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 einspeisevergütung wenn man die anlage vergrössert Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Helios
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2006
Beiträge: 3173
Wohnort: Bretten

BeitragVerfasst am: 07.10.2006, 14:16 Nach oben

...ich habe da, glaube ich schon einmal gefragt, was ist wenn ich meiner Anlage, werde im Winter die Verschattung noch prüfen, 2 bis 4 Module zusätzlich spendiere? Dies wird aber nicht vor Juni 2007 passieren.
Zwar habe ich heute beobachtet, dass die WR des öfteren mal im MPP Peak bereich arbeiten, schließe dies jedoch aus der kühlen Witterung, verbunden mit böigem Wind und der sich Sonne/Wolken ändernden Wetterlage. Im Sommer, wenn die Außentemperaturen eher hoch sind, dort aber die meiste Sonneneinstrahlung zu verzeichenen ist, gehe ich nicht davon aus mit meinen BP Modulen und auch wenn 2 Module pro WR mehr installiert werden, all zu oft in diesen bereich zu kommen. Was mich außerdem wundert, dass Spitzen pro WR von 4600W zu sehen sind und zwar ausgangsseitig. Ich glaube die Messtechnik von SMA ähnelt eher denen von Schätzeisen.

freundliche sonnige Grüße

Heiko

_________________
http://www.solarlog-home.de/helios/
13,8kWp mit BP-Trina-Sanyo
Bereits schon über 4.000 PV-Module in unserer Moduldatenbank.
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Verfasst am: Nach oben

4motion
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 07.10.2006, 21:16 Nach oben

[quote="lehmann28"]Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien

Datum: 21. Juli 2004

EEG 2004 § 11 Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie

(6) Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 2 gelten mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich
entweder an oder auf demselben Gebäude befinden und innerhalb von sechs aufeinander
folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind,
zum Zweck der Ermittlung
der Vergütungshöhe nach Absatz 2 für die jeweils zuletzt in Betrieb genommene Anlage
auch dann als eine Anlage, wenn sie nicht mit gemeinsamen für den Betrieb technisch
erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind.

Da steht es doch ganz genau drin.



hallo
genau so hab ich das ja auch aus meinem vertrag rausgelesen!!
danke

werde aber auf jedenfall das versuchskaninchen spielen...werde mal bei eon anrufen.. und die sachlage klären


gruss 4motion

_________________
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16x sanyo 215er
wr sma 4200tl und sma 1100e
f-maus
Öfters hier
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Angemeldet: 17.08.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 09.10.2006, 09:04 Nach oben

Langsam nervts... Wink

NEIN, wenn du in 2007 in betrieb gehst, bekommst du KEINE 51,8ct!

Zitat:
(6) Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 2 gelten mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich
entweder an oder auf demselben Gebäude befinden und innerhalb von sechs aufeinander
folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind, zum Zweck der Ermittlung
der Vergütungshöhe nach Absatz 2 für die jeweils zuletzt in Betrieb genommene Anlage
auch dann als eine Anlage, wenn sie nicht mit gemeinsamen für den Betrieb technisch
erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind.

Da steht es doch ganz genau drin.


stimmt... da stehts....
Absatz 2 : Verminderung bei 30/100kWp-Grenze
Absatz 5 : Verminderung durch Jahreswechsel.

Die 6-monats-Frist beeinflusst nur den Absatz 2, NICHT den Absatz 5 !!!

Gebt die Hoffnung auf....
Spätestens wenn das EVU den Vertrag schreibt, und die Haus-Anwälte drauf kommen, seid Ihr die höhere Vergütung (auch Rückwirkend) wieder los...

Frank

_________________
"geht nicht gibt's nicht - kost' nur mehr..."
beamer007
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 31.10.2005
Beiträge: 143
Wohnort: 34516 Vöhl

BeitragVerfasst am: 15.03.2007, 18:44 Nach oben

was ist denn nun mit dem einen Fall hier geworden ? Irgendwer wollte das doch durchziehen !

Bei mir ist folgendes passiert :


Online ging ich 09/2006

2kW erweitert 28.02. 2007 !

Was ist passiert ? EVU will nur 49.2cent zahlen, schrickt mir aber noch folgende Erklärung dazu :

"Gemäß §3 Abs2 EEG neu ist jedes Solarstrom Modul, das ab dem 1.8.04 n Betrieb geht, eine selbständige Anlage, selbst wenn es gemeinsam mit anderen Modulen Messeinrichtungen oder Wechselrichter nutzt.
Jetzt kommts :
Eine Ausnahme davon liegt nur vor, wenn die Module mit gemeinsamen für den Betrieb technisch erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind. Dies kann z.B. bei Solarbäumen oder Aufständerungen bei Freiflächenanlagen der Fall sein ..."

--> es liegt bei so einer Ausnahme also eine gemeinsame Anlage vor !

Damit schiessen die sich doch ihr Eigentor, denn die Module liegen auf dem Montagegestell, bei mir ist das Montagegestell auf einer Aufständerung drauf, insofern trifft diese Ausnahme zu, oder wie sehe ich das ?

2kW ist zwar nur pillepalle, aber es geht mir ja ums Prinzip !

_________________
RoBaSol Solartechnik GbR
An der Landesstr. 3-4
34516 Vöhl
http://www.RoBaSol.de

http://www.solarlog-home.de/beamer
http://www.solarlog-home.de/mamemima/
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