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Betatester
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2078
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
09.09.2006, 17:37 |
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Verfasst am:
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Anfänger
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 11.11.2005
Beiträge: 591
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Verfasst am:
09.09.2006, 18:23 |
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Betatester
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 09.01.2006
Beiträge: 2078
Wohnort: Oberbayern
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Verfasst am:
09.09.2006, 18:37 |
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Anfänger
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 11.11.2005
Beiträge: 591
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Verfasst am:
09.09.2006, 18:56 |
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4motion
Forumsinventar

Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold
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Verfasst am:
19.09.2006, 20:38 |
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hallo
also wie ich das so lese hier ist die dbv wohl die günstigste und beste? stehe auch gerade vor dem problem
nur zu dem thema betreiberhaftpflicht steh ich etwas auf dem schlauch obwohl ich doris thread gelesen habe
kann einer noch was in kürze!!! dazu sagen?(ich weiss geht bestimmt schon einigen auf den wecker )
gruss 4motion |
_________________ 12x sanyo 210er
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wr sma 4200tl und sma 1100e |
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ing
Neu hier

Angemeldet: 11.06.2006
Beiträge: 7
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Verfasst am:
14.11.2006, 14:05 |
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Hallo zusammen,
ich hatte das gleiche Problem
Auf der gemieteten Dachfläche: Betriebshaftpflicht? Keine Frage, auch wegen "Allmählichkeitsschäden" usw.
Auf dem privaten Dach habe ich gedacht, brauch ich vielleiht nicht, aber es gibt doch einige Argumente dafür, das gewichtigste für mich ist, daß man u.U. einen Rechtsstreit nicht selber austragen muss, sondern alles der Versicherung übergibt. Man kann wohl der Meinung sein, das passiert mir eh nicht, aber wenn dann mal wirklich etwas passiert (oder jemand behauptet, er hätte einen schaden durch die Anlage davongetragen) steht man dumm da ohne eine Versicherung. Ich habe diese Meinung seit meine Eltern (bzw. die Haftpflicht) mal für einen Briefträger zahlen mussten, der genau auf ca. 0.02 Quadratmeter nicht weggeräumten Schnee getreten ist und gefallen ist. Arm kaputt, 4 Wochen nicht im Dienst usw. Dann noch die ehemalige Bundespost als Gegner in einem evtl. Rechtsstreit? Nein, danke...
Dann noch darauf achten daß der Rechtsschutz bei einer anderen Versicherung ist und man kann ruhig schlafen....
MfG ing |
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Fuzzy
Neu hier

Angemeldet: 01.12.2006
Beiträge: 7
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Verfasst am:
01.12.2006, 15:26 |
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Wenn die Anlage auf dem Dach eures selbstbewohnten Einfamilienhauses montiert ist, benötigt ihr keine zusätzliche Haftpflicht, da diese bereits in der Privathaftpflichtversicherung versichert ist.
Eine Betreiberhaftpflicht deckt Immobilienschäden an gemieteten Objekten sowie die Vermögensschadenhaftpflicht aus dem Einspeiserisiko.
Gruß Fuzzy |
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Wechsel-Richter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 879
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main
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Verfasst am:
01.12.2006, 22:30 |
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Also noch mal:
Im Schadensfalle wirst zu als GEWERBETREIBENDER eingestuft - und ka zahlt keine PRIVAThaftpflicht!!! |
_________________ 12,2 kWp Solarworld L-Förmiges Dach 38°
32 x SW210 Poly / 2 x SMA 3300TL (245° SW)
11 x SW210 Poly / 1 x SMA 2100TL (245° SW)
15 x SW210 Poly / 1 x Sunplug SPI 3000 (155° SO)
Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329 |
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Fuzzy
Neu hier

Angemeldet: 01.12.2006
Beiträge: 7
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Verfasst am:
04.12.2006, 09:39 |
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So wie Du das jetzt ausdrückst ist es nicht richtig. Gewerbetreibender bist Du nur dann, wenn Du deinen Strom verkaufst. Und dann brauchst Du eine extra Haftpflicht.
Nochmals zur Klarstellung:
Jeder der für seinen hausgebrauch auf seinem nicht vermietteten Einfamilienhaus eine Solaranlage betreibt benötigt keine zusätzliche Haftpflicht, hier ist die Private Haftpflicht völlig ausreihend.
Gruß Fuzzy |
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Wechsel-Richter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 879
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main
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Verfasst am:
04.12.2006, 23:13 |
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Ok, wenn du den überschüssigen Strom NICHT an das EVU verkaufst, kannst du recht haben.
Aber ich gehe davon aus, dass 99,x% aller hier lesenden den Strom verkauft, und für die tritt keine Privathaftplicht ein. |
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Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329 |
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