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Wandlitzer
Stammmitglied

Angemeldet: 07.02.2008
Beiträge: 37
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Verfasst am:
14.07.2008, 07:54 |
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Hallo,
ich will nur kurz einen anderen Aspekt zu dieser an sich schönen Idee einwerfen:
Wenn es auch darum geht, die EEG-Vergütung zu erhalten, Vorsicht! Denn nach der aktuellen Tendenz in der Rechtsprechung findet das EEG hinsichtlich der Einspeisevergütung für Anlagen auf bestehenden baulichen Anlagen keine Anwendung, wenn die Stromerzeugungsanlage teurer ist als das Gebäude. So hat jüngst das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 08.10.2007, 13 U 1244/07) im Falle eines Gewächshausbetreibers entschieden, der unten Preisel- und Heidelbeeren produzieren und oben Strom erzeugen wollte. Leider war das Gewächshaus erheblich billiger als die Stromanlage. Fazit: Kein EEG. Wenn das Urteil interessiert: einfach mal googlen ...
Grüße. Roland |
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Verfasst am:
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solerling
Forumsinventar

Angemeldet: 01.03.2006
Beiträge: 667
Wohnort: 85
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Verfasst am:
14.07.2008, 11:03 |
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| Wandlitzer hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
ich will nur kurz einen anderen Aspekt zu dieser an sich schönen Idee einwerfen:
Wenn es auch darum geht, die EEG-Vergütung zu erhalten, Vorsicht! Denn nach der aktuellen Tendenz in der Rechtsprechung findet das EEG hinsichtlich der Einspeisevergütung für Anlagen auf bestehenden baulichen Anlagen keine Anwendung, wenn die Stromerzeugungsanlage teurer ist als das Gebäude. So hat jüngst das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 08.10.2007, 13 U 1244/07) im Falle eines Gewächshausbetreibers entschieden, der unten Preisel- und Heidelbeeren produzieren und oben Strom erzeugen wollte. Leider war das Gewächshaus erheblich billiger als die Stromanlage. Fazit: Kein EEG. Wenn das Urteil interessiert: einfach mal googlen ...
Grüße. Roland |
Halloo Wandlitzer
Meiner Meinung nach ist das schon eine merkwürdige Entscheidung
Habe selber drei Dächer mit PV-Anlagen wo sicher die PV-Anlage mehr wert ist als die Gebäude darunter
Denke das dies öfter der Fall sein wird?
Gruss Josef |
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neuharlingerstrom
Vielschreiber

Info: Betreiber
Angemeldet: 17.04.2008
Beiträge: 196
Wohnort: 26427 Neuharlingersiel/Ostfriesland
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Verfasst am:
14.07.2008, 12:01 |
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| Wandlitzer hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
ich will nur kurz einen anderen Aspekt zu dieser an sich schönen Idee einwerfen:
Wenn es auch darum geht, die EEG-Vergütung zu erhalten, Vorsicht! Denn nach der aktuellen Tendenz in der Rechtsprechung findet das EEG hinsichtlich der Einspeisevergütung für Anlagen auf bestehenden baulichen Anlagen keine Anwendung, wenn die Stromerzeugungsanlage teurer ist als das Gebäude. So hat jüngst das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 08.10.2007, 13 U 1244/07) im Falle eines Gewächshausbetreibers entschieden, der unten Preisel- und Heidelbeeren produzieren und oben Strom erzeugen wollte. Leider war das Gewächshaus erheblich billiger als die Stromanlage. Fazit: Kein EEG. Wenn das Urteil interessiert: einfach mal googlen ...
Grüße. Roland |
@Wandlitzer:
Link dazu hier ...
http://www.solarenergie-recht.de/OLGNurnberg08102007.pdf
Betonung liegt m:E. auf VORRANGIE Nutzung als auch ZEITLICH GESEHEN .. Es wäre unklug eine Halle zu errichten wo SOFORT BEIDES realisiert werden soll. Also übertriebene HAST bei der PV Anlage wirkt hier kontraproduktiv ... und auch "Hobbytum" sollte nicht als Errichtungsgrund herhalten ... Bei Bestandsgebäuden wie Gartenhäusern, Carports etc sieht es allerdings auch nicht anders aus und es sicher gut eine Entscheidung bezüglich CARPORTS herbei zu führen wo dann gleich beides realisiert wird. Aus Interesse für die CO2 freie Energieerzeugung ...
Aber , daß Energieversorger das überhaupt mittels Prozess zu verhindern suchen, kontakariert deren Anspruch auch mittlerweile "grün" zu sein und auch auf "Ökostrom" zu setzen !
mfg |
_________________ 56 x Sharp NU-180E1 Mono => 10,08 KWp,
2 x SB 5000 TL HC
Dach:Azimut 200 Grad, Elevation 40 Grad (3 Strings) + 28 Grad (1 String) Null Schatten aber viel Wind ...
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2594 |
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Wandlitzer
Stammmitglied

Angemeldet: 07.02.2008
Beiträge: 37
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Verfasst am:
14.07.2008, 16:12 |
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@ neuharlingerstrom:
Da hast völlig recht. Mir war nur wichtig, zu dieser Thematik Problembewußtsein zu schaffen, damit man nicht blauäugig ins Desaster stolpert. Natürlich kann man die Sache sinnvoll steuern, aber dies bedarf doch einiger Vorüberlegungen, wie das Urteil zeigt.
Ich denke, dass mit zunehmender Marktentwicklung der Photovoltaik auch die Rechtsstreitigkeiten zwischen Energieversorgern und Betreibern zunehmen werden. Dafür genügt sicher schon, dass sich Entscheidungen wie diejenige aus Nürnberg in die Rechtsabteilungen der Versorger herumsprechen. Denn bei Geld hört die Freundschaft auch jenseits ökologischer Lippenbekenntnisse bekanntlich auf ...
Roland |
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