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jeanny
Stammmitglied


Angemeldet: 09.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: 07607 Eisenberg
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Verfasst am:
18.07.2005, 16:44 |
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Hallo alle miteinander,
hat jemand eine Ahnung, wie es sich verhält, wenn man eine bestehende Anlage mit zusätzlichen Modulen+Wechselrichter erweitert?
Punkt 1: Die Anlage wird noch im selben Jahr erweitert, wo sie erbaut ist;
Punkt 2: Die Anlage wird in einem anderen Jahr erweitert (andere Einspeisevergütung? Laufzeit des Einspeisevertrages?)
Punkt 3: Die Anlage wird erweitert, wenn es das Einspeisegesetz schon gar nicht mehr gibt
Hat da jemand was dazu zu sagen?
Mfg Lars. |
_________________ Intel ist mir zu teuer, also kaufe ich AMD. Jetzt soll mir mal einer sagen, ich hätte keine Ahnung! |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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GAST
Stammmitglied

Angemeldet: 05.09.2005
Beiträge: 93
Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am:
05.09.2005, 17:46 |
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| jeanny hat Folgendes geschrieben: |
Hallo alle miteinander,
hat jemand eine Ahnung, wie es sich verhält, wenn man eine bestehende Anlage mit zusätzlichen Modulen+Wechselrichter erweitert?
Punkt 1: Die Anlage wird noch im selben Jahr erweitert, wo sie erbaut ist;
Punkt 2: Die Anlage wird in einem anderen Jahr erweitert (andere Einspeisevergütung? Laufzeit des Einspeisevertrages?)
Punkt 3: Die Anlage wird erweitert, wenn es das Einspeisegesetz schon gar nicht mehr gibt
Hat da jemand was dazu zu sagen?
Mfg Lars. |
Hallo Lars
zu 1.
Selbes Jahr = selbe einspeisevergütung(vorausgesetzt identische Anlagengröße und Art der installation max. KW/p, Auf oder Indach oder Fassade ), dann solltest du auch mit deiner bisherigen installation zurecht kommen ( Zähler und so weiter )
zu 2.
Anderes Jahr = Vergütung zum Satz des jeweiligen Jahres für die dann gültige einspeisegarantiedauer von zur zeit 20 Jahren+Jahr der Installation. Egal in welchem Jahr in Betrieb genommen, solange dann noch das derzeitige EEG gilt.
zu 3.
Kein Einspeisegesetz = keine garantierte Einspeisung = besser nicht Investieren.
Aber es wird wohl immer ein Einspeisegesetz geben, nur zu welchen Bedingungen ist das Problem!!!
Angaben nach bestem Wissen und Gewissen
sonnige grüße
Jörg |
_________________ Wer glaubt das ein Baueiter den Bau leitet, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet |
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Solarfred
Öfters hier

Angemeldet: 06.09.2005
Beiträge: 17
Wohnort: 64653 Lorsch
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Verfasst am:
06.09.2005, 20:31 |
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Hallo bin neu hier und hab gleich mal ne Frage zu Punkt 2.
Habe seit 04/2000 ne 1,3 KW Anlage mit Tarif 51,6 Cent.
Seit 07/2005 noch 2,4 KW mit 54,5 Cent.
Unser Installateur hat nun beide Anlagen über einen Zähler angeschlossen.(Platzgründe).
Wie wird nun abgerechnet? Mittelwert oder ist dies überhaupt nicht
zulässig? Habe bis jetzt noch keine Abschlagszahlung von EVU
erhalten..
Weiss da jemand Bescheid?
Danke im vorraus.. |
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Gast
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Verfasst am:
07.09.2005, 06:39 |
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Hallo zusammen,
bzgl. Anlagenerweiterung habe ich vom EVU folgende Info's erhalten.
Wird die PV-Anlage innerhalb von 6 Monaten (sofern eine Jahreswechsel erfolgt) seit erstmaliger Inbetriebnahme erweitert, erfolgt dies zu den gleichen Bedingungen wie bei der Inbetriebnahme - gleicher Zähler, gleiche Einspeisevergütung.
Dies bedeutet theoretisch wenn z.B. im Dezember '05 eine Anlage in Betrieb genommen wird, könnte ich zu den gleichen Konditionen wie 2005 bis Juni 2006 erweitern.
Für alle anderen Erweiterungen ist dann ein zweiter Zähler bei angepaßter Einspeisevergütung erforderlich.
Sollte jemand diesbzgl. Ambitionen haben, ist in der Planungsphase ein Anruf beim Versorger sicherlich hilfreich und zu empfehlen.
Sonnige Grüße
Stefan |
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Stefan
Stammmitglied

Angemeldet: 21.08.2005
Beiträge: 111
Wohnort: Alsdorf
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Verfasst am:
07.09.2005, 06:43 |
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Nochmals Hallo,
mal klappt's mit dem Login und mal nicht.
Hab's noch nicht so richtig im Griff.
Stefan |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
07.09.2005, 07:33 |
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Guten Tag Solarfred,
die Zusammenschaltung neu und alt auf einen Zähler ist zulässig. Hängt jedoch von der Forderung des EVU ab.
Gerechnet dürfte so werden:
3,7 kW = 100 % = Zählerstandsdifferenz (1 Jahr)
2,4 kW = 64,9 % x Zählerstandsdifferenz zu 54,5 Ct
1,3 kW = 35,1 % x Zählerstandsdifferenz zu 51,6 Ct
Tschüss
Doris |
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Solarfred
Öfters hier

