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 Haftpflicht, wie wichtig ist sie wirklich? Nächstes Thema anzeigen
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Handbuch
Vielschreiber
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Info: Betreiber
Angemeldet: 28.11.2006
Beiträge: 160
Wohnort: Suhl

BeitragVerfasst am: 02.02.2007, 09:35 Nach oben

justii hat Folgendes geschrieben:
Hallo.

...

Es gibt einige Privathaftpflicht-Versicherungen die selbständige Tätigkeiten kostenlos mit einschließen und dies auch schriftlich bestätigen.
Zum Beispiel:
Tagesmutter (auch gegen Entgelt)
Dorfhelferin (auch gegen Entgelt)
Photovoltaikanlage auf privatem EFH/ZFH (auch gegen Entgelt)
usw...

Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) ist mit diesen Privathaftpflicht-Versicherungen also nur bei Anlagen auf MFH, auf gewerblichen Anwesen oder bei freistehenden Anlagen erforderlich.

...

justii


Lest, was Rosa geschrieben hat. Da ist eigentlich alles gesagt. Oder schaut einfach mal ins Bedingungswerk!!!

Alle "Erweiterungen" der Privathaftpflichtversicherung, die ich bisher geprüft habe, waren hohle Vögel, da Schäden aus der gewerblichen Einspeisung in das Stromnetz ausgeschlossen waren. Ich lasse mich aber gern vom Gegenteil belehren. Sagt mir einfach die Gesellschaft, welche dies in die PHV mit einschließt. Ich prüfe das gern nach.

Und läßt euch auf keinem Fall mit irgendwelchen mündlichen Aussagen abspeisen. Nur, was ihr Schwarz auf Weiß in Euren Unterlagen habt ist von Wert. Den Rest könnt ihr getrost vergessen.

Leider zeigen die massiven Einsparungen auch in der Versicherungsbranche Ihre Auswirkungen. Was man teilweise dort von sogenannten Hotlines für Auskünfte bekommt treibt einem die Tränen in die Augen.
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Verfasst am: Nach oben

justii
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Angemeldet: 01.02.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 12:56 Nach oben

Hallo.

Die Leistungszusage liegt mir schriftlich vor und lautet im Detail:

"... wir nehmen Bezug auf Ihre Fax-Anfrage vom 02.02.2004.

Im Rahmen und Umfang der Privathaftpflichtversicherung gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch einer Photovoltaik-Anlage mitversichert.

Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus der Erfüllung von Verträgen (AHB §4, Art. I, Abs.6b)

Der Wortlaut dieses AHB §4, Art. I, Abs.6b (zur Erfüllung von Verträgen):
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche
- auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadenersatz statt der Leistung;
- wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nachbesserung durchführen zu können;
- wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
- auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung
- auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
- wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
Dies gilt auch dann, wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt.
"

Hier handelt es sich also sämtlich um Arten von Vermögensschäden, die nicht gedeckt sind. Personen- und Sachschäden (etwa am Netz oder Gerät des Netzbetreibers) sind laut diesen Ausführungen mitversichert. Der Ausschluß ist klar definiert.

Aber selbst wenn hier Forderungen des Netzbeteibers bezüglich der in der Zeit, einer durch von der Anlage verursachten Defekt im Netz des Netzbetreibers fehlenden Einspeiseleistung kommen würden, wären diese ja durch die Anlagenversicherung (hier Nutzungsausfall-Entschädigung) gedeckt. Aber mal ehrlich: das ist nicht nur unwahrscheinlich sondern unwahrscheinlicher als unwahrscheinlich *lächel*

Außerdem hilft in diesen Fällen ja auch der von mir angesprochene Familien-Privatrechtsschutz weiter, bei dem die Einspeisung ins Stromnetz kostenlos mitversichert ist, solange der Jahresumsatz unter 20.000.-Euro bleibt. Ich denke, damit dürften die meisten "Normal-Einspeiser" von dieser Regelung profitieren können.

Schöne Grüße

justii
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 18:34 Nach oben

justii hat Folgendes geschrieben:

Die Leistungszusage liegt mir schriftlich vor und lautet im Detail:
"... wir nehmen Bezug auf Ihre Fax-Anfrage vom 02.02.2004.
Im Rahmen und Umfang der Privathaftpflichtversicherung gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch einer Photovoltaik-Anlage mitversichert.


Hallo justii,

1. Wen interessiert hier eine Anfrage aus 2004 ? Oder war das ein Tippfehler?
2. Der Besitz und Gebrauch einer Photovoltaikanlage reicht nicht, da von Seiten der Haftpflichtversicherer nur eine PV-Anlage zwecks Eigenstromversorgung gemeint ist. Hier mal zum Vergleich der Passus einer "echten" Betreiber-Haftpflichtversicherung:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die im Zusammenhang stehen mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischen Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück ... .
3. Nenn bitte die Gesellschaft, oder ist das ein Geheimnis? Ich würde es gern prüfen.

Zitat:
Aber selbst wenn hier Forderungen des Netzbeteibers bezüglich der in der Zeit, einer durch von der Anlage verursachten Defekt im Netz des Netzbetreibers fehlenden Einspeiseleistung kommen würden, wären diese ja durch die Anlagenversicherung (hier Nutzungsausfall-Entschädigung) gedeckt.


