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 einspeisevergütung wenn man die anlage vergrössert Nächstes Thema anzeigen
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Autor
4motion
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Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 19:57 Nach oben

hallo
habe ma eine frage..kann mir keiner so richtig beantworten
wir nehmen mal an würde am 1 august 2006 eine 2 kw anlage in betrieb nehmen zu 51,4 cent die kwh und im dezember nochmal 2 kw würde ich dann die gleiche vergütung bekómmen??
und wie sieht das ganze aus wenn ich das im januar nächsten jahres mache? würde ich dann für die erweiterten 2 kw weniger bekommen Question Question

vielen dank für eure infos..gruss 4motion
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Verfasst am: Nach oben

Wechsel-Richter
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 20:00 Nach oben

Kurz und knapp - vollkommen richtig

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Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329
4motion
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Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 20:07 Nach oben

muss ich denn dann dem energieversorger sagen das ich jetzt erst 2 kw mache und etwas später nochmal 2? oder kann man gleich sagen das man 4 macht?
Wechsel-Richter
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Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 894
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 20:14 Nach oben

Hast du vor irgendetwas Angst? Schreibe doch einfach wie es ist.

Wenn du allerdings die Inbetriebnahme über zwei Jahre verteilst, wird es
- etwas komplizierter mit der Steuer / dem Finanzamt
- das EVU möchte evtl. ZWEI Zähler, wenn du Glück hast, berechnen sie den Abschlag anteilmässig.

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4motion
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 20:30 Nach oben

ne angst nicht..aber bekomme zu 1 nächsten jahres geld...für ein paar tage kann ich mir das auch von meinem dad leihen...
deshalb erstmal 2 kw und nachher noch mehr..also schon in einem kalenderjahr...man sagte mir nur das das eigentlich nicht geht... weil man dem energieversorger sagen müsste wieviel man hat...
Eberhard
Moderator


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BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 20:39 Nach oben

Hallo 4motion
Das ist in dem EEG ganz klar geregelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten die Anlage erweitert wird gelten die Bedingungen der ersten Anlage. Egal ob ein Jahereswechsel dazwischen liegt oder nicht. ich würde das aber dem EVU mitteilen das kann unnötige Arbeit sparen.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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Wechsel-Richter
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 20:39 Nach oben

Ist kein Problem. Ich hatte selbst im März 2006 9kWp installiert und im Juni um 3,15 kWp erweitert.

Aber überlege mal ob du in diesem Falle nicht besser mit "einer Großen" Anlage im Januar 2007 ans Netz geht.
Klar bekommst du 5% weniger, allerdings laufen die 20 Jahre dann erst ab 2008 - du bekommst also ein komplettes Jahr die Föderung geschenkt...
...und das ist auch nicht ohne Laughing

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Wechsel-Richter
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 20:42 Nach oben

@Eberhard

heißt dass, er bekommt auch die Förderung von 2006 wenn die zweite Teilanlage erst in 2007 ans Netz geht? Das wusste ich auch nicht.

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Eberhard
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 20:44 Nach oben

@Wechselrichter
ja wenn es innerhalb von 6 Monaten ist. Allerdings das verschenkte Jahr ist auch nicht ohne müßte man nachrechnen.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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Kollektor
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BeitragVerfasst am: 13.07.2006, 22:40 Nach oben

Das Thema kommt immer zum Jahresende hoch: Noch in diesem oder erst im nächsten Jahr ?

Grundsätzlich ist der 31. Dezember besser als der 2. Januar !!! weil:

- die Anlage hat sich schneller amortisiert ( spart Zinsen )
- die Anlage an Leistung nachlässt ( 21. Jahr ist nicht so wertvoll wie Anfangsjahr, aber jedes Jahr 5 % weniger Geld )
- kein Mensch weiß heute was es nach 20 Jahren gibt ( vielleicht gibts sogar mehr Geld als heute )

_________________
Sonnige Grüße
Kollektor
michael1304
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BeitragVerfasst am: 18.08.2006, 08:10 Nach oben

Eberhard hat Folgendes geschrieben:
Hallo 4motion
Das ist in dem EEG ganz klar geregelt. Wenn innerhalb von 6 Monaten die Anlage erweitert wird gelten die Bedingungen der ersten Anlage. Egal ob ein Jahereswechsel dazwischen liegt oder nicht. ich würde das aber dem EVU mitteilen das kann unnötige Arbeit sparen.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard


Bist du da 100 % sicher ?
Eberhard
Moderator


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BeitragVerfasst am: 18.08.2006, 12:03 Nach oben

Hallo Michael
Ein kluger Mann sagte einmal: "Wer lesen kann ist im Vorteil".
Ja ich bin mir 100% sicher das nur die 6 Monate Regel und nicht der Jahreswechsel zählt.
Mit sonnigem Gruß
Eberhard

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Zuletzt bearbeitet von Eberhard am 18.08.2006, 17:02, insgesamt einmal bearbeitet
f-maus
Öfters hier
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Angemeldet: 17.08.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 18.08.2006, 16:27 Nach oben

Zitat:
Ein kluger Mann sagte einmal: "Wer lesen kann ist im Vorteil".


Stimmt! Wink

§11 Abs.6 EEG bezieht sich AUSSCHLIESSLICH auf die Ermittlung der GRÖSSE der Anlage, mit der wiederrum lt. §11 Abs.2 EEG die Vergütungen Abgestuft werden.

Die 5%ige Degression bei "Dachanlagen" lt. §11 Abs.5 EEG bleibt von der o.g. Regelung jedoch unberührt.

Die Folgerung, das eine im folgejahr installierte Anlage, deren Inbetriebnahme nicht länger als 6 Monate nach Inbetriebnahme der "Erstanlage" erfolgt ist also falsch.

Beispiel:
2005: 10 kWp installiert: 51.8ct
2006: 30 kWp installiert: nach 6 Monaten - 49,21 für die 30 kWp
innerhalb 6 Monaten - 49,21 für 20kWp
- 46,82 für 10kWp

Ich hoffe ich habe es einigermassen verständlich rübergebracht Wink

hmmm... warten auf 2007 wegen der "längeren Vergütug" ?!
Schwierig, ich habs mal ausgerechnet... sind ca. 2-3% weniger, da das "1 Jahr" längere Vergütung die 5% Degression nicht aufheben kann.

Das einzige was zu überlegen wäre ist: Warten weil im Frühjahr die Preise i.d.R. niedriger sind.
Allerdings kann einem da das Wetter schnell einen Strich durch die Rechnung machen.

CU

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"geht nicht gibt's nicht - kost' nur mehr..."
4motion
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Angemeldet: 17.05.2006
Beiträge: 717
Wohnort: raum detmold

BeitragVerfasst am: 19.08.2006, 15:23 Nach oben

hallo
also ich habe das jetzt so geplant
werde jetzt anfang speptember eine anlage von 3,2kwp montieren und im februar wo ich einen bausparvertrag bekomme nochmal so viel wie geht..mein instalateur sagte das wäre kein prob weil das als eine anlage zählt.. so habe ich das doch jetzt auch hier im forum versatnden oder??



gruss 4motion
franz-josef
Stammmitglied
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Angemeldet: 13.04.2006
Beiträge: 33
Wohnort: Landkreis biberach

BeitragVerfasst am: 20.08.2006, 18:59 Nach oben

Hallo f-maus

Zitat:
... , da das "1 Jahr" längere Vergütung die 5% Degression nicht aufheben kann.


Richtig Exclamation

Zitat:
... ich habs mal ausgerechnet... sind ca. 2-3% weniger


2-3% ! Sicher Question Question

Ich möchte zwar deine Rechenkünste in keinster Weise in Frage stellen, (im Gegenteil-die erste Aussage unterstütze ich ja auch) sondern nur den Info hinzufügen, das bei dieser Rechnung oft vergessen wird, das derjenige der die kürzere Laufzeit wählt (also Inbetriebnahme im alten Jahr) im 21 Jahr seinen Strom ebenfalls vergütet bekommt, während der andere im noch die EEG-Vergütung bekommt. !

... seinen Strom ebenfalls vergütet bekommt, zu einem nicht ganz unrealistischen Preis von meiner Meinung nach 30 Cent.

... Meinung nach 30 Cent, und das bei einer Abgeschriebenen Anlage !

Gruss franz-josef[/quote]
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