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 Haftpflicht, wie wichtig ist sie wirklich? Nächstes Thema anzeigen
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rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 21:49 Nach oben

Zitat:
Wie ich das mache, müsst Ihr schon mir überlassen. Wenn Ihr das nicht akzeptieren könnt, hindert Euch niemand selbst entsprechende Recherchen selbst anzustellen...


Es ging um diese Aussage und deine Geheimniskrämerei, nicht darum dich unter Zeitdruck zu setzen. Der Post hat sich wohl mit deinem überschnitten, kann vorkommen.

Zitat:
Sinn eines Forums ist es nämlich nach meinem Dafürhalten, anderen Usern zu helfen und nicht, andere User zu gängeln wenn Du bereits weißt, daß Du spätestens am Dienstag eine definitive Antwort bekommst.

s. o. & Hey, wir sind einer Meinung, dann halt dich mal schön dran Wink

Zitat:
Du kennst die ITS-Werbung mit der Fee und den 3 Wünschen?

Ja, kenne ich - Du gute Fee! Wink

So, dann mal noch ein schönes Wochenende und bis Dienstag....

rosa

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Verfasst am: Nach oben

rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.02.2007, 08:47 Nach oben

Guten Morgen,

da der der Dienstag verstrichen ist (welcher auch immer gemeint war justii), habe ich die Sache mal in die Hand genommen.

Die Helvetia Versicherung bietet, integriert in der Privat-Haftpflichtversicherung eine Betreiber-Haftpflicht an.

Der genaue Wortlaut der Bedingungen (BBR):

Auszug aus den BBR:
Versichert ist - im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens - mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung - insbesondere ...

1.3 (letzter Absatz) aus dem Betrieb und der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage des Versicherungsnehmers sowie die Einspeisung des Stroms in das Netz des örtlichen Stromversorgers. Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken;

Bitte beachten: Die Betreiber-Haftpflicht gilt nur für das rein zu wohnzwecken selbstgenutzte 1-2 Familienhaus inkl. Grundstück des Versicherungsnehmers.

Hier findet Ihr die Bedingungen der Helvetia Privat-Haftpflichtversicherung

Wie von vielen anderen Anbietern gewohnt, ist neben zahlreichen Deckungserweiterungen auch der Single und Seniorentarif gegeben.

Gruß
rosa

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Angemeldet: 02.04.2007
Beiträge: 12
Wohnort: 37318 Uder

BeitragVerfasst am: 05.04.2007, 19:34 Nach oben

Na ja, ich habe bei Kyrill ganz schön Angst gehabt- und gleich das Internet nach günstigen Versicherungen durchforstet. Für meine 3,7 KW - Anlage sind mir die 50 € im Jahr es ja wert.
sand-pit
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Info: Betreiber
Angemeldet: 11.07.2006
Beiträge: 652
Wohnort: Geldern Niederrhein

BeitragVerfasst am: 05.04.2007, 19:50 Nach oben

Hi Rosa,

@Aufprall eines Luftfahrzeuges.

da muß ich an die Starfighter Aera denken.

Frage : Wie komm ich zu einem Starfighter : Grundstück kaufen und warten.

Die Aera ist aber vorbei und die Dinger sind hoffentlich alle verschrottet!

Ich habe meine Anlage nicht versichert - aber - eigenes Dach.

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"Gedanken hüpfen wie Flöhe von einem Menschen auf den anderen. Aber sie beißen nicht alle."
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.04.2007, 20:06 Nach oben

Hi sand-pit,

was möchtest Du mir mit deinem Post sagen bzw. wie kann ich dir helfen? Very Happy Ich warte auf den Eurofighter - stehe mehr auf aktuelle Technik Wink

Gruß
rosa

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sand-pit
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Angemeldet: 11.07.2006
Beiträge: 652
Wohnort: Geldern Niederrhein

BeitragVerfasst am: 06.04.2007, 08:46 Nach oben

Hi Rosa,

...dann hol ich für Dich mal weiter aus.

Ich würde mich schon versichern wollen, meine aber, dass ich von den angebotenen "Leistungen" nur eine oder maximal zwei brauche.

Gründe :
1. Meine Anlage steht bereits, ich brauche keine Abdeckung für den Aufbau.
2. Schneelasten haben wir hier alle 10-15 Jahre (bei Klimawandel noch weniger)
3. den Sturz eines Luftfahrzeuges in meine Anlage sehe ich auch nicht häufig auf mich zukommen - dann hätte ich auch andere Sorgen.
4. da ich in ein spannungsgeprägtes Netz einspeise, kann ich dem Betreiber nix kaputtmachen.

