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 Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009 Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Amun_Ra
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Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.10.2008, 10:07 Nach oben

pumlux hat Folgendes geschrieben:
.................

Zu den Steuern gibt es ebenfalls eine interessante Frage :
Als PV Betreiber ist man Unternehmer (Gewinnerzielungsabsicht !) Wenn ich nun als Privatperson den Strom des PV Betreibers verbrauche (als selbe Person ist das wohl Eigenverbrauch) dann muss ich den doch zum allgemein üblichen Satz kaufen (incl. MwSt ?) und den Gewinn dann später als persönliche Einnahmen in der EÜR versteuern, oder ?
............

Seht ihr das genau so ?

Gruß
Pumlux


Ich zumindest sehe den zitierten Bereich ebenso.

Auch ist dann die USt der Anschaffungskosten nicht mehr abzugsfähig. Dieser Aspekt findet mMn zu wenig Beachtung. Immerhin handelt es sich insgesamt um rund 20% der gesamten Anschaffungskosten, die bei der Amortisierungsberechnung mit veranschlagt werden müßten.

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Verfasst am: Nach oben

Amun_Ra
Stammmitglied
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Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.10.2008, 10:14 Nach oben

northcup hat Folgendes geschrieben:
@raidoe

Hallo Rainer,

speist Du deinen selbst erzeugten Strom vor dem Bezug- und Einspeisezaehler ins eigene Hausnetz, bekommst Du fuer den damit bedienten eigenen Bedarf keine Verguetung nach §33(2), sofern nicht entsprechender Nachweis (Zaehler zur Differenzermittlung) installiert wird. Fuer den selbst erzeugten Strom, der nicht selbst verbraucht wird bekommst Du die Verguetung nach §33(1)

Speist Du deinen selbst erzeugten Strom schaltungstechnisch nach der gaengigen Methode direkt ins Netz, steht Dir die Verguetung nach §33 (1) zu.

M.E. kommt obiges Verfahren nicht automatisch zur Anwendung, da in der Regel der gesamte Strom ins Netz eingespeist wird. Ich muss mich schon bewusst dafuer entscheiden und den Elektriker beauftragen, mir meine (Neu-)Anlage nach §33(2) zu verschalten.

Gruss,
Klaus


Nunja, der letzte Absatz ist insofern in mancherlei Hinsicht problematisch, daß bestimmte Netzbetreiber, wie hier auf der 1. Seite des Threads beschrieben, auf eine bestimmte Anordnung der Zähler nach ihren TAB bestehen.

Bestes Beispiel dafür ist der von User PS266 angeführte Verschaltungsplan (der übrigens mit meinem 100%ig übereinstimmt, obwohl auch ich den derzeitigen vollen Satz i.H.v. 46,75 Ct in Rechnung stelle):

Image

Hier muß unbedingt noch Rechtssicherheit geschafen werden.

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ps266
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Angemeldet: 21.07.2007
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.10.2008, 10:50 Nach oben

Auch ich erhalte den derzeitigen vollen Satz i.H.v. 46,75 Ct .Zur Abrechnung der PV Anlage wird nur der Einspeisezähler genutzt .

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Amun_Ra
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Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 10.10.2008, 12:23 Nach oben

ps266 hat Folgendes geschrieben:
Auch ich erhalte den derzeitigen vollen Satz i.H.v. 46,75 Ct .Zur Abrechnung der PV Anlage wird nur der Einspeisezähler genutzt .


Ja, ich weiß. Die ENSO ist da etwas rigoros. Ich nutze ebenso einen eigenen Zähler und nur deswegen bestanden sie auf dieser Verschaltung.

Gerade deswegen ist der Nachweis ja schwer zu erbringen, daß kein selbst genutzter Strom verbraucht wird, weil eben der ENSO-Zähler den gringfügigen Bezugsstrom der PV-Anlage nicht separat sondern VOR der Einspeisung ins Netz zählt.
Wie gesagt, hier fehlt noch Rechtssicherheit, inwiefern vom Steuerrecht und EEG anlagenspezifisch genutzter Strom als selbstgenutzer Verbrauchsstrom gewertet wird und wer den Nachweis führen muß.
Wenn diese Entscheidung zu unseren Ungunsten ausfallen sollte, muß man im Nachgang die ENSO (zur Not per Gerichtsbeschluß) verpflichten das Schaltbild lt. Anage zur TAB 2007 abzuändern und den per PV erzeugten Strom direkt ins Netz einzuspeisen.

