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bocomtex
Neu hier

Angemeldet: 23.05.2005
Beiträge: 9
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Verfasst am:
11.07.2005, 09:00 |
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Hallo
Habe meine Anlage erweitert. Diese Module sitzen nun auf dem Wintergarten. Ist das dann eine Fassadenanlage?
Oder wer entscheidet das? Wo steht was eine Fassadenanlage ist ?
Danke für eine Antwort
Gruss
Günter |
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Verfasst am:
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blabla
Forumsinventar


Angemeldet: 08.06.2005
Beiträge: 661
Wohnort: 86551 Aichach
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Verfasst am:
11.07.2005, 09:39 |
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Edit: War ne dumme Antwort
Wenn ich mich nicht täusche ist das im EEG festgelegt. |
_________________ 2x Sunways NT 6000, 52x Sanyo HIP 190 BE3, 9,88kWp
WR1: 3 Strings a` 8 Module, 1 Temperatur- und Einstrahlungssensor, Neigung 30°, Azimut 180°
WR2: 1 String a` 10 Module, 2 Strings a` 9 Module, Neigung 40°, Azimut 180° |
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2174
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
11.07.2005, 10:04 |
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Wenn es auf dem Dach ist, ( egal ob Wintergarten ) ist es ne Dachanlage. Fassadenanlagen sind es wenn es an die Wand kommt, und das stehend.
mein Schwager hat an die Wand Module aufgeständert ( 30% ). Als Vordach praktisch. Aber selbst diese Anlage wird als Dachanlage gezählt. |
_________________ Gruss Walter ( Lothar Beer )
Versuche nie andere, sondern dich selbst zu übertreffen.
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
11.07.2005, 11:07 |
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Guten Tag an alle,
ich habe dazu schnell mal telefoniert.
Versteht sich von selber, dass das hier meine persönliche Sicht ist und ich mich nicht auf irgendwelche Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen bezüglich Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit usw. der Aussagen festnageln lasse.
Bitte auch mal die PV-Vereine konsultieren.
Hier mein Senf:
Was ist eine Fassade?
http://www.ilexikon.com/Fassade.html
Und was ist nun ein Dach????
http://www.ilexikon.com/Dach.html
AAAABER - UND DAS IST WICHTIG!
Im EEG ist an der interessanten Stelle von Fassade gar nicht die Rede!
...
§ 11 (2) ...
nach Satz 3
Die Mindestvergütung nach ..., wenn die Anlage NICHT AUF DEM DACH oder ALS DACH des Gebäudes angebracht ist.... (Ist sie oder ist sie nicht?)
....
@ bocomtex
Also, wenn dein Wintergarten nach oben schon kein Dach hat, hat es aber eine Gebäudefunktion mit einer Überdeckung. Ich würde mal versuchen, die Module als integrierten Bestandteil einer Überdeckung (den Begriff Dach vermeiden) zu definieren und die Hälfte der Module zum Beispiel als Lüftungsklappen auszubilden. Dann hast Du die Anlage „ ... nicht auf dem Dach oder als Dach ...“ , d.h. die Dachfunktion wäre ein zufälliger, aber durchaus gewünschter Nebeneffekt. Finanziell sollte es das Gleiche sein, wie bei der Fassade.
Außerdem erhältst du gleichzeitig eine einachsig nachgeführte Anlage.
Aber das dürfte dann schon eine ingenieurtechnische Herausforderung werden.
Fassade bei Photovoltaik
( - Ableitung der Definition aus dem EEG nach Doris ):
Bei Gebäuden mit Photovoltaik kann im übertragenen Sinn alles Fassade sein, was den Eindruck hervorruft eine Überdeckung zu sein, ohne den Mitmenschen, dem EVU und dem Finanzbeamten den Eindruck eines eines Daches vorzutäuschen und dabei ohnehin nicht den Zweck hat, die Landschaft zu gestalten.
Alles klar?
Sonnige Grüße von
Doris |
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bocomtex
Neu hier

Angemeldet: 23.05.2005
Beiträge: 9
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Verfasst am:
12.07.2005, 09:23 |
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Hallo zusammen
Danke für die Antworten.
Müßte ich meinen Antrag bei Doris stellen, wäre alles klar.
Aber man hat halt mit anderen wichtigen Leuten zu tun.
So werde ich mich wohl auf 0,545€ Vergütung einrichten.
Oder lohnt ein Antrag bei der RWE?
Gruss
Günter |
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Walter
Forumsinventar


