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 Selbst genutzter Solar-Strom ab 2009 Nächstes Thema anzeigen
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Autor
mhoerche
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Angemeldet: 05.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 10:16 Nach oben

Also den Strom verbrauche ich doch sowieso. Oder glaubt ihr der Strom geht erst zu irgendeinem Verteiler?
Er geht durch den Einspeisezähler und wenn ich etwas verbrauche, direkt wieder durch den Zähler des Versorgers!
Wenn ich nichts verbrauche, kriegt der Nachbar halt den Strom...

Deswegen verstehe ich den Sinn des Gesetzes nicht?

Gruß
Marco
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Verfasst am: Nach oben

Deltatrip
Öfters hier
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Angemeldet: 28.03.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 12:10 Nach oben

Zitat:
Der entsprechende Passus (Absatz 2) des $ 33 sagt eindeutig, dass sich die entsprechende Verguetung "verringert", wen der Strom selbst verbraucht wird. Somit ist die Gesetzeslage m.E. eindeutig. Fuer den nicht selbst verbrauchten eingespeisten Strom gibt es die normale Verguetung. Durch entsprechenden Nachweis, wird der selbst verbrauchte Strom gem. §33 (2) abgerechnet.


So sehe ich das auch. Verbrauchter Strom wird mindervergütet der restliche Strom bekommt die komplette Vergütung.

Wie gesagt gehe ich davon aus das es eine monatliche/jährliche Kalkulation geben wird und verbrauchter/produzierter Strom gegengerechnet wird.
Interessant dürfte diese Option auch für die produzierende Industrie sein, die so ihre Stromkosten in den Griff kriegen kann. Vorraussetzung ist jedoch das die 30 kWp Grenze nach oben gesetzt wird. In Italien liegt die derzeit bei 200 kWp.
northcup
Öfters hier
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Angemeldet: 23.07.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Otzberg/Hessen

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 12:27 Nach oben

mhoerche hat Folgendes geschrieben:
Also den Strom verbrauche ich doch sowieso. Oder glaubt ihr der Strom geht erst zu irgendeinem Verteiler?
Er geht durch den Einspeisezähler und wenn ich etwas verbrauche, direkt wieder durch den Zähler des Versorgers!
Wenn ich nichts verbrauche, kriegt der Nachbar halt den Strom...

Deswegen verstehe ich den Sinn des Gesetzes nicht?

Gruß
Marco


Hallo Marco,

Es geht nicht um die physikalischen Phaenomene des Stroms.
Es geht darum, den selbst verbrauchten Strom messtechnisch zu erfassen und gem. EEG(neu) §33 (2) abzurechnen. Diese Abrechnung beinhaltet fuer Anlagen < 30 kwp m.E. durchaus Vorteile gegenueber der sonst ueblichen Abrechnung. Besonders im Hinblick auf weiterhin hoeher prognostizierte Strompreise.

Gruss,
Klaus
mhoerche
Neu hier
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Angemeldet: 05.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 14:42 Nach oben

Hallo Klaus,

ist schon klar. Aber einige schreiben hier dadurch sollen die Netze weniger belastet werden.
Das ist natürlich nicht richtig.

Gruß
Marco
klaus1201
Öfters hier
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Angemeldet: 02.07.2008
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 14:52 Nach oben

mhoerche hat Folgendes geschrieben:
Hallo Klaus,

ist schon klar. Aber einige schreiben hier dadurch sollen die Netze weniger belastet werden.
Das ist natürlich nicht richtig.

Gruß
Marco


Wenn ich meine Wäsche genau dann wasche wenn meine Anlage am meisten Strom liefert dann wird das Netz schon entlastet, denn für die Wäscheladung muss der EVU keine Energie übers Netz liefern und die erzeugte Energie die ich der Anlage abzapfe muss das Netz nicht abnehmen.
northcup
Öfters hier
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Angemeldet: 23.07.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Otzberg/Hessen

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 15:40 Nach oben

klaus1201 hat Folgendes geschrieben:
mhoerche hat Folgendes geschrieben:
Hallo Klaus,

ist schon klar. Aber einige schreiben hier dadurch sollen die Netze weniger belastet werden.
Das ist natürlich nicht richtig.

