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 Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009 Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Energiepionier
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Angemeldet: 28.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: 28.10.2008, 23:20 Nach oben

Hallo Häuslesbauer,

ich will versuchen Dir eine Antwort zu geben.
Wenn Du Strom aus der PV Anlage an Dich privat liefertst,
dann schreibst Du Dir einfach keine Rechnung. Du lässt auch kein Geld
fließen. Dann fällt auch keine Steuer an.
Weck doch nicht erst schlafende Hunde.
Und falls der Abnehmer, vielleicht auch Du selbst auch ein gewerblicher
Abnehmer wäre, dann wärst Du ja wieder vorsteuerabzugsberechtigt.
Dann wäre es auch kein Nachteil.
Mach doch die Herren Finanzbeamten erst gar nicht auf diese Sachen
aufmerksam.
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Verfasst am: Nach oben

futureman
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Angemeldet: 13.08.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Ammerland

BeitragVerfasst am: 29.10.2008, 10:43 Nach oben

Kurzes Rechenbeispiel:

Anlage 10kWp; Ertrag 9000kWh

Diese verkaufe ich im Jahr 2009 für 20Cent pro kWh = 1800.-
(Das EEG sagt nichts darüber, dass man den Strom unbedingt selbst verbrauchen muss, dass aber nur nebenbei)
Vom Netzbetreiber (NB) bekomme ich 25,01Cent extra = 2250,90
Wenn ich alles an den NB verkaufe bekomme ich 43,01 Cent = 3870,90
d.h. schon im ersten Jahr habe ich mit der neuen Option 180.- mehr in der Tasche.
Gehen wir jetzt weiter davon aus, dass der Strompreis pro Jahr nur um 3% steigt ergibt das in 20 Jahren einen Preis von 36Cent. Macht einen druchschnittlichen Strompreis von 28 Cent. Das macht nun nach der Rechnung von oben einen Mehrertrag (gemittelt) von 900.- pro Jahr aus. Auf 20 Jahre ist der eventuell zusätzliche Zähler mehr als über.
Bei 5% Strompreissteigerung wären es übrigens 33.300.- Mehrertrag auf 20 Jahre. Das sollte die letzten Renditejäger überzeugen...
das399igste
Forumsinventar
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1659
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 29.10.2008, 11:02 Nach oben

futureman hat Folgendes geschrieben:
Kurzes Rechenbeispiel:

Anlage 10kWp; Ertrag 9000kWh

Diese verkaufe ich im Jahr 2009 für 20Cent pro kWh = 1800.-
(Das EEG sagt nichts darüber, dass man den Strom unbedingt selbst verbrauchen muss, dass aber nur nebenbei)
Vom Netzbetreiber (NB) bekomme ich 25,01Cent extra = 2250,90
Wenn ich alles an den NB verkaufe bekomme ich 43,01 Cent = 3870,90
d.h. schon im ersten Jahr habe ich mit der neuen Option 180.- mehr in der Tasche.
Gehen wir jetzt weiter davon aus, dass der Strompreis pro Jahr nur um 3% steigt ergibt das in 20 Jahren einen Preis von 36Cent. Macht einen druchschnittlichen Strompreis von 28 Cent. Das macht nun nach der Rechnung von oben einen Mehrertrag (gemittelt) von 900.- pro Jahr aus. Auf 20 Jahre ist der eventuell zusätzliche Zähler mehr als über.
Bei 5% Strompreissteigerung wären es übrigens 33.300.- Mehrertrag auf 20 Jahre. Das sollte die letzten Renditejäger überzeugen...


Tolle Rechnung - nur wird das so nicht klappen.

Wer nimmt den den gesamten Strom ab? Es geht nicht um die Summe des Stromes - sondern der erzeugte Strom muss direkt verbraucht werden - nicht zeitlich versetzt.

