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majo
Gast
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Verfasst am:
31.07.2005, 10:47 |
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Hallo zusammen,
ich möchte eine Photvoltaik-Anlage in Sachsen-Anhalt errichten. Mein Netzbetreiber EnviaM möchte mich nun verpflichten an einem sogenannten Netzsicherheitsmanagement teilzunehmen. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber sich das Recht vorbehält die Einspeiseleistung der Anlage bei Netzüberlastung ggfs. bis auf Null zu reduzieren.
Aus diesem Grund soll ich von der Envia ferner Funkrundsteuerempfänger erwerben, über die die Envia die Anlage nach belieben vom Netz nehmen kann.
Ich dachte der Netzanbieter muss vorrangig Strom aus regenerativen Energiequellen in das Netz einspeisen?
Muss man das akzeptieren?
Sonnige Grüße |
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Verfasst am:
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
31.07.2005, 19:17 |
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bin auch bei der enviaM in Brandenburg. Ein Bekannter hat mir das gleiche erzählt. Meine Anlage ist noch nicht in dem Stadium, bin mal gespannt was da noch kommt. Muss man das akzeptieren? |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
01.08.2005, 12:04 |
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Guten Tag,
ich habe mal ein paar Hintergründe recherchiert.
Wer sich mal für Verteilung der PV-Anlagen und Windkraftanlagen über das Bundesgebiet interessiert, wird feststellen, dass es in Süddeutschland überwiegend PV-Anlagen gibt und dass in Ostdeutschland, dem Bereich von EnviaM und Vattenfall, überwiegend Windkraftanlagen mit erheblichen Leistungen installiert sind. Das Verhältnis regenerative Energiegewinnung zur Stromerzeugung in den wenigen ostdeutschen Grundlastkraftwerken wird dadurch besonders kritisch. Diese Kraftwerke befinden sich relativ konzentriert im Bereich des Braunkohleabbaus in der Lausitz, also am Rande der Netzstruktur. Die ausgleichenden industriellen Großverbraucher fehlen inzwischen fast vollständig. In der Folge sind die Anforderungen an das Stromnetz der EnviaM überall unterschiedlich und wesentlich kritischer, als zum Beispiel bei Eon-Bayern.
Der Zustand des (Ost)deutschen Stromnetzes ist den Netzbetreibern aber seit Jahrzehnten bekannt! Nur getan wurde nichts! Halt stimmt nicht: Der Strom wurde laufend teurer! Den Netzausbau hat man also erst mal verschlafen.
Wegen der Zunahme der regenerativen Energie muss nun plötzlich und dringend etwas für die Netzstabilisierung getan werden. Offensichtlich soll nun mit diesem neuen Instrument der EVU und Netzbetreiber der Ausbau und die Erneuerung der Netze noch weiter verschoben werden.
Tatsache ist, dass weder die Netzbetreiber noch die EVU mit regenerativen Strom was am Hut haben, wenn sie ihn nicht selber produzieren. Schon vor einiger Zeit war im Gerede, dass sich die Versorger auf die gesetzliche Vorgabe zurückziehen wollen, wenn ein 20%Anteil an regenerativer Energie in dem Netzbereich vorhanden ist. Für die darüber hinaus gehende Leistungen haben sie mit einem ERZEUGUNGSmanagement gedroht, d.h. Stromabnahme ja, aber nur nach vorheriger Anmeldung der Menge. Was dabei stört, ist die Abnahmeverpflichtung des EEG.
Bisher galt die Absicht, nur die größeren Energieerzeugungsanlagen, also die Windmühlen und Biogasanlagen, die in das Mittelspannungsnetz einspeisen in Starkwindphasen in dieses Erzeugungsmanagement einzubeziehen. Jetzt soll aber nicht mehr unterschieden werden, ob PV, Bio, Wasser oder Wind.
Also hat man den Spieß nun umgedreht und gleich noch verschärft. Man will generell selber diktieren, wessen Strom wann und wo abgenommen wird - angeblich nur vorübergehend. Deshalb heißt die gleiche Sache jetzt auch NetzSICHERHEITSmanagement, weil „Sicherheit“ hat hemmende Signalwirkung.
Sicherheit zuerst!!!!!! Nicht war, das begreifst du doch, du kleiner PV-********* mit deinen paar Kilowatt. Wenn niemand mehr weiß, wann und wie lange welche Anlage am Netz sein darf, sollten sich zukünftige Investitionen in alles, was sich um regenerative Energien dreht, aus Rentabilitätsgründen erledigt haben. Auf diese Weise sollte man doch nach und nach aus den Verpflichtungen des EEG herauskommen! Nicht wahr?
