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 Passus in Haftpflichtversicherung Nächstes Thema anzeigen
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Autor
SolarScheich
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Angemeldet: 08.06.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.07.2006, 11:32 Nach oben

Hallo Gemeinde,
ich bin auf der Suche nach einer günstigen, aber guten Betreiberhaftpfichtversicherung.
Immer wieder stoße ich auf folgenden Ausschluß:

nicht versichert ist...
die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).

Ist dieser Passus problematisch? Gibt's Versicherungen, die diesen Passus nicht haben?

Und eine 2te Frage hab ich noch:
Eine erste Anfrage bei der Mannheimer hat einen Preis nur für die Betreiberhaftpflicht von €190 ! Kommt mir viel vor. Was zahlt man denn so im allgemeinen?


Vielen Dank im Voraus,
SolarScheich
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Verfasst am: Nach oben

Wechsel-Richter
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Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 867
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BeitragVerfasst am: 11.07.2006, 17:52 Nach oben

zu Frage 2:
Ich habe die DBV Winterthur = 55 Euro Netto - unabhängig von der Anlagengrösse.

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Bild: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=329
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 495

BeitragVerfasst am: 26.07.2006, 20:44 Nach oben

Tach
SolarScheich hat Folgendes geschrieben:
Hallo Gemeinde,

nicht versichert ist...
die Versorgung von Tarifkunden (Endverbraucher).

Ist dieser Passus problematisch? Gibt's Versicherungen, die diesen Passus nicht haben?


Vielen Dank im Voraus,
SolarScheich


wollen Sie Tarifkunden versorgen oder alles an das EVU verkaufen ?

MfG
SolarScheich
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Angemeldet: 08.06.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 28.07.2006, 09:14 Nach oben

Natürlich will ich keine Endkunden versorgen. Alles wird an das EVU verkauft.
Aber könnten Endkunden des EVU mich haftbar machen, weil meine PV das Netz beschädigt hat und damit deren Versorgung nicht möglich war?
Stoner
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Angemeldet: 10.09.2007
Beiträge: 190
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BeitragVerfasst am: 11.02.2008, 09:58 Nach oben

Hallo!!!
Zitat:
Natürlich will ich keine Endkunden versorgen. Alles wird an das EVU verkauft.
Aber könnten Endkunden des EVU mich haftbar machen, weil meine PV das Netz beschädigt hat und damit deren Versorgung nicht möglich war?


Würd mich auch mal interessieren

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Beiträge: 614
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BeitragVerfasst am: 11.02.2008, 10:54 Nach oben

SolarScheich hat Folgendes geschrieben:
Natürlich will ich keine Endkunden versorgen. Alles wird an das EVU verkauft.
Aber könnten Endkunden des EVU mich haftbar machen, weil meine PV das Netz beschädigt hat und damit deren Versorgung nicht möglich war?

Denke nein.
Mein Ansprech- und Vertragspartner (qua EEG oder ggf. zusätzlich noch per Einspeisevertrag) ist das EVU.
Die 'anderen" Stromkunden haben einen Vertrag zur Stromlieferung mit dem EVU, das als Netzbetreiber für die Funktionalität, Integrität, etc. des Netzes verantwortlich ist.
Regress können diese Stromkunden also nur bei ihrem EVU respektive Netzbetreiber beanspruchen, der dann ggf. mich als - im Beispiel - fehlerverursachenden Lieferant wiederum in Regress nehmen kann.
Und da greift dann die Betreiberhaftpflicht.
(Bin allerdings kein RA, somit stellt das o.g. nur meine persönliche Meinung dar.)

Thomas

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Angemeldet: 13.06.2006
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BeitragVerfasst am: 11.02.2008, 14:00 Nach oben

Hallo Zusammen,
hallo za-ass,

Zitat:
Denke nein. Mein Ansprech- und Vertragspartner (qua EEG oder ggf. zusätzlich noch per Einspeisevertrag) ist das EVU.
Die 'anderen" Stromkunden haben einen Vertrag zur Stromlieferung mit dem EVU, das als Netzbetreiber für die Funktionalität, Integrität, etc. des Netzes verantwortlich ist.
Regress können diese Stromkunden also nur bei ihrem EVU respektive Netzbetreiber beanspruchen, der dann ggf. mich als - im Beispiel - fehlerverursachenden Lieferant wiederum in Regress nehmen kann.
Und da greift dann die Betreiberhaftpflicht.
(Bin allerdings kein RA, somit stellt das o.g. nur meine persönliche Meinung dar.)