Wenn es in der Nachbarschaft einen Verbraucher gibt, wie bekommst DU den Strom dahin? Wie willst Du die Abrechnung gestallten? Wer bezahlt die Infrastruktur? Die 20 ct sind incl. MwSt, der Nettoertrag liegt also niedriger.

Es gibt noch viele Fragen zu klären bis man abschätzen kann welche variante die Bessere ist. Unbestritten ist, das Anlagen, die ab 2009 in Betrieb gehen diese Option haben, wann und wie sie zum Vorteil wird muss sich erst noch zeigen.

Sonnige Grüße
Harald

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Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Mitglied im SFV
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Amun_Ra
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Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 29.10.2008, 12:49 Nach oben

futureman hat Folgendes geschrieben:
Kurzes Rechenbeispiel:

.......

Das sollte die letzten Renditejäger überzeugen...


Nein.

Erstens, wegen der von das399igste angesprochenen ungeklärten Probleme.
Zweitens, weil die Rechnung auf mehr als einem Fuß hinkt.

Gerade die Strompreiserhöhung des EVU kannst du nur gegen setzen, wenn du auch Eigenverbrauch in Anspruch nimmst oder aber selbst den von dir gelieferten Strom in dem von dir angesprochenen Umfang verteuerst (wer läßt sich darauf ein?).

Als Eigenverbraucher kommt die Problematik dazu, daß man ausgerechnet in den Sommermonaten, in denen ja die überwiegende Produktion erfolgt, weniger Strom selber verbraucht und daher genötigt ist mehr Strom für den niedrigeren Satz von 25,01 Ct. zu verkaufen, während man im Winter (bei höherem Stromverbrauch und kaum Eigenerzeugung) den teuren Strom vom EVU beziehen muß.

Evtl. würde sich das bei der von dir angegebenen Anlagengröße gerade noch rechnen. Unter 5 kWp sehe ich jedoch kaum Nutzen. Gerade, weil man nicht in der Lage ist, kontinuierlich über das ganze Jahr einen gleichbleibenden Ertrag einzuspeisen und somit im Jahresmittel mit einem geringfügig kleineren Fest-Betrag besser fährt.

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Nur ein Suchender unter der Sonne ....

21x asola230W/60-156p (225Wp) insg. 4,7 kWp
an 1x SB 4000TL-20,
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ps266
Öfters hier
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Angemeldet: 21.07.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.10.2008, 13:58 Nach oben

ich werde am 5.11. meine este anlage vorstellen Cool sie wird dann ein jahr alt und ich kann euch anhand von genauen zahlen belegen wieviel strom man ( 3 Personen ) selbst verbraucht und wieviel man einspeist Cool

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http://solarlog-home.de/sonnenpeter1/
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Beiträge: 833
Wohnort: Am Ammersee

BeitragVerfasst am: 31.10.2008, 01:23 Nach oben

ps266 hat Folgendes geschrieben:
ich werde am 5.11. meine este anlage vorstellen Cool sie wird dann ein jahr alt und ich kann euch anhand von genauen zahlen belegen wieviel strom man ( 3 Personen ) selbst verbraucht und wieviel man einspeist Cool

Ich nehme an, dass dies die meisten Anlagenbetreiber aus eigener Erfahrung längst wissen.

Hier geht es um die Frage der Gleichzeitigkeit von Verbrauch und Einspeisung, solltest du beides tatsächlich in Echtzeit erfasst haben (Logger), dann allerdings wäre dies sicherlich interessant.

Gruß hgf

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6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE5, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimuth 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
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CosinusPhi
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Angemeldet: 30.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.10.2008, 03:24 Nach oben

Zitat:
Hier geht es um die Frage der Gleichzeitigkeit von Verbrauch und Einspeisung, solltest du beides tatsächlich in Echtzeit erfasst haben (Logger), dann allerdings wäre dies sicherlich interessant.


