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 Abschlagszahlungen für Einspeisung des EVU Nächstes Thema anzeigen
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Autor
solis rex
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Angemeldet: 18.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 20:04 Nach oben

Habe mir eine Anlage mit 10,25 kWp aufs Dach bauen lassen. Heute erhalte ich die Abschlagsbestätigung der EnBW. Danach wollen sie mir einen mtl. Brutto-Abschlag von € 332,00 erstatten.
Auf der anderen Seite hat ein Bekannter von mir genau dieselbe Anlage (Fabrikat/Typ) mit einer Leistung von 11,0 kWp installieren lassen, für die er nach der aktuellen Jahresabrechnung mtl. € 514,00 (brutto) erhält.
Gibt es eine Möglichkeit / hat jemand Erfahrung / mit den EVU's??
Muss ich mir das gefallen lassen oder gibt es eine Möglichkeit, die Abschlagszahlungen zu beeinflussen?
Meiner Ansicht nach (und nach Adam Riese) müsste ich mtl. ca. € 100,00 mehr erhalten.

Danke für Eure Erfahrungsberichte
Chris
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Verfasst am: Nach oben

za-ass
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Beiträge: 1328
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 20:50 Nach oben

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die EnBW mit realistischen bzw. eher tendentiell hohen Abschlagsbeträgen arbeitet.
Von daher verstehe ich 'deinen' Brutto-Abschlagsbetrag auch nicht.
Vielleicht ist es aber auch ganz banal und einfach ein Versehen?

Einfach mal mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in sprechen, die Telefon-Nr. findest du rechts oben in dem entsprechenden EnBW-Schreiben. Vielleicht lässt sich das schon dadurch regeln.

Falls wider Erwarten doch nicht (glaube das aber eigentlich nicht, mit den Leuten kann man reden....) kannst du dich auf §12 EEG berufen, wo festgehalten ist, dass Netzbetreiber "den Strom abzunehmen sowie hierfür einen als billig und gerecht zu erachtenden Betrag als Abschlagszahlung zu leisten" haben.

Diese Argumentationslinie würde ich mir aber für den Fall aufheben, dass sich dein EnBW-Ansprechpartner unkooperativ zeigt.

Thomas

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solis rex
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Angemeldet: 18.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 20:55 Nach oben

Hallo Thomas,

habe heute Nachmittag mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der EnBW telefoniert, wobei er mir mitteilte, dass dies alles seine Richtigkeiit hat. Er ließ sich in keine weitere Diskussion ein ...
Langen63
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 21:10 Nach oben

solis rex hat Folgendes geschrieben:
... habe heute Nachmittag mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der EnBW telefoniert, wobei er mir mitteilte, dass dies alles seine Richtigkeiit hat. Er ließ sich in keine weitere Diskussion ein ...


10,25 KWp x 0,46 € x 850 KWh/anno / 12 Monate = ~ 333 €. Die EVU´s gehen in unserer Ecke auch mal nur von Grundsätzlich 850 KWh im ersten Jahr aus... aaaaber !

... das passt in Deinem Fall nur netto..... frag den Sachbearbeiter mal, ob er die Mehrwertsteuer vergessen hat, denn dann wären es 333 € x 1,19 = 397 €.... das müsste es mindestens sein !
Ich könnte mir auch noch vorstellen, wenn Du Deine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegst, dass dann höhrere Abschlagszahlungen möglich wären... ein Versuch ist es Wert.

Gruß Langen63

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4,14 KWp, 18 x 230Wp Inowatt, WR Sunways NT5000 - PVGIS 14% 895 KW/KWp - und eine thermische Solaranlage 20 m²

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za-ass
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 21:15 Nach oben

Rufe ihn nochmal an, verweise ihn auf den nach geltendem deutschen Recht (§12 EEG) nach Recht und Billigkeit festzusetzendenden Abschlagsbetrag, den du bei dem aktullen Betrag als nicht gegeben ansiehst.
Bitte ihn, falls er weiter auf stur schaltet, um Namen und Durchwahl-Nummer seines Vorgesetzten.
Bei dem würde ich dann den Sachverhalt nochmal ansprechen und ggf., falls auch der einer Sachargumentation nicht zugänglich ist, das Ganze schriftlich per Einschreiben mit Rückschein dokumentieren.

