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ChristophSt
Neu hier

Angemeldet: 21.02.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Wilsdruff
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Verfasst am:
24.11.2008, 19:46 |
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Für meine im September 2008 ans Netz gegangene Photovoltaikanlage sollte ich bislang jährlich eine Grundgebühr von 32,03 € nt. zahlen, womit auch die Kosten für den Einspeisezähler abgegolten sind. Bei dieser Zählergebühr handelt es sich um eine Höchstpreisregelung im Tarif "ENSO-Strom-Profi". Offensichtlich findet dieser Tarif Anwendung bei allen Photovoltaikanlagen im Einzugsgebiet der ENSO.
Mit Schreiben vom 10.11.2008 wurde mir mitgeteilt, dass die Höchstpreisregelung zum 01.01.2009 wegfallen wird und ich nunmehr eine jährliche Grundgebühr von 169,55 € nt. zu zahlen habe. Mir wurde auf telefonische Rückfrage mitgeteilt, dass zum 01.07.2007 die Bundestarifordnung Elektrizität (BTO ELT) ausser Kraft gesetzt wurde und somit die Verpflichtung zur Höchstpreisregelung entfallen sei.
Da meine Anlage auf meinem Wohnhaus installiert wurde, empfahlen sie mir noch, doch den Privat-Tarif zu nutzen, dann würde sich die Grundgebühr auf ungefähr 81,00 € nt. halbieren. (Ist mir aber immer noch zu hoch)
Ich wundere mich nur, dass zu diesem Thema noch keine Eintragungen vorhanden sind. Wir Sachsen sind doch sonst so helle und lesen solche Tarifänderungsschreiben lieber mehrmals.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ist ein eigener Zählereinbau zulässig? (Die ENSO sprach in dem Telefonat von einer Grauzone.)
Hat jemand einen eigenen Zähler und kann über entsprechende Erfahrungen mit der ENSO berichten?
Das Thema geht uns alle an....
Vielen Dank
ChristophSt. |
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Verfasst am:
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1675
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
24.11.2008, 23:28 |
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Moin ChristophSt,
seh´ ich das richtig, dass du einen Bezugszähler hast? Der Tarif "ENSO-Strom-Profi" ist doch Bezugstarif.
Wenn das so ist wechsel doch einfach den Anbieter.
MsG
-eggis-
PS: Ein paar Angaben zu deiner PVA wären auch nicht schlecht.
PSS:
| ChristophSt hat Folgendes geschrieben: |
| Ist ein eigener Zählereinbau zulässig? (Die ENSO sprach in dem Telefonat von einer Grauzone.) |
Grauzone??? ...ist es nicht!!! Laut BGB ist der Lieferant zum Messen der gelieferten Ware (Strom) berechtigt.
Schau mal hier: http://www.sfv.de/lokal/mails/betreib/b0007140.htm |
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Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!! |
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Sani
Stammmitglied

Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 133
Wohnort: neu Radebeuler
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Verfasst am:
27.12.2008, 13:15 |
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Habe am 22.12.2008 ein Schreiben bekommen, dass am 1.1.2009 der von dir beschriebene Tarifwechsel gemacht wird.
Ich kann damit bisher noch nichts anfangen.
Ich habe bisher einen Zähler von der Enso bekommen (Wandlerzähler mit Ein- und Ausgang) wo ich einen Grundpreis bisher pro Jahr von 32,03 bezahlte. Wobei ja mein Verbauch seit Inbetriebnahme immer noch 0 ist und somit ja kein Bezug von Strom darüber stattfindet.
Plötzlich soll ich über 100 Euro für den Zähler bezahlen und muss innerhalb 1 Monat Einspruch einlegen, sonst habe ich dann eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und die Bindung wurde mir bis zum 31.12.2009 zugesichert.
Eine absolute Frechheit !!
Hat Jemand mehr Infos oder schon darauf reagiert? |
_________________ 24 Stk Sanyo 210 - 5,04 kWp
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Solarlog100 |
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Fischkopp
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 25.07.2007
Beiträge: 691
Wohnort: Reinbek
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Verfasst am:
27.12.2008, 13:44 |
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Hallo Christoph,
Wenn man Dich richtig versteht, haben sie Dir nicht nur einen Zähler aufgedrängt, sondern Du mußtest für den Zähler - da Zweirichtungszähler - auch gleich noch einen Bezugsvertrag mit abschließen???
Die Gesetzeslage ist ziemlich klar, da durch die verschiedenen Novellen gängige Streitpunkte eigentlich beseitigt wurden:
| EEG-Gesetz novelliert 2006 hat Folgendes geschrieben: |
Der Anlagenbetreiber kann den Anschluss der Anlagen sowie die Errichtung und den Betrieb der Messeinrichtungen von dem Netzbetreiber oder einem fachkundigen Dritten vornehmen lassen.
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Generell würde ich sagen, daß der Einbau eines Zweirichtungszählers sehr unüblich und photovoltaikfeindlich ist. Dies ist das Tor zu einem aufgezwungenen Bezugsvertrag, der nicht genutzt wird, da die heutigen Wechselrichter quasi keinen Strom aus dem Netz verbrauchen. Bei einem normalen Zähler ohne Rücklaufsperre würde der (quasi nicht vorhandene) Eigenverbrauch des Wechselrichters die Erträge schmälern.
| Sani hat Folgendes geschrieben: |
"Eine absolute Frechheit !!"
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Jo!
Gruß
fischkopp |
_________________ mit 30x Solara 870TI (170W) & Sunnyboy 5000TL auf Photonenfang |
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Sani
Stammmitglied