Hier lese ich immer wieder was von gleichzeitigem Verbrauch meines gerade im moment erzeugten Stroms (was um die Uhrzeit nicht viel ist Very Happy )

Meine Frage: Wo um Gottes willen steht im EEG 2009 was von dem gleichzeitigen Verbrauch???

Selbstgenutzt heißt ja nur dass ich Strom produziere und auch den erzeugten Strom verbrauche über eine Gleichzeitigkeit gibt es hierzu keine Aussage.

Im §16 Abs. 3 steht auch das es eine Verpflichtung zur Vergütung gibt, selbst wenn der erzeugte Strom zwischengespeichert wird. Wenn ich jetzt Ertragsspitzen habe kann ich den Ertrag ja auch Zwischenspeichern, dies geschieht am einfachsten im öffentlichen Netz und bei Bedarf "meine" Energie wieder "herausholen".

Glaubt Ihr wirklich das die Bundesregierung so weit gedacht hat, dass durch das neue EEG jeder Photovoltaikanlagenbetreiber nur noch in Sommermonaten zur Mittagszeit seinen Trockner einschaltet? Das ist doch zu weit am Ziel vorbei.

Das Ziel ist ganz einfach.....ich produziere Strom für mich selbst und vielleicht noch für 1 oder 2 Nachbarn deren Dach nicht so doll ist. Klar wird der Strom tagsüber in der Fabrik nebenan in der ich tätig bin verbraucht, da ich nicht zuhause bin, aber man kann ja nicht jedem Elektron sagen: "Du gehst um 14 Uhr zum Herrn Mustermann im Haus nebenan, der hat dich gekauft"

Das was unterm Strich zählt ist wichtig: Erzeugte Energie-Verbrauchte Energie......es heißt ja auch kWh und nicht kWum14.35Uhr
Und das allerwichtigste: Viele kleine Energieversorger die den Strom nicht über 100te von km transportieren müssen sondern der Strom nur die paar m bis zum Nachbar oder die Firma nebenan muss, wenig verluste von wertvoller CO² neutraler Energie.

Sollte meine Annahme nicht richtig sein bitte ich um Korrektur meiner Aussagen Cool

MFG

CosinusPhi
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Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5208
Wohnort: Westfalen

BeitragVerfasst am: 31.10.2008, 07:54 Nach oben

CosinusPhi hat Folgendes geschrieben:
Meine Frage: Wo um Gottes willen steht im EEG 2009 was von dem gleichzeitigen Verbrauch???

Selbstgenutzt heißt ja nur dass ich Strom produziere und auch den erzeugten Strom verbrauche über eine Gleichzeitigkeit gibt es hierzu keine Aussage.

Im §16 Abs. 3 steht auch das es eine Verpflichtung zur Vergütung gibt, selbst wenn der erzeugte Strom zwischengespeichert wird. Wenn ich jetzt Ertragsspitzen habe kann ich den Ertrag ja auch Zwischenspeichern, dies geschieht am einfachsten im öffentlichen Netz und bei Bedarf "meine" Energie wieder "herausholen".

....Das Ziel ist ganz einfach.....ich produziere Strom für mich selbst und vielleicht noch für 1 oder 2 Nachbarn deren Dach nicht so doll ist. Klar wird der Strom tagsüber in der Fabrik nebenan in der ich tätig bin verbraucht, da ich nicht zuhause bin, aber man kann ja nicht jedem Elektron sagen: "Du gehst um 14 Uhr zum Herrn Mustermann im Haus nebenan, der hat dich gekauft"

Das was unterm Strich zählt ist wichtig: Erzeugte Energie-Verbrauchte Energie......es heißt ja auch kWh und nicht kWum14.35Uhr
Und das allerwichtigste: Viele kleine Energieversorger die den Strom nicht über 100te von km transportieren müssen sondern der Strom nur die paar m bis zum Nachbar oder die Firma nebenan muss, wenig verluste von wertvoller CO² neutraler Energie.