Sowohl für das Telefonat als auch das ggf. fällige Schreiben würde ich empfehlen: Höflich im Ton, hart in der Sache.

Thomas

P.S.
Um welche Region mit welcher Dachausrichtung/-neigung handelt es sich denn, damit man sich mal 'ne ungefähre Vorstellung vom zu erwartenden Ertrag machen kann?

P.P.S.
Falls du sagst, das Ganze ist mir den Ärger nicht wert, müsstest du halt max. 12 Monate lang auf etwa 100,-EUR/Monat verzichten bzw., falls du eine Finanzierung damit bedienst, diesen Betrag vorstrecken. Nach der ersten Abrechnung wird sich dann der Abschlag an den realen Ertrag zwangsläufig anpassen müssen.
Musst halt selbst sehen, was dir das Ganze wert ist: Recht haben und Recht kriegen ist leider zweierlei.
Ich selbst würde aus Prinzip dagegen halten aber jeder ist da etwas anders gestrickt.

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solis rex
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Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 21:24 Nach oben

Guten Abend, Langen63,

... Du sprichst mir aus der Seele ...
Genau mit diesem Rechenexempel habe ich ursprünglich gerechnet und kalkuliert. Werde mich morgen noch einmal telefonisch mit diesem Argument an die EnBW wenden und Euch natürlich auf dem Laufenden halten Wink

Wünsche Dir noch einen angenehmen Abend und vielen Dank für Deine ermunternde Antwort.
za-ass
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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1328
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 21:35 Nach oben

Langen63 hat Folgendes geschrieben:
10,25 KWp x 0,46 € x 850 KWh/anno / 12 Monate = ~ 333 €. Die EVU´s gehen in unserer Ecke auch mal nur von Grundsätzlich 850 KWh im ersten Jahr aus... aaaaber !


Zum Punkt, die EVU legen grundsätzlich 850 kWh im ersten Jahr zugrunde...
Bei meiner WSW-Dach-Anlage hat die EnBW etwa 1050 KWh/p für die erste Abschlagszahlung zugrunde gelegt; habe mich nicht dagegen gewehrt. Wink
Jetzt nach mehr 15 Monaten nähern wir uns - 2 Abrechnungen wurden zwischenzeitlich gemacht - so allmählich einem realistischen Abschlagsbetrag an.

Thomas

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Boelckmoeller3
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Beiträge: 3804

BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 21:38 Nach oben

Hallo,

der betreffende Sachbearbeiter müßte dir doch zumindest einmal darlegen können, wie er denn überhaupt berechnet hat, ich denke das ist er dir zumindest schuldig ?
Also ruhig mal genau vorrechnen lassen, dann kommt wahrscheinlich schon etwas an den Tag.

Viele Grüße:

Klaus

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Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut,sondern auch für das, was man nicht tut.

[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
Wiese
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 21:46 Nach oben

... bei mir zahlt auch die EnBW, und die haben die Berechnungen des Solateurs (928) übernommen. Im 2. Jahr erhalte ich nun knapp den Durchschnitt des ertsen Jahres (1140), was aber dann eventuell zu einer Rückzahlung führt, weil dieses Jahr wohl nicht so gut wird wie das letzte.

Peter

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Wo ich nicht bin, da ist das Glück.
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Langen63
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 21:47 Nach oben

Boelckmoeller3 hat Folgendes geschrieben:
... Also ruhig mal genau vorrechnen lassen, dann kommt wahrscheinlich schon etwas an den Tag.


... vermutlich die Mehrwertsteuer. Cool

@Thomas
klar,... das kommt später... es geht aber jetzt vorerst darum, auf einen enormen Misstand hinzuweisen... und da ist es shon brauchbar ein paar Zahlen vorzulegen... egal ob meine kleine Rechnung oder eine Wirtschaftlichkeitsberechnung....

... ich vermute auch, dass der Sachbearbeiter auch nicht viel Ahnung hat... aber das sollte man ihn nicht spüren lassen, sondern höflich und bestimmt bleiben... und wie Boelckmoeller3 sagt.. den Sachbearbeiter mal vorrechnen lassen.. dann sieht er vielleicht selbst welcher Fehler im Detail steckt...

Grruß Langen63

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Gerald
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 22:36 Nach oben

Bei mir hat das mit der EnBW nach ein paar Anlaufschwierigkeiten ganz gut geklappt. Es hat ca. 2,5 Monate gedauert bis ich die Vertragsunterlagen und ein Formblatt zur Bankverbindung/Umsatzsteuersatz und Steuernummer bekommen habe.