Ich schließe mich deiner Aussage an.

Gruß
rosa

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BeitragVerfasst am: 11.02.2008, 16:22 Nach oben

Rosa,

muss nochmal auf das alte Problem zurückkommen.

Kann die Betreiberhaftpflicht nicht greifen, wenn du keinen Vertrag mit dem EVU hast. Denn im Vertrag hast du eine Haftungsbegrenzung. Hast du keinen Vetrag, hast du die nicht.
War so bei meinem EVU "zwischen den Zeilen zu hören".

J.
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BeitragVerfasst am: 11.02.2008, 16:33 Nach oben

Interessanter Aspekt von weitreichender Relevanz!

Würe mich auch interessieren, wie die Versicherungen das sehen....

james.blond65

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BeitragVerfasst am: 11.02.2008, 19:47 Nach oben

Ich denke ne richtige Antwort kann uns nur das jeweilige EVU geben..
Aber wenn die Betreiberhaftpflicht in dieser Situation greift, ist es für mich wiederum ein Grund mehr eine Abzuschließen..

@rosa..
Wie kann ich denn eine Privathaftpflicht mit einer Betreiberhaftpflicht kombinieren..
Event. eine Betreiberhaftpflicht die Private sachen mit einschließt..
Andersrum kann ich sie ja nicht steuerlich geltend machen
Kann meine Haftpflicht jetzt kündigen..und deswegen könnte das für mich interessant werden..

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BeitragVerfasst am: 11.02.2008, 22:33 Nach oben

[quote="Stoner"]Ich denke ne richtige Antwort kann uns nur das jeweilige EVU geben..
quote]
Kann aber auch 'ins Auge' gehen; ich würde generell dem EVU zwar mit Respekt (die sind ja schon lange genug im Geschäft, länger als ich auf jeden Fall, und kennen sich entsprechend aus) aber auch mit der nötigen Vorsicht gegenübertreten, sonst macht man mit so einer Haltung evtl. den Bock zum Gärtner.
Eine solche Aussage (...ne richtige Antwort kann uns nur...) würde ich für meine Person nur für den SFV durchgehen lassen.

Für die Kombination Privat- und Betreiberhaftpflicht gibt es ein paar wenige (echte) Anbieter, ansonsten ist bei dieser Konstellation Vorsicht geboten, da bei einigen Versicherern ggf. im Schadensfall die Betreiberhaftpflicht nicht greift, sobald der erzeugte Strom verkauft wird, was hier ja der Normalfall sein dürfte.

Benutze mal die Suchenfunktion, da gibt es zwei, drei Threads dazu.

Thomas

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BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 11:07 Nach oben

@ rosa: wie verhält sich das nun mit der Haftungsbegrenzung bei vertragslosem Zustand??

....würde mich schon interessieren!

james.blond65

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BeitragVerfasst am: 13.02.2008, 11:32 Nach oben

Ich habe auch die Versicherung der DBV und da ist auch die Betreiberhaftpflicht mit drin. Leuchtet auch ein, privae Haftpflicht für private Schäden, betriebliche Absicherung als Betriebskosten durch Schäden, die als "Gewerbetreiber" entstehen, auch wenn die PV nicht als Gewerbe angemeldet sein sollte. ich habe mir damals von er DBV 2 pdfs zuschicken lassen wo die Leistungen und Anwendungsbeispiele aufgeführt sind und kann die gerne auf Wunsch zuschicken. Man kann damit ja auch zu anderen Versicherungsanbietern gehen.
rosa
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Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 328
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.02.2008, 15:32 Nach oben

Hallo james.blond65,

hast Du keinen Vertrag mit dem EVU so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Versicherer den Vertrag mit dem EVU nicht ausdrücklich verlangt, erhältst Du über beide Varianten (mit oder ohne EVU-Vertrag) die vertragsmäßige Deckung.

Gruß
rosa

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Angemeldet: 12.11.2006
Beiträge: 270
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BeitragVerfasst am: 18.02.2008, 16:47 Nach oben

@ rosa,

vielen Dank und hoffen wir mal, dass das die MV im Notfall auch so sieht.

J.
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