EEG 2009 hat Folgendes geschrieben:
...solange die Anlagenbetreiberin, der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.


Der Tom Cool

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Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können
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Angemeldet: 11.08.2008
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 31.10.2008, 09:09 Nach oben

Amun_Ra hat Folgendes geschrieben:


Gerade die Strompreiserhöhung des EVU kannst du nur gegen setzen, wenn du auch Eigenverbrauch in Anspruch nimmst oder aber selbst den von dir gelieferten Strom in dem von dir angesprochenen Umfang verteuerst (wer läßt sich darauf ein?).


Wenn die EVU den Strompreis anhebt, steht dieser Preis natürlich in der Renditerechnung. Wenn ich meinen Strom nämlich nicht selbst verbrauchen würde, müsste ich den EVU-Preis zahlen. Beliefere ich Nachbarn, muss ich eben auch erhöhen, natürlich muss der Preis unterhalb EVU liegen. Ich halte das mit den Nachbarn aber für kompliziert.

Amun_Ra hat Folgendes geschrieben:

Als Eigenverbraucher kommt die Problematik dazu, daß man ausgerechnet in den Sommermonaten, in denen ja die überwiegende Produktion erfolgt, weniger Strom selber verbraucht und daher genötigt ist mehr Strom für den niedrigeren Satz von 25,01 Ct. zu verkaufen, während man im Winter (bei höherem Stromverbrauch und kaum Eigenerzeugung) den teuren Strom vom EVU beziehen muß.


Wiso ist man denn genötigt, den Strom zu 25,01 zu verkaufen, die bekommt man doch bei Eigenverbrauch oben drauf. Wenn der Eigenverbrauch im Sommer nicht so hoch liegt, bekommt man für den gelieferten Strom 43,01 Cent.
So verstehe ich die Regelung:
Man nimmt als Hauptzähler einen Zweirichtungszähler. Bezug ist beim EVU zu bezahlen und für Lieferung bekommt man Geld. Die PV-Anlage speist über einen seperaten Zähler ins eigen "Hausnetz" ein. Sind bei Einspeisung Verbraucher in Betrieb, ziehen sie also den eigenen Strom. Den zuviel Produzierten Stro liefert man ins Netz.
Die Differenz zwischen Zähler "Lieferung" und Zähler "PV-Anlage" ist letzendlich der selbst verbrauchte und produzierte Strom. Oder liege ich falsch??

_________________
mfg Thomas
CosinusPhi
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Angemeldet: 30.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.10.2008, 10:29 Nach oben

Zitat:
...solange die Anlagenbetreiberin, der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.


genau.....es steht drinne das er in unmittelbarer räumlicher Nähe genutzt werden muss, nicht in zeitlicher Nähe

Zu den Zählern: wie gehabt ein Einspeise und ein Verbrauchszähler, beide Zählerstände sind abzulesen und an das EVU zu übermitteln
z.B. Eingespeist 10.000 kWh
Verbraucht 5.000 kWh

=> 5000 kWh Vergütet mit 25,01Cent
5000 kWh Vergütet mit 43,01Cent

Abrechnung erfolgt sowieso mit dem EVU, der Nachweis ist der Zählerstand des Verbrauchszählers fertig.

Im neuen EEG steht auch nichts drin das man sich das aussuchen kann ob man Einspeist oder selbst nutzt, ok, wenn ich keinen Nachweis erbringe ist es automatisch eingespeister Strom.

MFG

CosinusPhi
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Beiträge: 692
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BeitragVerfasst am: 31.10.2008, 13:47 Nach oben

CosinusPhi, wenn deine einfache Betrachtung in Einklang mit der 2009 EEG Novelle wäre, dann wäre es in der Tat zumindest in der Aussenbeziehung zum EVU einfach.

Aber bedenke doch einmal folgendes.

