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 Erklärung ENBW nach Ablehnung Vertrag Nächstes Thema anzeigen
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Autor
lotusroesch
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Angemeldet: 18.03.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Frittlingen

BeitragVerfasst am: 18.06.2008, 12:24 Nach oben

Hallo an alle,
ich habe heute von der ENBW eine Erklärung zugesandt bekommen, wie schon einige zuvor. Tenor des Textes ist:

Die von mir erstellt Photovoltaikanlage mit einer installierten elektrischen Leistung von ... kw ist eine Stromerzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß EEG vom 21.07.2004.

Die Allgemeinen Bestimmungen für die Stromeinspeisung in das Netz der ENBW Reginal AG sind Bestandteil dieser Erklärung.

Unterschrift Datum

Hat von Euch jemand diese Erklärung unterschrieben, bzw. nicht? Würde gerne den letzten Satz (Bestandteil deiser Erklärung streichen! Hat das schon mal jemand gemacht, bzw. Reaktionen von der ENBW hierauf erhalten?

Danke für Eueren Rat.

Grüßle

Mike

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Verfasst am: Nach oben

aland11
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Angemeldet: 04.02.2008
Beiträge: 76
Wohnort: 76351

BeitragVerfasst am: 18.06.2008, 12:42 Nach oben

Hallo,
ich habe dieses Teil unterschrieben, da der letzte Teil sich meiner Meinung nach auf die technischen Sachen bezieht.
Vertrag habe ich auch nicht unterschrieben.
Guss
aland11

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Angemeldet: 23.03.2006
Beiträge: 3077

BeitragVerfasst am: 18.06.2008, 13:42 Nach oben

Hallo,

in den "allgemeinen Bestimmung für die Stromeinspeisung" haben sie ja schon all das reingeschrieben wie sie es von ihrer Seite gerne hätten.
Wenn Du da unterschreibst kannst auch gleich den Einspeisevertrag unterschreiben. Smile
Wenn man weiss, dass man bei anderen Netzbetreibern rein gar nichts außer dem Abnahmeprotokoll unterschreiben muß und es funktioniert, sollte man doch eigentlich da auch nicht unterschreiben müssen sollen.

Viele Grüße:

Klaus

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[Laotse, chin. Philosoph, 4-3 Jhd. v. Chr.]
kato
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Beiträge: 2045
Wohnort: Südbrandenburg

BeitragVerfasst am: 18.06.2008, 16:07 Nach oben

Ich würde nichts unterschreiben, was ich nicht kenne bzw. verstanden habe. Wenn sie schon auf diese allgemeinen Bestimmungen verweisen, sollten sie diese auch beifügen. Du musst überhaupt nichts unterschreiben. Du teilst mit, dass du lt. EEG von deinem Recht Gebrauch machst, ohne Vertrag einzuspeisen.

Unterschreiben würde ich nur wenn ich dadurch besser gestellt bin als ohne Vertrag. Hast du irgeneinen Vorteil, wenn du das unterschreibst?

EEG §12 (1) Netzbetreiber dürfen die Erfüllung ihrer Verpflichtungen...nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen.


Gruß Kato

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Angemeldet: 20.07.2007
Beiträge: 789
Wohnort: Tauberfranken

BeitragVerfasst am: 18.06.2008, 17:35 Nach oben

Hallo lotusroesch,

ich hatte einen Vertag mit der EnBW Regional AG und habe diesen aber dann nach 6 Monaten gekündigt.

Daraufhin wollte die EnBW Reg. AG eine Erklärung von mir, dass nur Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird und teilte mir dabei mit, dass im Übrigen Betrieb und Abrechnung ab 'Datum' wie in § 12, Absatz 1 EEG beschrieben, vertragslos erfolgt.

Der Text der Erklärung, den ich unterschrieben habe lautet wie folgt:

Erklärung

Die von uns erstellte / betriebene Fotovoltaikanlage in PLZ Ort, Straße, Haus-Nr., mit einer installierten elektrischen Leistung von 8,91 kWp ist eine Stromerzeugungsanlage zur Nutzung erneuerbarer Energien gemäß Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vom 21.07.2004.


Das war die ganze Erklärung. Konnten wir guten Gewissens so unterschreiben.

Thomas

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lotusroesch
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Angemeldet: 18.03.2008
Beiträge: 9
Wohnort: Frittlingen

BeitragVerfasst am: 19.06.2008, 10:18 Nach oben

Hallo an alle,

vielen Dank für die Informationen. Werde diese Erklärung nun nicht unterschrieben ebenfalls zurücksenden. Schaun mer mal wie lange es dauert und was noch kommt. Ansonsten schreibe denen ne Rechnung über April, Mai usw.

Gruß

Mike

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