| Autor |
|
niggor
Neu hier

Angemeldet: 09.07.2006
Beiträge: 1
|
Verfasst am:
09.07.2006, 13:16 |
 |
hallo kann mir vieleicht jemand helfen????
ich wollte gern wissen ob das erlaubt ist neben ein wohnhaus eine freistehende solaranlage zu bauen.
die höhe kommt am höchsten punkt auf 3 meter.
gibt es richtlinien wie weit ich vom haus wegbleiben muss???? wie ist das mit der spiegelung??????
das gelände auf dem gebaut wird ist eine landwirtschaftliche fläche.
gibt es sowas schon neben einem wohnhaus?????
vielen dank für eure antworten |
|
|
|
 |
Google-Werbung
|
Verfasst am:
|
 |
|
|
 |
Pöt
Stammmitglied

Angemeldet: 04.12.2005
Beiträge: 137
Wohnort: 72525 Apfelstetten
|
Verfasst am:
09.07.2006, 15:29 |
 |
Baurecht ist Landesrecht. Deswegen gibt es die richtige Auskunft nicht. Würde Dir auch nichts bringen, weil sie von vielen Dingen abhängt, sie wir hier nicht behandel können (Nachbarschaft, Gebiet, Flächennutzungsplan, Grünordnungsplan, Bebauungsplan, Örtlichkeit etc).
Tipp von mir: Mache einen Termin beim Bauamt Deiner Gemeinde/Stadt und trage Dein Vorhaben vor einfach mündlich vor. Kostet nichts und die Antwort kannst Du dir schriftlich geben lassen (dann kostet sie eine Kleinigkeit). So hast Du dann Rechtsicherheit, auf die Du dich dann berufen kannst. |
_________________ Habe die Ähre!
Pöt
______________________________
Für weitere Infos auf das Bild klicken!
 |
|
|
 |
Swemers
Vielschreiber

Info: Solarteur
Angemeldet: 29.06.2006
Beiträge: 226
|
Verfasst am:
10.07.2006, 10:57 |
 |
Hallo,
du brauchst für die errichtung eine Baugenehmigung, soweit ich weiss im gesamtem Budesgebiet. Um diese zu erteilen muss in der Regel eine Änderung des Flächennutzungsplans auf Landesebene durchgezogen werden, oder bereits ein Bebaungsplan vorhanden sein. Selbst wenn dein Bauamt dies anders sieht (habe schon gehört das es Baugenehmigungen ohne dieses Verfahren gegeben haben soll) wird es schwer eine Vergütung zu bekommen, siehe EEG §11(3).
Grundsätzlich kann man diese Anträge stellen, aber nicht damit rechnen das man dieses Jahr noch ans Netz, kommt, und auch das nächste Jahr ist nicht realistich, ohne das man druck macht.
Ich denke das es sich (auch aufgrund der höheren Vergütung) eher lohnen wird auf einer angemieteten Dachfläche eine Anlage zu bauen, falls wirklich keine eigene vorhanden ist. Aber auch die Errichtung eines z.B. Carports, kann eine Alternative sein, wobei dieses nicht nur zur Nutzung für PV gedacht sein darf, da sonst die Aufdach Vergütung aberkannt werden kann.
mfg
Swemers |
|
|
|
 |
Tucky
Stammmitglied

Info: Solarteur
Angemeldet: 16.06.2006
Beiträge: 101
Wohnort: Westerwald / RLP
|
Verfasst am:
18.07.2006, 10:46 |
 |
Bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe - bei Freiluftanlagen gibt es keine Vergütung nach dem EEG, sondern man muß noch nen Handstand machen das jemand den Strom nimmt?
Gruß Tucky |
|
|
|
 |
Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 668
|
Verfasst am:
18.07.2006, 19:07 |
 |
Tach
| Tucky hat Folgendes geschrieben: |
Bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe - bei Freiluftanlagen gibt es keine Vergütung nach dem EEG, sondern man muß noch nen Handstand machen das jemand den Strom nimmt?
Gruß Tucky |
siehe www.erneuerbare-energien.de/inhalt/5982/
Die wichtigsten Merkmale des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien - Erneuerbare-Energien-Gesetz
MfG |
|
|
|
 |
|
|
|
Nächstes Thema anzeigen
Vorheriges Thema anzeigen
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
| |