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Reinhold 1
Neu hier

Angemeldet: 22.05.2006
Beiträge: 1
Wohnort: 39576 Stendal
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Verfasst am:
22.05.2006, 10:11 |
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Hallo
Seit März 06 bin ich am Netz der Stadtweke Stendal angeschlossen.Habe jetzt einen Vertrag zugeschickt bekommen.Er sagt mir nicht zu und ich möchte ihn auch nicht unterschreiben.
Jetzt kommt das Finanzamt und sagt ohne Vertrag keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer?
Wie komme ich nun an mein Geld  |
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Google-Werbung
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Verfasst am:
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Wechsel-Richter
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 02.05.2006
Beiträge: 896
Wohnort: 97892 bei Wertheim / Main
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Verfasst am:
22.05.2006, 11:04 |
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Die hängen wohl beide unter einer Decke!?  |
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Stefan
Stammmitglied

Angemeldet: 21.08.2005
Beiträge: 111
Wohnort: Alsdorf
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Verfasst am:
22.05.2006, 17:03 |
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Hallo Reinhold,
ich würd' jetzt mal den Kopf nicht in den Sand stecken.
Du wirst die Mwst. schon erstattet bekommen - auch ohne Einspeisevertrag.
Hast Du denn schon mit dem zuständigen Menschen beim FA gesprochen?
Wenn Du vernünftig nachfragst und Deine Argumente vorträgst, warum Du den Vertrag nicht unterschreibst, sollte dem weiteren Ablauf nichts im Wege stehen.
Hilfreich könnte auch dieser Forumsbeitrag http://pv-forum.eu/viewtopic.php?p=1608&highlight=#1608 zur gleichen Problematik sein.
Wenn Du schon seit März diesen Jahres einspeist, hast Du doch ganz bestimmt vom Versorger auch schon weitere Post erhalten aus der z. B. der Anschlusstag/Einspeisebeginn hervorgeht.
Auch aus dem Anschreiben in Verbindung mit dem Einspeisevertrag geht bei mir z. B. die Abschlagshöhe und die Stromabnahme des EVU in vollem Umfang hervor.
Diese Dokumente waren in meinem Falle voll und ganz ausreichend.
Viel Erfolg
Stefan |
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kato
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 30.07.2005
Beiträge: 2152
Wohnort: Südbrandenburg
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Verfasst am:
22.05.2006, 19:10 |
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Hallo Reinhold,
nicht ins Boxhorn jagen lassen. Ein Vertrag ist nicht erforderlich. Es kommt für die Mwst.-Erstattung auch nicht darauf an ob du einen Vertrag hast sondern ob du das Geld tatsächlich einnimmst. Dafür kannst du eine Rechnung schreiben oder vom EVU eine Gutschrift erhalten. Das ist auch gesetzlich geregelt im EEG. (irgendwo in der FAQ ist ein Link) Das kannst du ja ausdrucken und hinschicken....
Gruß Kato |
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JörgG
Stammmitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 22.09.2005
Beiträge: 42
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Verfasst am:
22.05.2006, 20:00 |
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Hallo Reinhold,
den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wirst du sicherlich schon ausgefüllt haben und eine neue Steuernummer vom Finanzamt erhalten haben.
Ich habe jeden Monat eine Umsatzsteuer-Voranmeldung per Elster an das Finanzamt. Die Mehrwertsteuer für Anlage habe ich erst nach Vorlage der Rechnung. Ansonsten wird die Mehrwertsteuer bei kleineren Beträgen ohne Nachweis erstattet.
Jörg |
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