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 Haftungsbegrenzung Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Mr-Lie
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Angemeldet: 29.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.05.2006, 19:17 Nach oben

Hallo,

ich wollte die "Vertragsvorschläge" meines Netzbetreibers (Envia Verteilnetz GmbH) nicht akzeptieren und habe daher bis jetzt nix dergleichen unterschrieben. Überraschend bekam ich kürzlich von der envia den Vorschlag, den "Vertragsabschluss ... und die Teilnahme am Netzsicherheitsmanagment ... bis auf weiteres auszusetzen" !!!
Irgendwie verunsichert mich das. Bis jetzt war ich der Meinung, das durch das EEG alles ausreichend geregelt ist und kein Vertrag notwendig ist - insofern finde ich das Angebot toll. Andererseits wird z.B. in der Zeitschrift Photon immer darauf hingewiesen das eine Haftungsbegrenzung wünscheswert wäre. Nun die Frage: Was bedeutet das für mich? Welche Probleme ergeben sich für mich wenn ich keinen Vertrag habe und daher auch keine Haftungsbegrenzung? Sind eventuelle, durch meine Anlage verursachte Schäden den nicht von der Versicherung gedeckt? Ist die Haftungsbeschränkung nicht auch Nachteilig, wenn z.B durch Überspannung seitens des Netzbetreibers ein Schaden an meiner Anlage entsteht?

So, hoffe das war nicht zuviel auf einmal - wäre schön Eure Meinung dazu zu hören.

Gruß
T.
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Verfasst am: Nach oben

kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 30.05.2006, 07:13 Nach oben

Hallo Mr-Lie,

willkommen im Forum. Im EEG ist alles geregelt und du brauchst keinen Vertrag. Ich habe bei der envia auch keinen abgeschlossen. Für die Haftung gegenüber der envia sollte man eine Betreiberhaftpflicht abschließen. Für Schäden an der PV-Anlage hat man in erster Linie eine Versicherung. Falls die Anlage z.Bsp. durch Überspannung seitens der envia beschädigt wird, ist der Anspruch ziemlich schwer durchzusetzen. Ich vermute mal, dass das die Versicherungen unter sich ausmachen, wie beim Auto. Das habe ich selbst schon zu spüren bekommen, als durch einen Freileitungsriss plötzlich 380V aus allen Steckdosen kam und einige Geräte (Heizung, Tiefkühltruhe usw.) beschädigt wurden. Habe keine Entschädigung bekommen.(war wohl keine grobe Fahrlässigkeit) Heute habe ich eine Überpannungsversicherung aber auch keinen Schaden mehr.

Die Wahrscheinlichkeit, dass deine Anlage das Netz des EVU beschädigt oder einen Ausfall des Netzes zur Folge hat tendiert eh gegen null. Bei meiner Versicherung war noch kein Fall in der Vergangenheit bekannt, deshalb ist die Prämie relativ günstig. Ich habe das Risko kostenlos mit in meine bestehende Betriebshaftpflicht aufnehmen lasse.

Gruß Kato

_________________
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Mr-Lie
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Angemeldet: 29.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.05.2006, 19:10 Nach oben

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort Kato. Was mich noch interessieren würde: Weiß evtl. jemand, bis zu welcher Höhe muss man ganz allgemein Haftbar gemacht werden kann? Oder konkreter: Droht mir theoretisch der Ruin wenn ich keine Haftungsbegrenzug habe und durch meine Anlage irgendein Schaaden ausgelöst wird?

Gruß
T.
kato
Moderator


Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 31.05.2006, 07:38 Nach oben

man haftet für alle Schäden, die man verursacht unbegrenzt. Das hat mit einer PV-Anlage nichts zu tun. Deshalb sollte man ja eine Privathaftpflicht haben. Die zahlt aber nicht bei einem Schaden durch eine PV-Anlage. Zumindest müsste man das Risiko dort ausdrücklich mit einschließen. Die Haftungsbegrenzung würde ja auch nur gegenüber des EVU greifen. Wenn du einem dritten einen Schaden zufügst mit deiner PV-Anlage, dann musst du wieder voll zahlen (ohne Haftpflicht) Sagen wir mal der Sturm reist eine Modul ab und es flieght jemandem auf dem Kopf (rein theorethisch natürlich Smile )

Andersherum hat die envia auch keine Haftungsbegrenzung ohne Vertrag, wenn sie deine Anlage beschädigt.

Ist jedoch alles nur meine persönliche Meinung. Du wirst keinen finden der dir irgendwas schriftlich gibt. Das Risko ist aus meiner Sicht jedoch gering. Im Fall des Falles klären das sicherlich irgendwelche Anwälte (ob mit oder ohne Vertrag) da der Nachweis sicher sehr schwierig ist, wer wen zuerst beschädigt hat und ob es grob oder leicht fahrlässig war und und und ...

Wenn du dich einigermaßen sicher fühlen willst, schließe eine Betreiberhaftpflicht ab.

Gruß Kato

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Mr-Lie
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Angemeldet: 29.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.06.2006, 19:46 Nach oben

OK, dann werde ich mich mal umsehen was es so für Betreiberhaftpflichtversicherungsanbieter (tolles Wort, oder? Laughing) gibt, und was die so für Preisvorstellungen haben.

T.
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