Angemeldet: 04.06.2006
Beiträge: 133
Wohnort: neu Radebeuler
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Verfasst am:
27.12.2008, 14:07 |
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Anbei die Infos und der Vertrag.
Vielen Dank und guten Rutsch |
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Boelckmoeller3
Forumsinventar


Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3804
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Verfasst am:
27.12.2008, 15:01 |
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Hallo,
ich würde euch raten den Vertrag schleunigst zu kündigen und einen eigenen geeichten Einspeisezähler setzen zu lassen. Das ist euer gutes Recht und die sind auch nicht teuer.
Besteht der Netzbetreiber auf seinen eigenen Zählern zusätzlich, so ist das allein sein Vergnügen und die Kosten von ihm zu tragen.
Außerdem könnt ihr euch an die Clearingsstelle für das EEG wenden um den Fall überprüfen zu lassen mit Stellungnahme und auch mit dem Netzbetreiber klären zu lassen.
Viele Grüße:
Klaus |
_________________ Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.
[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.] |
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burgvoigt
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 06.08.2008
Beiträge: 183
Wohnort: 14827 Wiesenburg "Hoher Fläming"
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Verfasst am:
27.12.2008, 15:22 |
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somerset
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.08.2008
Beiträge: 12
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Verfasst am:
27.12.2008, 15:32 |
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Hallo Sani,
ich bin auch (noch) ENSO-Bezugskunde und habe das selbe (oder gleiche?) Schreiben bekommen. Was meinst Du mit:
| Zitat: |
| Plötzlich soll ich über 100 Euro für den Zähler bezahlen und muss innerhalb 1 Monat Einspruch einlegen, sonst habe ich dann eine Kündigungsfrist von 6 Monaten und die Bindung wurde mir bis zum 31.12.2009 zugesichert. |
Ich hatte die so verstanden, dass die GG 32,03 EUR netto p. a. beträgt. Ist auf 20 Jahre gerechnet immer noch zu viel. Will mich im Januar um den Einbau eines eigenen ER-Zählers kümmern. Hab das der ENSO bereits (auf deren Bitte, es schriftlich zu machen) angekündigt, warte aber noch auf Antwort. |
_________________ Gruss
Torsten
(3,06 kWp - 18x Schott Solar Poly 170 Wp + SMA SB 3300TL HC )
http://www.sonnenertrag.eu/somerset/stolpen/4030/4151.html |
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ReinholdK
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 391
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
27.12.2008, 17:01 |
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Hallo,
EON AVACON hat sowas ähnliches auch schon probiert und ist damit nicht durchgekommen. Man hat jetzt sogar freie kWh (glaube 10) für den geringsten (meisten auch gar keinen) Bezugsstrom der WR.
Gib mal in die suche "AVACON" ein und lies ein wenig.
Unbedingt dem Liefervertrag widersprechen!!! Begründung: Das es sich um eine Einspeisestelle und keine Bezugsstelle handelt. Das ist sehr wichtig, denn sonst hast du eine Vertrag an der Backe.
Auch der Einbau eines eigenen Zählers wäre angeraten, wenn auf so hohen Gebühren bestanden wird. Zur Info: Als Einspeiser braucht man keinen Messstellenbetreiber!
Auch die Seite des Solarfördervereins www.sfv.de ist sehr hilfreich. Kannst dich mit deinem Anliegen auch dorthin wenden.
Ein Auszug aus einem Artikel:
Darf der Netzbetreiber den Einbau eines Zweirichtungszähler fordern, um den minimalen Bezugsstrom der Photovoltaikanlage genau abzurechnen?
Eine Solaranlage benötigt zum nächtlichen Standby-Betrieb des Wechselrichters einen geringen Bezugsstrom (1 kW-Anlage ca. 10 kWh Strom/Jahr).
Um diesen geringsten Bezugstrom abzurechnen, fordern einige Netzbetreiber eine exakte Zähleinrichtung. Grundlage dieser Forderung sind die Regelungen der VDEW-Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz:
"2.2. Zählerplätze, Meß- und Steuereinrichtungen
Art und Anzahl der erforderlichen Messeinrichtungen (Zähler) ... richten sich nach den Vertragsverhältnissen für Stromeinspeisung und Stromlieferung. (...) Es werden grundsätzlich Zähler mit Rücklaufsperre oder elektronische Zähler, die beide Energieflussrichtungen getrennt erfassen, eingesetzt. (...)"
In den Erläuterungen zur Richtlinie (Seite 66) findet man jedoch noch den folgenden Hinweis:
"... Vielfach wird der Wunsch geäußert, um Kosten zu sparen, nur einen saldierenden Zähler einzusetzen, der mit nur einem Messwerk ausgerüstet ist und ohne Differenzierung hinsichtlich der Tarife in beide Richtungen zählt. Aus eichrechtlicher Sicht ist diese Methode auch mit einem einfachen Zähler, der nicht extra für beide Energierichtungen geeicht wurde, bis zu einer Leistungsgrenze von 10 kW zulässig..."
Bei Anlagen einer Gesamtleistung von bis zu 10 kW kann der Einspeiser also durchaus darauf bestehen, einen geeichten Drehstromzähler zu nutzen. Der Netzbetreiber hat sogar einen Vorteil, da der (geringfügige) Stromverbrauch der Solaranlage dadurch vom Anlagenbetreiber zu einem wesentlich höheren Preis - nämlich zum EEG-Solarstrom-Vergütungssatz - bezahlt wird.
Bei Anlagen über 10 kW kann laut Richtlinie vom Netzbetreiber darauf bestanden werden, beide Energieflussrichtungen genau zu zählen.
Sollte der Netzbetreiber den Abschluss eines gesonderten Stromliefervertrages fordern, so sollte jedoch widersprochen werden.
Grüße und nicht unterkriegen lassen und alles weitere hier posten. |
_________________ 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
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Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp 2008: 938 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576 |
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gruener-tuul
Stammmitglied

