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 Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009 Nächstes Thema anzeigen
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Autor
allgäulicht
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Info: Betreiber
Angemeldet: 03.08.2008
Beiträge: 14
Wohnort: Unterallgäu

BeitragVerfasst am: 02.11.2008, 16:29 Nach oben

Das Thema EEG beschäftigt mich schon sehr lange. Hierzu meine Überlegungen (habe ich z.T. bereits in der Zeitschrift "Photovoltaik" 10/2008, Artikel ab Seite 18 dargelegt):

Ich denke, dieses Thema darf nicht schlecht geredet werden. Der Gesetzgeber will mit diesem Gesetz Anreize für den Eigenverbrauch geben mit den hier bereits erwähnten Zielen. Daher wird der Gesetzgeber es auch nicht zulassen, daß das Gesetz durch unzweckmäßige technische Bauten (z.B komplizierte Messeinrichtungen) und steuerliche Benachteiligung der Anlagenbetreiber im Endeffekt nicht oder nur sehr begrenzt zur Anwendung kommt.

Natürlich muss eine Anlage so verschaltet sein, daß eine genaue und objektive Abrechnung der erzeugten / eingespeisten / eigengenutzten Strommengen möglich ist. Dies ist im Sinne des EVUs als auch des Anlagenbetreibers.

Die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs wird sicherlich derart gestaltet sein, daß das FA wie bisher seinen Anteil aus dem Betrieb der Anlage erhält, ohne jedoch dem Betreiber mehr abzuverlangen als bisher.

Alles was über diese zwei Punkte hinaus gefordert werden würde, führte das EEG 2009 ad absurdum und würde den Gesetzgeber bis auf die Knochen blamieren. Dennoch ist Vorsicht geboten, die EVUs werden taktieren und versuchen, zunächst ihren Vorteil aus diesem Gesetz zu ziehen. Und auch nicht jeder Sachbearbeiter im FA wird von Anfang an mit der Materie vertraut sein. Letzte Gewissheit in Detailfragen werden dann doch die Gerichte zu klären haben.

So einfach wie es @energiepionier schreibt, geht es m.E. dann doch nicht: Einfach keinen Beleg (Rechnung) anfertigen und hoffen, daß es keiner merkt. Das geht in die Hosen.

Und die Idee, den Strom an den Nachbarn zu liefern halte ich aus jetziger Sicht für gewagt: Nicht nur in Bezug auf die Abrechnungsmodalitäten, sondern auch weil der Netzbetreiber wohl ein Entgelt für die Nutzung seiner Leitungen und Einrichtungen haben will. Das selbe wird der Netzbetreiber fordern, wenn ich sein Netz als Pufferspeicher benutze.

Unter "...in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage..." verstehe ich alle Verbraucher, die am Zähler des Hausanschlusses hängen - unmittelbar!.

Ich habe bereits entschlossen, erst in 2009 ans Netz zu gehen. Dazu werde ich wohl einen Gewerbebetrieb (Gesellschafter meine Frau und ich) für die PV-Anlage errichten. Dieser verkauft den Strom zu marktüblichen Preisen an mich und den mehrerzeugten Strom ans EVU für 43,01 bzw. rechnet die 25,01 mit dem EVU ab. Der Gewerbebetrieb darf nicht allein mir gehören, da ich steuerrechtlich an mich selber keine Rechnung schreiben kann.

_________________
Grüß' mir die Sonne
Martin
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Verfasst am: Nach oben

fairsolar
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Angemeldet: 03.09.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.11.2008, 17:40 Nach oben

Hallo zusammen,

das mit dem Eigenverbrauch gab es schon mal (vor dem eeg!!)
Man hat nur den Überschuss in das Netz abgegeben und versucht möglicht viel PV Stroms zu nutzen!
=Verbrauchsverhalten geändert Spül u. Waschmaschine Mittags betrieben...!

