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Sonnenmännlein
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Angemeldet: 27.11.2008
Beiträge: 2
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Verfasst am:
27.11.2008, 23:06 |
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Ich habe seit dem 13.08.07 eine nach Osten ausgerichtete PV Anlage die fast 1000 Sonnenstunden in einem Jahr geleistet hat. Weil die Anlage so gut lief möchte ich eine zweite Anlage auf das selbe Dach setzen nur das 1/3 der neuen Anlage nach Westen gerichtet ist. Die Anlage soll 2.Dezemberwoche noch aus Dach. Ich habe noch einen Zählerplatz im Zählerschrank frei wo ich die 2. Anlage getrennt abrechnen möchte. Der Netzbetreiber ist aber der Meinung da es ein Dach ist und ein Betreiber ist, das ich einen neuen Zählerschrank benötige wo ein großer Zähler statt zwei Zähler montiert wird.
Zwei Gründe sprechen dagegen.
Der Zählerschrank mit Montage kosten mehr als 20 Jahre Zählermiete.
Die Abrechnung wird Prozentual gemacht aber die Westseite ist leicht nördlicher als die Ostseite und die Vergütung geringer als 2007 |
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Verfasst am:
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LumpiStefan
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Angemeldet: 16.03.2007
Beiträge: 1837
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Verfasst am:
27.11.2008, 23:17 |
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Der Netzbetreiber hat aber recht. So ist es im EEG geregelt.....
Stefan |
_________________ 12.1 kWp bestehend aus:
49 Sunways SM215 an einem Sunways NT10000 (seit 05.06.2007)
und
7 SolarFabrik 150/10 an einem SMA SunnyBoy 1100 (seit 22.03.2008) und Solarlog 800e.
http://www.stefan-bauer.net/daten/SolarLog/ |
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das399igste
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Verfasst am:
27.11.2008, 23:34 |
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| LumpiStefan hat Folgendes geschrieben: |
Der Netzbetreiber hat aber recht. So ist es im EEG geregelt.....
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wo ist das geregelt?
mir ist in diesem Zusammenhang nur §12 Abs. 6 bekannt
| Zitat: |
§ 12 (6) Strom aus mehreren Anlagen kann über eine gemeinsame Messeinrichtung abgerechnet werden. In diesem Fall ist für die Berechnung der Höhe differenzierter Mindestvergütungen die Leistung jeder einzelnen Anlage maßgeblich. [...]
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wonach es eine Kann-Bestimmung ist. Ich sehe aber keine Grundlage, wonach der VNB die Abrechnung über einen gemeinsamen Zähler fordern darf. Wenn im Zählerschrang noch ein Zählerplatz gemäß TAB vorhanden ist, so kann dort ohne weiteres ein zweiter Zähler gesetzt und die Anlagen getrennt abgerechnet werden.
Ein zweiter Zähler kann auch wirtschaftlich sein, wenn die Analgen unterschiedliche Erträge erwarten lassen wie ich hier an einem Beispiel versucht habe zu verdeutlichen.
Sonnige Grüße
Harald[/url] |
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Zuletzt bearbeitet von das399igste am 28.11.2008, 00:11, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Sonnenmännlein
Neu hier

Angemeldet: 27.11.2008
Beiträge: 2
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Verfasst am:
27.11.2008, 23:48 |
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Wenn ich laut EEG als Erzeuger verantwortlich bin für die Zählung, dann kann ich doch auch die Zähler bestimmen?
davon abgesehen habe ich nur in EEG gefunden das man EINEN Zähler nutzen kann aber nicht muss, oder habe ich da was übersehen?
Schön das sich jemand so schnell für das Tema interessiert
Sonnenmännchen |
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LumpiStefan
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Beiträge: 1837
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Verfasst am:
27.11.2008, 23:55 |
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@Harald:
Ok, stimmt, da muss ich zustimmen. Insofern ist meine Antwort nicht korrekt. Es wird tatsächlich nur von kann geschrieben.
Stefan |
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das399igste
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Verfasst am:
28.11.2008, 00:18 |
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| Sonnenmännlein hat Folgendes geschrieben: |
Wenn ich laut EEG als Erzeuger verantwortlich bin für die Zählung, dann kann ich doch auch die Zähler bestimmen?
davon abgesehen habe ich nur in EEG gefunden das man EINEN Zähler nutzen kann aber nicht muss, oder habe ich da was übersehen?
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es ist schon richtig das der Anlagenbetreiber für das ordnungsgemäße Zählen verantwortlich ist. Auch kann er im Rahmen der technischen Möglichkeiten die Art der Zählung bestimmen. So ist man frei zu entscheiden, ob mittels mechanischem oder elektronischem Zähler die Energie erfasst wird. Auch sehe ich keinen Hinderungsgrund z.B. für jeden WR einen eigenen Zähler einzusetzen - ob es Sinn macht ist eine andere Frage.
Ich denke aber, das der Kanckpunkt der Zählerplatz sein wird. in vielen Zählerschränken ist scheinbar ein Zählerplatz frei, aber in Wirklichkeit ist dieses ein für ein Steuergerät vorgesehener Platz und gemäß der gütigen TAB nicht als Zählerplatz zugelassen. In den meisten Fällen hilft ein Gespräch mit dem VNB und man bekommt die Erlaubnis an einem solchen Platz einen Zähler setzen zu dürfen.
Sonnige Grüße
Harald |
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