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Holger-der-Jogger
Neu hier

Angemeldet: 28.08.2006
Beiträge: 3
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Verfasst am:
29.08.2006, 07:52 |
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Hallo,
mein Stromversorger sagt das die Leitung zu unseren Häusern zu schwach ist und deswegen die geplante Anlage auf 13 kwp begrenzen will. Aber ich habe gehört das die Energieversorger bis 30 kwp abnehmen müssen, wenns nicht geht dann müssen sie eben die Leitungen verbessern. Wer hat Erfahrung bzw. kann mir helfen
Vielen Dank im Voraus |
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Verfasst am:
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2150
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
29.08.2006, 08:06 |
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Hallo Holger,
das ist auch so mit den Anlagen unter 30kwp, nur hat leider keiner geschrieben in welchem Zeitraum das EVU das abstellen muss. Entweder man wartet bzw. setzt seinen Anspruch schneller durch (das kann vielleicht Jahre dauern) oder nimmt die 13kwp.
Gruß Kato |
_________________ 15,54 Kwp
2xSB5000 mit je 32 Stück Suntechnics STM185
1xSB3300 mit 20 Stück Suntechnics STM185
SunnyBoyControl mit Netzleitungsmodem |
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2184
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
29.08.2006, 08:13 |
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Wenn das EVU glaubhaft versichern kann dass das Netz überlastet isthat das EVU das Recht die Einspeisung zu begrenzen. Das ist häufig so. Hingehen und einen tragbaren Kompromis suchen. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
Versuche nie andere, sondern dich selbst zu übertreffen.
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Swemers
Vielschreiber

Info: Solarteur
Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 217
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Verfasst am:
29.08.2006, 09:56 |
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Hi,
| Walter hat Folgendes geschrieben: |
| Wenn das EVU glaubhaft versichern kann dass das Netz überlastet ist hat das EVU das Recht die Einspeisung zu begrenzen. Das ist häufig so. Hingehen und einen tragbaren Kompromis suchen. |
es relativ egal was der VNB versichern kann, entscheidend ist das EEG:
http://bundesrecht.juris.de/eeg_2004/__4.html
http://bundesrecht.juris.de/eeg_2004/__13.html
Es gibt 2 möglichkeiten:
1. du suchst dir einen Solateur der den Kontakt mit dem VNB übernimmt, diese haben meistens schon erfahrung damit, und kennen die Ansprechpartner (zumindest ab einer gewissen größe) und deine Rechte.
2. du tritts selbst mit den VNB in Kontakt, machst ihm klar, das er bei einer zu Unrecht nicht genehmigten Anlage Schadensersatzpflichtig wird, und das er nach EEG §4 / 13 zum unverzüglichen Anschluss verpflichtet sind.
Ich habe in den Letzten 6 Jahren erfahrungen mit einigen VNB's gemacht, und eines ist sicher, freiwillig gehen die in sachen PV keinen Schritt auf den Kunden zu, und nur mit freundlichkeit ist garnichts machbar.
Wir haben > 2MW PV-Anlagen installiert, ich schätze mal einfach das ein Drittel der Kunden zuerst einen Negativen bescheid bekommen hat. Aber nicht einer hat bisher seine Anlage nicht Anschliessen können, oder musste für den Anschluss zahlen. Bis auf die ganz kleinen Stadtwerke wissen die Energieversorger ganz genau über ihre Rechte bescheid, und vor allen über ihre Pflichten, aber man muss Sie jedesmal erneut darauf aufmerksam machen.
Also nicht so schnell aufgeben  |
_________________ Mfg
Stefan Swemers |
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