Angemeldet: 04.10.2008
Beiträge: 92
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Verfasst am:
27.12.2008, 20:02 |
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durch den beitrag von christophST bin ich damals darauf aufmerksam geworden. habe ihm auch ne pn geschickt doch leider hat er sich nicht gemeldet.
habe am 23.12. 2008 meine anlage in betrieb genommen. habe jetzt auch einen eigenen zöhler, welchen ich für knapp 30€ von der enso (gebraucht, aber neu geeicht) bezogen habe (würde ich auch empfehlen, denn das sind dann zähler, die von der enso akzeptiert werden) . einbau und den vorhandenen bezugszähler in einen 2richtungszähler wechseln kam nochmal 47€. also für die nächsten 16jahre dann keine kosten mehr. |
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seit 23.12.2008 am netz |
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Amun_Ra
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am:
30.12.2008, 05:27 |
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| gruener-tuul hat Folgendes geschrieben: |
| ...................... habe jetzt auch einen eigenen zöhler, welchen ich für knapp 30€ von der enso (gebraucht, aber neu geeicht) bezogen habe (würde ich auch empfehlen, denn das sind dann zähler, die von der enso akzeptiert werden) ...... |
Das ist nur im weiterführenden Sinne eine Frage der "Akzeptanz" der Netzbetreiber, eher der gesetzlichen Bestimmungen und damit verbundenen Vorschriften.
Das sollte jetzt keine Klugsch....erei sein, sondern nur ein Hinweis, daß sich auch die Netzbetreiber an die ihnen auferlegten Vorgaben zu halten haben. Vielmals werden die Netzbetreiber irrtümlich als legeslative Instanz angesehen. Dem ist nicht so - und deshalb ist auch jeder gut beraten, Forderungen zu hinterfragen.
Wenn der eigene Zähler also den technischen und gesetzlichen Regelungen entspricht, "akzeptiert" der Netzbetreiber auch den Einbau durch entsprechendes Fachpersonal. |
_________________ Nur ein Suchender unter der Sonne ....
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gruener-tuul
Stammmitglied

Angemeldet: 04.10.2008
Beiträge: 92
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Verfasst am:
30.12.2008, 19:47 |
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ja sicher da hast du recht. ich wollte nur damit zeigen, das es auch einfache wege gibt kurz vor jahreswechsel ans netz zu kommen ohne stress mit dem evu. einen zähler hätte ich eh kaufen müssen- so hab ich halt den genommen |
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Amun_Ra
Stammmitglied


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Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 71
Wohnort: Sachsen
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Verfasst am:
31.12.2008, 14:14 |
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Alles klar.
Gerade wenn das sooo knapp zugeht wie bei dir, wäre mir auch jede Möglichkeit recht. Zumal der Preis von 30 € für den Zähler ja schon ein Schnäppchen ist!
Bei uns in der näheren Umgebung (1km!) sind im Dezember insgesamt 4 PV-Anlagen zwischen 4 kWp und 10 kWp installiert und sogar noch angeschlossen worden.
Also nix für ungut.
Und viel sächsischen Sonnenschein auf´s Dach!
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