Ich sehe das mit dem Eigenverbrauch so, dass ich immer noch den Gesamt erzeugten PV Strom an den Netzbetreiber verkaufe!
(Mix aus 43 und 25 Cent).Unternehmerisch gesehen wird also immer noch der Gesamt erzeugte Strom verkauft!!!
Weiterhin beziehe ich Strom wie bisher und habe einen "zusätzlichen "Vorteil dadurch, dass ich weniger beziehen muß.
Muß das auf Papier bewertet werden?
Fakt ist, ich verkaufe steuerlich gesehen den Gesamt erzeugten Strom!
Ob und wie der andere Vorteil bewertet wird muß man dann mal sehen.
Da diese Option nur für Anlagen/Generatoren die in 2009 einspeisen besteht, sollte jetzt genau überlegt werden, was man macht!
Steigende Strompreise sind auch garantiert!!!
Die unmittelbare räumliche Nähe ist super schwammig gewählt, was hat man sich dabei gedacht! Reicht es aus, dass ich technisch darstelle, dass der PV Strom bei mir genutzt wird und meinem Verbrauch entspricht!!!???

Also ist der Zähler/ Abrechnungsgau absehbar, oder schnallen auch die Netzbereiber endlich wohin die Reise geht!
Warum nicht mal Kundenfreundlich Laughing
Gruß
Stefan
ps266
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Angemeldet: 21.07.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 09.11.2008, 21:54 Nach oben

Für alle die es interesier wieviel Strom man so selbst verbraucht Wink http://www.photovoltaikforum.com/ftopic20716.html

_________________
http://solarlog-home.de/sonnenpeter1/
http://solarlog-home.de/sonnenpeter2_fleischerei/
Deltatrip
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Angemeldet: 28.03.2007
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 11.11.2008, 14:44 Nach oben

Hallo,

wie auch schon in einer anderen Diskussion zum Thema gehe ich davon aus das das EEG 2009 ähnlich funktioniert wie das italienische Pendant "scambio sul posto". Das der produzierte Strom tatsächlich physisch am Ort verbraucht werden solle, halte ich für eine sehr gewagt These. In der Tat wäre bei einer solchen Auslegung der Sinn des Absatzes zu hinterfragen und eine solche Lösung würde wohl nur einen Nischenmarkt bedienen. Ich denke hingegen das Anlagebetreibern ein Instrument in die Hand gegeben werden soll, um ihre Stromkosten für die nächsten 20 Jahre aktiv zu kontrollieren und der produzierte Strom und verbrauchte vierteljährlich/jährlich gegengerechnet werden.

Gruss,
Delta
sielemke
Neu hier
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Angemeldet: 13.12.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.11.2008, 20:06 Nach oben

Im neuen EEG finde ich die vorstehenden Antworten und §§ über die Selbstnutzung nicht mehr. Oder sollte ich etwas übersehen haben? Die Direktvermarktung ist sehr regide in § 17 geregelt!
siehe: http://www.eeg-aktuell.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Politik/EEG_2009_BGBl_2008_2074.pdf
wolfgang.g
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Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2008
Beiträge: 17
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.11.2008, 18:35 Nach oben

Die Selbstnutzung ist in § 33 (2) geregelt - 25,01 Cent für nachgewiesenen selbst verbrauchten Strom in umittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang

_________________
20 * Evergreen ES-190 an 2 * Fronius IG 15 = 3,8 kWp seit Juni 2008
sielemke
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Angemeldet: 13.12.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 00:23 Nach oben

Bei einem Bruttopreis von 19,31 cent je kWh bei den Stadtwerken Hannover (die ja nicht gekauft werden braucht) ergebe sich damit ein Preis von 44,31 cent je kWh. Das ist mehr als bei Volleinspeisung (43,01). Und das Verhältnis wird mit jeder Strompreiserhöhung besser! Laughing
Wo ist da der Haken?
Bei der Meßtechnik oder wenn nicht alles im Haushalt verbraucht wird?

Der Hintergrund meiner Anfrage ist ein PV-Interessent, dessen Bezugszähler in einer außenliegenden Zählersäule liegt. Seine mittlere Reihenhauszeile liegt davon so weit entfernt, dass es unmöglich ist dort einzuspeisen.
Könnte er über einen eigenen Einspeisezähler ins eigene Hausnetz einspeisen? Question
northcup
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Angemeldet: 23.07.2006
Beiträge: 23
Wohnort: Otzberg/Hessen

BeitragVerfasst am: 14.11.2008, 06:07 Nach oben

sielemke hat Folgendes geschrieben:


Könnte er über einen eigenen Einspeisezähler ins eigene Hausnetz einspeisen? Question


Genau ! Wie sonst soll er seinen Eigenverbrauch nachweisen ?

