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 Grenzen des EEG Nächstes Thema anzeigen
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Autor
schilax04
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Angemeldet: 24.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Bocholt

BeitragVerfasst am: 07.07.2006, 16:06 Nach oben

Hallo!

Kurze Frage: die Grenzen des EEG 30 kWp und 100 kWp - orientieren die sich an der Nennleistung der Module oder der Nennleistung der Wechselrichter? Und wo im Gesetz, im Internet koennte ich dafuer einen Nachweis finden?

Danke schon einmal!

Andre Wink
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Verfasst am: Nach oben

Don Carlos
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 27.02.2006
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 07.07.2006, 16:32 Nach oben

Für die Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien gibt es eine 20% Grenze bis 2010.
Kannste also etliche Gigawattstunden erzeugen.
Ich vermute mal, Du meinst die Vergütunggrenzen.
Guckst Du hier: http://solarserver.de/solarmagazin/eeg_04.pdf
Im § 11 solltest Du das Gewünschte finden.
Bei Google kannst Du dann noch weitersuchen: auf Anhieb ungefähr 1.840.000 Seiten Wink
Am einfachsten und kürzesten aber hier: http://photovoltaikforum.com/viewtopic.php?t=505
Die Werte sind bezogen auf die Nennleistung der Wechselrichter und vergütet wird das, was der Einspeisezähler misst.

D.C.
Atommafia
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 627

BeitragVerfasst am: 07.07.2006, 18:44 Nach oben

Tach
Don Carlos hat Folgendes geschrieben:

Die Werte sind bezogen auf die Nennleistung der Wechselrichter und vergütet wird das, was der Einspeisezähler misst.

D.C.

Zitat aus den EEG
Anlage ist jede selbständige technische Einrichtung zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas. Mehrere Anlagen zur Erzeugung von Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas, die im Geltungsbereich des Gesetzes errichtet und mit gemeinsamen für den Betrieb technisch erforderlichen Einrichtungen oder baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind, gelten als eine Anlage, soweit sich nicht aus den §§ 6 bis 12 etwas anderes ergibt; nicht für den Betrieb technisch erforderlich sind insbesondere Wechselrichter, Wege, Netzanschlüsse, Mess-, Verwaltungs- und Überwachungseinrichtungen.

also wenn die Wechselrichter aus EEG-Sicht nicht erforderlich sind
können diese somit auch nicht für die Vergütungsgrenzen zugrunde gelegt werden.


PS Und wenn man bei einen Netzbetreiber wegen der Trennstelle
die WR-Leistung zugrunde legt , und somit zB bei einer Anlage mit 32 KW Modulleistung und 29 KW WR-Leistung eine Trennstelle nicht fordert
dann darf man als Betreiber dankbar sein
MfG
schilax04
Neu hier
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Angemeldet: 24.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Bocholt

BeitragVerfasst am: 07.07.2006, 18:49 Nach oben

Hallo! Klingt eigentlich logisch...eigentlich. Das Problem ist wohl, dass das nirgendwo so richtig eindeutig definiert ist. Werde mich nochmal genauer umhoeren, und wenn's was Sinnvolles gibt, melde ich mich wieder. Vielleicht gibt es aber auch Anlagenbesitzer da draussen, die mehr als 30 kWp an Solarmodulen auf dem Dach haben, aber Wechselrichter mit einer Nennleistung unter 30, so dass die uns weiter helfen koennen?!
Danke schon mal fuer eure Antworten! Very Happy
Atommafia
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 627

BeitragVerfasst am: 07.07.2006, 19:56 Nach oben

Tach
schilax04 hat Folgendes geschrieben:
Hallo! Klingt eigentlich logisch...eigentlich. Das Problem ist wohl, dass das nirgendwo so richtig eindeutig definiert ist. Werde mich nochmal genauer umhoeren, und wenn's was Sinnvolles gibt, melde ich mich wieder. Vielleicht gibt es aber auch Anlagenbesitzer da draussen, die mehr als 30 kWp an Solarmodulen auf dem Dach haben, aber Wechselrichter mit einer Nennleistung unter 30, so dass die uns weiter helfen koennen?!
Danke schon mal fuer eure Antworten! Very Happy



such mal nach dieser Beispielrechnung
verguetungssaetze_nach_eeg.pdf

MfG
Don Carlos
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 27.02.2006
Beiträge: 450

