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 rechtliche sachen Nächstes Thema anzeigen
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Autor
niggor
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Angemeldet: 09.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.07.2006, 13:16 Nach oben

hallo kann mir vieleicht jemand helfen????
ich wollte gern wissen ob das erlaubt ist neben ein wohnhaus eine freistehende solaranlage zu bauen.


die höhe kommt am höchsten punkt auf 3 meter.

gibt es richtlinien wie weit ich vom haus wegbleiben muss???? wie ist das mit der spiegelung??????

das gelände auf dem gebaut wird ist eine landwirtschaftliche fläche.


gibt es sowas schon neben einem wohnhaus?????

vielen dank für eure antworten
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Verfasst am: Nach oben

Pöt
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 04.12.2005
Beiträge: 137
Wohnort: 72525 Apfelstetten

BeitragVerfasst am: 09.07.2006, 15:29 Nach oben

Baurecht ist Landesrecht. Deswegen gibt es die richtige Auskunft nicht. Würde Dir auch nichts bringen, weil sie von vielen Dingen abhängt, sie wir hier nicht behandel können (Nachbarschaft, Gebiet, Flächennutzungsplan, Grünordnungsplan, Bebauungsplan, Örtlichkeit etc).

Tipp von mir: Mache einen Termin beim Bauamt Deiner Gemeinde/Stadt und trage Dein Vorhaben vor einfach mündlich vor. Kostet nichts und die Antwort kannst Du dir schriftlich geben lassen (dann kostet sie eine Kleinigkeit). So hast Du dann Rechtsicherheit, auf die Du dich dann berufen kannst.

_________________
Habe die Ähre!

Pöt
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Swemers
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Solarteur
Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 10.07.2006, 10:57 Nach oben

Hallo,
du brauchst für die errichtung eine Baugenehmigung, soweit ich weiss im gesamtem Budesgebiet. Um diese zu erteilen muss in der Regel eine Änderung des Flächennutzungsplans auf Landesebene durchgezogen werden, oder bereits ein Bebaungsplan vorhanden sein. Selbst wenn dein Bauamt dies anders sieht (habe schon gehört das es Baugenehmigungen ohne dieses Verfahren gegeben haben soll) wird es schwer eine Vergütung zu bekommen, siehe EEG §11(3).
Grundsätzlich kann man diese Anträge stellen, aber nicht damit rechnen das man dieses Jahr noch ans Netz, kommt, und auch das nächste Jahr ist nicht realistich, ohne das man druck macht.
Ich denke das es sich (auch aufgrund der höheren Vergütung) eher lohnen wird auf einer angemieteten Dachfläche eine Anlage zu bauen, falls wirklich keine eigene vorhanden ist. Aber auch die Errichtung eines z.B. Carports, kann eine Alternative sein, wobei dieses nicht nur zur Nutzung für PV gedacht sein darf, da sonst die Aufdach Vergütung aberkannt werden kann.

mfg
Swemers
Tucky
Stammmitglied
Stammmitglied


Info: Solarteur
Angemeldet: 16.06.2006
Beiträge: 101
Wohnort: Westerwald / RLP

BeitragVerfasst am: 18.07.2006, 10:46 Nach oben

Bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe - bei Freiluftanlagen gibt es keine Vergütung nach dem EEG, sondern man muß noch nen Handstand machen das jemand den Strom nimmt?

Gruß Tucky
Atommafia
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 668

BeitragVerfasst am: 18.07.2006, 19:07 Nach oben

Tach
Tucky hat Folgendes geschrieben:
Bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe - bei Freiluftanlagen gibt es keine Vergütung nach dem EEG, sondern man muß noch nen Handstand machen das jemand den Strom nimmt?

Gruß Tucky



siehe www.erneuerbare-energien.de/inhalt/5982/

Die wichtigsten Merkmale des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz


MfG
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