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Horst
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 15.07.2005
Beiträge: 84
Wohnort: Freigericht
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Verfasst am:
26.04.2006, 11:16 |
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Hallo,
Heute erhielt ich eine Mitteilung von einem Solarteur. Hier ein Textauszug:
...............dass jeder dessen Photovoltaikanlage nicht parallelverschaltet ist, im Falle eines Brandes nicht versichert sei, da sie die VdS Richtlinien des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (Auflagen für Starkstromanlagen bis 1000 Volt) gar nicht beachten können, da die Auflagen dafür mehr oder weniger unerfüllbar sind.
Was ist da dran
Vielen Dank für die Beantwortung bereits im Voraus.
Gruß/Horst |
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Verfasst am:
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Don Carlos
Fleißiges Mitglied

Angemeldet: 27.02.2006
Beiträge: 450
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Verfasst am:
26.04.2006, 20:57 |
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Hallo Horst,
mit Verlaub, die Quellenangabe:
| Zitat: |
| .... Heute erhielt ich eine Mitteilung von einem Solarteur. Hier ein Textauszug: .... |
reicht nicht im Geringsten aus, die Versicherungsgesellschaft(en), die auf der Grundlage dieser nicht näher bezeichneten Stellen in den VdS-Richtlinien eine Parallelschaltung der Module fordern bzw. eine Reihenschaltung gegen Brand nicht versichern wollen oder dürfen bzw. im Brandfall nicht leisten wollen, zur einer Stellungnahme aufzufordern.
Da ich bereits an mehreren Stellen und auch in anderen Foren dieses Fragment gefunden habe, vermute ich, dass es sich hierbei um eine gezielte Aktion handelt, um die wesentlich teureren parallel verschalteten PV-Anlagen als die Besseren zu bewerben.
D.C. |
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