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StefanK
Öfters hier

Angemeldet: 27.06.2008
Beiträge: 19
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Verfasst am:
30.06.2008, 09:45 |
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Guten Morgen,
das Haus gehört noch meinen Eltern, soll in den nächsten Jahren von mir übernommen werden.
Da ich aber jetzt schon eine PV Anlage aufs Dach setzen möchte, stellt sich mir die Frage wie man das am einfachsten löst.
Muss der Grundbucheintrag gemacht werden, damit die ganze PV Geschichte überhaupt auf meinen Namen in Hinsicht auf das Finanzamt laufen kann?
Was kostet solch ein Grundbuchzusatz?
Kann man dann einen Vertrag über eine kostenlose Dach-Vermietung abschließen?
Viele Grüße
Stefan |
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Verfasst am:
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Ostfriesenstrom
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 02.04.2006
Beiträge: 985
Wohnort: Ostfriesland
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Verfasst am:
30.06.2008, 18:39 |
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Moin Stefan,
miete doch einfach das Dach von deinen Eltern wie es ja sonst auch bei Fremdobjekten gemacht wird. Die Miete kannst du dann bei deiner PV Firma als Ausgaben geltend machen.
Ich denke, das ist zur Zeit der einfachste und gebührenfreie Weg.
Wenn du das Haus dann mal übernimmst, dann wird der Mietvertrag eben gekündigt oder dieser Fall gleich im Vertrag mit vorgesehen.
Gruß von der Küste
Roman |
_________________ OstfriesenStrom`s SolarLog Daten
OstfriesenStrom auf Sonnenertrag |
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StefanK
Öfters hier

Angemeldet: 27.06.2008
Beiträge: 19
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Verfasst am:
30.06.2008, 19:24 |
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Hallo Roman,
Ja, das ist eine gute Idee j
Reichen 50 EUR als Miete aus?
Oder gibt das Ärger mit dem Finanzamt, weils zu wenig ist?
Gibt es überhaupt Grenzen?
Viele Grüße
Stefan |
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Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 585
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Verfasst am:
30.06.2008, 21:00 |
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Hallo Stefan,
wenn Du 5 % von der Einspeisevergütung als Miete in den Vertrag einsetzt, bist Du ganz klar auf der sicheren Seite.
Wenn Du keine Miete in den Vertrag reinschreibst, ist das Risiko letztendlich auch gering. Du vermeidest aber lästige Nachfragen seitens des Finanzamts.
Viele Grüße
Stevie |
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StefanK
Öfters hier

Angemeldet: 27.06.2008
Beiträge: 19
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Verfasst am:
05.07.2008, 22:22 |
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Hallo,
5% von einem Erlös von etwa 2000 EUR, sind ja nur 100 EUR im Jahr!
Muss man die überhaupt versteuern, oder gibt es da Freibeträge?
Wir machen vorher eine Dachrenovierung mit Dämmung etc.
Kann man die von den Einnahmen aus V+V wieder abziehen?
Viele Grüße
Stefan |
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Sonnenstevie
Fleißiges Mitglied

Info: Betreiber
Angemeldet: 24.03.2008
Beiträge: 585
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Verfasst am:
06.07.2008, 07:54 |
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Hallo Stefan,
eine Miete von 5 % ist absolut üblich, auch unter fremden Dritten.
Die 100 € wären rein theoretisch von Deinen Eltern zu versteuern. Über die Frage, welche Ausgaben Deine Eltern dann ansetzen können, hat sich wohl noch niemand abschließend Gedanken gemacht. Man müsste die Ausgaben (z.B. Abschreibung, Grundsteuer, Versicherung, Schuldzinsen, wenn welche da sind) aufteilen: Was entfällt auf das selbstgenutzte Haus, was steht im Zusammenhang mit der Dachvermietung? Alles viel zu aufwendig.
Viele Grüße
Stevie |
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Godzilla13
Stammmitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 01.08.2008
Beiträge: 42
Wohnort: 89584 Ehingen
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Verfasst am:
02.08.2008, 15:40 |
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Bei mir erschließt sich evtl. bald die selbe Möglichkeit, also eine Dachmiete für die PV bei meinem Elternhaus. Gibt es irgendwelche Musterverträge oder was sollte unbedingt in dem Vertrag drin stehen? Was spricht dagegen einen unentgeltlichen Mietvertrag für das Dach zu machen? |
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jogi77
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 07.08.2006
Beiträge: 385
Wohnort: Freiburg im Breisgau
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Verfasst am:
02.08.2008, 15:53 |
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Also ich hab einfach die PV-Anlage aufs DAch gebaut und das Ding beim EVU angemeldet.
Meine Eltern zahlen den Bezugsstrom, ich schreibe die Rechnung ans EVU und bekomme die Vergütung für den Sonnenstrom.
Beim Finanzamt hab ich meine Nummer, wem das Dach gehört auf dem die Anlage montiert ist interessiert weder Finanzamt noch EVU !!!  |
_________________ 16 x Sanyo HIP-215 (3,44 kWp) an einem Delta SI3300
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=796
http://www.SI3300.de |
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luckshome
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 12.05.2007
Beiträge: 414
Wohnort: Norddeutschland
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Verfasst am:
02.08.2008, 16:57 |
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| Sonnenstevie hat Folgendes geschrieben: |
Hallo Stefan,
wenn Du 5 % von der Einspeisevergütung als Miete in den Vertrag einsetzt, bist Du ganz klar auf der sicheren Seite.
Wenn Du keine Miete in den Vertrag reinschreibst, ist das Risiko letztendlich auch gering. Du vermeidest aber lästige Nachfragen seitens des Finanzamts.
Viele Grüße
Stevie |
Es gibt weder nach oben, noch nach unten Grenzen.
MfG
Heinz |
_________________ 29,90Kw/p + 22,0kw/p + 22,0 kw/p + 23,4 kw/p = 97,30 kw/p bestehend aus KC130GTH-2 sowie KC 200 GTH-2; Solarmax WR C/S |
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luckshome
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 12.05.2007
Beiträge: 414
Wohnort: Norddeutschland
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Verfasst am:
02.08.2008, 17:00 |
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Sorry für´s Doppelposting hab mich verschrieben und kann nicht editieren.
| StefanK hat Folgendes geschrieben: |
Reichen 50 EUR als Miete aus?
Oder gibt das Ärger mit dem Finanzamt, weils zu wenig ist?
Gibt es überhaupt Grenzen?
Viele Grüße
Stefan |
Ich wollte natürlich auf diesen Beitrag meine vorige Antwort geben.
Heinz |
_________________ 29,90Kw/p + 22,0kw/p + 22,0 kw/p + 23,4 kw/p = 97,30 kw/p bestehend aus KC130GTH-2 sowie KC 200 GTH-2; Solarmax WR C/S |
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StefanK
Öfters hier