Gruß
Marco


Wenn ich meine Wäsche genau dann wasche wenn meine Anlage am meisten Strom liefert dann wird das Netz schon entlastet, denn für die Wäscheladung muss der EVU keine Energie übers Netz liefern und die erzeugte Energie die ich der Anlage abzapfe muss das Netz nicht abnehmen.


Hallo Klaus,

das sehe ich auch so und ist mit dieser Abrechnungs-Variante sicher beabsichtigt. Der Strom der direkt von der Anlage im unmittelbaren Umfeld verbraucht wird entlastet nicht nur das Netz sondern entspricht auch dem Gedanken an eine dezentrale und oekonomische Stromversorgung. Mir gefaellt diese Regelung sehr.

Gruss,
Klaus
Eleman
Neu hier
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Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 19:11 Nach oben

Hallo,

also ich hab das ganze so verstanden,
Die Zähler bleiben wie bisher. D.h. ein Bezugsstromzähler, ein PV-Stromzähler.
Am Jahresende wird der von mir verbrauchte strom in KWh von den von mir erzeugtem Strom in KWh abgezogen. Für die Differenz bekomme ich die 46 Cent für den rest (der von mir verbrauchte Strom) bekomme ich 25 cent. Also fahre ich eigentliche schlechter als 2008. Denn den von mir verbrauchten Strom muß ich nach wie vor in kompl. höhe (ca. 18 Cent ) bezahlen. Bsp.:
erzeugt 20000 kwh
verbraucht 4000 Kwh
-> 20000 - 40000 = 16000 KWh mal 46 Cent = 7360 EUR
-> 4000 KWh mal 25 Cent = 1000 EUR
Ergibt 8360 EUR für dir Einspeisung
abzgl. verbrauchten Strom -> 4000 mal 18 Cent = 720 EUR
Ergibt eine Gesamtvergütung von 7640 EUR
in 2008 wären es 20000 mal 46 Cent = 9200 EUR abzgl. 720 Eur Ergibt 8480 EUR gewesen.
Daher eigentlich eine verschlechterung

ODER ????

(Ich hab hier mit gerundeten Werten gerechnet)

Bin mal auf eure Kommentare gespannt!

Sonnige Grüße aus dem Süden
northcup
Öfters hier
Öfters hier



Angemeldet: 23.07.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Otzberg/Hessen

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 19:23 Nach oben

Eleman hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

also ich hab das ganze so verstanden,
Die Zähler bleiben wie bisher. D.h. ein Bezugsstromzähler, ein PV-Stromzähler.
Am Jahresende wird der von mir verbrauchte strom in KWh von den von mir erzeugtem Strom in KWh abgezogen. Für die Differenz bekomme ich die 46 Cent für den rest (der von mir verbrauchte Strom) bekomme ich 25 cent. Also fahre ich eigentliche schlechter als 2008. Denn den von mir verbrauchten Strom muß ich nach wie vor in kompl. höhe (ca. 18 Cent ) bezahlen.
...


Hallo Eleman,

Eine von Dir verbrauchte selbst erzeugte Kilowattstunde Strom sparst Du erstmal ein - d.h. die brauchst Du nicht bezahlen, weil Du sie von der eigenen Erzeugung nutzt. Also steht auf der Haben-Seite (!) 18 Cent. Nun bekommst Du fuer diese Kwh noch den reduzierten Satz (25,01 Cent) der Einspeise-Verguetung. Auf der Haben-Seite stehen jetzt 43,01 Cent. So sollte es richtig sein. Bei steigenden Strompreisen sieht Dein Saldo evtl. zukuenftig noch besser aus.

Gruss,
Klaus
Eleman
Neu hier
Neu hier



Angemeldet: 21.10.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 19:32 Nach oben

Hallo Klaus,

das würde heißen, bezogen auf mein oben stehendes Beispiel ich muß die 4000 KWh selbst verbrauchten Strom nicht bezahlen??
Kann das sein ??