Der SFV hat im vergangen Jahr dazu mal eine Handlungsempfehlung gegeben. Hier der Link:
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/netzsich.htm
Sonnige Grüße
von Doris |
Zuletzt bearbeitet von Doris am 01.08.2005, 13:02, insgesamt einmal bearbeitet |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
01.08.2005, 12:16 |
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Hallo Doris,
vielen Dank für deine Antwort. Ich warte erstmal ab, wie das bei mir ausgeht.
Gruß Tom |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
01.08.2005, 12:27 |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
01.08.2005, 12:51 |
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Hallo Tom, hallo Majo,
sieht so nach vorauseilenden Gehorsam des zuständige Sachbearbeiter aus. Ich habe in dem EnviaM-Beitrag jedenfalls nur etwas von WINDKRAFTANLAGEN gelesen. Darauf würde ich mich gegebenenfalls auch beziehen. Das schließt aber nicht aus, dass es eine interne Betriebsanweisung gibt, die weiter geht und PV einschließt!
Unten sind doch Ansprechpartner angegeben. Fragen kostent nichts und klärt auf. Mail sollte genügen.
Haltet uns mal auf dem Laufenden.
Tschüss
Doris
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Links:
Ihr Ansprechpartner bei der envia Verteilnetz GmbH:
Dr. Wolfgang Gallas
Technischer Geschäftsführer
Telefon: (03 45) 2 16-32 00
Fax: (03 45) 2 16-32 02
E-Mail: Wolfgang.Gallas@envia-netz.de
Ihr Ansprechpartner bei der envia Mitteldeutsche Energie AG:
Stefan Buscher
Pressesprecher
Telefon: (03 71) 4 82-17 44
Fax: (03 71) 4 82-20 65
E-Mail: Stefan.Buscher@enviaM.de
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majo
Gast
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Verfasst am:
01.08.2005, 16:30 |
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Hallo Doris,
ich stehe nun kurz davor eine 20 kWp-Anlage in Sachsen-Anhalt zu bauen.
Ist der rentabele Betrieb der Anlage unter diesen Voraussetzungen überhaupt gegeben.
Kannst Du bitte die schlitzohrige Lösung 2 nochmals erläutern?
Beste Grüße |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
01.08.2005, 16:40 |
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Hallo majo,
ich denke, man komm nicht drumrum, das Teil einbauen zu lassen, im Falle einer Abschaltung müsste man ja Schadenerstz bekommen für entgangene Einspeisung. Der Grund für die Abschaltung ist ja das unzulängliche Netz und nicht "höhere Gewalt" oder sowas. Vielleicht drosseln die ja tatsächlich nur die Windmühlen...und es wird gar nicht so heiß gegessen...
Aus Lösung 2:
"Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 3 EEG steht mir eine Entschädigung bei Unterbrechung der Einspeisung zu. Dieses Recht werde ich weiter verfolgen. Ich verlange eine regelmäßige Unterrichtung über alle vorgenommenen Abschaltungen. " |
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2202
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
01.08.2005, 20:50 |
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Leider kann ich zu dem Thema nix beitragen.
Aber ich freu mich auch mal welche aus Brandenburg zu treffen.
Ich mach dieses Jahr Urlaub am Schermützelsee in Buckow.
Könnt Ihr mir mal nen Tipp geben, wo man gut Essen und auch was Interessantes sehen und Erleben kann.
Bin für Tipps sehr dankbar. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
Versuche nie andere, sondern dich selbst zu übertreffen.
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
01.08.2005, 21:11 |
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Hallo Walter,
leider kann ich dir gar nicht helfen, da ich aus Südbrandenburg komme, ist eine ganz andere Ecke.
Wünsche dir trotzdem einen schönen Urlaub.
Gruß Tom |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
05.08.2005, 09:22 |
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Hallo Majo,
ich denke schon, dass die Sache noch rentabel bleibt. Das ist sie schon, wenn irgendwann eine „schwarze Null“ beim Gewinn rauskommt. Vom Gewinn für die Umwelt ganz zu schweigen.
Wie Kato schon schreibt, steht dir für jede Unterbrechung der Stromabnahme Schadensersatz zu.
Es ist nur die Frage, auf welche Weise dieser Schadensersatz berechnet wird.