Angemeldet: 27.06.2008
Beiträge: 19
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Verfasst am:
03.08.2008, 15:14 |
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Ja super,
vielen Dank für die Infos.
Ich werde auch einfach die Anmeldung auf meinen Namen einreichen und gut ist.
Viele Grüße
Stefan |
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Photodingsbums
Forumsinventar


Angemeldet: 26.06.2008
Beiträge: 1654
Wohnort: bei mir zu Hause
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Verfasst am:
17.08.2008, 20:24 |
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| StefanK hat Folgendes geschrieben: |
Guten Morgen,
das Haus gehört noch meinen Eltern, soll in den nächsten Jahren von mir übernommen werden.
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Problematisch wird es nur wenn es nicht so kommt wie es kommen soll...
Wäre ja nicht der erste Erbstreit...
Nur so ein Gedanke... |
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StefanK
Öfters hier

Angemeldet: 27.06.2008
Beiträge: 19
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Verfasst am:
17.08.2008, 20:59 |
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OK, da hast du Recht. Möglich ist alles.
Vielleicht sollten wir eine kostenlose Überlassung des Dachs während der Einspeisung schriftlich festhalten.
Viele Grüße
Stefan |
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allgäulicht
Öfters hier

Info: Betreiber
Angemeldet: 03.08.2008
Beiträge: 14
Wohnort: Unterallgäu
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Verfasst am:
17.08.2008, 22:06 |
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Hallo StefanK,
ich würde die Sache auf jeden Fall schriftlich fixieren. Muß ja nicht gleich ein 23-seitiges Werk mit Grundbucheintrag sein. Doch mit ein paar Zeilen sind beide Seiten auf der sicheren Seite. Wenn die Familie weiterhin gut mit miteinander kann, interessiert der Vertragsinhalt kaum; bei Problemen allerdings ist man froh, etwas in der Hand zu haben. Wobei hier natürlich Probleme auch von Dritten kommen können (EVU, Bank, Finanzamt...).
Ich würde mir auch überlegen, einen Pachtzins zu vereinbaren. Du als Betreiber kannst die Pachtzahlung als Betriebsausgabe ansetzen. Deine Eltern müssen es allerdings bei ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Ob sie dann möglicherweise dieses Geld auf dem Sparkonto anlegen und dir bei Gelegenheit wieder zurückgeben..., solche Sachen soll's in Familien mit gutem miteinander geben. Außerdem hält ein solcher Vertrag leichter einer Rechtsprüfung stand (geschlossen wie unter Fremden).
Kann dir einen Pachtvertragsvordruck zukommen lassen (ist allerdings etwas ausführlicher), einfach PN. |
_________________ Grüß' mir die Sonne
Martin |
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StefanK
Öfters hier

Angemeldet: 27.06.2008
Beiträge: 19
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Verfasst am:
18.08.2008, 07:20 |
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Moin,
ich habe keine Ahnung wie so ein Nutzungsvertrag aussieht.
Ist das so ok?
| Code: |
Nutzungsvertrag
Hiermit gestatte ich, %Vorname Name, geb. Name%, als Hauseigentümerin
meinem Sohn, %Vorname Name%,
die Nutzung des Dachs am Haus %Anschrift% für
die Dauer der Stromeinspeisung durch die angebrachte Photovoltaikanlage (20 Jahre).
Mein Sohn darf dieses Recht nicht auf Dritte übertragen.
Bei einem Verkauf des Hauses an Dritte, bleibt das Nutzungsrecht des Dachs durch meinen Sohn unberührt.
Datum:
Unterschrift Eigentümer Unterschrift Nutzungsrechtempfänger
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