Gruß Michael
ReinholdK
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 379
Wohnort: 93345 Niederbayern

BeitragVerfasst am: 17.08.2008, 23:48 Nach oben

Eleman hat Folgendes geschrieben:
Hallo Klaus,

das würde heißen, bezogen auf mein oben stehendes Beispiel ich muß die 4000 KWh selbst verbrauchten Strom nicht bezahlen??
Kann das sein ??

Gruß Michael


Ja, denn 25 ct plus die ersparten 18 ct sind wieder 43 ct. Kommt dann aufs gleiche raus.

_________________
11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
64 x Aleo 185
4x Fronius IG 30
Selbst aufgebaut
2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576
northcup
Öfters hier
Öfters hier



Angemeldet: 23.07.2006
Beiträge: 17
Wohnort: Otzberg/Hessen

BeitragVerfasst am: 18.08.2008, 04:38 Nach oben

Eleman hat Folgendes geschrieben:
Hallo Klaus,

das würde heißen, bezogen auf mein oben stehendes Beispiel ich muß die 4000 KWh selbst verbrauchten Strom nicht bezahlen??
Kann das sein ??

Gruß Michael


Hallo Michael,

nein, das heist es wohl nicht. Denn da ist auch der Verbrauch dabei, den Du - nachts etwa - nicht selbst erzeugt hast. Du bekommst Verguetung nach § 33 (2) fuer den Strom, den Du selbst erzeugst UND gleichzeitig verbrauchst und dieses nachweist (Zaehler-Differenz). Nachts erzeugst Du keinen Strom, aber verbrauchst welchen. Diesen Strom musst Du deinem Versorgen natuerlich bezahlen.

Gruss,
Klaus
Häuslesbesitzer
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 24.02.2008
Beiträge: 657
Wohnort: 70839

BeitragVerfasst am: 18.08.2008, 08:30 Nach oben

Wenn ich den Thread so auf mich wirken lasse, dann bleiben Fragen offen

a) kann ich mit Altanlagen/Bestandsanlagen ab 2009 in dieses Modell
umsteigen?

b) Wenn ja, wie läuft dies abrechnungstechnisch?

b1) ich bin bei 1 EVU im Bezug und Einspeisung
b2) ich habe 2 EVU's, eines für Bezug, eines für
Einspeisung=Grundversorger (mein Fall)

bei b2) Technisch werden wohl beide EVU auf Ihrem Zähler
bestehen. D. es wird m.E. ein PV Kombizähler gebraucht,
der sauber den eingespeisten und den im Haus verbrauchten
Strom getrennt erfasst. Gibt es so einen schon? Für den
Grundversorger, er wird seine Pauschale anpassen.

Der Bezugszähler des zweiten EVU bleibt wie bisher. Für den
Stromversorger.

c) was sagt mein Finanzamt dazu, wenn ich statt 7400 kWh=Euro
Einspeisung nur noch ca. 5000 KWP=Euro voll vergütet bekomme
und meinen Eigenverbrauch von 2400 KWh mit dem auf 25ct
gekürzten Satz.
(P.S. ich verbrauche 7700 kWh im Haus, erwarte also eine
Entlastung von ca. 30%, mehr nicht)

Aslo ich versuchs, analog der Betrachtung eines Dienstwagens, den
ich privat nutze. Der Eigenverbrauch stellt eine Einnahme dar, die in
der EÜR meinen PV Betriebsgewinn erhöht. Aber mit welchem ct/kWh
Satz rechne ich den Eigenverbrauch? Am besten mit den
durchschnittlichen Kosten, die sich im wesentlichen aus der
Zinsbelastung ergeben. Aber es bleibt ein steuerlicher Nachteil.

Just my 2 cents

_________________
12 SCN 175 Wp = 2,1KWp an SB 2100 TL und 2*15 SCN 175Wp = 5,25KWp an SB 5000 TL HC. Total 7.35 KWp. 24°+175° in 70839. Modulhersteller: Jiangsu Shunda, China.
Wiese
Forumsinventar
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Angemeldet: 28.01.2007
Beiträge: 1933
Wohnort: 76297

BeitragVerfasst am: 18.08.2008, 09:33 Nach oben

Hallo zusammen

interssante Diskussion!