Nur so ein Gedanke: Wenn Starkwind ist, gibt es meistens Wolken und i.d.R. wenig Sonne. Zur gleichen Zeit, wenn nun das Netzsicherheitsmanagement deine Anlage abschaltet, sollte dein PV-Ertrag eher unter dem Durchschnitt liegen. Könnte sogar sein, dass deine Entschädigung dann günstiger ausfällt, als die Vergütung für die Einspeisung.
Es sollte also für deine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung egal sein, ob die EnviaM den Strom abnimmt oder nicht.
Wichtig erscheint mir allerdings, dass die Sache mit der Ersatzvergütung im Einspeisevertrag steht. Und insoweit würde ich den Fall 3 favorisieren.
Auf jeden Fall würde ich mir so etwas wie einen Betriebsstundenzähler installieren, der die Dauer der Abschaltung registriert. Der Netzbetreiber will dich zwar nachträglich informieren, aber würde hier nicht viel auf die Zuverlässigkeit des zuständigen Sachbearbeiters setzen.
Da fällt mir noch etwas ein.
Die neueren Windkraftanlagen haben alle ein Leistung so um die 2 MW. Das heißt ein Äquivalent von 100 PV-Anlagen deines Typs (20 kW). Frage doch spaßeshalber mal bei der Envia nach, ob es überhaupt 100 in dieser Größe gibt und ob eine Teilnahme dieser PV-Anlagen am Netzsicherheitsmanagement auf der Niederspannungsebene nicht über das von EnviaM kommunizierte Ziel der Netzsicherheitserhöhung hinausschießt.
Tschüss Doris |
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Gast
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Verfasst am:
09.08.2005, 14:23 |
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Die envia hat das Netzsicherheitsmanagement für alle EEG Anlagen eingeführt, egal ob 2 MW Wind oder 1 kWp PV. Man beruft sich auf das EEG § 4 ( 3 ). Das ist soweit in Ordnung.
Die envia kann also EEG Anlagen in der Leistung drosseln, oder ganz abschalten, wenn ihr Netz allein durch EEG Anlagen aus- oder überlastet ist. ( Kraftwerke und KWK sind zuerst abzuschalten, dann folgen EEG Anlagen ). Die Abschaltung muss envia dokumentieren und innerhalb von vier Wochen dem Einspeiser den Grund der Abschaltung nachvollziebar nachweisen.
Da dies nicht oft vorkommt und wenn, dann meist zu Zeiten wo PV Anlagen sowiso nicht voll laufen, wird sich an der wirtschaftlichkeit von PV Anlagen nicht viel ändern.
Wichtiger ist die Art und Weise wie das Netzsicherheitsmanagement durchgeführt werden soll.Der Einspeiser soll die Kosten übernehmen, der Einspeiser muss für die Aufrechterhaltung des Funksignals sorgen ( wie soll er das denn machen? ), der Einspeiser hat den Empfänger zu betreiben und zu warten, der Einspeiser hat keinen Anspruch auf Entschädigung für Abschaltzeiten. Diese Klauseln stehen im Netzsicherheitsmanagementvertrag der envia. Bevor man solch einen Unsinn unterschreibt, sollte man sich unbedingt rechtlichen Rat einholen.
Nachdem die envia ihr Netz dann endlich ausgebaut hat, wozu sie verpflichtet ist, wird das abschalten von EEG Anlagen nämlich wieder hinfällig und die Rundsteuergeräte können entfernt werden. Davon fällt im Vertrag kein Wort. |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
24.08.2005, 19:13 |
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Hallo,
ich habe mir gerade nochmal den Thread hier mit dem Netzsicherheitsmanagement (NSM) und dessen „Sinnhaftigkeit“ für PV-Anlagen angesehen, wie sie der leider anonyme GAST dargestellt hat.
Also EEG-Anlagen haben Vorrang. O. K.
NSM wird aktiv und: „Die Envia kann also EEG Anlagen in der Leistung drosseln, oder ganz abschalten, wenn ihr Netz allein durch EEG Anlagen ausge- oder überlastet ist. ( Kraftwerke und KWK sind zuerst abzuschalten, dann folgen EEG Anlagen )“.
Diese Aussage ist eigentlich unbrauchbar!
