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Häuslesbesitzer
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 657
Wohnort: 70839
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Verfasst am:
18.08.2008, 10:44 |
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| Zitat: |
Technisch werden wohl beide EVU auf Ihrem Zähler
bestehen. D. es wird m.E. ein PV Kombizähler gebraucht,
der sauber den eingespeisten und den im Haus verbrauchten
Strom getrennt erfasst. |
Technisch geht das, aber kaufmännisch muß es auch passen.... |
_________________ 12 SCN 175 Wp = 2,1KWp an SB 2100 TL und 2*15 SCN 175Wp = 5,25KWp an SB 5000 TL HC. Total 7.35 KWp. 24°+175° in 70839. Modulhersteller: Jiangsu Shunda, China. |
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Verfasst am:
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wolfgang.g
Öfters hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2008
Beiträge: 16
Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am:
18.08.2008, 11:36 |
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| Holter hat Folgendes geschrieben: |
Achso, dass das EEG gilt nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.
bis dann
Christian |
Ist das sicher? - Ich denke noch über eine Erweiterung nach und würde dann auf jeden Fall bis nächstes Jahr warten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang |
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Holter
Vielschreiber

Angemeldet: 24.01.2007
Beiträge: 184
Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am:
18.08.2008, 11:47 |
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| wolfgang.g hat Folgendes geschrieben: |
| Holter hat Folgendes geschrieben: |
Achso, dass das EEG gilt nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.
bis dann
Christian |
Ist das sicher? - Ich denke noch über eine Erweiterung nach und würde dann auf jeden Fall bis nächstes Jahr warten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang |
Bin jetzt kein Anwalt, aber in §20(1) steht, dass die Vergütung (nach $$23-33, da ist auch die Sache mit den 25 cent bei) nur für 2009 in Betrieb genommene Anlagen gilt und sich für später in Betrieb genommene verringert (Degression). Was mit älteren Anlagen geschieht steht da nicht drin, dafür sind wohl nur die älteren EEGe zuständig.
bis dann
Christian |
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wolfgang.g
Öfters hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2008
Beiträge: 16
Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am:
18.08.2008, 12:35 |
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| Holter hat Folgendes geschrieben: |
Bin jetzt kein Anwalt, aber in §20(1) steht, dass die Vergütung (nach $$23-33, da ist auch die Sache mit den 25 cent bei) nur für 2009 in Betrieb genommene Anlagen gilt und sich für später in Betrieb genommene verringert (Degression). Was mit älteren Anlagen geschieht steht da nicht drin, dafür sind wohl nur die älteren EEGe zuständig.
bis dann
Christian |
Anlagen aus verschiedenen Jahren können ja wohl über einen Zähler laufen und die Abrechnung erfolgt dann relativ zu den in den jeweiligen Jahren installierten Leistungen. Wie würde sich das denn dann bei einer Erweiterung in 2009 verhalten - oder könnte man die Installation aus 2008 als "neue" in 2009 betrachten (was von der Vergütung her ja unsinnig ist) aber bei erheblichen Steigerungen der Strompreise (vermutlich ab 5% im Jahr) evtl. Sinn machen könnte. Mir geht es jetzt (noch) nicht um Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sondern um das grundsätzliche Verständnis, wie sich welche Anlagenkonstellationen im Hinblick auf Eigenverbrauch (= keine Bezugskosten und 25,01 Cent Vergütung) darstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang |
_________________ 20 * Evergreen ES-190 an 2 * Fronius IG 15 = 3,8 kWp seit Juni 2008 |
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Häuslesbesitzer
Forumsinventar