Ich habe in einem Brief detailiert den voraussichtlichen Jahresertrag und daraus dann die monatliche Abschlagszahlunng berechnet.
Dann habe ich die Mehrwertsteuer dazu gerechnet und noch höflich gefragt, ob sich meine Rechnung mit ihren Erfahrungen deckt.
Ein Link zur Solarlog Homepage mit dem Hinweis, dass die Anlage bisher ca. 5% mehr Ertrag erwirtschaftet hat als vorausberechnet
hat dazu geführt, dass ich statt der errechneten 470,69€ dann 474€ monatlich überwiesen bekam.
Nachdem die EnBW dann am Jahresende nochmals nachzahlen musste, wurde die Abschlagszahlung prompt erhöht.

Viele Grüße
Gerald
BOBO
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Beiträge: 2096
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BeitragVerfasst am: 18.11.2008, 22:44 Nach oben

Servus solis rex,

hast du gegenüber dem EVU angegeben, dass du die Kleinunternehmerregelung gem § 19 UStG annimmst. Da brauchst du ja keine MwSt ans Finanzamt abführen und bekommst sie deswegen auch nicht ausbezahlt.

Problem wäre aber, dass du die MwSt deiner Anlagenkosten leider auch nicht bekommst.

Damit hätte das EVU alles richtig gemacht und der Betrag würde auch hinkommen.

Gruß BOBO

_________________
seit 17.07.06 bin ich Betreiber einer 6,02 kWp-Anlage mit:
28 x Sanyo HIP 215 und 2 x WR Solarmax 3000C
hier kann man sie sehen: http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=390 oder auch hier: http://www.solarlog-home.de/bobo/
solis rex
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Angemeldet: 18.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 09:24 Nach oben

Guten Morgen, alle zusammen,

danke für Eure Beiträge, sie haben mir sehr geholfen. Habe mich heute Morgen an den Solaristen gewandt und ihm den Sachverhalt erklärt. Er war ziemlich entrüstet und wird sich sofort persönlich darum kümmern.
Na ja, mal sehen, was dabei herauskommt.

Zur Info: habe eine Dachneigung von 28°, Ausrichtung 162°, Module Sanyo HIP230HDE - 44 Stück, 2 SMA-Wechselrichter.

Bis bald
Chris
Atommafia
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Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 668

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 09:25 Nach oben

Tach
solis rex hat Folgendes geschrieben:

Gibt es eine Möglichkeit / hat jemand Erfahrung / mit den EVU's??
Muss ich mir das gefallen lassen oder gibt es eine Möglichkeit, die Abschlagszahlungen zu beeinflussen?


Zur Jahreswende wird ja abgerechnet, wenn dann ersichtlich ist, das die erwarteten Erträge auch erreicht werden und somit der Abschlag zu niedrig ausfällt, dann könnte man beim Netzbetreiber den Abschlag höher einstufen lassen.

MfG
za-ass
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Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1328
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 19.11.2008, 15:18 Nach oben

Atommafia hat Folgendes geschrieben:
Zur Jahreswende wird ja abgerechnet,

Eben nicht, zumindest in der Mehrzahl nicht!
Seit 2008 hat die EnBW die Abrechnungszeitpunkte - sortiert nach PLZ - über das Kalenderjahr verteilt, so dass die Abrechnung je nach Anlagenstandort genau so gut im Juli oder Oktober erfolgen kann.

Atommafia hat Folgendes geschrieben:
...wenn dann ersichtlich ist, das die erwarteten Erträge auch erreicht werden und somit der Abschlag zu niedrig ausfällt, dann könnte man beim Netzbetreiber den Abschlag höher einstufen lassen.

Wenn wir nun doch von einer Abrechnung Ende 2008 ausgehen wollen, korrelieren die Erträge für Oktober, November und Dezember sicherlich nicht mit dem Abschlag, der ja das gesamte Jahr - also auch den Sommer - abdecken soll und das unter dem Aspekt 'billig und gerecht'.

Die Leute vom EVU haben ja mit PV-Anlagen nicht erst seit gestern zu tun. Von daher kann man durchaus von Anfang an erwarten, dass die Abschlagszahlung nicht über Gebühr zu niedrig angesetzt wird.

Thomas

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