Werden die EEG Anlagen wegen ihrem Vorrang zuletzt abgeschaltet? Wozu brauchen die denn dann ein NSM, wenn sie sowieso am Ende übrigbleiben? Wenn mit dem NSM dann die EEG-Anlagen auch noch abgeschaltet werden, stehen wir dann im dustern? Oder hat die Envia dann noch ein heimliches Kraftwerkchen, welches mit erneuerten erneuerbaren Energien spielt, also noch vorrangiger ist?? Da wir nehmen doch besser gleich die dicken kohlebeheizten Dinger von Vattenfall, die da im Osten sowieso schon rumstehen.
Oder ist es so richtig, dass genau soviel reduziert wird, wie zur Überlastung führen kann oder geführt hat.
Sinn ergibt es doch ein NSM nur, wenn die eine oder andere größere EEG-Anlage ZUERST gedrosselt oder abgeschaltet würde, wenn diese gleichzeitig und alleine und keine anderen Kraftwerke für die Netzüberlastung verantwortlich ist. Das doch viel wirksamer, um einer kritischen Lastsituation in den der Envia bekannten Netzabschnitten mit den zu dünnen Drähten und zu kleinen Trafos vorzubeugen. Wenn es aber alle Anlagen gleichermaßen betrifft, würde der EGG-Vorrang aufgeweicht, vom volkswirtschaftlichen Schwachsinn der Steuerung aller Anlagen mal ganz abgesehen.
Eine Prognose der EEG-Strom-Erzeugung ist bekanntlich möglich und ein NSM brauchte man dann wirklich nur zur Feinsteuerung und zum Schutz.
Wenn nun die Einspeiseleistung nach dem NSM schrittweise gedrosselt werden soll, erklär mir mal einer, wie diese Drosselung bei PV realisiert wird? Da geht doch nur Einspeisen oder Nichteinspeisen!
Bleibt immer noch die Frage: Wie weit wirkt eine PV-Anlage der hier zu diskutierenden Größe (kleiner und viel kleiner als 30 kWp und Einspeisung in das Niederspannungsnetz) überhaupt auf die höheren Netzebenen zurück, dass hier ein NSM überhaupt wirksam ist?
Um den Horror auf die Spitze zu treiben: Bei PV kommt es ganz ganz selten vor, jedenfalls viel seltener als bei Wind oder Biogas oder Wasserkraft, dass eine kalkulierbare kontinuierlich-konstante Stromerzeugung erfolgt, die dauerhaft oder zeitweise das Netz „ aus- und überlastet“.
Was soll hier eine Abschaltung über das NSM bewirken, wenn schon im nächsten Augenblick eine größere Wolke eine evt. Überlast aus dem Netz nimmt? Wird dann wieder zugeschaltet oder gleich wieder abgeschaltet, wenn sie sich, wie bei Wolken durchaus üblich, wieder verzogen hat?
Am Besten wir lassen sicherheitshalber vom NSM die Anlage tagsüber gleich abschalten, wenigstens bis zum Abend. Dann können wir ja wieder zuschalten – erst mal bis früh um Fünfe. Kommt uns als Netzbetreiber nicht so teuer, weil du die technische Einrichtung dafür selber kaufen und einbauen lassen musst. Und schon ist unser Netz wieder sicher. Und schon haben wir für den teuren Netzausbau Zeit ohne Ende. Und wer will sich schon eine sach- und fachgerechte Nachprüfung in unserem Netz anmaßen, ob da in der Vergangenheit in dem betroffenen Netzabschnitt die Leitung wirklich schon gefährlich warm war. Alles klar, du kleine PV-Maus? Oder bist du zu dämlich, um das zu begreifen?
Ich bleibe dabei: Hier kippt einer das Bad mit Wasser, Seife, Schwamm und Säugling aus. Bei den paar PV-Anlagen im Bereich der Envia betrachte ich deren Einbeziehung in das Netzsicherheitsmanagement als reine Schikane.
Bin verärgert ' '
Doris |
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Gast
Gast
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Verfasst am:
24.08.2005, 19:48 |
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Hallo, wir lassen uns keine Angst machen, ich habe selber schon einmal einen Prozess gegen den Stromgiganten Eon mit einigen Mitstreitern
geführt, hier ging es um eine 380kv Leitung die durch Schleswig-Holstein
geführt werden sollte wir hatten einen Superanwaldt der sein Handwerk versteht und die Leitung wurde auch unter Androhung der Zwangsendeignung nicht gebaut.
Wen jemand die Adresse mal brauchen sollte stelle ich sie ins Forum
und dann werden wir mal sehen was die Monopolisten und Oligarchen der
Strombranche machen. |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
24.08.2005, 19:52 |
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