Gruss,
Klaus
wolfgang.g
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Angemeldet: 29.07.2008
Beiträge: 17
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 25.11.2008, 09:48 Nach oben

sielemke hat Folgendes geschrieben:
Bei einem Bruttopreis von 19,31 cent je kWh bei den Stadtwerken Hannover (die ja nicht gekauft werden braucht) ergebe sich damit ein Preis von 44,31 cent je kWh. Das ist mehr als bei Volleinspeisung (43,01). Und das Verhältnis wird mit jeder Strompreiserhöhung besser! Laughing
Wo ist da der Haken?
Bei der Meßtechnik oder wenn nicht alles im Haushalt verbraucht wird?

...


Der Verbrauch möglichst direkt am Ort der Erzeugung zur Entlastung der Netze und Reduzierung ist erst einmal politisch gewollt und somit ist auch kein Haken gewollt; ergeben können sie sich dann aus der Umsetzung wie z.B. noch nicht erlassene Vorschriften zur Ermittlung des Eigenverbrauchs, Vorsteuerabzug auch noch bei hohem Eigenverbrauch - wie liegt die Grenze - und wie wird die u.U. zu versteuernde Privatentnahme (=Eigenverbrauch) besteuert?
Da ist leider noch vieles unklar ... aber ich hoffe auf ökologisch und ökonomisch sinnvolle und auch noch praktikable "Ausführungsbestimmungen".

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang

_________________
20 * Evergreen ES-190 an 2 * Fronius IG 15 = 3,8 kWp seit Juni 2008
hgf1948
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Angemeldet: 25.04.2006
Beiträge: 833
Wohnort: Am Ammersee

BeitragVerfasst am: 26.11.2008, 02:26 Nach oben

wolfgang.g hat Folgendes geschrieben:
...ergeben können sie sich dann aus der Umsetzung wie z.B. noch nicht erlassene Vorschriften zur Ermittlung des Eigenverbrauchs, Vorsteuerabzug auch noch bei hohem Eigenverbrauch - wie liegt die Grenze - und wie wird die u.U. zu versteuernde Privatentnahme (=Eigenverbrauch) besteuert?

Hallo Wolfgang,

zumindest bei Kapitalgesellschaften und anderen juristischen Personen stellt dies kein Problem dar, da es dort keine Privatentnahmen gibt. Wink

Für den von Dritten verbrauchten Strom muss aber natürlich eine Rechnung mit Ausweis und Abfuhr der anfallenden Mehrwertsteuer erstellt werden.

Gruß hgf

_________________
6,45 kWp, 30 Sanyo HIP-215NHE5, 3 SMA SB 2100TL, SL800e, Inbetriebnahme 17.12.2007
Azimuth 180°, Neigung 40°, Verschattungen (Gaube, 2 Kamine, 3 Bäume)
http://www.solarlog-home.de/essencepur
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2012
eggis
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Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1654
Wohnort: bei Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.12.2008, 15:07 Nach oben

Moin,

der SFV hat sich nun auch zu diesem Thema geäußert.
http://sfv.de/artikel/2008/foerderung_des_eigenverbrauchs_von_solarstrom.htm

Susanne Jung vom SFV hat Folgendes geschrieben:
Der SFV vertritt jedoch den Standpunkt, dass Anlagenbetreiber, unabhängig davon - ob sie ihren Strom selbst verbrauchen oder vollständig einspeisen - die Umsatzsteuer geltend machen können. Entscheidend ist alleine die Tatsache, dass regelmäßige Einnahmen erzielt werden, gleichgültig ob die 43,1 Ct/kWh bei Volleinspeisung oder die 25,01 Ct/kWh bei Eigenverbrauch.