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 657
Wohnort: 70839
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Verfasst am:
18.08.2008, 16:21 |
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Solange die steuerliche Seite nicht geklärt ist, wird, auch wenn es erlaubt wird, bei den heutigen Strompreisen nur wenige auf anteiligen Eigenverbrauch umstellen.
Es ist für mich als Nicht-Steuerberater offensichtlich, dass ich nicht einfach ein betrieblich genutztes und betr. abzuschreibendes Wirtschaftsgut (PV Anlage), für das ich auch noch die MWST zurück erhalten habe, einfach privat nutzen kann, ohne die Privatnutzung zu versteuern.
Auch wenn noch eine Punkte zu dieser Versteuerung der Privatnutzung unklar sind, so treibt doch die zusätzliche Steuer die Wirtschaftlichkeit nach unten.
Wenn der Eigenverbrauch mit durchschnittlichen Kosten (bei mir in 2009 42ct je kWh) angesetzt wird, dann sinkt durch meine steuerliche Belastung der Nutzen.
also heute 7100 kWh = 3319 € (brutto)
im neuen Modell:
5100 kWh zu ,4675 = 2384 €
2000 kWh zu ,25 = 500 €
Eingesparte Stromrechnung = 2000 zu ,18 = 360 €
zusätzliche Steuer = -144 €
macht in der Summe 3100 €
Bei meiner Konstellation, neue Anlage, hohe Fremdfinanzierung, hohe Kosten der Eigenstromentnahme würde eine Eigennutzung erst ab einem externen Preis über 28,5 ct Sinn machen.
Wie gesagt, wenn die Eigenentnahme mit durchschnittlichen Kosten zu versteuern wäre... mal sehen wie das ausgeht. |
_________________ 12 SCN 175 Wp = 2,1KWp an SB 2100 TL und 2*15 SCN 175Wp = 5,25KWp an SB 5000 TL HC. Total 7.35 KWp. 24°+175° in 70839. Modulhersteller: Jiangsu Shunda, China. |
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ReinholdK
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 379
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
19.08.2008, 13:05 |
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Steuerrechtlich wäre folgendes vlt möglich:
Gewerbe PV-Analge XY verkauft, natürlich mit Rechnung, den Strom an Privatmann XY. Natürlich günstiger als alle Wettbewerber.
Noch zwei Kommentare zu den vorherigen posts:
Manche Altverträgler wollen auf das neue wechseln: Schwachsinn, denn du hast ja 20 Jahre Anrecht auf auf eine viel höhere Vergütung. Das wäre ein Verlustgeschäft!!
Diese Gesetzespassage ist m.E. schlampig formuliert und das ganze nicht durchdacht.
Aber trotzdem sehr interessant das ganze.
Grüße |
_________________ 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
64 x Aleo 185
4x Fronius IG 30
Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576 |
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wolfgang.g
Öfters hier


Info: Betreiber
Angemeldet: 29.07.2008
Beiträge: 16
Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am:
19.08.2008, 13:27 |
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| ReinholdK hat Folgendes geschrieben: |
...
Manche Altverträgler wollen auf das neue wechseln: Schwachsinn, denn du hast ja 20 Jahre Anrecht auf auf eine viel höhere Vergütung. Das wäre ein Verlustgeschäft!!
...
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In den meisten Fällen wird eine Umstellung keinen Sinn machen.
Aber unter der Annahme einer Steigerung der Strombezugskosten von 5 Prozent jedes Jahr werden aus heute 18 ct in 20 Jahren 45 ct je kWh. Und wenn man dann den eigenen PV-Strom verbraucht beträgt die "Vergütung" für diesen Produktionsanteil 70 ct (45 ct ersparte Stromkosten + 25 ct für Eigenverbrauch) und immerhin noch 43 ct für den eingespeisten Sonnenstrom bei Neuanlagen aus 2008. Je höher der Eigenverbrauchsanteil desto lukrativer ist also diese Variante.
Darum auch meine Frage (= Wunschvortellung), ob man nicht auch die Einspeisevergütung von 2008 (oder noch eher) mit dem Eigenverbrauch kombinieren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang |
_________________ 20 * Evergreen ES-190 an 2 * Fronius IG 15 = 3,8 kWp seit Juni 2008 |
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Eleman
Neu hier

Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 6
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Verfasst am:
19.08.2008, 15:46 |
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Na langsam wird die sache etwas klarer.
An die Fachleute:
-Gibt es denn schon einen entsprechenden Stromlaufplan in den TAB bzw, VEW-Vorschriften zur Ausführung des Zählerplatzes??
-Kann der Kunde dann immer noch einen eigenen Stromzähler kaufen und einsetzen??
Güße aus dem Süden |
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raidoe
Neu hier

Angemeldet: 19.03.2007
Beiträge: 3
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Verfasst am:
24.08.2008, 17:06 |
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Wenn der Gesetzgeber das Ergebnis einer wortlautgetreuen Auslegung der Vorschrift tatsächlich wollte, heißt das eindeutig:
Der Selbstverbrauch von Solarstrom > 0 KWh hat die Reduzierung der Einspeisevergütung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 auf 25,01 Ct automatisch zur Folge. Allerdings verlangt Absatz 2 zusätzlich eine Nachweisführung des Selbstverbrauchs des erzeugten Solarstroms in unmittelbarer räumlicher Nähe. Ob der Jurist im Rahmen einer teleologischen Auslegung der betreffenden Normen zu einem anderen Ergebnis kommt, weiß ich nicht. Interessant wäre daher zunächst, ob und welche Modelle lassen sich wirtschaftlich aus der Sicht des Anlagenbetreibers / des Dritten darstellen,damit die wortlautgetreue Regelung einen Sinn macht. In den Medien und im Gesetzgebungsverfahren habe ich leider keine weiteren Hinweise zur Vorschrift gefunden.[/u] |
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northcup
Öfters hier

Angemeldet: 23.07.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Otzberg/Hessen
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Verfasst am:
24.08.2008, 18:11 |
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@raidoe
Hallo Rainer,
speist Du deinen selbst erzeugten Strom vor dem Bezug- und Einspeisezaehler ins eigene Hausnetz, bekommst Du fuer den damit bedienten eigenen Bedarf keine Verguetung nach §33(2), sofern nicht entsprechender Nachweis (Zaehler zur Differenzermittlung) installiert wird. Fuer den selbst erzeugten Strom, der nicht selbst verbraucht wird bekommst Du die Verguetung nach §33(1)
Speist Du deinen selbst erzeugten Strom schaltungstechnisch nach der gaengigen Methode direkt ins Netz, steht Dir die Verguetung nach §33 (1) zu.
M.E. kommt obiges Verfahren nicht automatisch zur Anwendung, da in der Regel der gesamte Strom ins Netz eingespeist wird. Ich muss mich schon bewusst dafuer entscheiden und den Elektriker beauftragen, mir meine (Neu-)Anlage nach §33(2) zu verschalten.
Gruss,
Klaus |
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raidoe
Neu hier

Angemeldet: 19.03.2007
Beiträge: 3
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Verfasst am:
24.08.2008, 22:58 |
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Hallo northcup,
danke für deine Antwort. Es ist schön zu hören, dass auch du der Meinung sind: ohne Nachweis - keine 25,01 Ct/KWh. Das sehe ich ganz genauso. Aber im 2. Halbsatz von § 33 Absatz 2 EEG 2009 wird anstelle des Wortes "soweit" das Wort "wenn" benutzt. Das macht juristisch gesehen m. E. einen fundamentalen Unterschied bei einer wortlautgetreuen Auslegung einer Gesetzesnorm.
Der Fall der 100%igen Einspeisung ins Netz wie auch des 100%igen Selbstverbrauchs mit Nachweis sind unproblematisch. Problematisch in der Gesetzesauslegung sind lediglich die sog. Mischfälle mit /ohne Nachweisführung für mich.
Es wäre sehr interesssant, wie das Andere sehen!!!?? |
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paybacktoday
Fleißiges Mitglied

