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Autor
Christoph
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Angemeldet: 06.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Reichshof

BeitragVerfasst am: 06.07.2005, 18:58 Nach oben

Hallo ,
ich betreibe eine Fotovoltaikanlage und habe dafür ein Gewerbe angemeldet.
Die Berufsgenossenschaft wollte von mir Beiträge erhalten, die aber nach einer Erklärung von mir, das meine Anlage nicht von einer Firma sondern von einer Privatperson betrieben wird, Ihr Vorhaben einstellte.

Jetzt kommt die IHK (Industrie und Handelskammer zu Köln) und sagt ich wäre ein Gewerbebetrieb und dadurch verpflichtet , nach 2 beitragsfreien Jahren, einen Jahresbeitrag ( mind. 51€) zu entrichten.

Wer kann mir diesbezüglich Info´s geben oder wurde keiner von Euch von einer Handelskammer angeschrieben?

Vielen Dank für Eure Beiträge Wink

_________________
Christoph
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Verfasst am: Nach oben

Doris
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 17.05.2005
Beiträge: 454
Wohnort: im Südosten von Brandenburg

BeitragVerfasst am: 06.07.2005, 20:56 Nach oben

Guten Abend Christoph,

ich glaube, da kommst du auf folgende Weise und nur vorläufig raus (oder auch nicht):

Laut Gesetz zur vorläufigen Regelung zur Beitragsbefreiung für Existenzgründer, die nach dem 31.12.2003 ein Gewerbe anmelden, sind diese im Jahr der Betriebseröffnung und im folgenden Jahr vom Beitrag insgesamt und im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn eine durch die Vollversammlung der IHK zu beschließende Freigrenze für den Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht über schritten wird.
Weitere Voraussetzungen sind, dass du in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit erzielt hast oder mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt warst.

Die IHK`s händeln das wahrscheinlich unterschiedlich. Jedenfalls musst du eine diesbezügliche Erklärung abgeben. Formular bei deiner IHK anfordern.
Am Besten aber hingehen und mal fragen, was die sonst noch alles für dich tun würden. Du kannst den Spieß dann umdrehen und die Leute dort für deinen Beitrag etwas tun lassen. Existenzgründerseminar, Steuern und Recht usw. Die haben dort ziemlich brauchbare Wirtschafts- und Rechtsberater oder Vitamin B zu denselben ....

Ansonsten musst du dich damit abfinden, was unsere Vorväter und –mütter undankenswerter Weise betreffs Zwangsmitgliedschaft beschlossen haben.

Und tschüss
Doris
bifi01
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Angemeldet: 15.07.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 19.07.2005, 08:14 Nach oben

Hallo,

es ist nicht sinnvoll ein Gewerbe anzumelden (siehe PHOTON-Sonderhefte), da es dann so kommen kann, wie bei dir. Meine Frau war TUPPERWARE(1)-Beraterin und musste so ein Gewerbe anmelden. Da gab es Freibeträge bei der IHK. Wenn man unter dieser Grenze ist, muss man keine Beiträge bezahlen. Informiere dich bei deiner IHK und lass dir ggf. ein Formular zukommen.

(1) eingetragenes Warenzeichen

_________________
Sonnige Grüße

SunnyBoy SB3300TL 22x SHARP NU-S0E3E (180W)
Langendammer
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Angemeldet: 21.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.07.2005, 07:24 Nach oben

Hallo,

habe gerade bei der IHK Hannover angerufen.

Die Mitgliedschaft ist bis 5200 € Jahresumsatz Gebührenfrei.

mfg

Stefan
Christoph
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Angemeldet: 06.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Reichshof

BeitragVerfasst am: 22.07.2005, 19:08 Nach oben

Danke für Euere Tipps und Hinweise.

Ich werde mal in meinem Urlaub bei der IHK vorbeischauen und dort die Angelegenheit besprechen, da mein Jahresumsatz ca 7000 € beträgt.

Sonnige Grüße aus dem Oberbergischen Land

Christoph Wink
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