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pumlux
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BeitragVerfasst am: 10.10.2008, 14:40 Nach oben

Kollektor hat Folgendes geschrieben:
pumlux hat Folgendes geschrieben:
Es wundert mich nicht das hier noch Klärungsbedarf vorhanden ist.
Es bleibt ja auch die Frage wie der selbst verbrauchte Strom abzurechnen ist.
Denn als Betreiber darf ich den Strom ja nicht verschenken, sondern werd mir den selbst verkaufen müssen. Hier bleibt die Frage nach dem Preis den ich mir selbst berechnen muss. Ich denke das der Marktüblich sein wird und daher wird man hier nicht vom steigenden Strompreis in der Zukunft profitieren können.

Oder wie seht Ihr das ?


Ich habe das so verstanden, dass man den selbst verbrauchten Strom nicht nur nicht bezahlen muss, sondern sogar noch 25 Ct./kWh dazubekommt. Es muss sich um Strom handeln, der nicht in das Netz des EVU gelangt. Das heißt aber auch, dass man niemals den ganzen erzeugten Strom so abrechnen kann. Wer braucht schon 5 bis 10 kW Leistung mittags um 12 Uhr ?


Vielleicht habe ich mich hier unklar ausgedrückt.
Ich bin PV Betreiber und als solcher ein Gewerbe Treibender. Da ich auf die Kleinunternehmer Regelung verzichtet habe, muss ich meinen Strom mit USt beaufschlagen und an das FA abführen.
So nun verbrauche ich den Strom als Privat Person selbst (Eigenentnahme) dann muss der Gewerbetreibende Teil dem privatem Teil eine Rechnung mit USt stellen und diese USt wird dann wieder an das FA abgeführt.

Oder sehe ich das falsch ?

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Amun_Ra
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BeitragVerfasst am: 10.10.2008, 16:05 Nach oben

Ich nehme mal an, daß das FA unterstellt, daß dann keine Gewinnerzielungsabsicht mehr vorliegt. Sad
Die Anerkennung einer teilweisen Gewinnerzielungsabsicht ist mir bis jetzt unbekannt, sodaß in dem Fall wohl Gewerbebetrieb nicht mehr vorliegt. Die Konsequenz daraus ist bekannt.
Auch wäre mir neu, daß man sich selbst gültige Rechnungen schreiben kann. Question

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futureman
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BeitragVerfasst am: 14.10.2008, 15:14 Nach oben

Wie hier schonmal geschrieben, wird es wohl am einfachsten sein, für die PV-Anlage ein eigenes Gewerbe anzumelden (kostet meist nur 20.-). Dieses Gewerbe kann den Strom laut neuem EEG an jeden verkaufen an den er will. Wenn er es dem Netzbetreiber verkaufen will, muss er es allerdings mindestens einen Monat vorher anmelden, wenn nicht ebenso. (Der Netzbetreiber muss ja wissen, welche Strommengen wo und wie verrechnet werden).
Verkauft das PV-Gewerbe nun nicht an den Netzbetereiber, sondern an den Hausbesitzer (oder Mieter) der ja meistens ich selbst bin, kann diese "Stromerzeugungsfirma" dafür den Preis verlangen, den sie haben will. Sinnigerweise möglichst nicht höher als der normale Netzbezugspreis. Für diese kWh´s bekommt die Firma nochmal 25,01Cent obendrauf. Dadurch rechnet sich die Anlage wie jeder andere auch (jedoch mit steigender Tendenz, wenn die Bezugspreise steigen und dadurch die "Hausverkaufpreise" entsprechend) und ist damit ein ganz normaler Betrieb mit Vorsteuer und allem drum und dran.
Hier muss natürlich gesehen werden, dass für den "Hausverkauf" auch UST anfällt, so kann man hier zur Wirtschaftlichkeitsberechnung natürlich nur den Nettostrombezugspreis nehmen (ca. 17 Cent, je nach Wohnort und Tarif)
Wenn man jetzt noch bedenkt, das der Hauptstrombedarf zu zeiten ist, wo auch Sonne scheint (Nachts schlafen die meisten ja wenigstens ein paar Stunden) ist es realistisch das man auch einen Großteil des PV-Stroms im Haus verkauft und sich dadurch die "Stromerzeugungsfirma" einen großen Kuchen an steigenden Gesamtstromkosten abschneiden kann, sollte jeder Planer diese Option mit einbeziehen.
Nicht zu verachten ist natürlich auch der Gesamtwirtschaftliche Nutzen: Jetzt werden natürlich nur noch 25Cent pro kWh auf alle umverlegt und nicht mehr 46Cent. Das veringert die EEG-Umlage auf einen Schlag um ca. 45% und nimmt den PV-Vergütungskritikern einiges an Wind aus den Segeln. Denn auf die eingesparten kWh Bezugsstrom bleiben einzig die Energieversorger sitzen.
Viel Spaß noch beim weiterrechnen und für eine Verschaltungsanleitung bin ich ebenfalls dankbar....
frrumpf65
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BeitragVerfasst am: 16.10.2008, 08:28 Nach oben