Nach unserem Kenntnisstand laufen derzeit Gespräche zwischen dem Bundesumweltministerium, dem Finanzministerium und den Ländern, um eindeutige Anweisungen an die Finanzämter zu erarbeiten. Das BMU wird die Ergebnisse auf seiner Internetseite veröffentlichen. Auch der SFV wird weiter darüber berichten. (SJ)


MsG
-eggis-

_________________
SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!!
myseppel
Neu hier
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Angemeldet: 04.07.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 06.12.2008, 03:56 Nach oben

Für den erzeugten Strom benötigt man zusätzlich einen geeichten Zähler, der ist abrechnungsrelevant für den "erzugten Strom".

Weiterhin benötigt man natürch den Einspeise- sowie den Bezugszähler.
(Alle Zählwerke mit Rücklaufhemmung)

Die Differenz aus erzeugtem und eingespeisten Strom ist dann der selbstgenutze Strom mit dem um 18 ct verringerten Fördersatz.

Im übrigem Altanlagen vor Inbetriebnahme 01.01.2009 fallen da völlig raus.

Zum Thema Direktvermarktung würd ich mich erstmal mit meinem Netzbetreiber zusammensetzen, denn hier ist Billanzkreispflege erforderlich und es muß jederzeit nachgewisen werden wieviel Strom eingespeist wird.

jederzeit = Lastgangzähler !!!
Atommafia
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 28.08.2005
Beiträge: 668

BeitragVerfasst am: 06.12.2008, 09:15 Nach oben

Tach
myseppel hat Folgendes geschrieben:

Zum Thema Direktvermarktung würd ich mich erstmal mit meinem Netzbetreiber zusammensetzen, denn hier ist Billanzkreispflege erforderlich und es muß jederzeit nachgewisen werden wieviel Strom eingespeist wird.

jederzeit = Lastgangzähler !!!


Man verwendet im Stromhandel bei Standardkunden, zB Haushaltskunden, synthetische Lastprofile. Nachfragen ob man das beim Thema Direktvermarktung auch macht.

MfG
Tommie79
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 28.11.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.12.2008, 14:03 Nach oben

Hallo zusammen,

habe grade das Thema Strom selber nutzen gelesen. Ich muss echt sagen mir glüht im Moment der Kopf und nach den ganzen Beiträgen verstehe ich nix mehr. Verbessert mich wenn ich falsch liege aber ist das im Sinn nicht total simpel?

Ich habe einen Einspeisezähler und einen der Strom zählt der verbraucht wird!
Am jahresende werden beide abgelesen, so wie sonst bei der stromrechnung auch, und die Differrenz bekommt man vergütet mit 43 cent und den verbrauchten Strom mit 25 cent. für sich selber rechnet man einfach den aktuellen Strompreis auf die 25 cent drauf.

6375 kw/h erzeugt

3000 kw/h selber benötigt. 25 cent + z.b 18 cent =43 cent
3375 kw/h eingespeist. 43 cent

oder bin ich total verwirrt jetzt?
Grüße euer Tommie

Edit Helios: hab Deinen Thread verschoben, bitte bleibe in diesem Thema, danke
pumlux
Vielschreiber
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Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2008
Beiträge: 262
Wohnort: Recklinghausen

BeitragVerfasst am: 09.12.2008, 00:03 Nach oben

Tommie79,

deine Auffassung vom EEG 2009 ist das Wunschdenken vieler.
Und ich denke es wäre super, wenn dem auch ist.

Alleine ist im EEG 2009 gerade dieser Punkt nicht genau genug ausgeführt. Finde ich zumindest.

Einige Fragen sind meiner Meinung nach immer noch offen.

1) Deine 43 Cent des selbst benötigten Stromes sind einmal inkl. einmal exkl. der USt von dir angenommen
2) Zu welchem Kurs musst du dir selbst den Strom verkaufen ? Vergiss nicht, das FA will ja mit verdienen und daher darfst du dir selbst den Strom nicht schenken
3) Sieht der Gesetzgeber den Eigenverbrauch wirklich im Jahresschnitt ?

Leider werden wir diese Fragen wohl erst im Laufe von 2009 beantwortet bekommen. Bis dahin lässt das EEG 2009 hier Raum für Interpretationen.

Gruß
Pumlux

_________________
www.Solarlog-home.de/libelle
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3033
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