Vom Eigenverbrauch von 5000 kWh über's Jahr gesehen, wird wohl statistisch gesehen nur max. 3500 kWh von deiner PV kommen. Es gibt eben Monate im Winter, da geht nicht mehr. Das heiß im Endeffekt, dass die PV Anlage t a t s ä c h l i ch (und nicht nur rechnerisch) 6500 kWh ins Netz stellt und 3500 kWh der tatsächliche Eigenverbrauch darstellt. Und der ist durch eine geeignete Zählerschaltung zu messen und nachzuweisen.

Und dann bleibt eben noch die offene Flanke zum Finanzamt, wenn du weiterhin die volle 100% der Anlage abschreiben möchtest, volle 100% MWST zurückerhalten und behalten möchtest.

Ich denke, es ist z.Z. völlig offen, welche Rechnung das Finanzamt in diesem Fall aufstellen wird.

_________________
12 SCN 175 Wp = 2,1KWp an SB 2100 TL und 2*15 SCN 175Wp = 5,25KWp an SB 5000 TL HC. Total 7.35 KWp. 24°+175° in 70839. Modulhersteller: Jiangsu Shunda, China.
das399igste
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Beiträge: 1659
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BeitragVerfasst am: 31.10.2008, 14:21 Nach oben

CosinusPhi hat Folgendes geschrieben:


Meine Frage: Wo um Gottes willen steht im EEG 2009 was von dem gleichzeitigen Verbrauch???

Selbstgenutzt heißt ja nur dass ich Strom produziere und auch den erzeugten Strom verbrauche über eine Gleichzeitigkeit gibt es hierzu keine Aussage.

Im §16 Abs. 3 steht auch das es eine Verpflichtung zur Vergütung gibt, selbst wenn der erzeugte Strom zwischengespeichert wird. Wenn ich jetzt Ertragsspitzen habe kann ich den Ertrag ja auch Zwischenspeichern, dies geschieht am einfachsten im öffentlichen Netz und bei Bedarf "meine" Energie wieder "herausholen".



Und da liegt Dein Problem. Wenn der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird ist er weg - nix mit zwischengespeichert. Zwischenspeichern wäre in Akkus abfüllen, Wasser auf den Dachboden pumpen oder ähnliches.

Sobald der Strom aber durch den Einspeisezähler gegangen ist und das Zählwerk sich bewegt hat ist der Strom verkauft - weg - nicht mehr Deiner. Das was auf der Bezugsseite gezählt wird ist fremder Strom - nicht von Dir erzeugter sonder irgendwelcher - aber nicht Deiner.

Diese Betrachtungsweise lässt nur den gleichzeitigen Verbrauch zu, entsprechende Schaltbilder mit drei Zählwerken wurden hier schon vorgestellt.

Die EVUs werden uns auch einen Husten wenn sie für uns den Strom "zwischenlagern" sollen.

Sonnige Grüße
Harald

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CosinusPhi
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Angemeldet: 30.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.10.2008, 18:55 Nach oben

Zitat:
Und da liegt Dein Problem. Wenn der Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird ist er weg


EEG 2009:

...solange die Anlagenbetreiberin, der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen.

Räumliche Nähe heißt ja dass mein Nachbar ebenfalls meinen erzeugten Strom verwenden darf. Jetzt wird die Sache kompliziert...Muss ich zum Nachbar eine extra Leitung legen damit ich nicht das öffentliche Netz verwenden muss, denn wenn ich Strom ins öffentliche Netz einspeise um den zu meinem Nachbarn zu transportieren ist der ja schon verkauft????

Nach §8 Abs. 1 muss das EVU mir die öffentliche Leitung zum Transport meines Stromes zur Verfügung stellen. Nur wie will ich Beweisen das der momentan erzeugte Strom momentan von meinem Nachbarn verbraucht wird.