Hallo futureman,

den Strom den das EVU mit 46 Cent einkauft, verkauft es auch wieder für 18 Cent. Die Einsparung des EVU von 45% sehe ich nicht.

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Grüße an alle


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Amur
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BeitragVerfasst am: 21.10.2008, 12:34 Nach oben

Und diejenigen, welche Nachtstrom oder Wärmepumentarif haben sind mit dem neuen Gesetz auf jeden Fall die Dummen.
Denn 0,12 + 0,25 gibt halt nur 0,37€.

Sobald also jemand einen Sondertarif hat wird die Erstellung einer PV-Anlage nächstes Jahr relativ uninteressant.

mfg
northcup
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Wohnort: Otzberg/Hessen

BeitragVerfasst am: 21.10.2008, 14:05 Nach oben

Amur hat Folgendes geschrieben:
Und diejenigen, welche Nachtstrom oder Wärmepumentarif haben sind mit dem neuen Gesetz auf jeden Fall die Dummen.
Denn 0,12 + 0,25 gibt halt nur 0,37€.

Sobald also jemand einen Sondertarif hat wird die Erstellung einer PV-Anlage nächstes Jahr relativ uninteressant.

mfg


Das kommt dann doch auf die Sichtweise an. Wer mit einer PV-Anlage Geld verdienen will, sollte sich diese Art der Installation sicher ueberlegen. Aber es gibt noch andere Kriterien und Wertvorstellungen, die solch eine Anlage interessant machen. Bei der Photovoltaik faellt mir viel zu oft das Wort "Rendite". Das wahre Verkaufsargument ist, dass die PV die effizienteste Art der Stromgewinnung ist.

Apropo - Waermepumpen-Sondertarif (=variabler Tarif !)
Ich wuerde mich auf so ein Abenteuer nicht einlassen! Wer sagt mir denn z.B., wie sich diese Energiepreise entwickeln? In ein paar Jahren sieht dein oben beschriebenes Verhaeltnis sicher anders aus. Alle, die eine PV-Anlage haben oder jetzt bauen haben erstmal ihre Primaer-Energieversorgung auf dem Dach. Und die kann manN/Frau beliebig verwenden. Auch und m.E. gerade zur Eigennutzung.

Gruss,
Klaus
Amur
Öfters hier
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Angemeldet: 05.09.2008
Beiträge: 24
Wohnort: südlich Ulm

BeitragVerfasst am: 21.10.2008, 15:10 Nach oben

northcup hat Folgendes geschrieben:
.... Aber es gibt noch andere Kriterien und Wertvorstellungen, die solch eine Anlage interessant machen. .


In dem Thread geht es in 80% der Beiträge ums Geld.
Wem es um die Ideologie geht, dem ist lohnen oder nicht lohnen und Rendite eh egal.
Der rechnet höchstens seine Obergrenze an Kapital aus, dass er dafür einsetzen will.
Aber die Masse wird wohl auch was verdienen wollen dabei.
Und diese Regelung wird wohl vor allem wohl auch landwirtschaftliche Betriebe mit Sondertarifen mit den EVUs und hohem Eigenverbrauch treffen.

mfg
monthy
Neu hier
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Angemeldet: 10.08.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.10.2008, 10:01 Nach oben

Es gibt bereits ein Gerichtsurteil zu den steuerliches Aspekten des teilweisen Selbstverbrauches.
Aktenzeichen:
15 K 2813/03 U

Einfach mal bei Googel eingeben. Dann findet man den Text.

