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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2088
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
07.09.2005, 17:40 |
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Wenn ich mich nicht täusche, wird das im EEG geregelt.
Ich denke nicht daß das EEG gekippt wird. Im Gegenteil.
Ab nächstem Jahr sind die Spanier, Portugiesen, Italiener, und Grichen stark im kommen.
Bei Einspeißevergütungen von über 40 €C pro KW wird sich Deutschland bei deutlich weniger Sonnenstunden nicht die Blöße |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
Fange nie an aufzuhören, und höre nie auf anzufangen.
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Verfasst am:
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Michael Z
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.06.2005
Beiträge: 69
Wohnort: im schönen Oberfranken.....
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Verfasst am:
07.09.2005, 22:31 |
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MatthiasM.
Vielschreiber


Angemeldet: 23.06.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Niederbayern
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Verfasst am:
08.09.2005, 09:09 |
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Also Fakt ist, dass turnusgemäß 2007 das EEG neu überprüft wird.
Ich glaub schon, dass derzeit die CDU das Gesetz etwas abändern will,
Bestandschutz gilt. Von einer Quotenregelung ist die Rede.
Jedoch kann sich in 2 Jahren sehr viel tun auf dem Gebiet. Wie bereits
angesprochen, tut sich ja im Ausland einiges, hier wird das EEG ja
praktisch vielerorts übernommen. Selbst das böse Amerika bewegt sich.
Und genau aus diesem Gesichtspunkt glaube ich, dass eine Unionsregierung sich eine Änderung des EEG sehr genau überlegen muss.
Dazu kommt ja, dass sich viele Unternehmen aus diesem Bereich dann natürlich dem Ausland zuwenden, sollten Subventionen drastisch gekürzt werden. Und wer soll dass wollen? Selbst und gerade die CDU nicht. |
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27 x KACO PVI 4000 i -- 18 x KACO PVI 3500 i
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"Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt." (Einstein) |
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Andreas
Stammmitglied

Angemeldet: 18.08.2005
Beiträge: 48
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Verfasst am:
08.09.2005, 12:51 |
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| MatthiasM. hat Folgendes geschrieben: |
Also Fakt ist, dass turnusgemäß 2007 das EEG neu überprüft wird.
Ich glaub schon, dass derzeit die CDU das Gesetz etwas abändern will,
Bestandschutz gilt. |
Hallo MatthiasM.,
das EEG §12 sagt:
"(3) Die Mindestvergütung sind vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme an jeweils für die Dauer von 20 Kalenderjahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres zu zahlen.
..."
Spätestens bei der ersten Einspeisung Deines Stromes in das öffenliche Netz kommt ein Vertrag mit der EVU zustande. Sofern weder mündlich noch schriftlich etwas anderes geregelt ist, ist das jeweils aktuelle EEG Vertrag.
Einer Vertragsänderung müssen danach beide Vertragspartner zustimmen.
Ergo kann sich das Gesetz ändern oder abgeschaft werden. Vertrag ist Vertrag.
Grüsse,
Æ |
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MatthiasM.
Vielschreiber


Angemeldet: 23.06.2005
Beiträge: 214
Wohnort: Niederbayern
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Verfasst am:
08.09.2005, 13:32 |
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@Andreas
Vollkommen richtig. Was Anderes hab ich ja nicht behauptet.
Alle Anlagen, die vor 2007 ans Netz gehen, dürften mit 99%iger Sicherheit
die Vergütung 20 Jahre garantiert bekommen.
100% trau ich mich nicht sagen, wir wissen ja, dass auch Rentenanpassungen gesetztlich festgeschrieben sind, genauso wissen wir aber, dass die Renten eher sinken als steigen werden...
Wer nach 2007 ans Netz geht, könnte dann mit eventuell anderen Einspeisebedingungen und Garantien konfrontiert werden, Stichwort Quotenregelung.
Gruß
Matthias |
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Andreas
Stammmitglied

