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 eichung strom zähler Nächstes Thema anzeigen
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Autor
gruener-tuul
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 04.10.2008
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 30.11.2008, 22:02 Nach oben

möchte an meine anlage die diese jahr noch gebaut wird einen eigenen zähler anbringen. nun meine frage: in welchen zeitabständen muss so ein ding geeicht werden und was kostet so was?
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Verfasst am: Nach oben

Boelckmoeller3
Forumsinventar
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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3804

BeitragVerfasst am: 30.11.2008, 22:14 Nach oben

Hallo,

die Eichmarke für einen mechanischen Zähler gilt 16 Jahre, für elektonische deutlich kürzer.

Viele Grüße:

Klaus

_________________
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
himrei55
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 24.04.2008
Beiträge: 116
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 30.11.2008, 22:37 Nach oben

Elektronische Zähler sind schon nach 8 Jahren zur Nacheichung fällig und sind erheblich teurer als mechanische Zähler.

Gruß
himrei55
Michael h.
Neu hier
Neu hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 26.02.2008
Beiträge: 7
Wohnort: nähe Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 19:18 Nach oben

Halo zusammen,
die Eichabstände sind nach dem Eichgesetz folgende:
Faradayszähler ( der gute alte mit der Drehscheibe ):
neu: 16 Jahre
regeneriert: 8 Jahre
alle Elektronischen Zähler:
neu: 8 Jahre
Regenerierung, Nacheichung: nicht erlaubt !!!!!!

Am besten einen neuen Mechanischen Zähler kaufen und 16 Jahre ist Ruhe.

_________________
Michael H. aus D bei Karlsruhe
3,96kW/p (22 Stück Day4Energy) in 2 Strings an einem SMA 4000TL20
Dach: Süd -20Grad, Neigung:50Grad
Verschattung am morgen duch einen Kirchturm
olliausbs
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 672

BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 19:49 Nach oben

Hallo Michael,

bedeutet das, daß der elektronische Zähler nach acht Jahren nur noch Schrottwert hat?

Gruß, Olli
Elektro und Umwelt
Forumsinventar
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Info: Solarteur
Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 1006
Wohnort: Oberbayern

BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 19:53 Nach oben

olliausbs hat Folgendes geschrieben:
Hallo Michael,

bedeutet das, daß der elektronische Zähler nach acht Jahren nur noch Schrottwert hat?

Gruß, Olli


Schrott werden Sie nicht sein, aber prinzipiell gehören Sie dann nach geeicht!
Ich würde mal meinen, da fehlen einfach noch die "Erfahrungswerte" um Ihnen auch einen längeren "korrekten Betrieb" zu zutrauen. Wink
Ob sich das so schnell ändert? Schön wärs schon... Laughing

Gruß E&U

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Ostdach: 76Stk. PME 80-C, 2Stk. Solarmax 3000C
Westdach: 28Stk. PME 80-C, 1Stk. Solarmax 2000C
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olliausbs
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Info: Betreiber
Angemeldet: 25.05.2007
Beiträge: 672

BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 19:59 Nach oben

Ja, daß sie neu geeicht und gegebenenfalls nachjustiert gehören, finde ich auch.
Michael h. hatte geschrieben, daß gerade das nicht erlaubt sei...
Michael, wo steht denn das genau?

Gruß, Olli
za-ass
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1328
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 20:31 Nach oben

Michael h. hat Folgendes geschrieben:
die Eichabstände sind nach dem Eichgesetz folgende:
Faradayszähler ( der gute alte mit der Drehscheibe ):
neu: 16 Jahre
regeneriert: 8 Jahre
...
Am besten einen neuen Mechanischen Zähler kaufen und 16 Jahre ist Ruhe.

Das ist so nicht richtig!