Info: Berater
Angemeldet: 20.01.2005
Beiträge: 2174
Wohnort: Regen
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Verfasst am:
12.07.2005, 11:23 |
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Doris
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg
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Verfasst am:
12.07.2005, 15:13 |
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Guten Tag Günter,
ich wollte dich nicht verkohlen!
Wenn du sagst, dass dein Wintergarten eine Überdeckung hat, dann ist das eben so und du stellst deinen Anspruch auf die entsprechende Vergütung fest, weil der Ausschlussgrund "auf dem Dach" oder "als Dach" nach EEG $ 11 nach deiner Ansicht nicht greift. Schließlich haben die Module eine Funktion für den Wintergarten. Alternativ hättest du sonst mit großem Aufwand eine Markise oder etwas anderes zwecks Sonnenschutz einbauen müssen, was du auf diese Weise verhindern konntest. Oder so ähnlich. Gleichzeitig hast du etwas sinnvolles für die Umwelt getan.
Das die Glasüberdeckung deines Wintergartens dennoch ein Dach sein soll, muss derjenige beweisen, der das behauptet und deinen Vergütungsanspruch bestreitet und ablehnt.
Stell dir vor, die Module befänden sich auf einem Gewächshaus. Hat ein Gewächshaus nun ein Dach oder eine Überdeckung? Bitte - was macht den Unterschied zum Wintergarten?
Wenn dein Ansinnen aber abgelehnt wird, hast du eine Möglichkeit, aus der du danach etwas machen kannst, oder auch nicht. Mindestens kannst du aber einen Vorbehalt erklären und zukünftige Rechtsprechungen abwarten, oder selber anschieben.
Inzwischen sind hier zu Lande die absurdesten Dinge möglich - warum sollen da nicht auch PV-Anlagen mit Nichtdachzuschlag möglich sein.
Natürlich musst du bei so einer ganzen Geschichte ernst und überzeugend auftreten. Wenn es funktioniert hat, garantiere ich dir jedesmal, wenn du auf deine Anlage guckst, ein ganz breites Grinsen.
Andererseits sollten die paar Cent Differenz nicht überlebenswichtig sein. Ich glaube, der Effekt für unsere Umwelt ist wichtiger, als der Zoff mit EVU-Anwälten oder deren Grinsen.
Wie Walter schon sagte, fragen kostet nichts.
Mein Nachsatz: Aber die Frage sollte schon sorgfältig formuliert sein.
Sonnige Grüße von
Doris |
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Eibel
Stammmitglied

Angemeldet: 23.12.2006
Beiträge: 111
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Verfasst am:
25.12.2006, 18:26 |
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hallo,
ich habe hier mal nach einer einachsig nachgeführten Anlage an einer Hallenfassade gesucht. Die Nachführung sollte etwa von 90Grad senkrecht zur Fassade bis 0Grad anliegend an der Fassade reichen.
Dazu drei Fragen:
1. Hat jemand von euch soetwas bereits in Betrieb gesehen oder betreibt einer soetwas gar selbst?
2. Wird eine solche Anlage als Fassadenanlage anerkannt und entsprechend der Ertrag von der (hier) RWE vergütet?
3. hat jemand einen Hersteller-Link?
Ich bedanke mich schon einmal im voraus und hoffe, daß ich den richtigen thread für diese Frage getroffen habe
P.S.: Frohe Feiertage allerseits!! |
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sonnengärtner
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 23.01.2007
Beiträge: 59
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Verfasst am:
24.01.2007, 13:37 |
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Hallo
meiner Meinung nach bedeutet der "nicht auf dem Dach oder als Dach", dass
ein Zuschlag berechtigt ist, wenn die Anlage eben nicht auf dem Dach
befestigt ist, (sondern als Fassade o.ä.) es sei denn, sie ist als Dach installiert
und bildet damit einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes. Wenn es also für diesen
Wintergarten keine andere Überdeckung (Dach) gibt, sollte doch der Zuschlag gerechtfertigt sein.
Hat jemand bereits Erfahrungen mit "Dachersatzanlagen"
Bei manchen Anmeldungen von EVUs kann man eine solche benennung finden.
Winterliche Grüße aus der Lausitz |
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