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 Angenommen, zwei Rinder, ein Viehunterstand,10KWp Tracker.. Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Wandlitzer
Stammmitglied
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Angemeldet: 07.02.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 07:54 Nach oben

Hallo,

ich will nur kurz einen anderen Aspekt zu dieser an sich schönen Idee einwerfen:

Wenn es auch darum geht, die EEG-Vergütung zu erhalten, Vorsicht! Denn nach der aktuellen Tendenz in der Rechtsprechung findet das EEG hinsichtlich der Einspeisevergütung für Anlagen auf bestehenden baulichen Anlagen keine Anwendung, wenn die Stromerzeugungsanlage teurer ist als das Gebäude. So hat jüngst das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 08.10.2007, 13 U 1244/07) im Falle eines Gewächshausbetreibers entschieden, der unten Preisel- und Heidelbeeren produzieren und oben Strom erzeugen wollte. Leider war das Gewächshaus erheblich billiger als die Stromanlage. Fazit: Kein EEG. Wenn das Urteil interessiert: einfach mal googlen ...

Grüße. Roland
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Verfasst am: Nach oben

solerling
Forumsinventar
Forumsinventar



Angemeldet: 01.03.2006
Beiträge: 667
Wohnort: 85

BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 11:03 Nach oben

Wandlitzer hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich will nur kurz einen anderen Aspekt zu dieser an sich schönen Idee einwerfen:

Wenn es auch darum geht, die EEG-Vergütung zu erhalten, Vorsicht! Denn nach der aktuellen Tendenz in der Rechtsprechung findet das EEG hinsichtlich der Einspeisevergütung für Anlagen auf bestehenden baulichen Anlagen keine Anwendung, wenn die Stromerzeugungsanlage teurer ist als das Gebäude. So hat jüngst das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 08.10.2007, 13 U 1244/07) im Falle eines Gewächshausbetreibers entschieden, der unten Preisel- und Heidelbeeren produzieren und oben Strom erzeugen wollte. Leider war das Gewächshaus erheblich billiger als die Stromanlage. Fazit: Kein EEG. Wenn das Urteil interessiert: einfach mal googlen ...

Grüße. Roland


Halloo Wandlitzer

Meiner Meinung nach ist das schon eine merkwürdige Entscheidung Rolling Eyes
Habe selber drei Dächer mit PV-Anlagen wo sicher die PV-Anlage mehr wert ist als die Gebäude darunter Wink

Denke das dies öfter der Fall sein wird?

Gruss Josef
neuharlingerstrom
Vielschreiber
Vielschreiber


Info: Betreiber
Angemeldet: 17.04.2008
Beiträge: 196
Wohnort: 26427 Neuharlingersiel/Ostfriesland

BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 12:01 Nach oben

Wandlitzer hat Folgendes geschrieben:
Hallo,

ich will nur kurz einen anderen Aspekt zu dieser an sich schönen Idee einwerfen:

Wenn es auch darum geht, die EEG-Vergütung zu erhalten, Vorsicht! Denn nach der aktuellen Tendenz in der Rechtsprechung findet das EEG hinsichtlich der Einspeisevergütung für Anlagen auf bestehenden baulichen Anlagen keine Anwendung, wenn die Stromerzeugungsanlage teurer ist als das Gebäude. So hat jüngst das Oberlandesgericht Nürnberg (Beschluss vom 08.10.2007, 13 U 1244/07) im Falle eines Gewächshausbetreibers entschieden, der unten Preisel- und Heidelbeeren produzieren und oben Strom erzeugen wollte. Leider war das Gewächshaus erheblich billiger als die Stromanlage. Fazit: Kein EEG. Wenn das Urteil interessiert: einfach mal googlen ...

Grüße. Roland


@Wandlitzer:

Link dazu hier ...

http://www.solarenergie-recht.de/OLGNurnberg08102007.pdf

Betonung liegt m:E. auf VORRANGIE Nutzung als auch ZEITLICH GESEHEN .. Es wäre unklug eine Halle zu errichten wo SOFORT BEIDES realisiert werden soll. Also übertriebene HAST bei der PV Anlage wirkt hier kontraproduktiv ... und auch "Hobbytum" sollte nicht als Errichtungsgrund herhalten ... Bei Bestandsgebäuden wie Gartenhäusern, Carports etc sieht es allerdings auch nicht anders aus und es sicher gut eine Entscheidung bezüglich CARPORTS herbei zu führen wo dann gleich beides realisiert wird. Aus Interesse für die CO2 freie Energieerzeugung ...

Aber , daß Energieversorger das überhaupt mittels Prozess zu verhindern suchen, kontakariert deren Anspruch auch mittlerweile "grün" zu sein und auch auf "Ökostrom" zu setzen !

mfg

_________________
56 x Sharp NU-180E1 Mono => 10,08 KWp,
2 x SB 5000 TL HC
Dach:Azimut 200 Grad, Elevation 40 Grad (3 Strings) + 28 Grad (1 String) Null Schatten aber viel Wind ...
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=2594
Wandlitzer
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 07.02.2008
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 14.07.2008, 16:12 Nach oben

@ neuharlingerstrom:

Da hast völlig recht. Mir war nur wichtig, zu dieser Thematik Problembewußtsein zu schaffen, damit man nicht blauäugig ins Desaster stolpert. Natürlich kann man die Sache sinnvoll steuern, aber dies bedarf doch einiger Vorüberlegungen, wie das Urteil zeigt.

Ich denke, dass mit zunehmender Marktentwicklung der Photovoltaik auch die Rechtsstreitigkeiten zwischen Energieversorgern und Betreibern zunehmen werden. Dafür genügt sicher schon, dass sich Entscheidungen wie diejenige aus Nürnberg in die Rechtsabteilungen der Versorger herumsprechen. Denn bei Geld hört die Freundschaft auch jenseits ökologischer Lippenbekenntnisse bekanntlich auf ...

Roland
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