BeitragVerfasst am: 07.07.2006, 20:13 Nach oben

Atommafia schrieb:
Zitat:
also wenn die Wechselrichter aus EEG-Sicht nicht erforderlich sind
können diese somit auch nicht für die Vergütungsgrenzen zugrunde gelegt werden.


wo er recht hat, hat er recht und ich habe mich geirrt. Du brauchst also nicht weiter zu suchen.
Zweite Korrektur die 20 % reg. Energie ist Zielstellung für 2020 und nicht 2010.

Danke Atommafia.
Sorry schilax04 Crying or Very sad
D.C.
schilax04
Neu hier
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Angemeldet: 24.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Bocholt

BeitragVerfasst am: 07.07.2006, 20:29 Nach oben

Hi D.C.

Kein Thema, kein Grund, sich den Kopf darueber zu zerbrechen! Smile
schilax04
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 24.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Bocholt

BeitragVerfasst am: 08.07.2006, 10:36 Nach oben

Ich mache das nochmal an nem Beispiel deutlich, damit sich "mein Problem" deutlicher erklaeren laesst:

Fuer die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagehabe ich bis jetzt immer die Nennleistung der Module mit dem Jahresertrag (in kWh/kWp) und der Vergütung des EEG mulipliziert.

Bsp. für eine in 2006 installierte Anlage (37 kWp, bei 813 kWh/kWp) = 30*813*0,518 Euro + 7*813*0,4928 Euro = 12.634,02 + 2.804,52 = 15.438,54 Euro.

Nun bekam ich eine email mit folgendem Inhalt:

Modul-Lstg Wechselrichternennleistung
Halle II 12,0 9,2
Halle V 14,6 11,05
Halle III 5,0 4,0
Halle IV 5,4 4,6
==== =====
37,0 28,85 kWp

Dies bedeutet, dass Sie aufgrund der günstigeren WR-Nennleistung für die gesamte Leistung die max. Einspeisevergütung erhalten.


Bis jetzt dachte ich immer, für die Vergütung nach dem EEG wäre die Modul-Leistung der Anlage relevant. Das steht aber im Widerspruch zu der obigen Angabe. Hätte ich also zur Ermittlung der Vergütung nicht die 37 kWp, sondern nur die 28,85 kWp heranziehen sollen?

Vielleicht wird mein Dilemma dadurch etwas deutlicher Question

Danke schon mal fuer eure Gedanken!
schilax04
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 24.06.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Bocholt

BeitragVerfasst am: 14.07.2006, 10:15 Nach oben

Also, gaengige Meinung ist, dass sich die Grenzen des EEG auf die Nennleistung der Module bezieht. Vereinzelte Meinungen sehen dagegen die Nennleistung der Wechselrichter als massgebend an.

Eine gesetzliche Regelung gibt es z.Zt. (meines Wissens) nicht.

Gruss, Andre
bereil
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.11.2005
Beiträge: 1482
Wohnort: Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 14.07.2006, 13:31 Nach oben

Hallo,

ich bin auch der Meinung, dass die Modulleistung die Anlagengröße bestimmt.

Und zwarsteht im Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage vom VDEW bei Anlage: Hersteller, Typ, Anzahl baugleicher Einzelanlagen.

Bei mir halt: Mitsubishi, PV-MF130, 56 und danach berechnet sich die Leistung.

Mit sonnigen Grüßen,

bereil

_________________
Man muß nach NORDEN gehen um Photovoltaik zu sehen. Eindeutig zweideutig.
7,28kwp 56 Mitsubishi PV-MF130EA2 mit Kaco WR 2x PVI3500xi und Solarlog 400e
www.solarlogshop.de
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