Sachbearbeiter beim EVU ist auch nur ein Mensch. Er kann nichts dafür, dass es ist, wie es ist. Also immer schön freundlich sein, selbst dann, wenn dich Ignoranz und Dummheit noch so sehr ank....n. Der darf nur in dem Rahmen handeln, der ihm vorgegeben ist.
Aber frage ihn ruhig. Lösungen findet man durch verhandeln.

Viel Erfolg wünscht dir
Doris

P.S.
Wichtig!
Hier dargestellt sind meine persönliche Erfahrungen und Ansichten. Ich bin weder Berater noch Sachverständger und lasse mich deshalb auch nicht in die Haftung oder Verantwortung nehmen.
D.
Doris
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg

BeitragVerfasst am: 07.09.2005, 09:40 Nach oben

Am fremden PC darf man keine HAKEN setzen, sagt der Netzwerker hier.
Der Beitrag ist von mir.
Doris
Walter
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2036
Wohnort: Regen

BeitragVerfasst am: 07.09.2005, 15:02 Nach oben

Hallo Frank,
ich habe den Ausagen von Doris nichts hinzuzufügen.

Frauen haben einfach Recht Very Happy

Doch noch was. das EVU kann dich nicht zwingen einen Vertrag zu unterschreiben der dich schlechter als das EEG stellt.
Zur Stromabnahme sind sie verpflichtet, ausser es bestehen technische Probleme. Aber eine Anfrage disbezüglich wird ja auch vor der Installation gestellt

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GAST
Stammmitglied
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Angemeldet: 05.09.2005
Beiträge: 93
Wohnort: Niederrhein

BeitragVerfasst am: 07.09.2005, 15:56 Nach oben

Hallo

wie ist es denn wenn ich keinen vertrag mit dem EVU unterschreibe und eine andere Bundesregierung( Neuwahl 18.09 ) kippt das EEG, bzw. verschlechtert drastisch die vergütungen für die eingespeiste ernergie???

Habe ich dann bestandsschutz, wenn ich anlagenbetreiber bin, auch wenn ich keinen knebelvertrag unterschrieben habe??? oder sagt mir das rwe dann ....ja, schön das sie uns ihren Ökostrom verkaufen, dann beteiligen sie sich mal an den netzanschluss und unterhaltungskosten...dann bekommen wir jetzt je eingespeistes KW noch xxct von ihnen!!


Versuche dafür gibt es jetzt in NRW im bereich Windenergie...und die wollen auch dafür sorgen das die vergütung drastisch gesenkt wird....soweit bis dass betreiben von solchen anlagen nur noch für ideologen taugt....oder für leute die keinen öffentlichen stromanschluss haben.
Die chancen stehen ja gut, das wir auf bundesebene die selbe konstellation bekommen...


Wäre klasse wenn jemand etwas dazu in erfahrung bringen würde

Jörg

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Wer glaubt das ein Baueiter den Bau leitet, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet
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