Angemeldet: 18.08.2005
Beiträge: 48
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Verfasst am:
08.09.2005, 14:28 |
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| MatthiasM hat Folgendes geschrieben: |
100% trau ich mich nicht sagen, wir wissen ja, dass auch Rentenanpassungen gesetztlich festgeschrieben sind, genauso wissen wir aber, dass die Renten eher sinken als steigen werden...
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Die Renten sind ja leider nicht auf 20 Jahre festgeschrieben. Sonst würde ich ja noch was bekommen
Was mit dem EEG in 2007 passiert kann natürlich keiner sagen. Es wäre aber denkbar, dass neu installierte Anlagen dann bessere Konditionen gesetzlich garantiert bekommen.
Noch ein, zwei "Katrina" und Öl unbezahlbar, dann können wir uns zusammenschließen und unseren Strom selbst vermarkten.
Sozusagen das Erneuerbare Energie Kartell
Grüsse,
Æ |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2046
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
08.09.2005, 14:47 |
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Auf jeden Fall gilt die Änderung nur für Anlagen die nach dem Zeitpunkt in Betrieb gehen, siehe:
§ 20 (1) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2007 und dann alle vier Jahre im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über den Stand der Markteinführung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas sowie die Entwicklung der Stromgestehungskosten in diesen Anlagen zu berichten, sowie gegebenenfalls eine Anpassung der Höhe der Vergütungen nach den §§ 6 bis 12 und der Degressionssätze entsprechend der technologischen und Marktentwicklung für nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommene Anlagen vorzuschlagen. |
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Frank
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.08.2005
Beiträge: 82
Wohnort: 585** Sauerland
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Verfasst am:
08.09.2005, 22:00 |
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@Doris, @ Walter,
Danke für Eure Mühe.
Die Dame von Suntechnics sagte mir heute am Telefon " wenn man mir einen Vertrag zuschicken würde dann solle ich den nach Möglichkeit nicht unterschreiben und einfach sagen das das EEG unsere Vertagsgrundlage wäre. Sollten Sie dennoch darauf bestehen sollte ich unterschreiben und nach einem Jahr kündigen(könnte mann)"
Naja warten wir's mal ab, in der Zwichenzeit kann ich mich anhand Eurer Infos noch ein bisschen schlau machen.
Schönen Abend |
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GAST
Stammmitglied

Angemeldet: 05.09.2005
Beiträge: 93
Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am:
09.09.2005, 01:36 |
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Hallo
habe heute mit "meinem" Solarteur gesprochen....er sagte das die geplante Preisanpassung für module wohl ins wasser fällt....ARNIE sei dank....
durch die extrem gestiegene Förderungen und die dadurch gestigene Nachfrage nach PV-Anlagen werden die Preise wohl identisch bleiben.
Des weiteren wird PV in 2006 wohl unverändert nach EEG gefördert....im gegensatz zu Windenergie ....siehe NRW....aber ab 2007 wird sich wohl was tun....nach unten sagt man....
aber das sind "prognosen" und keine verabschiedeten Gesetze!!!
Hoffen wir das beste
JÖRG |
_________________ Wer glaubt das ein Baueiter den Bau leitet, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet |
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Andreas
Stammmitglied

Angemeldet: 18.08.2005
Beiträge: 48
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Verfasst am:
09.09.2005, 08:43 |
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Hallo Jörg,
warum sollte in NRW in 2006 das EEG für Windenergie nicht mehr Gültigkeit haben?
Das verstehe ich jetzt nicht.
Grüsse,
Æ |
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2088
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
09.09.2005, 21:06 |
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GAST
Stammmitglied