Was ist das für eine Aussage? Was möchtest Du uns mitteilen Smile
1. Forderungen des Netzbeteibers sind in Deinem o.g. Beispiel nicht versichert.
2. Angenommen der Stromabnehmer macht gegenüber dem Anlagenbetreiber Ansprüche geltend, so hat dies absolut nichts mit einer Ausfallentschädigung zu tun.
3. Die Ausfallvergütung wird nur dann bezahlt, wenn eine Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) der versicherten Sache (PV-Anlage) vorliegt.

Was die Notwendigkeit der Mitversicherung des "Einspeiseriskos" angeht, so muss noch folgendes beachtet werden:
Werden Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer / Anlagenbetreiber geltend gemacht, läuft es in der Regel wie folgt ab:
Im Schadenfall prüft der Versicherer ob der Anspruch des Geschädigten über die vereinbarten Bedingungen versichert ist. Besteht Versicherungsschutz, wird weitergehend die Haftungsfrage geklärt. Hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, wird der Versicherer diesen im Rahmen des vereinbarten Vertrages regulieren. Stellt sich jedoch heraus, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, wird der Versicherer versuchen den Schaden vom Versicherungsnehmer abzuwenden. Notfalls auch vor Gericht. Die Kosten der Schadenabwehr gehen in diesem Fall zu Lasten der Versicherungsgesellschaft.Ist das Einspeiserisiko von Anfang ausgeschlossen, wird der Versicherer erst gar nicht aktiv. Eine Sache die gut überlegt sein sollte!

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen - die Rechtsschutzversicherung begleicht höchstens die Prozess- u. Anwaltskosten etc. und bedient nicht den eigentlichen Anspruch des Gegners.

rosa

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Angemeldet: 01.02.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:00 Nach oben

rosa hat Folgendes geschrieben:


Nur damit keine Missverständnisse aufkommen - die Rechtsschutzversicherung begleicht höchstens die Prozess- u. Anwaltskosten etc. und bedient nicht den eigentlichen Anspruch des Gegners.

rosa


Korrekt!

Nichts anderes habe ich gesagt.
Aber es bietet dem Versicherten die Chance alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ist also positiv zu werten. Oder? Zumal dieses kostenlos mitversichert ist.

Gruß justii


Zuletzt bearbeitet von justii am 03.02.2007, 19:10, insgesamt einmal bearbeitet
justii
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Angemeldet: 01.02.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:04 Nach oben

rosa hat Folgendes geschrieben:

1. Wen interessiert hier eine Anfrage aus 2004 ? Oder war das ein Tippfehler?
rosa


Wenn die Leistungszusage auf diese Anfrage nach wie vor in vollem Umfang Gültigkeit hat, was hast Du dann damit für ein Problem? Sie ist damit für sämtliche Kunden, die in diesem Tarif versichert sind, wirksam (es handelt sich um keine Zusatzvereinbarung).

Gruß justii
justii
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Angemeldet: 01.02.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:07 Nach oben

rosa hat Folgendes geschrieben:

2. Der Besitz und Gebrauch einer Photovoltaikanlage reicht nicht, da von Seiten der Haftpflichtversicherer nur eine PV-Anlage zwecks Eigenstromversorgung gemeint ist.
rosa


Das ist interessant, daß Du in Unkenntnis von Tarif und Anbieter diese Aussage triffst. Du formulierst also frei irgendwelche Ausschlüsse hinein, die dort nicht stehen. Der vorhandene Ausschluß ist klar formuliert, denke ich.

Gruß

justii
rosa
Fleißiges Mitglied
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 419
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:19 Nach oben

justii hat Folgendes geschrieben:
rosa hat Folgendes geschrieben:

2. Der Besitz und Gebrauch einer Photovoltaikanlage reicht nicht, da von Seiten der Haftpflichtversicherer nur eine PV-Anlage zwecks Eigenstromversorgung gemeint ist.
rosa


Das ist interessant, daß Du in Unkenntnis von Tarif und Anbieter diese Aussage triffst. Du formulierst also frei irgendwelche Ausschlüsse hinein, die dort nicht stehen. Der vorhandene Ausschluß ist klar formuliert, denke ich.


Das Problem ist, das Du mehr hinein interpretierst wie dort steht. Gib doch einfach bekannt wer der Versicherer ist und gut ist. Ich lasse mich gern, nach eigener Prüfung, eines besseren belehren und schließe mich somit auch der Aussage/Meinung von "Handbuch" an.

rosa

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justii
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Angemeldet: 01.02.2007
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BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:23 Nach oben

rosa hat Folgendes geschrieben:

3. Nenn bitte die Gesellschaft, oder ist das ein Geheimnis? Ich würde es gern prüfen.
rosa


Netter Versuch *lächel*

Aber natürlich bist Du hier die zuständige Prüf-Instanz.
Steht aber nicht Stiftung Warentest drauf.

Ich habe Deinen Vorhalt an die zuständige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet und werde die Rückantwort hier posten. Dies dürfte genügen.

