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djblueprint
Stammmitglied

Angemeldet: 06.09.2006
Beiträge: 31
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Verfasst am:
16.09.2006, 13:21 |
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Hallo,
ich weiß, im Wesentlichen wurden viele (wenn nicht alle) Punkte hier schon - teilweise kontrovers - diskutiert, ich habe auch schon viel gelsen die letzten Tage...
Da ich aber noch ganz am Anfang stehe und noch die Möglichkeit habe gewisse dinge zu beeinflussen, frage ich einfach noch einmal Konkret nach, ich hoffe, das ist in Ordnung.
Also, heuie habe ich die letzten Module auf's Dach bekommen, Wechselrichter sind Montiert, Zählerschrank und Kabel gesetzt. Es fehlt noch: Zähler anschließen (wird wahrscheinlich am Montag ein Mitarbeiter des EVU machen) Einstecken der Kabel, Sicherungen rein und los geht's. Ab da gilt die Anlage dann als in Betrieb genommen nach dem EEG, richtig?
Nun ist es so, dass das EVU meinem Elektriker gesagt hat, er solle erst "die Stecker reinstecken", wenn der Vertrag, den ich bislang noch nicht erhalten habe, unterzeichnet ist. Sollte die Anlage vorher ins Netz einspeisen, würde der zwischenzeitliche Ertrag nicht vergütet werden, so sagte mit der Elektriker.
Da ich den Vertrag noch nicht kenne, weiß ich auch nicht, ob ich ihn überhaupt unterschreiben will.
Sehe ich das richtig, dass wenn das EVU den Zähler gesetzt hat, sie unverzüglich zur Abnahme der Anlage verpflichtet sind und dann auch für den eingespeisten Strom zahlen müssen - egal ob Vertrag oder nicht? Oder vielleicht sogar schon ab dem Moment wo der Zähler äuft weil das Anschließen des Zählers durch den Mitarbeiter des EVU als konkludente Abnahme zu sehen ist?
Mich direkt hat das EVU auch schon angeschrieben, die Maßgeblichen Auszüge kann man hier einsehen:
Inbesondere der Teil "Wir vergüten nach erfolgter Vertragsunterzeichnung..." im letzten Absatz ist doch ein klarer Widerspruch gegen das EEG, oder?
Hat jemand Tipps, wie ich mich verhalten soll? Möchte die Anlage natürlich möglichst zügig im Echtbetrieb haben.
Gruß & thx
Sascha |
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Verfasst am:
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thamuro
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 27.06.2006
Beiträge: 52
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
16.09.2006, 14:59 |
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Hallo djblueprint,
sehe ich auch so. Sobald eingespeist wird ist auch Vergütung fällig, egal ob mit oder ohne Vertrag. Auf jeden Fall den Zählerstand bei Anschluß beweisbar dokumentieren.
Ich hatte ähnliche Probleme mit dem EVU. Sie wollten mich erst anschließen, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Nach meinem Hinweis auf das EEG §12 und Rücksprache des EVU Mitarbeiters bei seiner Rechtsabteilung ging es dann doch auch ohne Vertrag. Angeblich wäre ich erst der Zweite gewesen, der sich geweigert hat den Vertrag zu unterschreiben. Diesem Forum sei Dank.
Für den Anschluss hat dann mein Elektriker einen Termin mit dem EVU gemacht, seit dem ich dann auch offiziell einspeise.
Im Gegensatz zu Dir hatte ich zumindest Zeit den Vertrag vorher durchzulesen und von der Photon bewerten zu lassen. Den Vertrag nicht vorher rauszugeben halte ich doch für sehr merkwürdig.
Gruß |
_________________ 30xSolarWorld SW140 compact poly; 1xFronius IG40; Inbetriebnahme 21.08.2006
Erträge:
http://www.solarlog-home.de/thamuro
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=507 |
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djblueprint
Stammmitglied

Angemeldet: 06.09.2006
Beiträge: 31
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Verfasst am:
16.09.2006, 15:10 |
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