--- bleibt die Leistung bei Sturm und Blitzeinschlag. Nur die würde ich haben wollen - aber zu einem realistischen Preis.

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rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.04.2007, 10:01 Nach oben

Zitat:
--- bleibt die Leistung bei Sturm und Blitzeinschlag. Nur die würde ich haben wollen - aber zu einem realistischen Preis.


Hi sand-pit,

was Du letztendlich suchst hat einen Haken: Es bietet in der gewünschten Form keiner an. Entweder du entscheidest dich für die PV-Versicherung oder Du integrierst die PV-Anlage in deine Wohngebäudeversicherung.

Über die PV-Versicherung hast Du alle nur erdenklichen Risiken abgedeckt (ab 50 EUR netto p.A.) incl. Ausfallentschädigung. Ein Ausschluss von Feuer- oder Leitungswasserschäden ist bei einigen Gesellschaften möglich, allerdings greift immer die Mindestprämie.

Die integration in die Wohngebäudeversicherung ist die wesentlich schlechtere Wahl, die je nach Versicherer in etwa das Gleiche kostet wie eine PV-Versicherung. Zudem zahlst Du dann auch für Risiken die Du im Speziellen nicht haben möchtest (Feuer, Leitungswasser). Der Blitzschlag ist nur eingeschränkt versichert ... lies einfach mal hier nach. Übrigens, ist keine PV-Versicherung vorhanden, solltest du die Wohngebäudeversicherung aufstocken, da Du sonst unterversichert sein könntest/bist.

Deinen Bedürfnissen nach, passen beide Varianten nicht. Entweder sind es die ca. 50,- EUR im Jahr oder es sind die nicht erfüllten Leistungsmerkmale. Das PV-Anlagenbetreiber die Rentabilität recht hoch halten wollen ist mir absolut klar, dass jedoch jedes Risiko dafür eingegangen wird wg. den paar Euro ...

Gruß
rosa

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Beiträge: 1539
Wohnort: Landkreis Schaumburg

BeitragVerfasst am: 06.04.2007, 13:04 Nach oben

...kannst die PV-Verischerung auch als Betriebskosten steuerlich absetzen...
...im Gegensatz zur Wohngebäudeversicherung...
...also sinkt der reale Beitrag noch etwas...


Also mir haben die 5-6 Stunden Angst bei Kyrill gereicht.... Shocked
...und das nicht nur wegen des Windes...

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za-ass
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Beiträge: 703
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 09.08.2007, 15:23 Nach oben

BOBO hat Folgendes geschrieben:

Eine extra Betreiberhaftpflicht brauche ich nur, wenn die Anlage auf einem fremden Dach montiert ist. Ansonsten können die von der Anlage ausgehenden Gefahren auch in der Privathaftpflicht mit aufgenommen werden. Auch dies teilweise ohne bzw. nur mit geringem Aufschlag (Bei mir 1,50 Euro monatlich).

Habe eben bei meiner Haftpflicht (WGV) nachgehakt. Bis 5 kWp sind beitragfrei mitversichert, darüber würde es mich für eine 9 kWp-Anlage 27 Euronen pro Jahr kosten. Günstig gegenüber den angebotenen Betreiberhaftpflichtversicherungen.
Auf Nachfrage kam dann das JA ABER!
Das Ganze gilt nur wenn ich den Strom selbst verbrauche. Genau das mache ich ja nicht.
Nochmals konkret nachgefragt, ob die Privathaftpflicht wie oben beschrieben auch für Schäden einsteht, die durch eine Anlage verursacht werden, die Strom gegen Entgelt einspeist.
Antwort: Nein, dafür ist eine Betreiberhaftpflicht notwendig.

Gut dass wir darüber gesprochen haben. Very Happy
...und DANKE an Rosa für die hinführende Detail-Info, die ja auch der eigenen Sache dient Smile - halte ich auch für legitim Exclamation
Wichtig bei Versicherungen ist für mich, dass sie im worst-case dann auch zahlt, dafür zahle ich ja wiederum, und ich nicht erst hinterher feststelle, dass ich eine im Zweifelsfall nutzlose Versicherung bedient habe.

Thomas
rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 376
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.08.2007, 12:42 Nach oben

za-ass hat Folgendes geschrieben:

...und DANKE an Rosa für die hinführende Detail-Info ...