Auch für mich bleibt die Frage offen, wie das nun gerechnet wird.
Ich würde sagen, dass northcup das richtig sieht. Selbst verbrauchter PV-Strom kann nicht der gesamte Strom sein den man verbraucht. Wenn man mit dem neuen Gesetzt wirklich die Netze entlasten will, kann man es nur so machen dass man den physikalisch tatsächlich verbrauchten PV-Strom rechnet. Dann würde es sich für den Anlagenbesitzer lohnen, seine Spül- und Waschmaschine vorrangig an Sonnentagen zu nutzen.

Würde man den gesamten verbrauchten Strom gegenrechnen, hätte man den meiner Meinung nach gegenteiligen Effekt. Man würde, wie in Italien, der Stromverschwendung zuarbeiten. Denn je teurer der Strom, den man ja dann geschenkt bekommt, desto mehr lohnt es sich diesen im Übernmaß zu verbrauchen, weil man ja dann für den verbrauchten Strom mehr bekommt als für die Einspeißung. Zumindest so lange die PV-Anlage mehr bringt als man verbraucht.

Dies kann aber nicht Sinn und Zweck sein.

Dafür müsste man aber wahrscheinlich die neuen digitalen Zähler einsetzen, die den Stromfluss sekundengenau festhalten können, und darüberhinaus auch noch per Internet vom Netzbetreiber ausgelesen werden können.

Peter

_________________
5,8 kWp laut Flashliste
32 Sharp Mono 180 Watt SolarMax 6000 C
Ausrichtung 170 Grad Süd 45 Grad Dachneigung
Anlage läuft seit 01.03.2007
http://www.solarlog-home3.de/wiesenmaier

Wo ich nicht bin, da ist das Glück.
- Christa Wolf -
Holter
Vielschreiber
Vielschreiber



Angemeldet: 24.01.2007
Beiträge: 184
Wohnort: Niederrhein

BeitragVerfasst am: 18.08.2008, 10:05 Nach oben

Wiese hat Folgendes geschrieben:

Dafür müsste man aber wahrscheinlich die neuen digitalen Zähler einsetzen, die den Stromfluss sekundengenau festhalten können, und darüberhinaus auch noch per Internet vom Netzbetreiber ausgelesen werden können.


Nein: Ein einfacher Zweirichtungszähler an Stelle des jetzigen Verbrauchszählers sowie ein "normaler" Zähler für die PV-Anlage dahinter angeschlossen reicht: Der Zähler der PV-Anlage zählt wie jetzt auch den Strom, den die Anlage produziert (2). Der Zweirichtungszähler zählt in die eine Richtung, den Strom, den man an das EVU zahlen muss(1), in die Richtung "zurück" wird der PV-Strom gezählt, den man zum normalen Satz vergütet kriegt (3). Die Differenz zwischen diesem Zähler und dem Zähler der PV-Anlage (2-3) kriegt man dann mit 25 cent vergütet.
Eigentlich ganz einfach...


Code:

Netz    Zähler       PV-Zähler        PV-Anlage
       (zählt beide 
        Richtungen)
           1            2
         -->---       --<---------------OO
--------|      |-----|     
         --<---       ----------XX
           3                   Haus



Achso, dass das EEG gilt nur für neu in Betrieb genommene Anlagen.

bis dann
Christian
Wiese
Forumsinventar
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 28.01.2007
Beiträge: 1933
Wohnort: 76297

BeitragVerfasst am: 18.08.2008, 10:28 Nach oben

Stimmt, Christian

der Strom der direkt verbraucht wird, wird dann vom Verbrauchszähler gar nicht berücksichtigt.

Peter

_________________
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http://www.solarlog-home3.de/wiesenmaier

Wo ich nicht bin, da ist das Glück.
- Christa Wolf -
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