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melmarc
Öfters hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.06.2008
Beiträge: 16
Wohnort: Lutherstadt Wittenberg
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Verfasst am:
05.07.2008, 08:35 |
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Hallo,
meine PV-Anlage soll Mitte Juli ans Netz gehen. Ich habe von den Stadtwerken Heute einen Netzanschlussvertrag zugeschickt bekommen.
Ist ein Netzanschlussvertrag das gleiche wie ein ein Einspeisevertrag?
Ich habe ihn mal eingescannt. Vielleich kann kann da mal einer rüber schauen.
www.mel-marc.de/Netzanschlussvertrag.pdf
Marc. |
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Verfasst am:
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za-ass
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 1137
Wohnort: Tauberfranken
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Verfasst am:
05.07.2008, 10:15 |
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| melmarc hat Folgendes geschrieben: |
Ist ein Netzanschlussvertrag das gleiche wie ein ein Einspeisevertrag?
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Jedenfalls ist das was du eingescannt hast das, was man landläufig unter einem Einspeisevertrag versteht.
Ansonsten bin ich da mal kurz 'darüber geflogen'. Chapeau!! Sind denn die Stadtwerken in Wittenberg erst kürzlich bauchgepinselt worden? Das beste an dem Vertrag ist die 3-monatige Kündigungsfrist.
Allererste Sahne ist ja diese Formulierung:
Das würde ich nie und nimmer unterschreiben, stecken ja daneben noch mehr 'Highlights' in dem Vertragswerk drin.
Schicke denen doch als Gegenvertragsentwurf diesen Vertragsentwurf.
(Ihr seid Geschäftspartner!!, wobei dein Gegenüber zur Einspeisung verpflichtet ist! Auch wenn das dein Gegenüber zu vergessen scheint, du solltest das nicht aus den Augen verlieren... )
Sollten die Stadtwerke hier nicht zustimmen würde ich mich mit denen in der Mitte treffen und ohne gesonderten Vertrag auf Basis des EEG vom 21.07.2004 einspeisen.
Um jedweden Entgegnungen hier zuvorzukommen: alles nur meine Meinung, keine Beratung in welchem Sinn auch immer!
Thomas |
_________________ Mitglied im SFV
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WSW-Dach (248°/30°DN) mit 8,91 kWp
1.-tes Betriebsjahr 925,7 kWh/kWp (SL -0,65%) |
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harlekin12
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 20.05.2007
Beiträge: 223
Wohnort: LK Güstrow / Meck-Pomm
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Verfasst am:
05.07.2008, 10:43 |
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Hallo,
| za-ass hat Folgendes geschrieben: |
| Das würde ich nie und nimmer unterschreiben, stecken ja daneben noch mehr 'Highlights' in dem Vertragswerk drin. |
ich kann mich za-ass nur anschließen. Diesen Vertrag würde ich auch nicht unterschreiben, da er den Anlagenbetreiber zu sehr gängelt (keine Möglichkeit monatlich anzurechnen, Zutrittsmöglichkeiten der Mitarbeiter des Netzbetreibers). Eine Besserstellung gegenüber dem EEG kann ich auch nicht erkennen - also unnötig diesen Vertrag zu unterschreiben.
Sicherlich kannst Du den wirklich sehr neutralen Vertrag von der Photon Deinem Netzbetreiber zusenden. DU bist derjenige der eine Ware verkauft und somit auch auf einer gesetzlichen Grundlage die Vertragsbedingungen vorgibt. Aus eigener Erfahrung bezweifle ich aber, dass Dein Netzbetreiber Deinen Vertrag unterschreiben wird. Aber immerhin dokumentiert er ja dadurch auch, dass auch er der Ansicht ist das ein Vertrag nicht erforderlich ist.
Das ist halt typisch arrogantes Monopolistenverhalten. Ich stelle mir gerade mal vor, wie ein Autohaus wohl reagieren würde, wenn ich als Kunde zum Autokauf meinen eigenen Vertrag vorgebe?
Nett auch immer wieder der Versuch, den Anlagenbetreibern die NAV (siehe § 9) "unterzuschieben. In § 1 der NAV steht m.E. expilzit, dass sie nicht für PV-Anlagen gilt.
Gruss
Roland |
_________________ 10,85 kWp (10,68 kWp laut Flashliste) - 62 SW 175 - 2 SB 3300 - 1 SB2100TL - Sunny Boy Control
Anlagendaten bei sonnenertrag.eu |
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