Hallo za-ass,

gern geschehen...

Gruß
rosa

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BeitragVerfasst am: 22.08.2007, 10:12 Nach oben

Hallo,

ich bin über die WGV bei meiner Freundin in der Haftpflicht mitversichert.
Zusätzlich auch meine PV für 32,73 €.

Wörtlich aus dem Versicherungsschein:

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.

Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).


Gruss

ogee

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7,28 kWp, DN 38°, 200°
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rosa
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BeitragVerfasst am: 22.08.2007, 10:32 Nach oben

ogee hat Folgendes geschrieben:

Wörtlich aus dem Versicherungsschein:

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.

Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).


Hallo ogee,

das hört sich schon mal gut an. Steht dort nichts von Regreßansprüchen der Stromversorger (Vermögensschaden)? Wie hoch sind die Versicherungssummen für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden etc.

Gruß
rosa

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BeitragVerfasst am: 22.08.2007, 11:42 Nach oben

Hallo rosa,

Vertragsgrundlagen sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftplichtversicherung (AHB 2001), Form Nr. 07/01 und die besonderen Bedingungen für die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Haftpflichtversicherung.

Versicherungsumfang ist die Privathaftplichtversicherung (Familientarif).

Versicherungssummen :
5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden,
100.000 € für Vermögensschäden

Von Regressansprüchen des EVU steht nichts da, zumindest nicht im Versicherungsschein.

Gruss

ogee

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rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
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Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.08.2007, 13:29 Nach oben

ogee hat Folgendes geschrieben:

Versicherungssummen :
5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden,
100.000 € für Vermögensschäden

Von Regressansprüchen des EVU steht nichts da, zumindest nicht im Versicherungsschein.


Schade, ansonsten wäre es garnicht so übel. Wenn Regressansprüche versichert wären, würde die Vermögensschadensumme für meinen Geschmack etwas zu niedrig angesiedelt sein.

Aufgrund der von Tag zu Tag steigenden Anzahl der Photovoltaikanlagen, erhöht sich letztendlich auch das Risiko der EVU. Was in der Vergangenheit noch hingenommen wurde, könnte in der Zukunft vermehrt zu Regressansprüchen führen - aber das haben wir ja an anderer Stelle schon mehrfach diskutiert.

Gruß
rosa

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Beiträge: 703
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 22.08.2007, 14:43 Nach oben

ogee hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich bin über die WGV bei meiner Freundin in der Haftpflicht mitversichert.
Zusätzlich auch meine PV für 32,73 €.

Wörtlich aus dem Versicherungsschein:

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.

Nicht versichert ist die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).


Gruss

ogee


Hallo ogee,

das hat mich dann doch interessiert, zumal mir als 'altem' WGV-Bestandskunden vor ein paar Tagen etwas ganz anderes dazu erzählt wurde, vllt. weil ich auch nochmals nachgehakt habe.

Hatte dann jetzt eben nochmals ein kurzes Gespräch mit der Vertragsabteilung der Haftpflichtsparte bei der WGV in Stuttgart.
Tatsächlich wird die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus allen Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb der Fotovoltaikanlage auf dem versicherten Grundstück zur Einspeisung von Elektrizität in das Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens versichert, aber nurIdea wenn du diesen so eingespeisten Strom dann anschließend auch selbst verbrauchst.
Sobald du den Strom verkaufst (...und das werden hier ja die meisten tun) und du damit nicht mehr gewährleisten kannst, dass du den eigenerzeugten Strom 1:1 selbst verbrauchst, hast du bei der WGV überhaupt KEINEN Haftplfichtversicherungsschutz, so zumindest die WGV in dem heutigen Telefonat. O-Ton der WGV-Mitarbeiterin: " Wir unterschieden da sehr genau, ob der Strom zur Eigennutzung eingespeist wird oder ob dieser verkauft wird.
Unter'm Strich sieht das dann für mich, äh für dich so aus:
Wenn du ins Netz zur Eigenversorgung einspeist hast du alles richtig gemacht.
Wenn du dagegen den Strom an ein EVU verkaufst ist im Versicherungsfall nichts mehr ogee Confused
Du hast bei dieser Konstellation Beiträge für 'nix' bezahlt, würde ich mal vermuten.Sad

Thomas

edit 14:55 Uhr:
Außerdem 100 K€ für Vermögensschäden (echte/unechte?) - kommt mir so oder so etwas dünn vor.
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