Angemeldet: 05.09.2005
Beiträge: 93
Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am:
09.09.2005, 23:33 |
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| Andreas hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Jörg,
warum sollte in NRW in 2006 das EEG für Windenergie nicht mehr Gültigkeit haben?
Das verstehe ich jetzt nicht.
Grüsse,
Æ |
Hallo Andreas
da habe ich mich wohl etwas falsch/unverständlich ausgedrückt.
In NRW sollen die Auflagen für die Installation von Windenergie so hoch geschraubt werden, das praktisch neuanlagen unmöglich werden. ( abstand zu Wohngebieten, Wäldern verkehrswegen usw.)
Desweiteren sollen für Neuanlagen die garantierten einspeisevergütungen soweit sinken, das sich der betrieb ungefähr so rechnet wie ein sparbuch....vielleicht aber auch schlechter.
Hoffntlich kommen die nicht auf den Trichter das blaue(SOLAR) Dächer genehmigungspflichtig werden....
Grüße
Jörg |
_________________ Wer glaubt das ein Baueiter den Bau leitet, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet |
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2088
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
10.09.2005, 08:23 |
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Sonnenenergie ist weiter am Vormarsch. Man steht technisch erst am Anfang.
Die Anlagen werden besser, und im Preis ist da noch viel drin. Ich mein nach unten.
Und im Gegensatz zu Windkraftanlagen brauche ich zu PV keine natürliche Flächen verbauen, und Lärm machen di auch keinen. Durch die sinkende Einspeisevergütung muss zwangsläufig auch der Preis sinken. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
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Frank
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.08.2005
Beiträge: 82
Wohnort: 585** Sauerland
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Verfasst am:
12.09.2005, 21:25 |
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Hallo,
hat jemand gestern Abend "Sabine Christiansen" gesehen?
Da haben Fischer und Gerhardt auch mal kurz das EEG angerissen, hauptsächlich auf Windenergie bezogen. Daraus habe ich gehört das wohl einige Änderungen des Gesetzes von Schwarz/Gelb geplant sind.
Wenn ich nun beim EVU (MarkE) den Einspeisevertrag nicht unterschreibe und mich auf die Grundlage des EEG berufe, schieße ich mir da eventuel ins eigene Knie? Was ist wenn mich das EEG plötzlich schlechter stellt als der Vertrag mit dem EVU?
schöne Grüße |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
12.09.2005, 22:33 |
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Guten Abend Frank,
keine Panik! Angeschlossen ist angeschlossen. Strom fließt - ein Vertragszustand liegt vor: Du lieferst - EVU nimmt ab.
Vertrag ist Vertrag. Ein schriftlicher Vertrag ist ein schriftlicher Vertrag und wenn er für dich gut ist oder dich nicht schlechter stellt als das EEG, warum sollst du den nicht unterschreiben?
Es geht doch nicht nur darum, dass die Netzbetreiber mit allen Haken und Ösen dir das Leben schwer machen wollen. Du bist doch mit dem EEG in Vorhand! Also gerne einen Vertrag zu den gleichen Konditionen oder besseren. Das bringt auf Dauer Rechtssicherheit für beide Seiten. Oder nur EEG mit der Aussicht auf irgendwo in der Zukunft lauernden Unwägbarkeiten - auch für beide Seiten.
Du bist doch kein Bittsteller und dein EVU begreift schon, dass es dich als Geschäftspartner auf Augenhöhe zu akzeptieren hat. Dazu brauchst du natürlich ein bischen Hintergrundwissen zum EEG, zur TAB und zur AVBElt usw. Und unterschrieben wird nur, wenn du den Vertragstext wirklich verstehst. Also lass dir die unklaren Sachen erläutern - kritische Stellen am Besten schriftlich, und auch warum die im Vertragstext enthalten sind. Bedenkzeit ist üblich. Ein geeigneter Rechtsanwalt kostet bei der Erstberatung auch nicht die Welt.
Für den Hauptbuchhalter oder Finanzvorstand des EVU ist es ein Horror Geld zahlen zu müssen und als Ausgabe zu verbuchen, ohne sich auf einen Vertrag beziehen zu können. Die nächste Betriebsprüfung sollte dann eigenartige Fragen stellen wollen.
Tschüss
Doris |
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