Andere Sicht der Dinge:

Mal angenommen ich beziehe Ökostrom, der ist ja in der Regel etwas teurer. Wenn jetzt der Ökostromanbieter weniger Strom produziert weil seine Windkraftanlagen still stehen und dessen Photovoltaikanlagen Nachts kein Strom produzieren wird den Kunden ja auch kein Preisnachlas gewährt, weil der zu der Zeit produzierte Strom nicht Öko war.
Entscheidend ist die Energiebillanz.

Was den steuerlichen Part angeht: Mal abgesehen von der MwSt ist mir auch noch unklar wie es steuerlich aussehen soll wenn ich den Strom verkaufe

MFG

CosinusPhi
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Angemeldet: 19.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 01.11.2008, 13:06 Nach oben

EEG 2009:
Ich glaube, dass bei dem Thema Eigenverbrauch zu sehr von der jetzigen Situation von Privathaushalten etc. ausgegangen wird. Da passt Verbrauch und Erzeugung tatsächlich oft nicht zusammen. Anders sieht es für jedes kleine Anwaltbüro, Architkt,Werbedesigner, Steuerberater mit 4, 5 Angestellten etc. aus. Da ist kontinuierliche Abnahme als Eigenverbrauch weitgehend gesichert, weil ich die Anlage auf diesen Verbrauch auslegen kann. Bei durchschnittlicher "Vergütung" von 53 cent (28 ersparter Eigenbezug + 25 cent Vergütung) ergeben sich mit 2009 Anlagenpreisen äusserst interessante Renditen. Faktisch gäbe es für diese Fälle statt einer Reduzierung von 46 auf 43 cent, eine Erhöhung auf 53 cent Einnahmen!! Steuerlich dürfte dies auch unproblematischer sein, da Herr Müller als Gewerbetreibender an Designbüro Müller o.ä. (auch Gewerbetreibender) verkauft.
Fakt dürfte sein, dass für die Rendite einer Anlage ab 2009 neben der Anlagenkonfiguration ( Ausrichtung, Wirkungsgrad, Wechselrichter, Verschattung etc.) die mögliche Nutzungsstruktur den Ausschlag geben wird. Die Renditen werden je nach Gestaltung des Eigenverbrauchs unterschiedlicher werden.
Für die politische Unterstützung dürfte die Reduzierung der EEG Kosten entscheidend sein. Wenn man nur 4 bis fünf Jahre weiterschaut, dürfte der Strompreis bei 23 bis 25 cent liegen, die PV Vergütung ca. bei 32 - 34 cent. D.h., dass für den Eigenverbrauchanteil nur noch ca. 7 - 11 cent an EEG Mitteln fliesst und die PV damit für diesen Teil günstiger als z.B. Offshore Strom wird.

Grüsse
TeDe
Amun_Ra
Stammmitglied
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Info: Betreiber
Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 02.11.2008, 12:30 Nach oben

montecuma hat Folgendes geschrieben:

Wiso ist man denn genötigt, den Strom zu 25,01 zu verkaufen, die bekommt man doch bei Eigenverbrauch oben drauf.


Ja, so war das von mir auch gemeint. Hatte mich da völlig falsch ausgedrückt. Rolling Eyes

25,01 Ct zzgl. zu dem erzielten Preis oder dem Eigenverbrauch.

Wobei ich mir jedoch immer noch nicht sicher bin, ob man sich nicht festlegen muß (Eigenverbrauch oder Verkauf) oder innerhalb des Geschäftsjahres wechseln kann. Auch die steuerliche Sicht der Dinge und die Realisierung des Verkaufs sind momentan noch viel zu "schwammig".
Ganz zu schweigen von den damit verbundenen Problemchen, wie zahlungsunwillige/-unfähige Nachbarn, Lieferausfall wg. techn. Anlagenfehler und damit verbundene Schadenersatzansprüche, etc.pp. Twisted Evil

_________________
Nur ein Suchender unter der Sonne ....

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