Info: Solarteur
Angemeldet: 26.04.2007
Beiträge: 457
Wohnort: Lauda-Königshofen
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Verfasst am:
04.10.2008, 19:02 |
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Hallo zusammen,
solange der Strompreis den man bezahlen muß niedrig bleibt, ist es doch egal ob man alles einspeist, oder einen Teil selber nutzt. 25,01+18=43,01 somit bekomme ich als Anlagenbesitzer genau das gleiche. Nur muß der VNB nicht zweimal mit mir anbrechnen. Er hat nur noch eine Abrechnung und die evt. Monatlich. Ich gehe davon aus diese Rgelung soll nicht die Netze sondern die VNB`s entlasten. Bei voller Einspeisung bekomme ich monatlich meinen Abschlag, was ist bei selbstnutzung des Stromes? Muß ich meinen Abschlag selbst entrichten und somit meine Finanzierung selbst schultern? Jeder der PV auf dem Dach hat nutzt tagsüber seinen eigenen PV-Strom, nur wird meine Finanzierung bezahlt. Wir hatten jetzt eine Woche Messe und ich habe mich mit den Leuten von EnBW und Stadtwerken unterhalten, keiner weiß bescheid was da richtig abgeht.
Mfg Norbert |
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pumlux
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2008
Beiträge: 223
Wohnort: Recklinghausen
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Verfasst am:
09.10.2008, 11:24 |
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Es wundert mich nicht das hier noch Klärungsbedarf vorhanden ist.
Es bleibt ja auch die Frage wie der selbst verbrauchte Strom abzurechnen ist.
Denn als Betreiber darf ich den Strom ja nicht verschenken, sondern werd mir den selbst verkaufen müssen. Hier bleibt die Frage nach dem Preis den ich mir selbst berechnen muss. Ich denke das der Marktüblich sein wird und daher wird man hier nicht vom steigenden Strompreis in der Zukunft profitieren können.
Oder wie seht Ihr das ?
Gruß
Pumlux |
_________________ www.Solarlog-home.de/libelle
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=3033 |
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Kollektor
Moderator

Info: Betreiber
Angemeldet: 31.08.2005
Beiträge: 2000
Wohnort: Südliche Weinstraße
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Verfasst am:
09.10.2008, 21:08 |
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| pumlux hat Folgendes geschrieben: |
Es wundert mich nicht das hier noch Klärungsbedarf vorhanden ist.
Es bleibt ja auch die Frage wie der selbst verbrauchte Strom abzurechnen ist.
Denn als Betreiber darf ich den Strom ja nicht verschenken, sondern werd mir den selbst verkaufen müssen. Hier bleibt die Frage nach dem Preis den ich mir selbst berechnen muss. Ich denke das der Marktüblich sein wird und daher wird man hier nicht vom steigenden Strompreis in der Zukunft profitieren können.
Oder wie seht Ihr das ? |
Ich habe das so verstanden, dass man den selbst verbrauchten Strom nicht nur nicht bezahlen muss, sondern sogar noch 25 Ct./kWh dazubekommt. Es muss sich um Strom handeln, der nicht in das Netz des EVU gelangt. Das heißt aber auch, dass man niemals den ganzen erzeugten Strom so abrechnen kann. Wer braucht schon 5 bis 10 kW Leistung mittags um 12 Uhr ? |
_________________ Sonnige Grüße
Kollektor |
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raidoe
Neu hier

Angemeldet: 19.03.2007
Beiträge: 3
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Verfasst am:
10.10.2008, 08:41 |
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Interessant ist die mittlerweile erfolgte Veränderung des Gesetzestextes in § 33 Abs. 2 EEG 2009, siehe dazu http://www.erneuerbare-energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/eeg2009.pdf. Aus dem Wort "wenn" wurde "soweit". Ich qweiß zwar nicht, ob das auch die im BGBl. zu verkündende Fassung ist/werden wird, aber elne fundamentale juristische Veränderung ist es allemal. Ich habe dazu dem Magazin Photovoltaik Unterlagen vorbereitet und Rede und Antwort gestanden: Artikel siehe PHOTOVOLTAIK Magazin für Profis 10/2008 Seite 18 ff. Ich hoffe, dass ich in der nächsten Zeit für weitere Klarheit sorgen kann. Gerade die Wirtschaftlichkeit und die steuerliche Behandlung des Selbstverbrauchs werden von besonderem Interesse sein. |
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