Hier eine Kurzfassung:
Das Betreiben einer Photovoltaikanlage ist auch dann eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit, wenn der mit der Anlage produzierte Solarstrom zum Teil im privaten Haushalt verbraucht wird. Dies gilt auch dann, wenn für den privaten Haushalt zusätzlich Strom von einem Energieversorger bezogen wird.
Die Klägerin hatte auf dem Dach ihres Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage errichten lassen. Den mit der Anlage produzierten Strom verbrauchte sie zu ca. 1/3 für den eigenen Haushalt und speiste ihn im Übrigen in das Netz des örtlichen Energieversorgers ein. Für ihren Haushalt bezog die Klägerin zudem über einen gesonderten Zähler abgerechneten Strom des Energieversorgers in einem Umfang, der die Menge des produzierten Solarstroms deutlich überstieg.

Mit ihrer Umsatzsteuererklärung begehrte die Klägerin die Erstattung von ca. 2/3 der auf die Herstellungskosten für die Photovoltaikanlage entfallenden Vorsteuerbeträge. Das Finanzamt versagte dies mit der Begründung, der Betrieb einer Photovoltaikanlage sei nur dann eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit, wenn die Anlage insgesamt mehr Strom produziere als im Haushalt der Klägerin verbraucht werde.

Der 15. Senat des Finanzgerichts Münster folgte dem nicht. Er vertrat die Auffassung, der Verkauf von Solarstrom stelle auch dann eine unternehmerische Tätigkeit dar, wenn die Klägerin für ihren privaten Haushalt mehr Strom benötige als durch die Photovoltaikanlage erzeugt werde. Für die Beurteilung der Frage, ob die Photovoltaikanlage in ausreichendem Umfang zu unternehmerischen Zwecken verwendet werde, komme es allein darauf an, in welchem Umfang der insgesamt mit der Anlage produzierte Solarstrom verkauft worden sei.

Dem Stromverkauf durch die Klägerin könne auch nicht die für eine unternehmerische Tätigkeit erforderliche wirtschaftliche Relevanz abgesprochen werden, denn die Umsätze aus dem Stromverkauf von jährlich ca. 750 bis 2.300 EUR seien nicht nur geringfügig. Auch sei die Anlage nach ihrer Konzeption auf einen nachhaltigen Stromverkauf angelegt gewesen.

gruss
monthy
Amun_Ra
Stammmitglied
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Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 68
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 27.10.2008, 09:15 Nach oben

Vielen Dank für die Recherche!

Ist eigentl. sehr eindeutig geschrieben.

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Angemeldet: 28.10.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: 28.10.2008, 18:31 Nach oben

Ist das nun schon Gesetz, dass man den PV Strom selbst verbrauchen darf,
und gilt dies auch für Anlagen die schon z. B. im Jahr 2000 installiert wurden.

Ich habe auch noch eine KWK Anlage mit der ich schon ins Hausnetz
einspeise, der überschüssige Strom geht dann über einen elektronischen
Zweirichtungszähler ins Netz.
Genauso wie dies jetzt auch bei PV Strom möglich sein soll.

Hat jemand Erfahrung, wie es sich in Kombination PV und KWK Strom,
verhält?

Gruß Fritz Trapper
Häuslesbesitzer
Forumsinventar
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Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 692
Wohnort: 70839

BeitragVerfasst am: 28.10.2008, 22:21 Nach oben

Also ich finde es bemerkenswert, dass seit ich vor zwei Monaten die steuerliche Behandlung des privaten Selbstverbrauch (zulasten des PV _ 'Betriebes') angefragt habe, keine wirklich zufriedenstellende Antworten erkennbar ist.

Es ist mir noch eine weitere Frage eingefallen, muss für den privat genutzten Strom MWST an den PV 'Betrieb' bezahlt werden und muss auch diese MWST an das FinA abgeführt werden?

Wenn ich mein Dienstfahrzeug privat nütze, gibt es klare Regeln (ok sagen wir mal einigermassen klare Regeln), die muss die Finanzverwaltung m.E. auch für eigengenutzten Solarstrom vorgeben.

Wann das wohl passieren wird?

_________________
12 SCN 175 Wp = 2,1KWp an SB 2100 TL und 2*15 SCN 175Wp = 5,25KWp an SB 5000 TL HC. Total 7.35 KWp. 24°+175° in 70839. Modulhersteller: Jiangsu Shunda, China.
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