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beppo
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 14.08.2007
Beiträge: 15
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Verfasst am:
23.08.2007, 00:00 |
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| mickymaus 007 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo ins Forum,
nachdem ich mich nun für eine PV Anlage entschlossen habe, stellt sich die Frage, ob meine Gebäudehaftpflichtversicherung(bei der HUK) ausreicht. Laut deren Auskunft, sind Schäden durch herabfallende Module gedeckt. Was nicht versichert ist, die Gefahr, die im Stromnetz entstehen könnte. Aber mal ehrlich? Was könnte meine 3,7 KW Anlage anrichten? Oder übersehe ich hier etwas?
Gruß
Micky |
Hallo,
ich werde in Kürze eine 10.8 KWp Anlage in Betreieb nehmen. Brauch ich nun eine PV-Versicherung oder nicht?
Gruß
Beppo |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 669
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
23.08.2007, 00:16 |
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| beppo hat Folgendes geschrieben: |
| mickymaus 007 hat Folgendes geschrieben: |
Hallo ins Forum,
nachdem ich mich nun für eine PV Anlage entschlossen habe, stellt sich die Frage, ob meine Gebäudehaftpflichtversicherung(bei der HUK) ausreicht. Laut deren Auskunft, sind Schäden durch herabfallende Module gedeckt. Was nicht versichert ist, die Gefahr, die im Stromnetz entstehen könnte. Aber mal ehrlich? Was könnte meine 3,7 KW Anlage anrichten? Oder übersehe ich hier etwas?
Gruß
Micky |
Hallo,
ich werde in Kürze eine 10.8 KWp Anlage in Betreieb nehmen. Brauch ich nun eine PV-Versicherung oder nicht?
Gruß
Beppo |
Hallo Beppo,
hast du in den FAQ diesen Artikel http://www.photovoltaikforum.com/ftopic413.html schon gelesen. Danach weist du ggf. mehr; ich für mich habe heraus gelesen, dass ich beides brauche.
Ggf. kann man noch über die PV-Versicherung streiten so nach der Devise: man kann sich auch zu Tode versichern; meinem Naturell kommt eine PV-Versicherung da aber eher entgegen; mich würde ein Totalausfall in den ersten 10 Jahren zwar nicht ruinieren aber doch empfindlich treffen.
Eine Betreiberhaftpflicht halte ich hingegen für unabdingbar. Ob das dann eine Gebäudehaftpflicht so abdeckt wie eine entsprechende Betreiberhaftpflicht für Maschinenanlagen würde ich mir von meiner Versicherung auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen. Ob man damit jede Spitzfindigkeit im Versicherungsdeutsch berücksichtigend ausschließen kann, muss dann jeder selbst beurteilen.
Thomas |
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ogee
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 28.10.2006
Beiträge: 55
Wohnort: Bayern
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Verfasst am:
23.08.2007, 10:01 |
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| za-ass hat Folgendes geschrieben: |
| ogee hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
ich bin über die WGV bei meiner Freundin in der Haftpflicht mitversichert.
Zusätzlich auch meine PV für 32,73 €.
Wörtlich aus dem Versicherungsschein:
Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).
Gruss
ogee |
Hallo ogee,
das hat mich dann doch interessiert, zumal mir als 'altem' WGV-Bestandskunden vor ein paar Tagen etwas ganz anderes dazu erzählt wurde, vllt. weil ich auch nochmals nachgehakt habe.
Hatte dann jetzt eben nochmals ein kurzes Gespräch mit der Vertragsabteilung der Haftpflichtsparte bei der WGV in Stuttgart.
Tatsächlich wird die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens versichert, aber nur wenn du diesen so eingespeisten Strom dann anschließend auch selbst verbrauchst.