Angemeldet: 06.09.2005
Beiträge: 17
Wohnort: 64653 Lorsch
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Verfasst am:
07.09.2005, 16:38 |
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Danke für die schnelle Antwort.
Wenn das EVU nur auch so schnell wäre..
Am besten erst mal abwarten und Tee trinken.
Mit der 64,9% und 35,1 % Regelung könnt ich leben. |
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Burkhard
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 23.11.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
24.11.2005, 13:54 |
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| Anonymous hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen,
bzgl. Anlagenerweiterung habe ich vom EVU folgende Info's erhalten.
Wird die PV-Anlage innerhalb von 6 Monaten (sofern eine Jahreswechsel erfolgt) seit erstmaliger Inbetriebnahme erweitert, erfolgt dies zu den gleichen Bedingungen wie bei der Inbetriebnahme - gleicher Zähler, gleiche Einspeisevergütung.
Dies bedeutet theoretisch wenn z.B. im Dezember '05 eine Anlage in Betrieb genommen wird, könnte ich zu den gleichen Konditionen wie 2005 bis Juni 2006 erweitern.
Für alle anderen Erweiterungen ist dann ein zweiter Zähler bei angepaßter Einspeisevergütung erforderlich.
Sollte jemand diesbzgl. Ambitionen haben, ist in der Planungsphase ein Anruf beim Versorger sicherlich hilfreich und zu empfehlen.
Sonnige Grüße
Stefan |
gibt es dazu irgendein Gesetz, oder ist das von EVU zu EVU verschieden ??
Danke für Infos, denke schon über Erweiterung nach bevor die erste Anlage fertig ist ...
Grüße,
Burkhard |
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sonne
Öfters hier

Angemeldet: 23.10.2005
Beiträge: 14
Wohnort: 85414 Kirchdorf
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Verfasst am:
24.11.2005, 17:25 |
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Hallo,
laut Aussage von EON-Bayern kann auf einem Zähler abgerechnet werden. Aber bei einem Jahreswechsel gibts auch nur die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmejahres des Anlagenteils z.B. inbetriebnahme Dez. 05 - 0,545€ Inbetriebnahme Jan.06 0,51€
Viele Grüße
Joe |
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Atommafia
Forumsinventar

Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 627
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Verfasst am:
25.11.2005, 12:50 |
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Tach
| Burkhard hat Folgendes geschrieben: |
| Anonymous hat Folgendes geschrieben: |
Hallo zusammen,
bzgl. Anlagenerweiterung habe ich vom EVU folgende Info's erhalten.
Wird die PV-Anlage innerhalb von 6 Monaten (sofern eine Jahreswechsel erfolgt) seit erstmaliger Inbetriebnahme erweitert, erfolgt dies zu den gleichen Bedingungen wie bei der Inbetriebnahme - gleicher Zähler, gleiche Einspeisevergütung.
Dies bedeutet theoretisch wenn z.B. im Dezember '05 eine Anlage in Betrieb genommen wird, könnte ich zu den gleichen Konditionen wie 2005 bis Juni 2006 erweitern.
Für alle anderen Erweiterungen ist dann ein zweiter Zähler bei angepaßter Einspeisevergütung erforderlich.
Sollte jemand diesbzgl. Ambitionen haben, ist in der Planungsphase ein Anruf beim Versorger sicherlich hilfreich und zu empfehlen.
Sonnige Grüße
Stefan |
gibt es dazu irgendein Gesetz, oder ist das von EVU zu EVU verschieden ??
Danke für Infos, denke schon über Erweiterung nach bevor die erste Anlage fertig ist ...
Grüße,
Burkhard |
das Gesetz nennt sich EEG
und bei verschiedenen Vergütungssätzen kann man über einen Zähler
mit einem Mischpreis abrechnen, man kann natürlich auch einen zweiten Zähler installieren lassen
MfG |
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Burkhard
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 23.11.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
25.11.2005, 13:24 |
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Ja... jEEG hab ich schonmal irgendwo gehört ...
ich meinte mehr den Teil in dem es um die 6 Monate geht innerhalb der (auch bei überschreiten der Jahreswende) noch der GLEICHE Vergütungssatz gezahlt wird.
Grüße,
Burkhard |
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Elektron
Administrator

Info: Betreiber
Angemeldet: 10.01.2005
Beiträge: 2645
Wohnort: 88457 Kirchdorf
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Verfasst am:
25.11.2005, 14:05 |
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das steht im EEG
Auszug:
| Zitat: |
(6) Abweichend von § 3 Abs. 2 Satz 2 gelten mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich
entweder an oder auf demselben Gebäude befinden und innerhalb von sechs aufeinander
folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen worden sind, zum Zweck der Ermittlung
der Vergütungshöhe nach Absatz 2 für die jeweils zuletzt in Betrieb genommene Anlage
auch dann als eine Anlage, wenn sie nicht mit gemeinsamen für den Betrieb technisch
erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind. |
Nachzulesen unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/eeg_2004/gesamt.pdf
Gruß Elektron |
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