Die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gab am 16. Juli 2008 zu den Induktionsmotorenzähler u.a. folgendes bekannt:

Regeltausch: Nach 16 Jahren baut das Versorgungsunternehmen die Zähler aus. Die Zähler werden nach standardisierten Vorschriften erneuert und geeicht. Sie dürfen dann wiederum 16 Jahre verwendet werden. Bei derart „aufgefrischten“ Geräten wird das ursprüngliche Herstellungsjahr auf dem Typschild nicht verändert. Auch längere Zeit zurückliegende Herstellungsjahre auf Zählertypschildern sind somit kein Grund zur Beunruhigung.

Den ganzen Text kann man hier nachlesen.

Thomas

P.S.
Michael Faraday ist NICHT Galileo Ferraris! Laughing

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Zuletzt bearbeitet von za-ass am 01.12.2008, 20:38, insgesamt einmal bearbeitet
gruener-tuul
Stammmitglied
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Angemeldet: 04.10.2008
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 20:38 Nach oben

noch mal weiter zu den drehscheibenzählern. mein evu verlangt einen 2richtungszähler. gibts den auch in dieser ausführung?

kann mir jemand sagen, was die unterschiedlichen zähler in der anschaffung kosten? so ne ca. auskunft langt mir schon.
Elektro und Umwelt
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Beiträge: 1006
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BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 22:02 Nach oben

gruener-tuul hat Folgendes geschrieben:
noch mal weiter zu den drehscheibenzählern. mein evu verlangt einen 2richtungszähler. gibts den auch in dieser ausführung?

kann mir jemand sagen, was die unterschiedlichen zähler in der anschaffung kosten? so ne ca. auskunft langt mir schon.


2 Richtungszähler (Lieferung/Bezug) gibt es nur als elektronische Zähler.
Wenn es Dein VNB akzeptiert (wüsste allerdings nicht warum nicht) könntest Du 2 Drehstromzähler in Reihe schalten und gegenläufig anschließen. Wink
Bei manchen VNB's ist das im BHKW Bereich sogar Standard.
Einziger Nachteil: Du brauchst 2 Zählerplätze! Crying or Very sad

Gruß E&U

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za-ass
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Beiträge: 1328
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BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 22:17 Nach oben

Elektro und Umwelt hat Folgendes geschrieben:
Einziger Nachteil: Du brauchst 2 Zählerplätze! Crying or Very sad

Es gibt aber auch einen nicht zu unterschätzenden Vorteil.

Thomas

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BeitragVerfasst am: 01.12.2008, 23:45 Nach oben

Mag schon sein, oft ist es allerdings so, dass niemand "Zählerplätze" auf Vorrat hat und man kann froh sein noch einen freien zu "ergattern".
Wichtig ist es aber immer vor der Installation die Vorgehensweise mit dem VNB abzustimmen, dann muß man sich hinterher nicht ärgern. Wink

Gruß E&U

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gruener-tuul
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Angemeldet: 04.10.2008
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 02.12.2008, 10:30 Nach oben

mir wurde auf telefn. nachfrage folgendes chema empfohlen
Image

hab das aber so verstanden, wenn ich den strom teilweise selber verbrauche, das ich dann weniger vergütung nach dem eeg erhalte. will auch als unternehmer die vorsteuer geltend machen.

wenn ich falsch liege, dann berichtigt mich bitte. vielleicht habe ich es auch falsch verstanden
za-ass
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Beiträge: 1328
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 02.12.2008, 10:45 Nach oben

gruener-tuul hat Folgendes geschrieben:
hab das aber so verstanden, wenn ich den strom teilweise selber verbrauche, das ich dann weniger vergütung nach dem eeg erhalte. will auch als unternehmer die vorsteuer geltend machen.

Wenn du selbst erzeugten Solarstrom z.T. selbst nutzen willst, läuft es auf so eine Verschaltung hinaus.
Näheres dazu hier:
http://www.photovoltaikforum.com/viewtopic.php?p=142118#142118

Thomas

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gruener-tuul
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Angemeldet: 04.10.2008
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: 02.12.2008, 11:13 Nach oben

das wollte ich eigendlich nicht! ist die schaltung dann auch so richtig wenn ich alles einspeiße?
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