Sobald du den Strom verkaufst (...und das werden hier ja die meisten tun) und du damit nicht mehr gewährleisten kannst, dass du den eigenerzeugten Strom 1:1 selbst verbrauchst, hast du bei der WGV überhaupt KEINEN Haftplfichtversicherungsschutz, so zumindest die WGV in dem heutigen Telefonat. O-Ton der WGV-Mitarbeiterin: " Wir unterschieden da sehr genau, ob der Strom zur Eigennutzung eingespeist wird oder ob dieser verkauft wird.
Unter'm Strich sieht das dann für mich, äh für dich so aus:
Wenn du ins Netz zur Eigenversorgung einspeist hast du alles richtig gemacht.
Wenn du dagegen den Strom an ein EVU verkaufst ist im Versicherungsfall nichts mehr ogee
Du hast bei dieser Konstellation Beiträge für 'nix' bezahlt, würde ich mal vermuten.
Thomas
edit 14:55 Uhr:
Außerdem 100 K€ für Vermögensschäden (echte/unechte?) - kommt mir so oder so etwas dünn vor. |
Hallo,
ich hab jetzt natürlich auch nochmal bei der WGV angerufen und die unterscheiden z. Bsp. zwei Fälle:
1. Ein Modul wird bei einem Sturm vom Dach geweht und trifft den Briefträger oder ein Auto => die Versicherung zahlt
2. Durch meine PV-Anlage werden Schäden im Netz der EVU o. ä. verursacht => kein Versicherungsfall, dafür wird eine Betreiberhaftpflicht gebraucht, die die WGV nicht anbietet
Also ist die Haftpflicht nichts Halbes und nichts Ganzes.
Womit wir wieder am Anfang wären und jeder sich die Frage stellen muss, welches Risiko er versichern möchte.
Gruss
ogee |
_________________ 7,28 kWp, DN 38°, 200°
56x Mitsubishi MF 130 EA2LF
1x Magnetek PVI-5000, 1x Magnetek PVI-2000 |
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Hoinzi
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.06.2007
Beiträge: 71
Wohnort: Main-Kinzig-Kreis
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Verfasst am:
30.08.2007, 22:48 |
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Hallo,
ich hole das Thema noch mal hoch.
Ich habe für mein Büro (bin selbständig) eine gewerbliche Haftpflichtversicherung (für die Fälle, daß mal einer die ungestreute Treppe runterfällt oder so), in der eine Privathaftpflicht integriert ist.
Ich habe bei der Versicherung angefragt, ob eine PV-Anlage mitversichert ist, und falls nein, was es kostet, sie mit zu versichern.
Antwort der R+V: Risiken einer privat betriebenen Anlage sind mitversichert. Was soll ich mit dieser Antwort anfangen? Ist das der hier schon mehrfach geschilderte Fall, daß ich meinen Strom selbst verbrauchen müsste, um hier Versicherungsschutz zu haben?
Ich hatte die Hoffnung, da die Versicherung ja bereits gewerbliche Risiken abdeckt, die PV-Anlage mit reinnehmen zu können, aber bei der Formulierung bin ich skeptisch.
Was sagen die Profis dazu? In jedem Fall werde ich bei der Versicherung noch mal nachfragen.
Grüße
Jan |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 367
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
31.08.2007, 00:40 |
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| Hoinzi hat Folgendes geschrieben: |
Ich habe bei der Versicherung angefragt, ob eine PV-Anlage mitversichert ist, und falls nein, was es kostet, sie mit zu versichern.
Antwort der R+V: Risiken einer privat betriebenen Anlage sind mitversichert. Was soll ich mit dieser Antwort anfangen? Ist das der hier schon mehrfach geschilderte Fall, daß ich meinen Strom selbst verbrauchen müsste, um hier Versicherungsschutz zu haben?
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Es scheint nur die Eigenversorgung abgedeckt zu sein (ohne Gewähr). Es ist unabdingbar, dass der Versicherer Deckung für Haftplichtansprüche Dritter aus dem gewerblichen Betreiben einer Photovoltaikanlage zur Stromeinspeisung in das öffentl. Netz bestätigt. Wie immer sollte dies schriftlich erfolgen.
Gruß
rosa |
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