Schöne Grüße

justii
Rio
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BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:28 Nach oben

justi......ich denke auch es wäre nett wenn du "Butter bei de Fische" tun würdest.
Oder möchte deine Gesellschaft keine weiteren Kunden?

Gruß Rio

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justii
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Angemeldet: 01.02.2007
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BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:32 Nach oben

Rio hat Folgendes geschrieben:
justi......ich denke auch es wäre nett wenn du "Butter bei de Fische" tun würdest.
Oder möchte deine Gesellschaft keine weiteren Kunden?

Gruß Rio


Hab ich ja versprochen.

justii hat Folgendes geschrieben:

Ich habe Deinen Vorhalt an die zuständige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet und werde die Rückantwort hier posten. Dies dürfte genügen.
Schöne Grüße
justii


Wie ich das mache, müsst Ihr schon mir überlassen. Wenn Ihr das nicht akzeptieren könnt, hindert Euch niemand selbst entsprechende Recherchen selbst anzustellen...

Lieben Gruß

justii
Rio
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BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:37 Nach oben

....könnten wir ja machen justi...........wenn Du uns den Namen der Gesellschaft nennst. Die freuen sich bestimmt auf evntuelle Neukunden. Cool

Gruß Rio

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BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:42 Nach oben

Rio hat Folgendes geschrieben:
....könnten wir ja machen justi...........wenn Du uns den Namen der Gesellschaft nennst. Die freuen sich bestimmt auf evntuelle Neukunden. Cool

Gruß Rio


justii *lächel* Du heißt ja auch nicht Ri oder? *gg*
Dann sieh doch einfach am Dienstag wieder hier herein.
Bis dahin dürfte die Rückantwort da sein.

Schöne Grüße

justii
rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
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BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:47 Nach oben

justii hat Folgendes geschrieben:
Rio hat Folgendes geschrieben:
justi......ich denke auch es wäre nett wenn du "Butter bei de Fische" tun würdest.
Oder möchte deine Gesellschaft keine weiteren Kunden?

Gruß Rio


Hab ich ja versprochen.

justii hat Folgendes geschrieben:

Ich habe Deinen Vorhalt an die zuständige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet und werde die Rückantwort hier posten. Dies dürfte genügen.
Schöne Grüße
justii


Wie ich das mache, müsst Ihr schon mir überlassen. Wenn Ihr das nicht akzeptieren könnt, hindert Euch niemand selbst entsprechende Recherchen selbst anzustellen...


Ohne Dir nahetreten zu wollen. Du solltest dir mal überlegen welchen Sinn und zweck ein Forum hat! Mit Deinen Aussagen zu diesem Thema hast du bisher noch keinem geholfen. Zudem solltest Du gerüstet sein, wenn mal jemand etwas kritisch hinterfragt, was hier recht oft geschieht.

rosa

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BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 19:50 Nach oben

justii (ein "i" nachreich) Wink
ich heiße allerdings weder Ri noch Rio Wink)

....aber ok wenn Du dann am Dienstag den Namen deiner Gesellschaft kennst daaaaaaaaaaaaann warten wir mal auf Dienstag.

Schönes We

Rio

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Angemeldet: 01.02.2007
Beiträge: 13
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BeitragVerfasst am: 03.02.2007, 21:26 Nach oben

rosa hat Folgendes geschrieben:


Ohne Dir nahetreten zu wollen. Du solltest dir mal überlegen welchen Sinn und zweck ein Forum hat! Mit Deinen Aussagen zu diesem Thema hast du bisher noch keinem geholfen. Zudem solltest Du gerüstet sein, wenn mal jemand etwas kritisch hinterfragt, was hier recht oft geschieht.

rosa


*g* nahetreten? Da mach Dir mal keine Gedanken.
Und daß kritisch hinterfragt wird, ist auch ganz in Ordnung. Da habe ich nichts dagegen.

Ob es allerdings mehr sinnvoll ist, eine definitive Aussage (Dienstag) nicht zu akzeptieren, sondern weiter zu löchern wage ich zu bezweifeln. Dies hilft nämlich auch keinem.

Entgegen Deiner Erwartung muß ich nicht gerüstet sein. Wenn jemand etwas hinterfragt und eine 100%ig verbindliche Aussage haben möchte, dann nehme ich mir ganz selbstverständlich das Recht heraus, diese dann zu geben, wenn ich diese vorliegen habe.

Die vorliegende Zusage hat Dir nicht gereicht und Du hast eine definitive Frage gestellt. Du erwartest eine fundierte Antwort? Dann wirst auch auch Du warten, bis diese vorliegt.

Deine Meinung zu diesem Vorgehen, verzeih es mir, interessiert mich relativ wenig. Akzeptier mich so wie ich bin oder lass es *lächel* Ok?

Sinn eines Forums ist es nämlich nach meinem Dafürhalten, anderen Usern zu helfen und nicht, andere User zu gängeln wenn Du bereits weißt, daß Du spätestens am Dienstag eine definitive Antwort bekommst. Du kennst die ITS-Werbung mit der Fee und den 3 Wünschen?

Schöne Grüße

justii
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